Im Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag mit einer überwältigenden Mehrheit aus CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen die BDS-Bewegung als antisemitisch verurteilt. Begründet wird das wie folgt:
„Seit Jahren ruft die „Boycott, Divestment and Sanctions“-Bewegung (abgekürzt BDS) auch in Deutschland zum Boykott gegen Israel, gegen israelische Waren und Dienstleistungen, israelische Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sportlerinnen und Sportler auf. Der allumfassende Boykottaufruf führt in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes. Dies ist inakzeptabel und scharf zu verurteilen. Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch. Die Aufrufe der Kampagne zum Boykott israelischer Künstlerinnen und Künstler sowie Aufkleber auf israelischen Handelsgütern, die vom Kauf abhalten sollen, erinnern zudem an die schrecklichste Phase der deutschen Geschichte. „Don’t Buy“ -Aufkleber der BDS-Bewegung auf israelischen Produkten wecken unweigerlich Assoziationen zu der NS-Parole „Kauft nicht bei Juden!“
(Hervorhebung hinzugefügt)
Im Zusammenhang mit der damaligen Debatte hat der Münchner Stadtrat bereits 2017 beschlossen:
„Für Raumvergaben bzw. Vermietung […] wird Folgendes festgelegt:
[..] Organisationen und Personen, die Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen durchführen wollen, welche sich mit Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben, werden von der Raumüberlassung bzw. Vermietung von Räumlichkeiten ausgeschlossen.“
In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Personal wurde der Beschluss von 2017 wieder aufgehoben. Über die Gründe für diese 180°-Kehrtwende wird in diesem Beitrag berichtet.
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