Erhaltungssatzungen zum Mieterschutz – ein komplexes Thema

Der anhaltende Druck auf den Münchner Wohnungsmarkt ist ein Dauerproblem, das sich auch durch ständigen Wohnungsbau nicht lösen lässt. Die Anzahl der jährlich fertig gestellten neuen Bauobjekte kann bestenfalls den Zuzug nach München ausgleichen. Schon gar nicht können die wenigen Neubauprojekte in den inneren Stadtbezirken die enorme Nachfrage bedienen. Die Folge ist eine fortgesetzte Verdrängung von alteingesessenen Bewohnern – die bekannte Gentrifizierung. Durch Luxussanierungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen werden Mieter aus ihrer vertrauten Nachbarschaft gedrängt und müssen günstigeren Wohnraum suchen. Inzwischen sind in München davon nicht nur einkommensschwache Bevölkerungsgruppen betroffen, sondern auch Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen (ca. 4000 EUR / Monat).

Eine vorausschauende Stadtplanung kann dabei nicht tatenlos zusehen. Geht die „Münchner Mischung“, d.h. das Nebeneinander von verschiedenen Einkommensgruppen in einem Stadtteil verloren, drohen langfristig amerikanische Verhältnisse mit „Gated Communities“ auf der einen und sozialen Brennpunkten auf der anderen Seite. Die Stadt München hat daher bereits 1987 erste Erhaltungssatzungen erlassen, um den Verdrängungsprozess zu bremsen. In der Ausschusssitzung am vergangenen Mittwoch wurden zwei Erhaltungssatzungen behandelt, eine Verlängerung in Sendling und eine neues Gebiet in Schwabing. Grund genug einmal zu untersuchen, was dieses Werkzeug der Stadtplanung leisten kann und wie es in München zur Anwendung kommt. Wer sich einen vollständigen Überblick zu diesem Thema verschaffen möchte, findet hier eine gut lesbare Broschüre des Stadtplanungsreferats.

Grundsätzlich hat ein Vermieter beim Umgang mit seinem Eigentum freie Hand. So kann er beispielsweise Modernisierungen durchführen oder auch ein Mehrparteienhaus aufteilen, um Wohnungen einzeln zu verkaufen. Allerdings hat die SPD-geführte Bundesregierung bereits 1976 den Städten die Möglichkeit gegeben, steuernd einzugreifen. Im § 172 BauGB findet sich seitdem folgende Regelung:

„Die Gemeinde kann [… ] durch eine […] Satzung Gebiete bezeichnen, in denen […] zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung […] der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen.

Die Stadt kann damit typische Vorgänge, die mit einer Gentrifizierung verbunden sind, prüfen und untersagen. Allerdings enthält § 172 BauGB auch Ausnahmen, in denen eine Genehmigung erteilt werden muss. Die ist beispielsweise der Fall, wenn ein Vermieter einen „zeitgemäßen [keinen Luxus!] Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung“ herstellen möchte, was natürlich zu höheren Mieten führt. Im Ergebnis kann eine Erhaltungssatzung die Aufwertung eines Gebietes nicht verhindern, sondern nur verlangsamen. Das erscheint mir auch richtig, weil bei einer Blockade jeglicher Entwicklungsmöglichkeiten viele Vermieter das wirtschaftliche Interesse an ihren Immobilien verlieren würden, die dann faktisch einem fortschreitenden Verfall preisgeben wären.

Wo liegen Gebiete mit Erhaltungssatzung in München? Ein Frage, die sicher viele Mieter und Vermieter interessiert. Die Stadtverwaltung bietet dazu eine interaktive Karte an (danke Digitalisierung!). Ein Klick auf das entsprechende Gebiet liefert zwei Links zu einer Detaildarstellung und zum Wortlaut der dort geltenden Satzung. Hier ein Beispiel:

Interaktive Karte zu Gebieten in München mit einer Erhaltungssatzung

Wie man sieht, liegen die meisten Gebiete etwas verstreut innerhalb des Mittleren Rings. Das wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien Erhaltungssatzungen erlassen werden. Warum sind beispielsweise in Sendling manche Teile abgedeckt und andere nicht?

Ein Blick in eine der Vorlagen des Stadtplanungsschusses vom Mittwoch hilft da weiter. Seit 1987 hat die Stadtverwaltung einen umfangreichen Katalog von Indikatoren entwickelt, anhand dessen der Stadtrat über den Erlass einer Erhaltungssatzung entscheidet:

Indikatoren für den Erlass einer Erhaltungssatzung; Quelle: Vorlage zur Erhaltungssatzung Sendling-Westpark

Vereinfacht gesprochen zeigt das Aufwertungspotential das Alter der jeweiligen Bausubstanz und damit die Wahrscheinlichkeit, dass von Vermietern umfangreiche Modernisierungen vorgenommen werden. Die Gentrifizierungsdynamik drückt das Risiko aus, dass reine Marktkräfte im jeweiligen Gebiet die Mietpreise bestimmen, beispielsweise wenn demnächst viele Wohnungen aus einer Sozialbindung fallen, die bislang die Mieten gedeckelt hat. Die Verdrängungsgefahr wird durch die wirtschaftliche Situation der Bewohner bestimmt und gibt somit an, wie stark sie von Mietpreisanstiegen bedroht sind.

Für jeden Indikator wird ein Vergleich mit Durchschnittswerten für den gesamten Stadtbezirk, für das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings und für München insgesamt vorgenommen. Das sieht in der aktuellen Vorlage für die Erhaltungssatzung Sendling-Westpark so aus:

Vergleich der Indikatoren mit Durchschnittswerten für den Stadtbezirk, das gesamte Gebiet innerhalb des mittleren Rings und München insgesamt; Quelle: Vorlage zur Erhaltungssatzung Sendling-Westpark (Hervorhebung hinzugefügt)

In Sendling-Westpark zeigen nur wenige Indikatoren deutliche Abweichungen von den Durchschnittswerten. Maßgebliche Überlegung für die vorgeschlagene Erhaltungssatzung ist wohl die hohe Verdrängungsgefahr aufgrund der niedrigen Kaufkraft und des großen Anteils an Haushalten mit sehr geringen Nettoeinkommen (Indikatoren VG07 und VG08).

So präzise die Erfassung der einzelnen Indikatoren ist, so unscharf erscheint mir jedoch die Bewertung der Ergebnisse. Eine klare Regel, wie viele Indikatoren sich von Durchschnittswerten unterscheiden müssen, um den Erlass einer Erhaltungssatzung zu rechtfertigen, lässt sich nicht erkennen. Noch deutlicher wurde das bei der zweiten Vorlage zu einer weiteren Erhaltungssatzung in Schwabing, die hier nicht im einzelnen diskutiert werden soll. Im Ergebnis werden die Indikatoren nicht gegeneinander abgewogen oder aufaddiert, sondern dienen als ein Reservoir möglicher Begründungen für eine letztlich politisch zu treffende Entscheidung.

Die Diskussion der beiden Vorlagen im Stadtplanungsausschuss verlief entlang vorhersehbarer Fronten. Die FDP war strikt dagegen, mit dem Argument, dass mit den Erhaltungssatzungen Renditemöglichkeiten von privaten Eigentümern eingeschränkt würden, die eine oder mehrere Wohnungen zur privaten Altersvorsorge erworben hätten. Die SPD hat als Wortführer der Rathauskoalition bei diesem Thema die Vorlage vehement verteidigt, unterstützt von den Grünen, die inzwischen auch ihre eigene bürgerliche Wählerklientel von den rasant ansteigenden Mieten bedroht sehen. Auch die CSU hat zugestimmt. Die Notwendigkeit, steuernd in den überhitzten Münchner Mietmarkt einzugreifen, wird damit von einer großen Mehrheit des Stadtrates anerkannt. Das erscheint auch mir die richtige Entscheidung zu sein.

