Erbbaurecht: Der Schlüssel zu günstigen Mieten ?

Baugrund ist in München ein extrem knappes Gut. Pro Einwohner weist München nur etwa halb so viel Fläche wie Hamburg auf und auch deutlich weniger als Berlin oder Frankfurt. Zusammen mit einer ständig steigenden Nachfrage hat dies zu enormen Bodenpreisen geführt, was direkt auf die Mieten von Neubauten durchschlägt. Um preisdämpfend auf den Wohnungsmarkt Einfluss zu nehmen, hat der Stadtrat mit der grün-roten Mehrheit im Mai 2020 beschlossen, städtische Grundstücke an Investoren nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch im Erbbaurecht zu vergeben (falls nicht bereits die eigenen Wohnungsbaugesellschaften zum Zuge kommen).

In der gestrigen Sitzung des Kommunalausschusses wurden verschiedene Aspekte zukünftiger Erbbaurechtsverträge diskutiert – ein Anlass für mich, einen Blick auf dieses Werkzeug der Stadtentwicklung zu werfen, um zu verstehen, was damit für den Wohnungsmarkt erreicht werden kann.

Bei der Vergabe eines Erbbaurechts verbleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt. Der Erbbauberechtigte erhält für einen vereinbarten Zeitraum, beispielsweise 60 Jahre, nur das Recht, darauf ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Dafür zahlt er den sogenannten Erbbauzins. Nach Ablauf des Zeitraums kann das Erbbaurecht verlängert werden. Andernfalls geht das Eigentum am Gebäude automatisch auf die Stadt über, die dem Erbbauberechtigten dafür eine angemessene Vergütung bezahlen muss. Während oder am Ende der Laufzeit kann die Stadt das Grundstück unabhängig vom Gebäude doch verkaufen, sei es an den Erbbauberechtigten oder einen anderen Käufer.

Bei der Auswahl eines Erbbauberechtigen kann die Stadt darauf achten, dass auf dem Grundstück günstige Mietwohnungen entstehen. Und genau hier liegt der Vorteil gegenüber einem Verkauf. Dort sind solche Verpflichtungen zwar auch möglich, aber nach der Rechtsprechung immer zeitlich begrenzt. Im Ergebnis fallen bei einem Verkauf eines Grundstücks alle dort gebauten Wohnungen früher oder später aus der Sozialbindung mit der Folge eines starken Anstiegs der Mieten. Nur durch ständigen Neubau kann die Stadt den Bestand an Sozialwohnungen konstant halten oder steigern – was in München aufgrund der begrenzten Flächen der Stadt längerfristig unmöglich wird. Mit dem Erbbaurecht wird das verhindert. Denn bei einer Verlängerung oder Neuvergabe kann die Stadt erneut Einfluss auf die weitere sozialverträgliche Nutzung des Grundstücks nehmen.

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat die Leiterin des Kommunalreferats in der gestrigen Sitzung eine Vorlage präsentiert, in der der Einsatz des Erbbaurechts in anderen deutschen Großstädten erläutert wird, um daraus Erkenntnisse für München zu gewinnen. Ohne zu sehr in juristische Details einzutauchen, lässt sich dabei Folgendes festhalten:

  • Auch Hamburg, Berlin, Frankfurt und Ulm haben das bereits 1919 „erfundene“ Erbbaurecht neu für sich entdeckt und versuchen, damit langfristig günstigen Wohnraum bereitzustellen.
  • Die Höhe des Erbbauzinses kann sich sowohl nach der Laufzeit (je kürzer desto niedriger) als auch nach der Nutzung (höher für gewerbliche Erbbauberechtigte, niedriger für den Bau von Sozialwohnungen) richten.
  • Es sind eine Vielzahl von Verlängerungsoptionen des Erbbaurechts denkbar, zum Teil mit automatischer Fortsetzung der Sozialbindung der gebauten Wohnungen.
  • Handelt es sich beim Erbbauberechtigten um eine juristische Person, ist in manchen Verträgen die Zustimmung der Stadt für eine Veränderung der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung des Erbbauberechtigten erforderlich (sogenannte „Change-of Control-Klausel“ ). Wenn ich es richtig verstehe, soll damit verhindert werden, dass beispielsweise eine gemeinnützige Baugenossenschaft sich in ein kommerzielles Unternehmen verwandelt und damit möglicherweise wesentliche Gründe für die Vergabe des Erbbaurechts wegfallen.

