Die Aliens kommen!

Mit dem Neubau des Münchner Hauptbahnhofes wird sich der erste Eindruck, den Bahnreisende von München gewinnen, stark verändern. Während bislang eine Mischung aus restaurierten Gebäuden der Gründerzeit und heruntergekommener Bausubstanz aus den 50er Jahren den öffentlichen Raum am Bahnhof dominiert, wird in Zukunft alles ganz anders. Denn dieses Raumschiff wird am Ende der Gleise landen:

Der neue Hauptbahnhof von Norden (Quelle: Ergebnisbericht Beratergremium)

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am vergangenen Mittwoch wurde der Bebauungsplan für einen Teilabschnitt des Projekts gebilligt und damit die zukünftige Gestaltung des Starnberger Flügelbahnhofs festgelegt. Ferner wurde ein Bericht des Beratungsgremiums vorgestellt, das die Planungen der Deutschen Bahn zum gesamten Bahnhofsneubau seit einigen Jahren begleitet.

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Ein Webfehler der Bayrischen Gemeindeordnung ?

Vor einigen Wochen habe ich hier über die Übernahme des Bürgerbegehrens zum Schutz der Grünflächen durch den Stadtrat berichtet. Meine Befürchtung war, dass dadurch „Erwartungen entstehen können, die später vielleicht bitter enttäuscht werden.“ Genauso ist es gekommen. Insgesamt sechs laufende Bauprojekte wurden am Mittwoch in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses diskutiert. Im Ergebnis ändert das übernommene Bürgerbegehren (fast) nichts an den erheblichen Eingriffen in bestehende Grünanlagen. Warum das so ist und welche Schlussfolgerungen sich damit über den Sinn von Bürgerbegehren zur Stadtplanung aufdrängen, wird im folgenden Beitrag erläutert.

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Der Münchner Mietspiegel 2023

In den letzten Wochen wurde viel über den neuen Mietspiegel berichtet. Danach ist die Durchschnittsmiete in München seit 2019 um mehr als 24% gestiegen. Die Vorstellung des aktuellen Zahlenwerks im Sozialausschuss am vergangenen Donnerstag bot mir die Gelegenheit, dieses Thema genauer zu verstehen. Im Folgenden geht es zum einen um die Auswirkungen des Mietspiegels und zum anderen um die Frage, wie er berechnet wird. Es zeigt sich, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber auch Probleme bei der Datenerfassung der Bestandsmieten den Mietspiegel und damit die Mieten in München nach oben treiben.

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Meinungsfreiheit, ein sperriges Grundrecht

Im Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag mit einer überwältigenden Mehrheit aus CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen die BDS-Bewegung als antisemitisch verurteilt. Begründet wird das wie folgt:

Seit Jahren ruft die „Boycott, Divestment and Sanctions“-Bewegung (abgekürzt BDS) auch in Deutschland zum Boykott gegen Israel, gegen israelische Waren und Dienstleistungen, israelische Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sportlerinnen und Sportler auf. Der allumfassende Boykottaufruf führt in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes. Dies ist inakzeptabel und scharf zu verurteilen. Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch. Die Aufrufe der Kampagne zum Boykott israelischer Künstlerinnen und Künstler sowie Aufkleber auf israelischen Handelsgütern, die vom Kauf abhalten sollen, erinnern zudem an die schrecklichste Phase der deutschen Geschichte. „Don’t Buy“ -Aufkleber der BDS-Bewegung auf israelischen Produkten wecken unweigerlich Assoziationen zu der NS-Parole „Kauft nicht bei Juden!“

(Hervorhebung hinzugefügt)

Im Zusammenhang mit der damaligen Debatte hat der Münchner Stadtrat bereits 2017 beschlossen:

„Für Raumvergaben bzw. Vermietung […] wird Folgendes festgelegt:
[..] Organisationen und Personen, die Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen durchführen wollen, welche sich mit Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben, werden von der Raumüberlassung bzw. Vermietung von Räumlichkeiten ausgeschlossen.

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Personal wurde der Beschluss von 2017 wieder aufgehoben. Über die Gründe für diese 180°-Kehrtwende wird in diesem Beitrag berichtet.

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Sektorale Bebauungspläne – Wundermittel der Wohnungspolitik?

Die Wohnungspolitik in München ist eine Sisyphosaufgabe. Kaum ist es mit viel Anstrengung und Geld gelungen, Investoren zum Neubau von günstigen Mietwohnungen zu bringen, fallen an anderer Stelle zahlreiche Wohnungen aus der Sozialbindung. Erhebliche Mietsteigerungen sind die Folge.

Informationsflyer der Stadt München mit Prognosen zum Wohnungsbau

Der hellblaue Balken des Bestands an Sozialwohnungen schrumpft automatisch durch Zeitablauf, so dass schon eine gleichbleibende Anzahl von Sozialwohnungen ständigen Neubau verlangt. Dauerhaft günstig sind nur die Wohnungen des Kommunalreferats und der städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

Warum ist das so? Bislang sind private Sozialwohnungen zumeist durch eine Art Handel entstanden: Ein Investor bekommt ein Baurecht auf einem Grundstück und verpflichtet sich im Gegenzug, einen erheblichen Teil (in München 40%) der neuen Wohnungen einer Sozialbindung zu unterwerfen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof in 2019 entschieden, dass die Sozialbindung in solchen Verträgen zeitlich begrenzt sein muss.