Ob die beiden Erhaltungssatzungen aber wirklich Bestand haben, wird sich möglicherweise erst vor den Gerichten herausstellen. Um dafür gut gerüstet zu sein, wird das Stadtplanungsreferat ein umfassendes Rechtsgutachten in Auftrag geben. Das wird hoffentlich klären, ob die erläuterte Vorgehensweise zum Erlass von Erhaltungssatzungen in München so auch in Zukunft Bestand haben kann oder ob das Verfahren verändert werden muss.

Kinderbetreuung – Muss man wirklich alles fördern?

Die Suche nach Krippen- oder Kindergartenplätzen ist in München nicht einfach. Zwar hat sich die Lage in den letzten Jahren deutlich verbessert, aber der Versorgungsgrad ist in vielen Stadtteilen immer noch unzureichend. Daher versucht die Stadtverwaltung ständig, ihre eigenen Betreuungskapazitäten zu steigern. Gleichzeitig werden Einrichtungen privater Träger mit erheblichen Mitteln gefördert. So standen am Dienstag auf der Tagesordnung des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfe zwei neue städtische Projekte sowie Zuschüsse für insgesamt vier private Neubauten. Schaut man sich die entsprechenden Unterlagen im Detail an, kann man jedoch ins Staunen kommen, wer mit einem Millionenbetrag in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte gefördert wird.

Bei den nicht-städtischen Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen gibt es verschiedene Anbieter. Beispielsweise betreiben die beiden Kirchen zahlreiche Kindergärten. Vielfach haben sich auch Eltern zusammengetan und selbst eine gemeinnützige Kita aufgebaut. Inzwischen gibt es aber auch eine wachsende Anzahl kommerziell betriebener Krippen und Kindergärten, darunter einige, die monatliche Gebühren im vierstelligen Bereich verlangen.

Dagegen ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden. Kinderbetreuung und frühkindliche Erziehung sind Dienstleistungen, deren Preis, wenn sie von privater Seite angeboten werden, durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Wer sich beispielsweise als „bilinguale Premium-Kita“ versteht, ausgestattet mit „Bibliothek und Sauna“ für die Kleinen sowie einem eigenen Koch, der jeden Tag „Lebensmittel ausschließlich aus regionaler und biologisch-dynamischer Landwirtschaft“ frisch zubereitet, kann für eine Ganztagesbetreuung in München ohne Probleme weit über 1200 EUR verlangen, zzgl. einer Verpflegungspauschale von 161 EUR. Da bleibt man dann auch unter sich, wie mit entsprechenden „Testimonials“ zufriedener Eltern zum Ausdruck gebracht werden soll:

Als Unternehmerpaar bietet […..] genau den passenden Betreuungsansatz für uns: Absolute Flexibilität, anspruchsvolle Pädagogik und einen tollen Rundum-Service.

Die Kids sind bei […] einfach super aufgehoben. Es macht ihnen sehr viel Spaß jeden Tag. Und wenn ich es mal nicht ganz pünktlich schaffe, werde ich auch nicht schief angeguckt. Dr. [….] Geschäftsführerin.

Nur, muss solch eine Einrichtung mit einem Millionenbetrag durch Steuergelder gefördert werden, insbesondere in Zeiten, in denen jeder Euro zweimal umgedreht werden muss ?

Bei den Betriebskosten erfolgt eine Förderung durch die Stadt München nur dann, wenn die Gebühren abhängig vom Einkommen der Eltern gestaffelt sind und bestimmte Höhen nicht überschreiten oder es sich um eine gemeinnützige Eltern-Kind-Initiative handelt. Dem liegt der Grundgedanke zugrunde, dass öffentliche Fördergelder nur dann eingesetzt werden sollten, wenn eine Betreuungseinrichtung breiten Bevölkerungskreisen zugänglich ist. Kommerzielle Krippen bzw. Kindergärten, die aufgrund ihrer Gebührenhöhe den weitaus größten Teil der Elternschaft ausschließen, gehören nicht dazu.

Anders sieht die Situation bei den Investitionskosten aus. Gemäß einer der Vorlagen für die Sitzung am Dienstag soll die private Kinderbetreuungseinrichtung, von deren Website die obigen Zitate stammen, für einen Neubau in Harlaching einen Baukostenzuschuss von 1,7 Mio EUR erhalten. Dabei handelt es sich nicht um einen Kredit, sondern um eine direkte Auszahlung. Dafür verpflichtet sich die geförderte GmbH für 25 Jahre dort eine Krippe und einen Kindergarten zu betreiben. Damit bezahlt die Stadt München den größten Teil der Baukosten einer kommerziellen Betreuungseinrichtung, die aufgrund ihrer Gebühren nur einem ganz kleinen Teil der Münchner Bevölkerung zugänglich sein wird und deren Betreiber nach 25 Jahren frei über eine Immobilie in Bestlage verfügen können. In der Vorlage wird zwar darauf hingewiesen, dass Teile oder sogar der gesamte Betrag durch den Freistaat Bayern refinanziert werden. Doch auch dort sind die Mittel begrenzt, insbesondere in Zeiten einer Pandemie mit ihren wirtschaftlichen Folgen.

Nun könnte man einwenden, dass mit dieser Förderung immerhin Betreuungsplätze geschaffen werden, von denen es immer noch zu wenige gibt, auch in Harlaching. Dem ist entgegenzuhalten, dass man mit dem genannten Betrag auch andere Träger unterstützen könnte, die Betreuungsangebote für Kinder schaffen, die nicht nur aus einer ganz exklusiven Bevölkerungsgruppe kommen. Aus meiner Sicht gilt hier nichts anderes als bei der Förderung von Wohnraum, der in München ebenfalls knapp ist. Da käme niemand auf den Gedanken, einem Investor 60% der Baukosten für Luxuswohnungen zu bezuschussen mit dem Argument, dass damit jedenfalls neuer Wohnraum geschaffen wird.

Möglicherweise ist der Grund für diese verfehlte Förderung, dass es bislang keine Regeln gibt, mit der ein Investitionskostenzuschuss für Kinderbetreuungseinrichtungen an eine sozialverträgliche Gebührenstruktur gekoppelt wird. Die Ablehnung der Förderung im Einzelfall durch den Stadtrat könnte daher rechtlich problematisch sein und vor Gericht scheitern. Im Ergebnis wird jetzt ein siebenstelliger Betrag für eine Einrichtung aufgewendet, die sicher nicht dazu dient, die Stadtgesellschaft zusammenzuführen. Denn die so wichtige soziale Durchmischung wird dort eher verhindert als gefördert.

Wirklich überraschend war für mich, dass keine der Stadtratsfraktionen im Ausschuss dazu Stellung genommen hat. Im Gegenteil, die Vorlage wurde ohne jeden Einwand einfach durchgewunken. Maßgeblich war wohl die Überlegung, dass bei einer kompletten Refinanzierung des Zuschusses durch den Freistaat die Stadt ohne eigenen Kosten zusätzliche Krippen- und Kindergartenplätze bekommt – egal welcher Art.

Corona und die Folgen (IV)

Die Pandemie beschäftigt weiterhin in vielfältiger Weise die Kommunalpolitik der Stadt München. Mehrere Berichte auf diesen Seiten haben sich mit der aktuellen Situation in den städtischen Krankenhäusern befasst. Auch die erheblichen Einnahmeausfälle im städtischen Haushalt waren und sind immer wieder Gegenstand von Beratungen des Stadtrates. Die heutige Sitzung des Sozialausschusses (zusammen mit dem Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe) hat deutlich gezeigt, wer von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und der Infektionsschutzmaßnahmen am schlimmsten betroffen ist.

