14 Mio für einen bereits existierenden Radweg?

So oder so ähnlich sind die Schlagzeilen zum Umbau der Elisenstraße, die man gestern vielfach lesen konnte. In der Tat erscheint es auf den ersten Blick seltsam, wenn ein zwei Meter breiter Radweg nach wenigen Jahren schon wieder für viel Geld umgebaut werden soll.

Der Istzustand der Elisenstraße an ihrem östlichen Ende und der Einmündung in den Lenbachplatz
(Quelle: Google Maps)

Aber wie so häufig klärt sich manches auf den zweiten Blick. Dazu war Gelegenheit in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am vergangenen Mittwoch. Wer die Gelegenheit hatte, dort zuzuhören und sich die Vorlage des Mobilitätsreferats genau anzusehen, konnte schnell erkennen, dass das meiste Geld voraussichtlich nicht für eine Verbesserung der zwei 400m langen Fahrradstreifen ausgegeben wird. Aufwändig ist in erster Linie der umfangreiche Umbau des Lenbachplatzes.

Im Folgenden wird die Planung der am Mittwoch beschlossenen „Variante 5“ des Mobilitätsreferats vorgestellt und kommentiert.

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Ein nachgefragtes Förderprogramm

Am Gebäudeenergiegesetz der Ampelkoalition wurde immer wieder kritisiert, dass die Förderung von Wärmepumpen und der erforderlichen Wärmedämmung lange unklar war und auch jetzt noch nicht vollständig festliegt. Im August 2022 sind die Fördersätze für den Austausch einer neueren Gasheizung gegen eine Wärmepumpe sogar noch gesunken. Daher fand ich es erfreulich, am vergangenen Dienstag im Ausschuss für Klima und Umwelt zu erfahren, dass die Stadt München bereits im Juli 2022 ein eigenes Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) aufgelegt hat. Damit soll die Absenkung der Bundesförderung ausgeglichen werden. Darüber hinaus wird vieles unterstützt, was zur CO2-Reduktion im Münchner Gebäudebestand beiträgt. Ein umfangreicher Bericht des Referats für Klima und Umwelt (RKU) zeigt, dass die Resonanz auf das FKG alle Erwartungen übertroffen worden hat.

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Auf den Brennstoff kommt es an!

In den letzten Jahren sind die Feinstaubbelastungen in München immer weiter zurückgegangen. Vor kurzem war der Presse zu entnehmen, dass die ursprünglich geplante zweite Stufe beim Verbot alter Dieselfahrzeuge innerhalb des Mittleren Rings nicht mehr in Kraft gesetzt wird, da die gesetzlichen Grenzwerte auch an vielbefahrenen Straßen kaum noch überschritten werden.

Ist damit alles gut? Ganz und gar nicht, denn die geltenden Grenzwerte liegen laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) viel zu hoch. Seit 2001 hat die WHO ihre Empfehlungen deutlich verschärft (teilweise um einen Faktor vier), ohne dass darauf von der EU oder der Bundesregierung reagiert worden ist. Die aktuellen Schadstoffbelastungen gehen jedoch nicht nur von alten Dieselfahrzeugen aus, sondern auch von Kaminöfen, die sich in Zeiten unsicherer und teurer Gasversorgung großer Beliebtheit erfreuen. In diesem Zusammenhang hat eine Bürgerversammlung des Stadtbezirks Pasing-Obermenzing im März gefordert, die Vorschriften für Holzfeuerungsanlagen in München zu verschärfen. Für die Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt am vergangenen Dienstag hat die Verwaltung daraufhin eine Vorlage erarbeitet, in der ausgeführt wird, warum keine Änderungen erforderlich seien.

Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, welche Vorschriften für Kaminöfen in München aktuell gelten und wie die verbleibenden Schadstoffbelastungen deutlich verringert werden könnten.

