Corona und die Folgen (III)

Der Umgang mit der Pandemie bleibt auf der Tagesordnung des Münchner Stadtrates. In der Vergangenheit ging es bereits um die wirtschaftlichen Folgen für Münchner Unternehmen und die Finanzen der Stadt sowie die Anstrengungen der Verwaltung, den schwer getroffenen Künstlern über den Sommer eine Perspektive zu bieten. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfe war das zentrale Thema die Analyse der Auswirkungen des Lockdowns auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Vorlagen münden üblicherweise in eine Vorgabe für ein konkretes Handeln der Verwaltung. Im Gegensatz dazu wurde heute ein Papier beraten, in dem die Vertreter der öffentlichen und freien Jugendhilfe gemeinsam mit dem Sozialreferat auf 24 Seiten darlegen, welch schlimme Folgen der Lockdown für diejenigen Kinder und Jugendliche in dieser Stadt gehabt hat, die ohnehin in schwierigen sozialen Umständen leben und besondere Unterstützung benötigen.

Beispielhaft seien hier nur die abgerissenen Verbindungen zu den sozialpädagogischen Betreuern genannt, sodass über Wochen der Kontakt der Kinder auf die – zumeist hochproblematischen – Kernfamilien beschränkt war. Ein anderes Beispiel waren die fehlenden Möglichkeiten der Kinder aus beengten Wohnungen, ihren natürlichen Bewegungsdrang im Freien auf den geschlossenen Spielplätzen und Sportanlagen der Stadt auszuleben. Die Vorlage zeigt in einer Vielzahl von Aspekten, dass der Schutz von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen bei der Bekämpfung der Pandemie zunächst völlig unter die Räder gekommen ist.

Eine streitige Debatte dazu gab es im Ausschuss nicht. Im Gegenteil, sämtliche Mitglieder des Ausschusses haben die Situation rückblickend genauso gesehen und die Vorlage am Ende einstimmig verabschiedet. Nur, was ergibt sich daraus für die Zukunft? Gibt es ab jetzt klare Vorgaben des Stadtrates für die Stadtverwaltung, wie bei künftigen Corona-Maßnahmen der Stadt das Wohl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen angemessen zu berücksichtigen ist ?

Die kurze Antwort dazu ist nein, denn mehr als eine freundliche – in der Sitzung sprachlich noch etwas präzisierte – Bitte an den Oberbürgermeister, in Zukunft das Wohl der Kinder und Jugendlichen bei allen Corona-Entscheidungen zu berücksichtigen, ist nicht herausgekommen.

Um zu erklären, warum das so ist, muss man etwas länger ausholen. Am Anfang der Pandemie hat der Bundestag – wohl unter dem Eindruck der damals exponentiell ansteigenden Infektionszahlen – ein weitreichendes Infektionsschutzgesetz (IfSG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz, genauer mit § 32 IfSG, werden die Landesregierungen ermächtigt, durch einfache Rechtsverordnungen „Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen“. Damit wird die Entscheidung über Corona-Maßnahmen vollständig in die Hände der Exekutive übertragen und die parlamentarische Kontrolle darüber aufgegeben, jedenfalls solange bis der Bundestag die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ wieder aufhebt.

Auf der Grundlage dieser Ermächtigung hat die Bayrische Landesregierung ihrerseits in ähnlicher Weise die Entscheidung darüber, wie vor Ort bei einer erhöhten Inzidenz zu reagieren ist, auf die Kreisverwaltungsbehörden (= die Stadtverwaltung in München) übertragen, vgl. § 25 der geltenden 7. Bayrischen Infektionsschutzverordnung. Der Stadtrat kommt darin nicht vor. Und deshalb ist mehr als eine freundliche Bitte an den Oberbürgermeister und seinen Krisenstab, das Wohl schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher bei zukünftigen Corona-Maßnahmen der Stadt München zu berücksichtigen, nicht drin.