Die Anzahl der Münchner, die Hilfe wegen Überschuldung suchen, ist in den vergangenen Monaten dramatisch angestiegen. Waren es im Februar ungefähr 500 Personen, die Kontakt zur städtischen Schuldner- und Insolvenzberatung aufgenommen haben, ist diese Zahl im Juli auf fast 1400 gestiegen. Arbeitsplatzverlust, beispielsweise in der Gastronomie oder im Kulturbereich, führen bei vielen Betroffenen zu existentiellen Nöten. Die Folgen des aktuellen „Lockdown light“ sind da noch nicht mit berücksichtigt.

Überschuldung geht häufig mit dem Verlust der eigenen Wohnung einher. Die Anträge für Sozialwohnungen beim Amt für Wohnen und Migration haben um fast 20% zugenommen, von ca. 30.000 in 2019 auf voraussichtlich 35.000 in 2020. Täglich erkundigen sich 600 – 800 Anrufer beim Servicetelefon der Stadt über die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Suche nach günstigem Wohnraum.

Vor diesem Hintergrund erscheint es mir trotz der miserablen Finanzlage der Stadt nachvollziehbar, wenn das Sozialreferat mit seiner heutigen Sitzungsvorlage zusätzliche Stellen zur Beratung von in Not geratenen Münchnerinnen und Münchner schaffen möchte. Dafür werden Personalkosten von jährlich ca. 1.3 Mio EUR beantragt, allerdings befristet für die nächsten drei Jahre. Damit sollen die langen Verfahrensdauern – vier Monate bis zu einem Beratungstermin bei der Schuldnerberatung und sechs Monate bis zu einen Wohnungsbescheid – verkürzt werden.

Zum Vergleich: Das Gesamtbudget des Sozialreferats für 2021 liegt gemäß der ebenfalls heute vorgelegten Haushaltsplanung bei knapp 1,5 Mrd EUR und ist damit geringfügig höher als in 2020.

Bestandteile des Aufwandsbudgets des Sozialreferats 2019 – 2021 (Planung); Quelle: S. 4 der Vorlage zur Haushaltsplanung

Wo es im Haushalt des Sozialreferats Einsparmöglichkeiten gibt, soll bis Mitte 2021 im Rahmen einer detaillierten „Aufgabenkritik“ genauer untersucht werden. Die Anzahl der Mitarbeiter ist bereits rückläufig, von rechnerisch etwa 3700 Vollzeitbeschäftigen in 2018 auf 3637 in 2020.

Die Stadträte haben den zusätzlichen Stellen für die oben genannten Beratungsangebote mit großer Mehrheit zugestimmt. Allerdings waren sie optimistischer im Hinblick auf das baldige Ende der Pandemie, so dass auf einen Änderungsantrag der Grünen und SPD hin die Befristung der meisten Stellen auf zwei Jahre verkürzt worden ist. Es bleibt zu hoffen, dass wir dann das Virus und seine Folgen tatsächlich hinter uns haben.

Mobilfunkausbau: Vorfahrt für die Stadtwerke

Schon einmal ist auf diesen Seiten über die Schwierigkeiten des Mobilfunkausbaus in München berichtet worden. Am vergangenen Donnerstag hat die Vollversammlung des Stadtrates mit den Stimmen der grün-roten Mehrheit einen wegweisenden Beschluss zu diesem Thema verabschiedet. Danach soll der Aufbau des 5G-Netzes bevorzugt mit Mikrozellen erfolgen, wobei die Stadtwerke mit ihrer Tochter M-Net eine koordinierende Rolle übernehmen werden.

Ausgangspunkt der Diskussion war eine Vorlage des Referats für Arbeit und Wirtschaft, um die Genehmigung von neuen Mobilfunkanlagen zu beschleunigen. Die Bearbeitungsdauer von im Schnitt eineinhalb Jahren liegt an einem verwaltungsinternen Dauerstreit zwischen dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und anderen Referaten, die Eingriffe in das Stadtbild und in Grünflächen durch zusätzliche Mobilfunkanlagen minimieren möchten.

Neue Standorte werden zum einen für das bestehende Netz aus 4G-Makrozellen benötigt aber auch für das zukünftige 5G-Netz. Und genau hier setzt der Gestaltungswille der Rathausmehrheit an. Mit einem Änderungsantrag vorgestellt von der SPD-Fraktion wurde eine Festlegung getroffen, dass das 5G-Netz bevorzugt mit Mikrozellen aufgebaut wird. Ferner sollen die Stadtwerke in Zukunft für den gesamten Netzausbau eine koordinierende Funktion übernehmen und wo immer möglich, Standorte von den vier Netzbetreibern gemeinsam genutzt werden („Sharing-Modell“).

Die CSU-Fraktion fand dieses Konzept nicht überzeugend. Damit entstünde lediglich eine weitere „Schnittstelle“ ohne Entscheidungsbefugnis, die den Stillstand beim Genehmigen neuer Standorte nicht überwinden könne. Außerdem hätten die Stadtwerke gar kein Interesse an diesem Thema, da sie kein Mobilfunkbetreiber seien. Schließlich sei das Sharing von Mobilfunkmasten auch jetzt schon ständige Praxis.

Der zweite und der dritte Einwand wurden von einem Vertreter von M-Net und einer Vertreterin der Stadtwerke sofort widerlegt. M-Net betreibt ein flächendeckendes Glasfasernetz in München und hat nach eigener Aussage ein erhebliches wirtschaftliches Interesse daran, dieses Netz mit dem Anschluss von 5G-Mikrozellen zusätzlich auszulasten. Zugleich können die Stadtwerke den Strom für die Mikrozellen liefern und zum Teil auch weitere geeignete Mobilfunkstandorte auf ihren Liegenschaften anbieten. Im Übrigen werde Sharing in München mit seiner hohen Mobilfunknachfrage anders als im ländlichen Raum von den Netzbetreibern bislang nicht praktiziert.

Aus meiner Sicht ist es stimmig, die Stadtwerke am 5G-Ausbau zu beteiligen. Wie von der SPD-Fraktion zu Recht angemerkt, gehört ein leistungsfähiger Mobilfunk zur Daseinsvorsorge. Ein starker öffentlicher Einfluss ist daher genauso wichtig wie in anderen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur (Strom, Wasser, Gesundheit, etc.). Die Bedenken der ÖDP, dass dadurch rechtliche Probleme zu erwarten seien, halte ich im Grundsatz nicht für gerechtfertigt, da M-Net nicht als Wettbewerber der Mobilfunkbetreiber auftritt, sondern als Grundlagenanbieter für den Aufbau der weiteren Infrastruktur. Trotzdem sind Interessenkollisionen nicht ganz ausgeschlossen, wenn die Stadtwerke einerseits den Genehmigungsprozess für neue Anlagen koordinieren sollen und andererseits daran auch wirtschaftlich partizipieren wollen.

Auch die Festlegung auf Mikrozellen als bevorzugtes Infrastrukturelement für den 5G-Netzaufbau finde ich richtig. Wie vom Vertreter von M-Net bereits früher ausgeführt, können damit Netzwerke aufgebaut werden, die eine hohe Leistungsfähigkeit mit geringsten Eingriffen in das Stadtbild verbinden. Das ist die richtige Zielvorgabe für den weiteren Mobilfunkausbau in einer dicht besiedelten Großstadt wie München mit seiner historisch gewachsenen Architektur.