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Tannenbaum statt Dönerspieß

Dass der demografische Wandel in vollem Gang ist, lernt inzwischen jede Schülerin und jeder Schüler. An die Stelle der „Bevölkerungspyramide“, die zu meinen Schulzeiten unterrichtet wurde, ist der „Dönerspieß“ getreten, ein Begriff, der die aktuelle Altersverteilung in Deutschland anschaulich illustriert:

Altersverteilung in Deutschland 2022 (Quelle: Destatis)

Aber wie liegen die Dinge in München? Das kann man dem umfangreichen „Demografiebericht 2022“ entnehmen, den das Stadtplanungsreferat am vergangenen Mittwoch vorgelegt hat. Der folgende Beitrag fasst wesentliche Ergebnisse dieser Studie zusammen und nimmt Stellung zu einigen Schlussfolgerungen der Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung.

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Tetris spielen für die Geothermie

Glaubt man den Marketingkampagnen der Münchner Stadtwerke (SWM), ist die Energiewende in der Landeshauptstadt schon weit fortgeschritten: 90% des Stroms der Münchner Haushalte werden bereits heute regenerativ erzeugt und die Fernwärme wird spätestens bis 2040 klimaneutral.

Leider ist die Realität noch weit davon entfernt. Bei den 90% Ökostrom handelt es sich um eine bilanzielle Betrachtung. Ganz überwiegend wird dieser Strom in Windkraftanlagen der SWM in der Nordsee erzeugt wird und kann mangels ausreichender Netzleitungen bislang nicht nach Süddeutschland und insbesondere nicht nach München transportiert werden. Physikalisch kommt daher der Strom für die Münchner Haushalte zu erheblichen Anteilen aus den fossilen Kraftwerken der SWM. Auch bei der Fernwärme ist es noch ein langer Weg. Die vor kurzem in Betrieb genommene Geothermieanlage im Münchner Süden liefert 75 MW. Das klingt viel, ist aber doch sehr wenig verglichen mit der Fernwärmeleistung von 900 MW des mit Kohle befeuerten Heizkraftwerks Nord oder der beiden Gasturbinen im Münchner Süden mit zusammen mehr als 600 MW Heizleistung.

Wie komplex und schwierig es ist, weitere Standorte für die Erschließung der Geothermie zu finden, konnte man in der Vollversammlung am vergangenen Mittwoch erleben.

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Die Aliens kommen!

Mit dem Neubau des Münchner Hauptbahnhofes wird sich der erste Eindruck, den Bahnreisende von München gewinnen, stark verändern. Während bislang eine Mischung aus restaurierten Gebäuden der Gründerzeit und heruntergekommener Bausubstanz aus den 50er Jahren den öffentlichen Raum am Bahnhof dominiert, wird in Zukunft alles ganz anders. Denn dieses Raumschiff wird am Ende der Gleise landen:

Der neue Hauptbahnhof von Norden (Quelle: Ergebnisbericht Beratergremium)

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am vergangenen Mittwoch wurde der Bebauungsplan für einen Teilabschnitt des Projekts gebilligt und damit die zukünftige Gestaltung des Starnberger Flügelbahnhofs festgelegt. Ferner wurde ein Bericht des Beratungsgremiums vorgestellt, das die Planungen der Deutschen Bahn zum gesamten Bahnhofsneubau seit einigen Jahren begleitet.

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Ein Webfehler der Bayrischen Gemeindeordnung ?

Vor einigen Wochen habe ich hier über die Übernahme des Bürgerbegehrens zum Schutz der Grünflächen durch den Stadtrat berichtet. Meine Befürchtung war, dass dadurch „Erwartungen entstehen können, die später vielleicht bitter enttäuscht werden.“ Genauso ist es gekommen. Insgesamt sechs laufende Bauprojekte wurden am Mittwoch in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses diskutiert. Im Ergebnis ändert das übernommene Bürgerbegehren (fast) nichts an den erheblichen Eingriffen in bestehende Grünanlagen. Warum das so ist und welche Schlussfolgerungen sich damit über den Sinn von Bürgerbegehren zur Stadtplanung aufdrängen, wird im folgenden Beitrag erläutert.