Etwas unwohl ist mir bei soviel ungebremster Machtfülle für die Exekutive in diesem Land schon. Vielleicht ist das eine oder andere Mitglied des bayrischen Landtages und des Münchner Stadtrates im Stillen ganz froh darüber, in der Vergangenheit und auch in Zukunft nicht entscheiden zu müssen, wie Gesundheitsschutz für die ältere Generation gegen das Kindeswohl und wirtschaftliche Kollateralschäden abzuwägen ist. Allerdings wird damit auch die notwendige Debatte darüber, welche Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind, aus den Parlamenten und Stadtratssitzungen an andere Stellen verlagert. Das findet dann im besten Fall in Talkshows und im schlechtesten Fall in irgendwelchen Internetforen oder mit dem Megafon bei Demonstrationen statt.

Am Anfang der Pandemie war es sicher richtig, auf längere parlamentarische Debatten zu verzichten, um schnell wirksame Maßnahmen umsetzen zu können. Nur, je länger die Pandemie dauert, desto schwächer wird dieses Argument. Der Blick auf jedes Schaubild des Robert-Koch-Instituts zeigt, dass inzwischen die Prozesse, auch bei den gerade steigenden Infektionszahlen, längst nicht mehr mit derselben Dynamik ablaufen wie Anfang März. Es wäre daher an der Zeit, die Verantwortung an die gewählten Vertreter in Bund, Land und Kommune zurückzugeben.

Der Münchner Stadtrat selbst kann das nicht erreichen. Aber streitige Debatten über das Für und Wider bestehender und zukünftiger Maßnahmen der Stadtverwaltung sollte er nicht unterlassen und dabei auch nicht vor der schwierigen Abwägung zwischen den verschiedenen Zielsetzungen bei der Pandemiebekämpfung zurückschrecken.

Auf zum Nachtspaziergang!

Objektive Sicherheit und subjektives Sicherheitsgefühl sind nicht dasselbe. Selbst wenn München mit großem Abstand die sicherste Großstadt Deutschlands ist, gibt es auch hier Kriminalität. Und es gibt Gegenden, in denen Frauen sich nachts unwohl fühlen, weil ein Weg schlecht beleuchtet ist oder Bäume und Büsche einen Platz im Dunkeln unübersichtlich machen.

Der Münchner Kreisjugendring hat daher schon in 2018 ein Projekt gestartet, um problematische Bereiche zu identifizieren. Die anschaulich aufbereiteten Ergebnisse für jeden Stadtteil finden sich hier. Nun ist diese Aktion drei Jahre her, aber das Problem scheint nicht wesentlich geringer geworden zu sein. Jedenfalls hat der Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe sich in seiner heutigen Sitzung erneut damit befasst. In der entsprechenden Vorlage der Verwaltung äußert sich das angesprochene Baureferat etwas verhalten:

Wir haben die im Partizipationsprojekt dokumentierten Anliegen geprüft. Zu einem Großteil dieser Anliegen hat das Baureferat …[…]…bereits Stellung genommen. Die Sachverhalte wurden erläutert und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der angesprochenen Beleuchtungssituation durchgeführt.“

So richtig überzeugt scheint man im Baureferat nicht zu sein, dass das Thema damit erledigt ist, denn es wird weiter ausgeführt:

Um den Bedürfnissen von Mädchen* und jungen Frauen* im Hinblick auf die Beleuchtung im öffentlichen Raum noch besser gerecht zu werden, bietet das Baureferat den Münchner Bezirksausschüssen ortsbezogene Begehungen in Form von Nachtspaziergängen an. Direkt vor Ort können dabei unbürokratisch konkrete Verbesserungsmöglichkeiten an den bestehenden Beleuchtungsanlagen diskutiert und das weitere Vorgehen vereinbart werden.

Diese innovative Idee des Referats ist von allen Fraktionen begrüßt worden. Der Ball ist damit bei den Bezirksausschüssen. Sie kennen die Lage in den einzelnen Stadtteilen am besten und sollen im anstehenden Winterhalbjahr weitere konkrete Maßnahmen erarbeiten, die der Stadtrat dann 2021 in Auftrag geben kann, um das Sicherheitsgefühl und die tatsächliche Sicherheit in München weiter zu verbessern.

Wer sich selbst daran beteiligen möchte, findet hier die Übersicht der Bezirksausschüsse und ihrer Mitglieder (mit email-Adressen).