Zweifelhaft ist allerdings weiterhin, wie der Stillstand in der Verwaltung bei den anstehenden Genehmigungsverfahren überwunden werden kann. Dieser Punkt, der ja der Ausgangspunkt der Vorlage gewesen ist, scheint immer noch ungelöst. Das ist schade, denn die Diskussion im Stadtrat hat auch gezeigt, dass es neben dem in weiter Ferne liegenden autonomen Fahren auch andere Anwendungen gibt, die von schnellem Mobilfunk profitieren werden und damit auch neue wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten mit sich bringen.

Die aktuelle Corona-Lage in München: Licht und Schatten

Wo stehen wir in der zweiten Welle? Sind die Zahlen endlich rückläufig oder braucht es weitere Maßnahmen? Wie sieht es in den Krankenhäusern und Heimen aus? Sind die Schulen Hotspots? Das sind Fragen, zu denen es meistens nur auf Bundes- und Landesebene Antworten gibt. Die gestrige Vollversammlung des Stadtrats hat jedoch die Möglichkeit geboten, sich ein aktuelles Bild der Lage in München zu verschaffen.

Wie bereits vor einem Monat hat zunächst der Leiter der Branddirektion einen Überblick gegeben, gefolgt von Fragen und Kommentaren aus den Reihen des Stadtrats.

1. Das Infektionsgeschehen

Auf muenchen.de informiert die Stadt weiterhin tagesgenau über die 7-Tage Inzidenz und weitere Daten zum Verlauf der Pandemie in München. Seit dem 13. November sind die Infektionszahlen rückläufig, aber immer noch auf hohem Niveau:

Leicht rückläufige Werte für die 7-Tage Inzidenz in München; Quelle: muenchen.de

Der Oberbranddirektor war jedoch optimistisch, dass sich der Trend nach unten fortsetzt.

2. Tests und Nachverfolgung

Die Kapazität der städtischen Teststation auf der Theresienwiese steigt weiter, von gegenwärtig 8.700 Tests auf 11.200 Test pro Woche. Daneben gibt es mobile Teststationen, beispielsweise für Schulen, mit einer zusätzlichen Kapazität von bislang 7000, demnächst 10.500 Tests.

Zur effektiven Pandemiebekämpfung ist die unmittelbare Benachrichtigung von positiv Getesteten und ihren Kontaktpersonen entscheidend. Gegenwärtig sind in München etwas weniger als 7000 Personen infiziert, die im Schnitt jeweils vier Kontaktpersonen benennen. Damit müssen insgesamt etwa 35.000 Personen nachverfolgt werden – keine leichte Aufgabe.

Zwei Probleme treten dabei auf: Zum einen hat sich in den letzten Wochen die Bearbeitung in den Laboren verzögert und es kam zu Rückstaus von bis zu 5 Tagen. Zum anderen war die personelle und räumliche Ausstattung der Nachverfolgungsteams in München unzureichend. Das soll sich ändern. Dazu hat die Stadt eine Messehalle angemietet, in der ab Dezember 400 Mitarbeiter mit Call-Center-Ausstattung ihre Arbeit aufnehmen werden. Aber auch schon vorher soll es bei der Weiterleitung von Testergebnissen der Labore keine Verzögerungen mehr geben. Auf Nachfragen der CSU-Fraktion konnte die Leiterin des Gesundheitsreferats bestätigen, dass jedenfalls ab sofort positiv Getestete unmittelbar über eine App („Doctor Box“) informiert werden und spätestens 24 Stunden später zusätzlich per Brief.

3. Intensivbetten

Die Anzahl der aktuell freien Intensivbetten in München wird nicht nur durch die Anzahl der Patienten bestimmt (aktuell 88). Maßgeblich ist auch wieviel Kapazität die Krankenhäuser bereitstellen, indem sie andere Operationen verschieben und dafür – jedenfalls kurzfristig – finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Gegenwärtig gilt „Level 2“, d.h. noch ist es den Krankenhäusern selbst überlassen, inwieweit sie Betten für Corona Patienten freihalten. Die folgende Tabelle aus der Präsentation des Oberbranddirektors zeigt auch die weiteren Level 3 und 4:

Die Kapazitäten der Münchner Krankenhäuser; Quelle: Präsentation des Oberbranddirektors

Mit „Level 4“ wären insgesamt 500 Betten verfügbar, das ist mehr als das Fünffache der aktuellen Belegung, allerdings nur dann, wenn alle nicht lebensrettenden Operationen in München verschoben würden. Im Lichte der Infektionszahlen rechnet der Oberbranddirektor mit einem leichten weiteren Anstieg der Belegung, bevor in einer knappen Woche auch hier die Zahlen zurückgehen sollten.

3. Schulen

Inzwischen stellt die Stadt München auf ihrer Website auch die Zahlen zur aktuellen Situation an den Schulen dar. Dort findet man folgendes Bild:

Das Infektionsgeschehen an Münchens Schulen; Quelle: muenchen.de

Deutlich hat der Oberbranddirektor darauf hingewiesen, dass das Infektionsgeschehen hier sehr überschaubar ist. Insgesamt 219 Kinder sind aktuell erkrankt und 18 Lehrkräfte. Bei insgesamt fast 7000 aktuell erkrankten Münchnerinnen und Münchnern sind das gerade einmal 3,5% aller Krankheitsfälle. Auch die Anzahl der Klassen in Quarantäne liegt für fast alle Schularten bei weniger als 5%. Das bedeutet, dass mehr als 95% aller Schüler von der Maskenpflicht einmal abgesehen ganz normal unterrichtet werden können.

In der Diskussion hat der Oberbürgermeister – wie ich finde zu Recht – angemerkt, dass diese Situation keine Abweichung vom Regelbetrieb in den Schulen rechtfertigen kann. Es bleibt zu hoffen, dass die aufgeregte Diskussion auf Landes- und Bundesebene nicht zu anderen Vorgaben führen wird.

4. Pflegeheime

Nach den Ausführungen des Oberbranddirektors ist die Situation erheblich besser als im Frühjahr. Dennoch gelten in der zweiten Welle schon wieder 20 Pflegeeinrichtungen in München als Hotspots mit mehreren Infizierten. Insgesamt 183 Heimbewohner sind bereits erkrankt. Die extreme Altersabhängigkeit des mit Corona verbundenen Sterberisikos lässt nichts Gutes erwarten. Ein Blick auf die Münchner Corona Todesfallstatistik zeigt in aller Deutlichkeit die Gefahren für ältere und hochbetagte Münchnerinnen und Münchner:

Altersverteilung der an Corona Verstorbenen in München: Fast 2/3 der Fälle waren über 80 Jahre alt und damit häufig in Pflegeeinrichtungen untergebracht. Quelle: muechen.de

Warum es offensichtlich auch in der zweiten Welle nicht ausreichend gelingt, den Virus von den hochgefährdeten Heimbewohnern fernzuhalten, wurde durch die Nachfrage des ÖDP-Stadtrates klar: Eine vorbeugende regelmäßige Reihentestung des Pflegepersonals findet in München gegenwärtig nicht statt, weder mit PCR-Tests noch mit Schnelltests. Laut Aussage des Oberbranddirektors sind vom Freistaat bislang 5000 Schnelltests ausgegeben worden, wobei unklar blieb, ob das die Stadt München oder ganz Bayern betrifft. Die Leiterin des Sozialreferats konnte ergänzen, dass das Münchenstift, der Betreiber der städtischen Pflegeheime, ab Dezember in der Lage sein wird, sein Personal einmal die Woche zu testen.