Mit dem sogenannten Baulandmobilisierungsgesetz hat sich die Lage jedoch geändert. Denn jetzt kann der Stadtrat für bestimmte Innenstadtgebiete einen „sektoralen Bebauungsplan“ beschließen, mit dem dauerhaft ein bestimmter Anteil an Sozialwohnungen festgeschrieben wird. In einer umfangreichen Vorlage hat das Stadtplanungsreferat für die gestrige Ausschusssitzung das neue Werkzeug der Wohnungspolitik erläutert und vorgeschlagen, wie es in Zukunft in München zur Anwendung kommen soll.

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Tiefgehende Grünflächenplanung

Letzte Woche habe ich über einen Beschluss der Vollversammlung berichtet, mit dem das Bürgerbegehren zum Erhalt der städtischen Grünflächen vom Stadtrat übernommen worden ist. Direkte Auswirkungen hat das jedoch nicht. Auch in Zukunft wird der Stadtrat den Grünflächenschutz mit konkurrierenden Anforderungen abwägen müssen. In der gestrigen Sitzung des Stadtplanungsausschusses ging es um die dabei einfließenden „städtebaulichen Orientierungswerte“ . Was damit gemeint ist und wie in Zukunft genauer erfasst werden soll, ob ein Bebauungsplan tatsächlich hochwertige Grünflächen enthält, wird im Folgenden erläutert.

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Erfolgreich aber wirkungslos

Vor einigen Monaten habe ich schon einmal darüber berichtet, wie Bürgerinnen und Bürger versuchen können, direkt auf die Münchner Kommunalpolitik Einfluss zu nehmen. Die Behandlung des aktuellen Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“ in der Vollversammlung des Stadtrats am vergangenen Mittwoch zeigt, dass dabei Erwartungen entstehen können, die später vielleicht bitter enttäuscht werden.

Website des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“

Am Mittwoch hat der Stadtrat mit einer Mehrheit aus Grünen und CSU beschlossen, die Forderungen des Bürgerbegehrens zu übernehmen, sodass es nicht zu einer Abstimmung der Bürgerschaft kommt. Dennoch wird diese Entscheidung kaum Auswirkungen auf die zukünftige Stadtplanung und Baupolitik in München haben.

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Notfallversorgung in München

In den vergangenen Wochen und Monaten sind die Probleme der Notfallversorgung im deutschen Gesundheitssystem viel diskutiert worden. Aber wie ist die Situation in München? Können Notfallpatienten hier schnell genug versorgt werden? Welche Entwicklungen sind über die letzten Jahre zu beobachten und womit ist in Zukunft zu rechnen? Auf diese Fragen gab es am vergangenen Donnerstag Antworten bei der Vorstellung der Studie „Notfallversorgung Landeshauptstadt München“ des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) der Ludwig-Maximilians-Universität. Über die wichtigsten Erkenntnisse sowie die nachfolgende Debatte im Gesundheitsausschuss informiert dieser Beitrag.

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Managementversagen oder Verständnisproblem?

Seit Jahresbeginn sind die Preise der Stadtwerke München (SWM) viel zu hoch. Wer als Kunde der SWM seine Tarife für Gas oder Strom mit den Marktpreisen vergleicht, wird blass. Für die Kilowattstunde Gas verlangen die SWM aktuell mehr als 20 Ct. Wettbewerber wie die Stadtwerke Leipzig bieten bundesweit Verträge an, bei denen die Kilowattstunde etwas weniger als 12 Ct kostet – und das mit Preisbindung für ein Jahr. Gleiches gilt beim Strom: Hier nehmen die SWM aktuell 58 Ct/kWh, während beispielsweise Vattenfall nur 38 Ct/kWh verlangt. Auch bei der Fernwärme sind die Preise der SWM deutlich angestiegen auf über 19 Ct/kWh, hier allerdings ohne die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Warum ist das so? Dazu gab es am vergangenen Dienstag eine heftige Debatte im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. „Sprachlos“ über solches „Managementversagen“ der Geschäftsleitung der SWM waren Stadträtinnen und Stadträte von CSU, FDP, LINKE und ÖDP. Im Folgenden soll anhand der Vorlage des Wirtschaftsreferats und der Argumente in der Sitzung erörtert werden, ob an diesem Vorwurf etwas dran ist.

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Wann platzt der Knoten?

Schon mehrfach wurde auf diesen Seiten über den schleppenden Ausbau der Photovoltaik auf Münchens Dächern berichtet. Anblicke wie hier sieht man immer noch sehr selten im Stadtbild:

Solaranlage auf den Wohnungen des „Lilienhofs“ in der Au (Quelle: Fraunhofer Institut)

Seit 2020 sind nur wenige neue Anlagen errichtet worden, sowohl auf privaten Mietshäusern, als auch auf den Immobilien der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Einmal mehr hat sich gestern der Stadtplanungsausschuss mit diesem Problem befasst. Die Debatte hat leider wenig Erkenntnisse geliefert, warum das so ist. Beim genauen Studium der Vorlage des Planungsreferats kann man jedoch erkennen, dass sich zumindest die Rahmenbedingungen für einen zukünftigen Ausbau der Solarenergie in München verbessert haben.

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