Eine schwierige Umstellung

Kinderbetreuung kostet sehr viel Geld. Würden Krippen und Kindergärten von den Eltern kostendeckende Beiträge erheben, könnten sich das die meisten Familien nicht leisten. Der Freistaat unterstützt daher Kindertageseinrichtungen nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).

Jedoch wären in München die verbleibenden Kosten für die Eltern immer noch bei einigen hundert Euro pro Monat und Kind. Die Stadt München hat daher 2011 unter Führung von SPD und Grünen die Gebühren in städtischen Kindergärten erheblich abgesenkt bzw. ganz abgeschafft. Allerdings gibt es neben den städtischen Einrichtungen über 600 Kitas (Krippen und Kindergärten), die von freien Trägern, beispielsweise den Kirchen, aber auch von privaten Initiativen betrieben werden. Im Kitafinder+ auf den Webseiten der Stadt kann man nach freien Plätzen suchen.

Startseite des Kitafinder+ der Stadt München

Parallel zur Gebührensenkung in den eigenen Kitas hat die Stadtverwaltung die „Münchner Förderformel“ (MFF) entwickelt. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk für die finanzielle Unterstützung freier Träger. Grob gesprochen erhalten Betreiber von Kindergärten und Krippen, die eine Betreuung in ähnlicher Weise wie städtische Einrichtungen anbieten (vergleichbare Betreuungsschlüssel, Ausstattung und Bezahlung des Personals, etc.), viel Geld, das es ihnen ebenfalls ermöglicht, die Elternentgelte stark zu senken. Die Anzahl der betreuten Kinder ist dadurch in den letzten Jahren deutlich angestiegen und hat das Leben vieler Münchner Familien erleichtert. 2023 hat die Stadt München im Rahmen der MFF über 170 Millionen Euro an die freien Träger bezahlt.

Die Sache hat leider einen Haken:

Von den knapp 100.000 Kindern in Kindertageseinrichtungen werden ungefähr 5% in privaten Einrichtungen betreut, die ein besseres Betreuungsniveau anbieten wollen, dafür aber höhere Elternentgelte verlangen, z.T. vierstellige Beträge pro Monat und Kind. Über ein anschauliches Beispiel einer solchen Einrichtung habe ich hier berichtet. Nach der MFF sind solche Kitas von der städtischen Förderung ausgeschlossen. Das hatte vor Gericht jedoch keinen Bestand. In seinem Urteil vom September 2021 hat der Münchner Verwaltungsgerichthof festgestellt:

Eine kommunale freiwillige Förderung von Trägern von Kindertageseinrichtungen mit wettbewerbsbeeinflussender Wirkung [….] verstößt ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung gegen Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG.“

(1. Leitsatz des Urteils des VG München, Aktenzeichen M 18 K 20.737)

Daher musste die Stadt München ihre Förderung der Kinderbetreuung völlig neu aufstellen. Im Folgenden werden die Überlegungen des Verwaltungsgerichts kurz erläutert und berichtet, wie das neue Regelwerk aussieht, das am vergangenen Dienstag im Bildungsausschuss vorgestellt und diskutiert worden ist.

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