Ein weiteres Ziel des SPD-Antrags war es, einen einfachen Standardvertrag für das Erbbaurecht in München zu entwickeln, der kleineren Investoren, insbesondere den bereits genannten Baugenossenschaften, die Investition in Neubauten erleichtert. Das wird nicht gelingen. Wie die Leiterin des Kommunalreferats bereits in einer vorangegangenen Sitzung erläutert hat, sind Erbbauverträge an sich schon sehr kompliziert (> 100 Seiten). Je mehr sozialpolitische Vorstellungen die Stadt in einem Projekt durchsetzen möchte, desto komplexer wird es. In der Diskussion im Ausschuss wurde darüber hinaus versucht, eine juristische Konstruktion zu finden, die erbbauberechtige Baugenossenschaften vertraglich absichert, wenn die Stadt aus finanziellen Gründen doch einmal gezwungen sein sollte, das entsprechende Grundstück während oder am Ende der Laufzeit zu verkaufen. Dadurch soll das Erbbaurecht insbesondere für diese Investoren attraktiver gemacht werden. Kein leichtes Unterfangen, wie der Text des am Ende der Sitzung ergangenen Beschlusses zeigt.

Aktuell laufen mehrere Ausschreibungen für Bebauungen im Erbbaurecht auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne. Da wird sich herausstellen, welche Klauseln am Ende der Verhandlungen Eingang in die Verträge mit den Investoren finden – wenn sie denn öffentlich einsehbar werden.

Ist das Erbbaurecht nun die Lösung aller Probleme auf dem Münchner Wohnungsmarkt? Kurzfristig wird damit der Bau von günstigen Wohnungen nicht beschleunigt. Aber langfristig kann diese Form der Grundstücksvergabe durchaus zum Erhalt und Ausbau von Sozialwohnungen beitragen. Die Zeiträume sind dabei etwa wie beim Umbau unserer Wälder im Kampf gegen den Klimawandel – das Ergebnis sieht man nicht in ein paar Jahren, sondern erst nach mehreren Generationen.

Dauerproblem Verpackungsmüll

Wer einmal in Kalabrien gewesen ist, weiß, wie es aussieht, wenn Müllentsorgung nicht funktioniert: Überall liegt Plastikmüll, ohne dass sich jemand dafür verantwortlich fühlt. Wertstoffinseln sind selten zu finden. Zudem ist unklar, ob ihr Inhalt nicht einfach wie anderer Abfall am Stadtrand verbrannt wird. Das ist in München anders. Aber auch hier gibt es – auf viel niedrigerem Niveau – ähnliche Probleme, nämlich die Beeinträchtigung des Stadtbilds durch vermüllte Wertstoffinseln und die Unsicherheit, was mit den dort gesammelten Wertstoffen passiert. Die Diskussion im Kommunalausschuss am vergangenen Donnerstag hat deutlich gezeigt, was sich ändern muss und wo bei diesem Thema die Grenzen der Kommunalpolitik liegen.

Grundsätzlich sind bei der Entsorgung von Wertstoffen zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden:

– Zum einen geht es darum, wie Wertstoffe eingesammelt werden. Dabei stellt sich zunächst die Frage, ob München nicht in Zukunft das System der Wertstoffinseln zugunsten einer gelben Wertstofftonne oder eines gelben Sacks für jeden Haushalt aufgeben sollte. Die im Ausschuss präsentierte Vorlage spricht sich dagegen aus. Gelbe Säcke auf der Straße verschandelten das Stadtbild und im Fall einer gelben Wertstofftonne seien die Entsorgungsunternehmen nicht bereit, diese an ihrem regulären Standplatz abzuholen, so wie es die städtische Müllabfuhr gegenwärtig für die drei anderen Münchner Abfalltonnen (Papier-, Bio- und Restmüll) übernimmt. Vor diesem Hintergrund fand der Antrag der FDP Fraktion, lokal begrenzt einen Pilotversuch mit einer gelben Wertstofftonne zu starten, keine Mehrheit im Stadtrat.