Meiner Meinung nach kommt das viel zu spät und ist immer noch kein ausreichender Schutz der Heimbewohner. Wird ein Mitarbeiter am Montag getestet und steckt er sich am Dienstag irgendwo an, besteht ein erhebliches Risiko, dass er ab Donnerstag oder spätestens Freitag anfängt, den Virus an Heimbewohner weiterzugeben. Der Stadt München ist allerdings kein Vorwurf zu machen. Das Problem liegt vielmehr an der mangelnden Verfügbarkeit von Tests und damit der völlig verfehlten Teststrategie des Freistaats, wie die Gesundheitsreferentin in der Vollversammlung zutreffend festgestellt hat. Viel zu lange hat sich die Staatsregierung darauf fokussiert, durch frei verfügbare Test das allgemeine Infektionsgeschehen in der Bevölkerung herunterzudrücken. Daher hat man jetzt, auf dem Höhepunkt der zweiten Welle, keine ausreichende Testkapazität, um sämtliches Pflegepersonal mindestens alle zwei Tage zu testen. Die Folge ist das Bayern sowohl absolut als auch relativ zur Bevölkerung die meisten Toten in Heimen hat, wie das RKI vor zwei Tagen berichtet hat.

Unverständlich ist mir insbesondere der noch immer nicht behobene Mangel an Schnelltests in Bayern. Zum Vergleich, die Slowakei hat es bereits Ende Oktober geschafft, ihre gesamte Bevölkerung damit zu testen. Dasselbe findet in den nächsten Tagen in Südtirol statt. Es müssen daher deutlich mehr als die oben erwähnten 5000 Stück am Markt erhältlich gewesen sein.

Das Ganze ist sehr bitter, nicht nur für die Heimbewohner in München selbst, sondern auch für deren Angehörige, die in den nächsten Monaten noch in großer Unruhe sein werden, bis der Beginn der Impfung das Problem hoffentlich beenden wird.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Corona-Lage in München nicht außer Kontrolle ist, weder in der allgemeinen Bevölkerung, noch in den Krankenhäusern und schon gar nicht in den Schulen. Aber es bleibt schwierig, denn der weitere Infektionsverlauf ist immer noch unsicher und die Gefahr ist für hochbetagte Münchnerinnen und Münchner, die auf Pflege angewiesen sind, weiterhin sehr hoch.

Ein großes Softwareprojekt

Wer in einem Unternehmen in der IT- oder Finanzabteilung Verantwortung trägt, kennt die enormen Herausforderungen, die der Umstieg auf eine neue Software mit sich bringt. Bereits in 2019 hat sich der Stadtrat mit einem Grundsatzbeschluss und einem Umsetzungsbeschluss entschieden, im Rahmen des Projekts „digital4finance“ das 20 Jahre alte SAP-System der Stadt durch die aktuelle SAP S4/HANA Software zu ersetzen. Bei über 6000 städtischen SAP-Anwendern ist offensichtlich, welche Bedeutung dieses Projekt für die Münchner Stadtverwaltung hat.

Im Finanzausschuss am vergangenen Dienstag war es daher eine gute Nachricht, dass der Softwareumstieg bislang im Zeitplan liegt. Mit knapp 154 Mio EUR wird es vielleicht noch ein paar Millionen günstiger als zunächst geplant. Dabei kann München leider nicht auf die Erfahrungen anderer Städte zurückgreifen. Im Umsetzungsbeschluss heißt es dazu:

….im Rahmen des Städtetages [wurde] bei den Großstadtkämmerern der aktuelle Stand der eigenen Planungen für S/4HANA abgefragt. Derzeit existieren jedoch noch keine Vergleichsprojekte, die bereits eine belastbare Kostendarstellung zur Verfügung stellen könnten.

München ist somit für die neue Software eine Art Referenzkunde. Wenn der Umstieg hier scheitert, so der Kämmerer, scheitert damit auch SAP S4/HANA, jedenfalls im öffentlichen Sektor.

Wo steht nun die Einführung des neuen Systems ? Wie bei jedem Umzug ist ein erster Schritt das Entrümpeln. Ineffiziente Prozesse in der Verwaltung werden nicht dadurch besser, dass man sie mit einer neuen Software abbildet. Mit ca. 150 sogenannten „Fit-2-Standard“ Workshops wird gegenwärtig untersucht, inwieweit Vorgänge in der Münchner Stadtverwaltung durch Standardprozesse der neuen Software abgebildet werden können.

Flussdiagram der Workshops zur Konfiguration der neuen Geschäftsprozesse; Quelle: Sachstandsbericht der Stadtkämmerei

Soweit das nicht der Fall ist, wird entschieden, ob der Verwaltungsvorgang vereinfacht werden kann oder ob tatsächlich individuelle Anpassungen der Software benötigt werden:

Auswertung der Workshops und Anpassung der Prozesses bzw. der Software; Quelle: Sachstandsbericht

Und was hat der Münchner Bürger davon ? Zunächst einmal die Hoffnung auf eine effizientere Verwaltung. Beispielsweise gelingt es dann vielleicht, fällige Beiträge ohne große Zeitverzögerung in Rechnung zu stellen und nicht erst Jahre später wie früher für den Unterricht der städtischen Musikschule.

Darüber hinaus soll das neue System auch modernere Formen der Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen. Im aktuellen Sachstandsbericht wird als Beispiel („Show Case“) die Anmeldung eines neuen Hundes bei der Stadtverwaltung gezeigt, ein Vorgang, der bei über 36.000 Hunden in München eine gewisse Bedeutung hat. Bislang funktioniert die Online-Anmeldung so:

Ablaufdiagramm der bisherigen Vorgänge zur Anmeldung eines neuen Hundes in München; Quelle: Sachstandsbericht

Ohne auf die Details einzugehen erkennt man, dass der Anmelder bislang jede Menge Tastatureingaben in Onlineformulare vornehmen muss und in der Verwaltung noch Papierakten dazu geführt werden.

In Zukunft soll ein mit künstlicher Intelligenz versehener Computer den Anmelder in einer Art Gespräch( Fachbegriff „Chatbot“) mit einer entsprechenden App durch den Anmeldevorgang führen:

Chatbot für die Anmeldung eines Hundes bei der Stadt München, einschließlich automatischer Erkennung der Hunderasse; Quelle: Sachstandsbericht

Zweifelsohne eine intelligente Lösung, insbesondere wenn die erzeugten Daten in Zukunft auch innerhalb der Verwaltung nur noch digital bearbeitet werden. Man fragt sich allerdings, ob ein erheblicher Teil der Hundehalter wirklich mit solch einer App umgehen kann und will oder nicht weiterhin einen persönlichen Ansprechpartner in der Stadtverwaltung bevorzugt.

Insgesamt bleibt zu hoffen, dass der Umstieg auf die neue Software weiterhin ohne Zeitverzug und Kostensteigerung funktioniert und das neue SAP-System wie geplant ab 2023 stufenweise in Betrieb gehen kann.

Ein ungehörter Weckruf

Welch große Löcher die Corona-Krise in den Haushalt der Stadt München reißt, ist unverkennbar. Eine aktuelle Pressemitteilung der Stadtkämmerei weist darauf hin, dass 2021 der Schuldenstand der Stadt auf voraussichtlich über 3 Milliarden EUR ansteigen wird. Mit deutlichen Worten hat der Kämmerer daher dem Stadtrat empfohlen:

“ ganz genau hinzusehen, klare Prioritäten zu setzen und gegebenenfalls zu kürzen.“

Wie wenig diese mahnenden Worte bei den Stadträten bislang Gehör finden, hat die heutige Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses gezeigt. Einmal mehr wurden zusätzliche Millionenausgaben ohne kritische Nachfragen in kürzester Zeit durchgewunken.

