Einmal im Jahr führt die Stadt München in ihren Tagesheimen und den Einrichtungen des Kooperativen Ganztages eine Elternbefragung durch. Tagesheime dienen zur Betreuung von Schulkindern am Nachmittag und in den Ferien. Beim Kooperativen Ganztag arbeiten Grundschulen und Kindertageseinrichtungen bei der Bildung der Kinder eng zusammen.
Diese Einrichtungen werden vom Freistaat nach dem Bayrischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern (BayKiBiG) gefördert. Voraussetzung ist u.a., dass der Träger (d.h. die Stadt München)
„… eine Elternbefragung oder sonstige, gleichermaßen geeignete Maßnahme der Qualitätssicherung jährlich durchführt.“ (Art. 19 BayKiBiG)
Die Münchner Elternbefragung 2024 wurde in einer Bekanntmachung für die Sitzung des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfe am vergangenen Dienstag veröffentlicht. Die Ergebnisse sind durchweg erfreulich. Allerdings drängt sich mir der Eindruck auf, dass wesentliche Fragen gar nicht gestellt worden sind.
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