Aus meiner Sicht sind die Vor- und Nachteile der Verwendung von Wertstofftonnen / gelben Säcken bzw. Wertstoffinseln schwer gegeneinander abzuwägen: Neben dem Einfluss auf das Stadtbild ist auch die erreichte Recyclingquote zu berücksichtigen. So ist in anderen Städten mit gelber Wertstofftonne /gelbem Sack zwar der Anteil der Wertstoffe am gesamten Müllaufkommen höher als in München, aber die Sortenreinheit und damit die Recyclingmöglichkeiten sind in München besser, wo die Wertstoffe an den Inseln getrennt gesammelt werden.

Laut Stadtratsbeschluss am Ende der Sitzung bleibt es bis auf weiteres beim bisherigen System. Erst in 2023 stehen neue Verhandlungen mit den Entsorgungsunternehmen an, die zu einem Wechsel führen könnten.

Ändern soll sich allerdings ab sofort die Häufigkeit, mit der die Container für Kunststoffe geleert werden. So berichtet die Vorlage über neue vertragliche Regelungen mit den Entsorgern, sodass „nach Bedarf, ca. 2/3 der Behälter mindestens dreimal wöchentlich und ca. 1/3 der Behälter mindestens einmal wöchentlich“ geleert werden. Wenn das tatsächlich so umgesetzt wird, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings kommt es auch bei Glascontainern immer wieder zu Überfüllungen vgl. das nachfolgende Bild:

Überfüllte Glascontainer einer Wertstoffinsel in Obergiesing. Hier sieht es häufig so aus.

Die Schließung der Gaststätten wegen Corona wird dieses Problem in den nächsten Wochen noch verschärfen. Es bleibt abzuwarten, ob die von der Kommunalreferentin angekündigte nachdrückliche Ermahnung der Entsorgungsunternehmen solche Zustände verhindern kann.

Die bauliche Gestaltung der Wertstoffinseln soll ebenfalls verbessert werden. Dazu wird das Kommunalreferat den Kontakt mit den Bezirksbeiräten aufnehmen, um individuelle Lösungen für die einzelnen Standorte zu erarbeiten. Kaum Hoffnung gibt es dabei für die Verwendung von Unterflurcontainern, die das Stadtbild weniger beeinträchtigen als die gegenwärtigen Sammelbehälter, vgl. das obige Bild. Leider verhindert die geltende Gesetzeslage, dass die Stadt München entsprechende Anforderungen an die Entsorgungsunternehmen stellen kann. Dies gilt sowohl für die Installation als auch für den Betrieb von unauffälligeren Sammelanlagen unter der Erde.

– Zum anderen stellt sich die Frage, was mit den eingesammelten Wertstoffen passiert, insbesondere, wie eine hohe Recyclingquote für Kunststoffe sichergestellt werden kann. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hier begrenzt, da die maßgeblichen Regelungen in Verpackungsgesetz und einer Europäischen Richtlinie festgelegt sind. Zudem sind die Vertragspartner der Stadt zwei überregional tätige Entsorgungsunternehmen, die sich von den Vorstellungen einer einzelnen Kommune kaum beeindrucken lassen. Dennoch zeigt eine Vielzahl von Anträgen, dass der Münchner Stadtrat auch darauf Einfluss nehmen möchte, zumindest um transparent nachzuvollziehen, inwieweit das Recycling der Wertstoffe überhaupt funktioniert. Das gilt insbesondere für Verbundverpackungen aus mehreren Plastikmaterialien.

