Ein schlechter erster Eindruck

Es wäre ein großer Wurf geworden. Anstelle des „Beton-Karstadt“ aus dem letzten Jahrhundert sollte in der Schützenstraße zwischen Hauptbahnhof und Stachus ein großer moderner Gebäudekomplex des britischen Stararchitekten David Chipperfield mit Läden, Büros und Wohnungen entstehen:

Visualisierung der in 2022 geplanten Bebauung entlang der Schützenstraße. Links (roter Pfeil) das historische Karstadtgebäude, in der Mitte (blauer Pfeil) der geplante Gebäudekomplex und rechts das neue Hotel Königshof (grüner Pfeil) (Quelle: Anlage zum städtebaulichen Wettbewerb 2022 mit hinzugefügten Markierungen)

Daraus wird nichts. Denn seit der Pleite des Investors (SIGNA) im November 2023 ruhen sämtliche Arbeiten, sowohl bei der Renovierung des historischen Kaufhauses als auch beim Abriss der Betonburg aus den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Fertig geworden ist allein das neue Hotel Königshof.

Damit ist der erste Eindruck beim Gang vom Hauptbahnhof Richtung Stachus von Stillstand….

Tote Baustelle am historischen Karstadtgebäude (Quelle: eigene Aufnahme)

…. und Verwahrlosung geprägt:

So sieht es in der Schützenstraße aus (Quelle: eigene Aufnahme)

Zudem hat sich der benachbarte Alte Botanische Garten (im ersten Bild im Hintergrund) zum Drogenhandelsplatz und zur Lagerstätte für Obdachlose entwickelt. Wer sich auskennt, vermeidet sowohl den Besuch des Gartens als auch den Gang durch die Schützenstraße.

Vor einigen Monaten hat Oberbürgermeister Reiter eine Taskforce gegründet, die schnell Abhilfe schaffen soll. Erste Ergebnisse und weitere Schritte wurden am vergangenen Dienstag in einer gemeinsamen Sitzung mehrerer Stadtratsausschüsse diskutiert.

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Eine schwierige Umstellung

Kinderbetreuung kostet sehr viel Geld. Würden Krippen und Kindergärten von den Eltern kostendeckende Beiträge erheben, könnten sich das die meisten Familien nicht leisten. Der Freistaat unterstützt daher Kindertageseinrichtungen nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).

Jedoch wären in München die verbleibenden Kosten für die Eltern immer noch bei einigen hundert Euro pro Monat und Kind. Die Stadt München hat daher 2011 unter Führung von SPD und Grünen die Gebühren in städtischen Kindergärten erheblich abgesenkt bzw. ganz abgeschafft. Allerdings gibt es neben den städtischen Einrichtungen über 600 Kitas (Krippen und Kindergärten), die von freien Trägern, beispielsweise den Kirchen, aber auch von privaten Initiativen betrieben werden. Im Kitafinder+ auf den Webseiten der Stadt kann man nach freien Plätzen suchen.

Startseite des Kitafinder+ der Stadt München

Parallel zur Gebührensenkung in den eigenen Kitas hat die Stadtverwaltung die „Münchner Förderformel“ (MFF) entwickelt. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk für die finanzielle Unterstützung freier Träger. Grob gesprochen erhalten Betreiber von Kindergärten und Krippen, die eine Betreuung in ähnlicher Weise wie städtische Einrichtungen anbieten (vergleichbare Betreuungsschlüssel, Ausstattung und Bezahlung des Personals, etc.), viel Geld, das es ihnen ebenfalls ermöglicht, die Elternentgelte stark zu senken. Die Anzahl der betreuten Kinder ist dadurch in den letzten Jahren deutlich angestiegen und hat das Leben vieler Münchner Familien erleichtert. 2023 hat die Stadt München im Rahmen der MFF über 170 Millionen Euro an die freien Träger bezahlt.

Die Sache hat leider einen Haken:

Von den knapp 100.000 Kindern in Kindertageseinrichtungen werden ungefähr 5% in privaten Einrichtungen betreut, die ein besseres Betreuungsniveau anbieten wollen, dafür aber höhere Elternentgelte verlangen, z.T. vierstellige Beträge pro Monat und Kind. Über ein anschauliches Beispiel einer solchen Einrichtung habe ich hier berichtet. Nach der MFF sind solche Kitas von der städtischen Förderung ausgeschlossen. Das hatte vor Gericht jedoch keinen Bestand. In seinem Urteil vom September 2021 hat der Münchner Verwaltungsgerichthof festgestellt:

Eine kommunale freiwillige Förderung von Trägern von Kindertageseinrichtungen mit wettbewerbsbeeinflussender Wirkung [….] verstößt ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung gegen Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG.“

(1. Leitsatz des Urteils des VG München, Aktenzeichen M 18 K 20.737)

Daher musste die Stadt München ihre Förderung der Kinderbetreuung völlig neu aufstellen. Im Folgenden werden die Überlegungen des Verwaltungsgerichts kurz erläutert und berichtet, wie das neue Regelwerk aussieht, das am vergangenen Dienstag im Bildungsausschuss vorgestellt und diskutiert worden ist.

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