Gegenstand der Beratungen waren mehrere Anträge des Kreisverwaltungsreferats zur Verbesserung der personellen und sachlichen Ausstattung der Münchner Feuerwehr:

– Für die Planung des Ersatzes der Hard- und Software in der Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr wurden mit einer ersten Vorlage zwei unbefristete neue Stellen beantragt.

– Gemäß einer weiteren Vorlage soll die Unterstützung der freiwilligen Feuerwehr dauerhaft erhöht werden, um auch hier zwei weitere Dauerstellen für deren IT bzw. Verwaltung zu finanzieren.

– Schließlich wird in einer dritten Vorlage unter anderem beantragt, zusätzliche Ergänzungen für die laufende Software der Einsatzleitstelle zu erstellen.

Allen drei Vorlagen enthalten auf den ersten Blick überzeugende Begründungen, warum die vorgeschlagenen Ausgaben unvermeidbar sind. Hinzu kam in der Sitzung der Appell des sympathischen Leiters der Branddirektion, die Arbeit der Münchner Feuerwehr zu unterstützen. Und das reicht dann schon, denn fast alle Ausschussmitglieder haben die drei Vorlagen ohne jede Nachfrage genehmigt, obwohl sich die Stadtkämmerei unter Hinweis auf die angespannte Haushaltslage jeweils strikt dagegen ausgesprochen hat:

Im Rahmen des Eckdatenbeschlusses wurde für den Haushaltsplan 2021 […] für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt eine Einsparsumme i. H.v. 240 Mio. € beschlossen. Für den Haushalt 2021 besteht daher kein Spielraum für weitere Ausweitungen.

Nun ist eine leistungsfähige Feuerwehr in der Tat eine ganz wichtige Aufgabe der Stadt München. Als verantwortungsvolles Ausschussmitglied tut man sich deshalb wohl schwer, den tatsächlichen Finanzbedarf strenger als die Branddirektion einzuschätzen. Dennoch hätten einige Fragen durchaus gestellt werden können, z.B.:

– Warum braucht es für die Planung des Hard- und Softwareaustausches in der Leitstelle unbefristete Stellen ? Die Planung ist gemäß der Vorlage im Wesentlichen in 2023, spätestens in 2025 beendet. Die Vorlage verweist dazu auf die Zertifizierung der IT der Leitstellen, die auch danach in gewissen Zeitabständen immer wieder vorbereitet werden muss. Da könnte man zumindest Zweifel anmelden, ob dafür auf Dauer zwei unbefristete Vollzeitstellen benötigt werden.

– Für andere Softwareprojekte greift die Stadt München auch auf externe Berater zurück. Das ist kurzfristig vielleicht teurer, führt aber nicht zu dauerhaften Personalkosten. Wäre das eine denkbare Alternative ?

– Warum braucht die freiwillige Feuerwehr auf einmal 50 % mehr Verwaltungspersonal, nämlich anstelle der bisherigen vier Mitarbeiter jetzt insgesamt sechs Personen?

– Schließlich könnte man sich fragen, ob die alte Software der Leitstelle für einen sechsstelligen Betrag kurz vor Ende ihrer Nutzungsphase noch mit den genannten Ergänzungen versehen werden muss, oder ob die vorhandenen provisorischen Lösungen nicht doch bis zur Einführung der neuen Software ab 2023 fortgeführt werden könnten.

Beantworten kann ich diese Fragen nicht. Aber so oder so ähnlich hätte man unter dem Eindruck der angespannten Haushaltslage die tatsächlichen Notwendigkeiten in der Sitzung weiter untersuchen können. Der Weckruf des Kämmerers, ganz genau hinzusehen, zu priorisieren und gegebenenfalls zu kürzen ist jedenfalls in diesem Ausschuss noch nicht angekommen.

Die Untoten der Verkehrsplanung

Große Straßenbauprojekte haben viele Leben. Werden sie nach einem längeren Diskussionsprozess abgelehnt und beerdigt, dauert es meistens nur ein paar Jahre bis zu ihrer Wiederauferstehung. So auch der Autobahn Südring um den Süden Münchens. Nach 2010 hat der Stadtrat zuletzt in 2015 bekräftigt, auf den Ringschluss der A99 zu verzichten.

Zur Wiederbelebung tragen insbesondere Wahlkämpfe bei. Daher wurde das Stadtplanungsreferat 2019 im Vorfeld der Kommunalwahl mit Anträgen konfrontiert, die sich unter der Führung der Münchner CSU Fraktion deutlich für den Südring ausgesprochen haben. Andere Anträge sind strikt dagegen gerichtet, jedenfalls bei einer Trassenführung ohne Tunnel. Die heutige Sitzung des Mobilitätsaussschusses hat sich daher erneut mit diesem Projekt befasst – und es einmal mehr beerdigt.

Zu Erinnerung: In 2010 wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die verschiedene Trassenverläufe für den Ringschluss miteinander verglichen hat.

Die verschiedenen in 2010 untersuchten Trassenverläufe. Quelle: Machbarkeitsstudie A99

Die gestrichelten Linien zeigen jeweils Tunnelstrecken. Alle Aspekte der damaligen Machbarkeitsstudie hier zusammenzufassen würde diesen Bericht sprengen. Wesentlich erscheinen mir allerdings die damals geschätzten Kosten der verschiedenen Varianten:

Voraussichtliche Kosten der verschiedenen Varianten des Südrings. Quelle: Machbarkeitsstudie A99

Man erkennt, dass bereits in 2010 die Kosten für die meisten Varianten bei weit über 1 Mrd. EUR lagen. Bei den inzwischen stark gestiegenen Baukosten wären das heute eher zwei Mrd. EUR. Die kostengünstigste Variante C8mA kommt ohne Tunnel aus. Allerdings sähe das Isartal dann in etwa so aus:

Die Europabrücke bei Innsbruck. So müsste man sich die Querung des Isartals bei einem Südring der A99 ohne Tunnel vorstellen.

In der Vorlage der Verwaltung für die heutige Sitzung wurde die Studie aus 2010 so zusammengefasst:

Aus der Untersuchung ging hervor, dass damit [dem Ringschluss] nur geringe Verkehrsentlastungen für das Münchner Hauptverkehrsnetz erreicht werden könnten. […..] Auf den heute bereits sehr hoch belasteten Abschnitten der A99-Nord und -Ost (zwischen den Autobahnkreuzen Nord und Ost) ergaben sich nur Entlastungen in einem Bereich unterhalb der täglichen Schwankungsbreiten (ca. 8.000 – 10.000 Kfz/24h, eine Reduzierung von lediglich 6,1 % bis 6,9 % des Verkehrsaufkommens). Erkennbare Entlastungen wurden auf den in der Bürgerversammlungs-Empfehlung genannten Strecken dargestellt, z.B. im Bereich des McGraw-Grabens um 20.000 Kfz/24h (-23 % bis -25 %) oder auf dem Abschnitt der Autobahn A995 zwischen dem Knotenpunkt Taufkirchen und dem McGraw-Graben um 12.000 bis 18.000 Kfz/24h (16 % bis -25 %).

Der letzte Satz zeigt das eigentliche Problem: Die südlichen Stadtteile Münchens, insbesondere Obergiesing und Sendling, würden durch einen Ringschluss der Autobahn spürbar entlastet – und die Umlandgemeinden im Münchner Süden entsprechend belastet. Die heutige Diskussion im Stadtrat hat daher auch gezeigt, dass die Trennlinie der Befürworter und Gegner des Ringschlusses quer durch manche Parteien verläuft. Während die CSU in den Umlandgemeinden im Münchner Süden gegen das Projekt ist, sieht die CSU Fraktion im Stadtrat das ganz anders. Und die SPD Sendling-Westpark hat sich in 2019 für eine Tunnellösung ausgesprochen, während die SPD-Stadtratsfraktion heute zusammen mit den Grünen den Südring einmal mehr abgelehnt hat. Ungeteilte Zustimmung zum Südring fand sich in der heutigen Sitzung nur bei der FDP /Bayernpartei, allerdings ohne auch nur mit einem einzigen Wort auf die Kosten einzugehen.