Zwar schreibt §16 des Verpackungsgesetz zu 65% eine stoffliche Verwertung der Kunststoffe vor. Die Vorlage des Kommunalreferats stellt jedoch ernüchternd fest, dass gegenwärtig allenfalls 20% der Kunststoffe aus den Wertstofftonnen stofflich wiederverwendet werden. Der Rest wandert zwar in der Regel nicht ins Meer, wie einige Stadträtinnen in der Sitzung vermuteten (was von einer Zeitung gleich als Schlagzeile aufgegriffen wurde), sondern wird im Inland und im EU-Ausland verwertet:

Die Kunststoffe aus der Landeshauptstadt München wurden, wie im gesamten Bundesdurchschnitt, weit überwiegend in Deutschland verwertet. Kleinere Mengen wurden in die Niederlande, nach Österreich, Italien und Frankreich in zertifizierte Verwertungsanlagen geliefert.“ (Auskunft der zuständigen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), in der Vorlage zitiert)

Verwertung bedeutet laut Vorlage primär das Verbrennen in einer Zementfabrik. Warum die Mindestgrenze einer stofflichen Verwendung von 65% nicht eingehalten wird, war leider weder der Vorlage noch der Diskussion im Ausschuss zu entnehmen. Aber auch jetzt schon ist es ohne Zweifel besser, Kunststoffe in den Wertstofftonnen zu sammeln und nicht in den Restmüll zu werfen, der sofort ohne jede stoffliche Verwertung verbrannt wird.

Das Thema Müll wird die Münchner Kommunalpolitik noch lange beschäftigen. Durchgreifende Änderungen, die zu einer spürbaren Verringerung der Menge an Plastikverpackungen und zu einem schöneren Stadtbild führen, sind erst dann zu erwarten, wenn sich die gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene grundlegend verändern.

Wie man einen Gordischen Knoten knüpft

Viele Münchner Stadtbezirke haben ein Kulturbürgerhaus. Dort können Vereine und Parteien Sitzungen abhalten, Künstler auftreten, Unterrichtskurse und viele andere Veranstaltungen stattfinden, die das Leben in dieser Stadt kulturell bereichern. Für die über 100.000 Einwohner in den Bezirken Sendling-Westpark und Laim fehlt jedoch bislang solch ein Kulturzentrum. Seit nunmehr 35 (!) Jahren wird versucht, dies zu ändern, bislang jedoch ohne Erfolg. Das nunmehr angestrebte Datum für eine Eröffnung liegt frühestens in 2025.

Warum ist das so? Wer das genau wissen möchte, kann die entsprechende Vorlage zur heutigen Sitzung des Kommunalausschusses studieren. Die Kurzfassung ist, dass ein fertiges Nutzungsprofil des geplanten Baus bis heute nicht vorliegt und in naher Zukunft auch nicht vorliegen wird. Zwar haben eine Bürgerversammlung und die zwei zuständigen Bezirksausschüsse mit klaren Worten („nicht hinnehmbar“ ) eine schnelle Realisierung gefordert. Erfolg hatten sie in der heutigen Sitzung jedoch kaum, da der angestrebte Termin einer Fertigstellung von „nicht vor 2027“ gerade mal auf „bis 2025“ vorgezogen worden ist – verbunden mit der Androhung deutlicher Mehrkosten für die beschleunigte Planung durch das Kommunalreferat.

Der Grundsatzbeschluss des Stadtrates für die Errichtung eines Stadtteilkulturzentrums an der Westendstraße / Ludwigshafenerstraße ist bereits in 2013 ergangen, allerdings in Kombination mit einem zusätzlichen Standort für die Münchner Stadtverwaltung. Rückblickend war das möglicherweise der entscheidende Geburtsfehler.

Das Grundstück für das neue Kulturbürgerhaus (Quelle: Google Maps)

Zunächst war geplant, dass Teile des Kreisverwaltungsreferats dort einziehen. Inzwischen ist allerdings die Idee aufgekommen, das neue Mobilitätsreferat in dem Gebäude anzusiedeln, in einer Art „Rathaus der Mobilität“ , allerdings gegen den heftigen Widerstand des Kreisverwaltungsreferats, das an seinen ursprünglichen Nutzungsplänen festhalten möchte, vgl. die Stellungnahme zur Vorlage.