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Der Münchner Mietspiegel 2023

In den letzten Wochen wurde viel über den neuen Mietspiegel berichtet. Danach ist die Durchschnittsmiete in München seit 2019 um mehr als 24% gestiegen. Die Vorstellung des aktuellen Zahlenwerks im Sozialausschuss am vergangenen Donnerstag bot mir die Gelegenheit, dieses Thema genauer zu verstehen. Im Folgenden geht es zum einen um die Auswirkungen des Mietspiegels und zum anderen um die Frage, wie er berechnet wird. Es zeigt sich, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber auch Probleme bei der Datenerfassung der Bestandsmieten den Mietspiegel und damit die Mieten in München nach oben treiben.

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Meinungsfreiheit, ein sperriges Grundrecht

Im Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag mit einer überwältigenden Mehrheit aus CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen die BDS-Bewegung als antisemitisch verurteilt. Begründet wird das wie folgt:

Seit Jahren ruft die „Boycott, Divestment and Sanctions“-Bewegung (abgekürzt BDS) auch in Deutschland zum Boykott gegen Israel, gegen israelische Waren und Dienstleistungen, israelische Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sportlerinnen und Sportler auf. Der allumfassende Boykottaufruf führt in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes. Dies ist inakzeptabel und scharf zu verurteilen. Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch. Die Aufrufe der Kampagne zum Boykott israelischer Künstlerinnen und Künstler sowie Aufkleber auf israelischen Handelsgütern, die vom Kauf abhalten sollen, erinnern zudem an die schrecklichste Phase der deutschen Geschichte. „Don’t Buy“ -Aufkleber der BDS-Bewegung auf israelischen Produkten wecken unweigerlich Assoziationen zu der NS-Parole „Kauft nicht bei Juden!“

(Hervorhebung hinzugefügt)

Im Zusammenhang mit der damaligen Debatte hat der Münchner Stadtrat bereits 2017 beschlossen:

„Für Raumvergaben bzw. Vermietung […] wird Folgendes festgelegt:
[..] Organisationen und Personen, die Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen durchführen wollen, welche sich mit Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben, werden von der Raumüberlassung bzw. Vermietung von Räumlichkeiten ausgeschlossen.

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Personal wurde der Beschluss von 2017 wieder aufgehoben. Über die Gründe für diese 180°-Kehrtwende wird in diesem Beitrag berichtet.

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Sektorale Bebauungspläne – Wundermittel der Wohnungspolitik?

Die Wohnungspolitik in München ist eine Sisyphosaufgabe. Kaum ist es mit viel Anstrengung und Geld gelungen, Investoren zum Neubau von günstigen Mietwohnungen zu bringen, fallen an anderer Stelle zahlreiche Wohnungen aus der Sozialbindung. Erhebliche Mietsteigerungen sind die Folge.

Informationsflyer der Stadt München mit Prognosen zum Wohnungsbau

Der hellblaue Balken des Bestands an Sozialwohnungen schrumpft automatisch durch Zeitablauf, so dass schon eine gleichbleibende Anzahl von Sozialwohnungen ständigen Neubau verlangt. Dauerhaft günstig sind nur die Wohnungen des Kommunalreferats und der städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

Warum ist das so? Bislang sind private Sozialwohnungen zumeist durch eine Art Handel entstanden: Ein Investor bekommt ein Baurecht auf einem Grundstück und verpflichtet sich im Gegenzug, einen erheblichen Teil (in München 40%) der neuen Wohnungen einer Sozialbindung zu unterwerfen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof in 2019 entschieden, dass die Sozialbindung in solchen Verträgen zeitlich begrenzt sein muss.

Mit dem sogenannten Baulandmobilisierungsgesetz hat sich die Lage jedoch geändert. Denn jetzt kann der Stadtrat für bestimmte Innenstadtgebiete einen „sektoralen Bebauungsplan“ beschließen, mit dem dauerhaft ein bestimmter Anteil an Sozialwohnungen festgeschrieben wird. In einer umfangreichen Vorlage hat das Stadtplanungsreferat für die gestrige Ausschusssitzung das neue Werkzeug der Wohnungspolitik erläutert und vorgeschlagen, wie es in Zukunft in München zur Anwendung kommen soll.

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