Aus meiner Sicht ist der Südring, selbst wenn man ihn verkehrspolitisch befürworten würde, nicht finanzierbar – schon gar nicht in Zeiten einer Pandemiekrise. Für einen Bruchteil der zwei Milliarden, die eine Tunnellösung kostet, könnte man jedoch viele Maßnahmen wie eine Überdeckelung des McGraw-Grabens und Schallschutzmaßnahmen entlang des Mittleren Rings bezahlen, die die Lebensqualität in den vom Durchgangsverkehr besonders betroffenen Stadtteilen des Münchner Südens spürbar verbessern. Vielleicht würde es dann bis zur nächsten Wiederauferstehung des Projekts Südring etwas länger dauern.

Wer übrigens nach einem weiteren Untoten sucht, könnte die Planung der A98 aus dem letzten Jahrhundert wiederbeleben. Danach sollte eine West-Ost Autobahn mitten durch das ganze Allgäu und das Oberland verlaufen bis zum einem Anschluss an die A8 am Irschenberg. München würde damit weiträumig umfahren.

Karte im DuMont Kunst-Reiseführer von 1983. Die Angabe zur A98 („im Bau“ ) war zum Glück falsch.

Raus aus der Kohle – rein ins Erdgas

Am 5. November 2017 wurde per Bürgerentscheid beschlossen, den mit Kohle befeuerten Block 2 des Heizkraftwerkes München Nord 2022 stillzulegen. Damit sollte der CO2-Ausstoß durch die Stadtwerke erheblich verringert werden. Die heutige Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft hat gezeigt, wie schwierig es ist, diesen Beschluss umzusetzen. Wie ein Stadtrat der Grünen ausgeführt hat, wäre es besser gewesen, man hätte damals die Bürger nicht nur nach dem Abschalten des Kohlekraftwerks gefragt, sondern auch, wie dessen Leistung zeitnah ersetzt werden soll.

Der Vollzug des schnellen Kohleausstiegs wird durch zwei Umstände erschwert:

– In 2019 hat die Bundesnetzagentur festgelegt, dass das Kraftwerk vor 2025 nicht vom Netz gehen kann, da es als Reservekraftwerk für eine sichere Stromversorgung in München benötigt wird. Diese Anforderung wird laut der heutigen Vorlage der Verwaltung voraussichtlich solange bestehen bleiben, bis in 2028 große Stromleitungen aus Norddeutschland zur Verfügung stehen.

– Gleichzeitig würde der Wegfall des Kraftwerkes zu einer deutlichen Verringerung der verfügbaren Heizleistung im Münchner Fernwärmenetz führen. Damit fehlt eine Fernwärmereserve von ca. 300 MW, die benötigt würde, wenn im Winter einmal ein anderes großes Heizkraftwerk Münchens ausfällt. Insgesamt werden in München etwa 2000 MW Heizleistung für die Fernwärme benötigt, von denen gegenwärtig nur ca. 100 MW durch klimafreundliche Geothermie abgedeckt werden.

Diese beiden Anforderungen – Stromreserve und Fernwärmereserve – sind gleichzeitig kaum zu erfüllen. In einem vom Stadtrat beauftragten Gutachten des TÜV wird zu einem zukünftigen Betrieb des Kohlenmeilers als Strom-Reservekraftwerk Folgendes ausgeführt:

Allerdings dürfte SWM [ die Stadtwerke] das Kraftwerk dann nicht mehr als Reserve für die Fernwärmeversorgung einsetzen, […]. “

Als Zwischenlösung hat der Stadtrat im November 2019 daher beschlossen, einem Vorschlag des TÜV zu folgen und das Kraftwerk ab sofort nicht als Reservekraftwerk zu betreiben, sondern lediglich mit verringerter Leistung, um den CO2-Ausstoß zumindest etwas zu verringern. Gleichzeitig wurden die Stadtwerke beauftragt, ein neues Konzept zu erarbeiten, wie die Heizleistung der Kraftwerks auf Dauer ersetzt werden kann.

Dieses Konzept (als Anhang der Vorlage beigefügt) war Gegenstand der streitigen Diskussion in der heutigen Ausschusssitzung. So hat der Initiator des Bürgerentscheids in 2017, die ÖDP, vehement die Auffassung vertreten, es bedürfe gar keiner Ersatzheizleistung, da die notwendigen 300 MW auch durch Modernisierungen der Leitungen und Ausbau der Geothermie bereitgestellt werden könnten. Offensichtlich sieht sich die ÖDP hier im Wort, weil man beim Bürgerentscheid explizit versprochen hat, dass die Abschaltung des Kohlekraftwerks kostengünstig zu machen sei. So war damals folgende Begründung zu lesen:

Das Steinkohlekraftwerk ist Klimakiller Nr. 1 in München, stellt ein finanzielles Risiko dar und die Abschaltung ist die günstigste CO2-Einsparmaßnahme.“

(Quelle: Kommentar zum TÜV Gutachten durch das Ökoinstitut)

Der Vertreter der Stadtwerke widersprach dieser Argumentation und führte aus, dass nur ein neues gasbefeuertes Heizkraftwerks die oben genannten Anforderungen gleichzeitig erfüllen könne, bei dem sich die Ausgangsleistung sehr flexibel zwischen Strom und Wärme verteilen ließe. Eine schnelle komplette Modernisierung des Leitungssystems sei ebenso unrealistisch wie der geforderte Ausbau der Geothermie. Letzteres, weil viele neue Standorte für die dafür notwendigen Bohrungen im Stadtgebiet von den Anwohnern nicht akzeptiert würden. Die große Mehrheit des Ausschusses hat diese Ausführungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Vollversammlung des Stadtrates wird daher das Konzept für das neue Gasheizkraftwerk aller Voraussicht nach demnächst verabschieden.

Als Nicht-Experte auf diesem Gebiet ist es schwierig, die Argumente für und wider ein neues Gasheizkraftwerk im Detail zu bewerten. Allerdings ist das Ergebnis, dass ein Ausstieg aus der Kohle notwendig zu mehr Gaskraftwerken führt, nicht überraschend, sondern bundesweit zu beobachten. Die Abkehr von der ineffizienten und klimaschädlichen Kohleverstromung hin zu regenerativen Energien führt notwendig über den verstärkten Einsatz von modernen Gaskraftwerken als Brückentechnologie. Sie sind effizient sowie flexibel genug, um Fluktuationen im Stromnetz auszugleichen und erlauben die Fortführung der Kraftwärmekopplung für die Fernwärme, die in vielen Städten Bestandteil der kommunalen Infrastruktur ist. Langfristig bieten sie die Möglichkeit einer zumindest teilweise regenerativen Wärmeversorgung durch die Beimischung von grünem Wasserstoff zum Erdgas. Nur billig wird dieser Umstieg nicht, auch nicht in München.