Nun gibt es das neue Mobilitätsreferat noch gar nicht. Voraussichtlich wird es erst Anfang 2021 in anderen Räumen der Stadtverwaltung seine Arbeit aufnehmen. Erst danach sollen die Erfordernisse für den gemeinsamen Bau mit dem Stadtteilkulturzentrum definiert werden. Die vorerst letzte Schlaufe dieses Gordischen Knotens wird durch Corona geknüpft, da die erzwungene Digitalisierung zu ganz grundsätzlichen Zweifeln am Raumbedarf der Stadtverwaltung geführt hat. So hat es jedenfalls die Leiterin des Kommunalreferats in der heutigen Sitzung angedeutet.

Man kann den Sendlingern und Laimern nur wünschen, dass ein neuer Alexander vorbeikommt, der dieses Anforderungsgewirr durchschlägt und ihr Kulturbürgerhaus von dem vielleicht irgendwann und irgendwie benötigten Verwaltungsbau der Stadt trennt. Andernfalls gibt es auch weiterhin kaum eine Chance auf einen schnellen Baubeginn.

Die Wende im Wohnungsbau

Die heutige Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung hat es deutlich gezeigt: Die neue grün-rote Mehrheit im Stadtrat will nicht nur die Verkehrswende, sondern auch neue Wege im Wohnungsbau gehen. Und das ab sofort.

Was war zu entscheiden? Zwei Vorlagen der Verwaltung zur künftigen Wohnbebauung auf dem Viehofgelände (im Schlachthofviertel) bzw. im sogenannten Kreativquartier an der Schwere-Reiter-Straße standen zur Beratung an. Die Einzelheiten der jeweiligen Pläne finden sich hier bzw. hier. Von übergeordneter Bedeutung sind jedoch nicht die Details der beiden Vorlagen, sondern die Änderungen, die in den ergangenen Beschlüssen von der neuen Stadtratsmehrheit durchgesetzt worden sind.

Danach wird die Stadt keine Grundstücke mehr an private Baugemeinschaften im Rahmen des bisherigen München-Modell-Eigentum verkaufen. Die städtische Förderung von privatem Wohneigentum wird in München ab sofort eingestellt, selbst dann, wenn es wie in den beiden Vorlagen nur um kleine Flächenanteile geht, nämlich gerade einmal 10% der zu bebauenden Grundstücke. Stattdessen sollen Baugenossenschaften o.ä. ein Erbbaurecht daran erwerben können. Die Stadt bleibt damit weiterhin Eigentümer und kann nach Ablauf des Erbbaurechts (z.B. nach 30, 60 oder 80 Jahren) neu über die Nutzung ihrer Grundstücke entscheiden.

Im Ausschuss hat dies zu einer intensiven Diskussion geführt. CSU und FDP haben die bisherige Förderung des privaten Wohneigentums zäh verteidigt. Ihr zentrales Argument ist, dass von der bisherigen Förderpraxis nicht irgendwelche kommerziellen Bauunternehmer profitieren, sondern Münchnern mit einer selbst genutzten Immobilie zu einem wichtigen Baustein für ihre private Altersvorsorge geholfen wird. Außerdem würden ansonsten Familien, die Wohneigentum erwerben wollten, gezwungen, aus München wegzuziehen.

Diese Argumente klingen gut, verkennen aber mehrere Punkte, die in der weiteren Diskussion von Stadträten der SPD und der Grünen eingewandt wurden:

– Die Preise für privates Wohneigentum sind in München inzwischen in solche Höhen gestiegen, dass selbst mit einer Förderung nach dem bisherigen Modell breite Bevölkerungsschichten kein Wohneigentum erwerben können. Schon gar nicht können dies einkommensschwächere Gruppen, die von der Wohnungsnot in München besonders betroffen sind.