Endlich geht’s voran

Folgt man der verkehrspolitischen Debatte in München, war „lauter Stillstand“ lange eine zutreffende Bezeichnung. Wie bereits berichtet, konnten die vielen Diskussionen über den Ausbau des ÖPNV und der Radwege Münchens nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich im Vergleich mit Wien, Amsterdam oder Kopenhagen über Jahrzehnte wenig getan hat, insbesondere für den Radverkehr.

Es ist das Verdienst der Initiatoren des Radlbegehrens, diesen Stillstand durch die enorme Mobilisierung von über 160.000 Unterschriften überwunden zu haben. Daraufhin hat sich der Stadtrat mit dem Beschluss der Vollversammlung vom 24. Juli 2019 die Forderungen des Radlbegehrens zu eigen gemacht. Die wenige Monate später drohende Kommunal- und OB-Wahl hat da vielleicht ein bisschen geholfen.

Das Hauptziel des Radlbegehrens ist eine völlige Selbstverständlichkeit, nämlich dass in allen Straßen Münchens, in denen schneller als Tempo 30 gefahren wird, ausreichend breite Radwege (> 2,3m) vorhanden sind. Um für eine zügige Umsetzung zu sorgen, müssen vom Stadtrat jedes Quartal 10 konkrete Maßnahmen beschlossen werden. In der gestrigen Vollversammlung ging es um die Vorlage der Verwaltung für die Maßnahmen des 3. und 4. Quartals 2020 und damit um weitere 20 Straßenabschnitte, in denen die Situation für den Radverkehr umgehend verbessert werden soll. Die Vorlage identifiziert nur die betroffenen Straßenabschnitte und legt vorläufige Skizzen einer Planung vor (sogenannte „Steckbriefe“ ). Da ist noch viel Detailarbeit erforderlich, bis der Bagger kommt.

Das Überraschende an der gestrigen Diskussion im Stadtrat war der neue Ansatz der CSU. Zwar hatte auch die CSU den oben genannten Beschluss zur Annahme des Radlbegehrens mitgetragen, sich aber bis zur Kommunalwahl und darüber hinaus vehement gegen konkrete Maßnahmen ausgesprochen, wenn sie mit substantiellen Einschränkungen für den Autoverkehr verbunden sind.

Das hat sich geändert. In der gestrigen Diskussion hat der Fraktionsvorsitzende Manuel Pretzl konstruktive Verbesserungsvorschläge zu den geplanten Maßnahmen vorgetragen, beispielsweise für den breiteren Radweg in der Erhardtstraße entlang der Isar. Mit guten Argumenten hält er einen Wegfall von Parkplätzen für die bessere Lösung als den von der Verwaltung vorgeschlagenen Verzicht auf Fahrspuren.

Dies möchte ich zum Anlass nehmen, die aktuelle Positionierung der drei großen Stadtratsfraktionen zum Thema Verkehrswende zu beleuchten. Dabei ergibt sich folgendes Bild:

– Für die Grünen ist die Verkehrswende ein Kernthema. Den Ausgang der Kommunalwahl versteht die Fraktion als klare Bestätigung für ihr langjähriges Eintreten für eine neue Verkehrspolitik. Hier ist aber auch der größte Erfolgsdruck, denn wenn in fünf Jahren vieles immer noch im Planungsstadium steckt, wird die Enttäuschung der grünen Wähler erheblich sein.

– Die SPD hat in den letzten Monaten vor der Kommunalwahl endlich zu einem neuen Standpunkt gefunden, der eine Verkehrswende befürwortet. Eine Folge davon war der Wechsel ihres früheren Fraktionsvorsitzenden zur CSU. Mit Andreas Schuster und anderen ist die SPD-Fraktion bei diesem Thema nunmehr personell neu aufgestellt und verfügt damit über eine ähnliche Kompetenz und Schubkraft wie die Grünen mit ihrem Experten Paul Bickelbacher.

– Und die CSU ? Vielleicht hat das enttäuschende Abschneiden bei der OB-Wahl beim Fraktionsvorsitzenden und anderen ein Umdenken in Gang gesetzt. Sollte sich der konstruktive Ansatz aus der heutigen Vollversammlung in zukünftigen Beratungen im Mobilitätsausschuss fortsetzen, sind auch von der CSU-Fraktion sinnvolle Anregungen und Beiträge auf der Suche nach den besten Lösungen für die notwendige Neuverteilung des Straßenraums in München zu erwarten.