In diesem Zusammenhang ist besonders bitter, was sich in der heutigen Sitzung auch noch herausgestellt hat. Das jüngst vom Bundestag beschlossene Kohleausstiegsgesetz sieht für das Abschalten eines Kohlekraftwerks hohe Stilllegungsprämien vor, nach Angaben der ÖDP bis zu 84 Mio EUR. In München ist solch eine Prämie allerdings schon deshalb ausgeschlossen, da der Antrag zu Stilllegung des Heizkraftwerkes in der Folge des Bürgerentscheids bereits lange vor dem Inkrafttreten des Kohleausstiegsgesetzes gestellt worden ist, vgl. die diesbezügliche Auskunft der Verwaltung. Das war 2017 natürlich noch nicht vorhersehbar, aber schade ist es schon.

Dauerproblem Verpackungsmüll

Wer einmal in Kalabrien gewesen ist, weiß, wie es aussieht, wenn Müllentsorgung nicht funktioniert: Überall liegt Plastikmüll, ohne dass sich jemand dafür verantwortlich fühlt. Wertstoffinseln sind selten zu finden. Zudem ist unklar, ob ihr Inhalt nicht einfach wie anderer Abfall am Stadtrand verbrannt wird. Das ist in München anders. Aber auch hier gibt es – auf viel niedrigerem Niveau – ähnliche Probleme, nämlich die Beeinträchtigung des Stadtbilds durch vermüllte Wertstoffinseln und die Unsicherheit, was mit den dort gesammelten Wertstoffen passiert. Die Diskussion im Kommunalausschuss am vergangenen Donnerstag hat deutlich gezeigt, was sich ändern muss und wo bei diesem Thema die Grenzen der Kommunalpolitik liegen.

Grundsätzlich sind bei der Entsorgung von Wertstoffen zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden:

– Zum einen geht es darum, wie Wertstoffe eingesammelt werden. Dabei stellt sich zunächst die Frage, ob München nicht in Zukunft das System der Wertstoffinseln zugunsten einer gelben Wertstofftonne oder eines gelben Sacks für jeden Haushalt aufgeben sollte. Die im Ausschuss präsentierte Vorlage spricht sich dagegen aus. Gelbe Säcke auf der Straße verschandelten das Stadtbild und im Fall einer gelben Wertstofftonne seien die Entsorgungsunternehmen nicht bereit, diese an ihrem regulären Standplatz abzuholen, so wie es die städtische Müllabfuhr gegenwärtig für die drei anderen Münchner Abfalltonnen (Papier-, Bio- und Restmüll) übernimmt. Vor diesem Hintergrund fand der Antrag der FDP Fraktion, lokal begrenzt einen Pilotversuch mit einer gelben Wertstofftonne zu starten, keine Mehrheit im Stadtrat.

Aus meiner Sicht sind die Vor- und Nachteile der Verwendung von Wertstofftonnen / gelben Säcken bzw. Wertstoffinseln schwer gegeneinander abzuwägen: Neben dem Einfluss auf das Stadtbild ist auch die erreichte Recyclingquote zu berücksichtigen. So ist in anderen Städten mit gelber Wertstofftonne /gelbem Sack zwar der Anteil der Wertstoffe am gesamten Müllaufkommen höher als in München, aber die Sortenreinheit und damit die Recyclingmöglichkeiten sind in München besser, wo die Wertstoffe an den Inseln getrennt gesammelt werden.

Laut Stadtratsbeschluss am Ende der Sitzung bleibt es bis auf weiteres beim bisherigen System. Erst in 2023 stehen neue Verhandlungen mit den Entsorgungsunternehmen an, die zu einem Wechsel führen könnten.

Ändern soll sich allerdings ab sofort die Häufigkeit, mit der die Container für Kunststoffe geleert werden. So berichtet die Vorlage über neue vertragliche Regelungen mit den Entsorgern, sodass „nach Bedarf, ca. 2/3 der Behälter mindestens dreimal wöchentlich und ca. 1/3 der Behälter mindestens einmal wöchentlich“ geleert werden. Wenn das tatsächlich so umgesetzt wird, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings kommt es auch bei Glascontainern immer wieder zu Überfüllungen vgl. das nachfolgende Bild:

Überfüllte Glascontainer einer Wertstoffinsel in Obergiesing. Hier sieht es häufig so aus.

Die Schließung der Gaststätten wegen Corona wird dieses Problem in den nächsten Wochen noch verschärfen. Es bleibt abzuwarten, ob die von der Kommunalreferentin angekündigte nachdrückliche Ermahnung der Entsorgungsunternehmen solche Zustände verhindern kann.

Die bauliche Gestaltung der Wertstoffinseln soll ebenfalls verbessert werden. Dazu wird das Kommunalreferat den Kontakt mit den Bezirksbeiräten aufnehmen, um individuelle Lösungen für die einzelnen Standorte zu erarbeiten. Kaum Hoffnung gibt es dabei für die Verwendung von Unterflurcontainern, die das Stadtbild weniger beeinträchtigen als die gegenwärtigen Sammelbehälter, vgl. das obige Bild. Leider verhindert die geltende Gesetzeslage, dass die Stadt München entsprechende Anforderungen an die Entsorgungsunternehmen stellen kann. Dies gilt sowohl für die Installation als auch für den Betrieb von unauffälligeren Sammelanlagen unter der Erde.

– Zum anderen stellt sich die Frage, was mit den eingesammelten Wertstoffen passiert, insbesondere, wie eine hohe Recyclingquote für Kunststoffe sichergestellt werden kann. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hier begrenzt, da die maßgeblichen Regelungen in Verpackungsgesetz und einer Europäischen Richtlinie festgelegt sind. Zudem sind die Vertragspartner der Stadt zwei überregional tätige Entsorgungsunternehmen, die sich von den Vorstellungen einer einzelnen Kommune kaum beeindrucken lassen. Dennoch zeigt eine Vielzahl von Anträgen, dass der Münchner Stadtrat auch darauf Einfluss nehmen möchte, zumindest um transparent nachzuvollziehen, inwieweit das Recycling der Wertstoffe überhaupt funktioniert. Das gilt insbesondere für Verbundverpackungen aus mehreren Plastikmaterialien.

Zwar schreibt §16 des Verpackungsgesetz zu 65% eine stoffliche Verwertung der Kunststoffe vor. Die Vorlage des Kommunalreferats stellt jedoch ernüchternd fest, dass gegenwärtig allenfalls 20% der Kunststoffe aus den Wertstofftonnen stofflich wiederverwendet werden. Der Rest wandert zwar in der Regel nicht ins Meer, wie einige Stadträtinnen in der Sitzung vermuteten (was von einer Zeitung gleich als Schlagzeile aufgegriffen wurde), sondern wird im Inland und im EU-Ausland verwertet:

Die Kunststoffe aus der Landeshauptstadt München wurden, wie im gesamten Bundesdurchschnitt, weit überwiegend in Deutschland verwertet. Kleinere Mengen wurden in die Niederlande, nach Österreich, Italien und Frankreich in zertifizierte Verwertungsanlagen geliefert.“ (Auskunft der zuständigen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), in der Vorlage zitiert)

Verwertung bedeutet laut Vorlage primär das Verbrennen in einer Zementfabrik. Warum die Mindestgrenze einer stofflichen Verwendung von 65% nicht eingehalten wird, war leider weder der Vorlage noch der Diskussion im Ausschuss zu entnehmen. Aber auch jetzt schon ist es ohne Zweifel besser, Kunststoffe in den Wertstofftonnen zu sammeln und nicht in den Restmüll zu werfen, der sofort ohne jede stoffliche Verwertung verbrannt wird.

Das Thema Müll wird die Münchner Kommunalpolitik noch lange beschäftigen. Durchgreifende Änderungen, die zu einer spürbaren Verringerung der Menge an Plastikverpackungen und zu einem schöneren Stadtbild führen, sind erst dann zu erwarten, wenn sich die gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene grundlegend verändern.