– Die Differenz zwischen den Marktpreisen für die fraglichen Grundstücke und den nach dem bisherigen Modell zu zahlenden Preisen sind so groß geworden, dass eine Förderzusage quasi einem „Lottogewinn“ entspricht. Eine Rechtfertigung, warum Einzelpersonen oder auch Baugemeinschaften eine so große Förderung (durch den enormen Preisnachlass auf den Grundstückspreis) erhalten sollten, ist nicht erkennbar.

– Und schließlich gibt es ja weiterhin einen großen privaten Wohnungsmarkt in München, sowohl im Bestand als auch im Neubaubereich. Gegenwärtig entstehen nur etwa 2000 von 10000 neuen Wohnungen auf städtischen Grundstücken. Bei den anderen 8000 sollte für den ein oder anderen FDP Wähler etwas zur Altersvorsorge dabei sein.

Aus meiner Sicht spricht noch etwas anderes gegen jeglichen Verkauf von Gründstücken der Stadt an private Eigentümer (-Gemeinschaften). Dazu muss ich etwas länger ausholen:

In einer hochattraktiven Stadt wie München ist es schlicht unmöglich, die Gesetze des Marktes im Bereich Wohnen außer Kraft zu setzen. Der Wunsch in dieser Stadt zu arbeiten und zu leben ist ungebrochen. Von einer Stadtverwaltung zu erwarten, dass sie für breite Schichten der Bevölkerung günstigen Wohnraum bereitstellen kann, entweder zur Miete oder sogar als Eigentum, verkennt die Möglichkeiten staatlichen Handelns. Es ist und bleibt einer der wenigen – vielleicht der einzige – Nachteil, wenn man in München lebt, dass Wohnraum hier viel teurer ist als in anderen Städten Bayerns oder Deutschlands. Das ist im Übrigen in Paris, London und New York ganz genauso. München ist zwar (noch) nicht so groß wie diese Weltstädte aber mindestens so attraktiv, wenn man einschlägigen Rankings glauben darf.

Wohnungspolitik muss sich daher darauf konzentrieren, diejenigen zu unterstützen, für die der teure Wohnraum nicht nur unangenehm ist, sondern existenzgefährdend. Es ist etwas anderes, ob die teure Wohnung in München dazu führt, dass man auf andere Annehmlichkeiten, beispielsweise ein Auto oder teure Reisen, verzichten muss, oder ob man mit einem niedrigen Einkommen überhaupt nicht mehr in dieser Stadt wohnen kann. Und genau an dieser Stelle kann und muss die Stadt eingreifen. Andernfalls wird die alleinerziehende Krankenschwester oder der Polizist mit seiner Familie aus München verdrängt. Das kann niemand wollen.

Dazu braucht es aber jeden Quadratmeter Wohnraum, auf dessen Mietpreis die Stadt langfristig (!) Einfluss nehmen kann. Eine zeitlich begrenzte Sozialbindung für Wohnungen des privaten Wohnungsbaus, die nach wenigen Jahren ausläuft, kann das Problem nicht lösen. Im Gegenteil, es braucht Wohnungen, über deren Mietpreise die Stadt dauerhaft eine gewisse Kontrolle behält. Und daher erscheint es mir richtig, die wenigen Flächen im Eigentum der Stadt, die nicht sofort von den städtischen Baugesellschaften entwickelt werden können, mit dem Erbbaurecht langfristig für zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten zu sichern.

Wie dieses Instrument genau anzuwenden ist, wird sich herausstellen müssen. In der Diskussion im Planungsausschuss und in der vorausgehenden Sitzung des Kommunalausschusses klang bereits an, dass die vertragliche Ausgestaltung des Erbbaurechtes viele Fragen aufwirft, angefangen von dem Wunsch nach überschaubaren und einfachen Regelungen bis hin zu der notwendigen Komplexität, um den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen. Hier wird die Verwaltung in Zukunft weitere Vorschläge unterbreiten auch unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus anderen Städten in Deutschland, die bereits länger das Erbbaurecht bei der Vergabe ihrer Grundstücke für den Wohnungsbau anwenden.

Und die Verkehrswende ? Auch die war Gegenstand der Diskussion im Planungsausschuss. Aber das wird in einem weiteren Beitrag berichtet.