Insgesamt bin ich daher zuversichtlich, dass die einstige „Radlhauptstadt“ München allmählich wieder den Anschluss an moderne Verkehrskonzepte findet und damit die Jahre des Stillstands endgültig hinter uns liegen.

„Kommunales Wahlrecht für alle“ – ein sinnvoller Antrag ?

Es kommt immer wieder vor, dass im Stadtrat Anträge gestellt werden, die von der Verwaltung nicht umgesetzt werden können, weil die Stadt für den entsprechenden Sachverhalt nicht zuständig ist. Zum Beispiel wäre ein Antrag, das neue Mobilitätsreferat solle endlich sicherstellen, dass die S-Bahn pünktlich fährt, an den falschen Adressaten gerichtet. Für die S-Bahn ist ausschließlich der Freistaat Bayern verantwortlich.

Erfahrene Stadträte wissen das und formulieren solche Anträge so, dass der Oberbürgermeister sich bei der zuständigen Stelle für das Antragsbegehren einsetzen soll. Im Ergebnis ist so ein Antrag keine Vorgabe für ein praktisches Verwaltungshandeln, sondern eher ein politisches Statement mit dem langfristige Veränderungen in der Landes- oder Bundespolitik angestoßen werden.

So ist auch der Antrag der SPD-Fraktion in der gestrigen Kreisverwaltungsausschusssitzung zu lesen, womit

der Oberbürgermeister beauftragt [wird], sich beim Bayerischen Städtetag dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-Unionsbürger*innen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, geschaffen werden“ .

Das Kreisverwaltungsreferat hat in seiner Vorlage die geltende Rechtslage mit einem kommunalen Wahlrecht nur für deutsche Staatsbürger und EU-Ausländer erläutert und die hohen rechtlichen Hürden für eine Änderung dargelegt. Am Ende wird der Antrag zwar befürwortet, aber ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung und eher mit dem Tenor, dass auf absehbare Zeit ohnehin nichts daraus wird.

Ganz anders die kurze, aber intensive Diskussion im gestrigen Kreisverwaltungsausschuss. Neben dem eher polemischen Vorwurf, es handele sich um einen reinen „Schaufensterantrag“, da die Stadt nicht zuständig sei – was sich allerdings im Antragstext bereits widerspiegelt – wurden von Stadträten der CSU und der FDP auch inhaltliche Einwände vorgetragen. Danach stehe bereits jetzt der Weg zum kommunalen Wahlrecht jedem Ausländer durch einen Antrag auf Einbürgerung offen. Die Regelungen zur doppelten Staatsbürgerschaft ermöglichten dies auch ohne einen Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft. Mehr brauche es nicht.

Diese Argumentationslinie ist jedenfalls von der CSU etwas seltsam, wenn man bedenkt, wie massiv sie den „Doppelpass“ jahrelang kritisiert hat. Ganze Wahlkämpfe wurden damit bestritten. Auch der Verweis auf die Einbürgerung an sich greift zu kurz, wie aus der SPD-Fraktion zu Recht erwidert wurde. Eine Einbürgerung ist im Regelfall erst nach acht Jahren möglich – ein Zeitraum, in dem in München mindestens zwei Kommunalwahlen stattfinden, ohne die Möglichkeit, vorher an politischen Entscheidungen mitzuwirken.

Welche Bedeutung das Thema für eine Stadt wie München hat, ergibt sich bereits daraus, dass hier über 200.000 Ausländer leben, die nicht aus EU-Staaten kommen (vgl. S. 38 des Münchner Integrationsberichts von 2017) und daher bislang nicht wählen dürfen. Es stellt sich daher in der Tat die Frage, ob nicht für einen so großen Anteil der Bevölkerung bereits früher – im Antrag steht nach fünf Jahren – ein kommunales Wahlrecht möglich sein sollte.

Allerdings halte ich ein reines „Ersitzen“ eines kommunalen Wahlrechts nicht für sinnvoll. Ebenso wie bei der Einbürgerung nach acht Jahren deutsche Sprachkenntnisse, ein Bekenntnis zum Grundgesetz und Kenntnisse unserer Gesellschaftsordnung verlangt werden, müsste auch ein kommunales Wahlrecht ähnliche Voraussetzungen haben. Es erscheint schwer vorstellbar, dass sich ein ausländischer Mitbürger ohne deutsche Sprachkenntnisse über kommunalpolitische Themen und Personen so informieren kann, dass er eine qualifizierte Wahlentscheidung treffen kann. Die Qualität einer Demokratie macht sich nicht nur an der Zahl der Wähler fest, sondern auch daran, ob und wie es ihnen möglich ist, zu einer fundierten Wahlentscheidung zu kommen.

Der Antrag der SPD-Fraktion ist in der gestrigen Ausschusssitzung und in der heutigen Vollversammlung gegen die Stimmen der CSU, der AFD und von Frau Neff von der FDP angenommen worden. Wenn er aber keine politische Eintagsfliege sein soll, müsste er mit einem Konzept ergänzt werden, das vernünftige Voraussetzungen für die Gewährung eines kommunalen Wahlrechtes definiert. Damit könnte es vielleicht auch gelingen, die bestehenden Widerstände in Land und Bund zu überwinden.

Ein klassischer Zielkonflikt

Die Schwierigkeiten der Münchner Gastronomie sind allgemein bekannt. Lockdown, Abstandsgebote, Adressenaufnahme und Maskenpflicht sind vielleicht zur Infektionsbekämpfung notwendig, aber sicher kein Förderprogramm für das Geschäft der Wirte. Wer das schwarz auf weiß nachprüfen will, muss sich nur die Zahlen zur Gewerbesteuer aus dem Bereich Gastronomie anschauen. Von über 51 Mio EUR im Juni 2019 ist das Aufkommen auf unter 18 Mio EUR im Juni 2020 zurückgegangen. Die Gastronomie ist damit die prozentual am stärksten von der Krise betroffene Branche in München.

Der Stadtrat hat schnell regiert und bereits am 13. Mai quasi wörtlich den Aufruf von Prof. Drosten umgesetzt, „das Leben nach draußen zu verlegen„. Überall in München konnten Wirte neue Freischankflächen für den Sommer beantragen, zum Teil auf Parkplätzen am Straßenrand, so wie beispielhaft auf diesem Bild zu sehen:

Beispiel einer Freischankfläche, auch „Schanigarten“ genannt, auf früheren Parkplätzen

Das Kreisverwaltungsreferat hat in einem enormen Kraftakt über tausend Anträge der Wirte bearbeitet und davon 86% in kürzester Zeit genehmigt. Dafür gab es in der heutigen Sitzung des Kreisverwaltungsausschuss fraktionsübergreifend viel Lob für den Referatsleiter und seine Mitarbeiter.

Aber wie geht es jetzt weiter? Der Herbst hat begonnen, die Temperaturen sinken, während die Infektionszahlen steigen. Nicht verändert haben sich die Kernaussagen zur Vermeidung von Ansteckungen. Im Gegenteil, die „drei Gs“ (Gruppen in geschlossenen Räume mit lauten Gesprächen) sind weiterhin die Hauptrisikofaktoren für die Ausbreitung des Virus. Das ist genau die Situation, die man im Innern eines voll besetzten Restaurants oder einer gut besuchten Bar vorfindet.

Mehrere Stadtratsfraktionen haben daher Anträge vorgelegt, wonach die Wirte die Freischankflächen weiterhin betreiben können. Zudem soll das normalerweise geltende Verbot des Einsatzes von Heizstrahlern im Außenbereich für das kommende Winterhalbjahr außer Kraft gesetzt werden. Und genau da ist er, der Zielkonflikt: Hat ausnahmsweise der Infektionsschutz in der Gastronomie Vorrang, so dass die Freischankflächen den ganzen Winter über mit stromfressenden Heizstrahlern gewärmt werden können oder gilt weiterhin der erst vor kurzem ausgerufene Klimanotstand? Danach ist die gesamte Stadtpolitik daraufhin zu prüfen, wie der CO2-Ausstoß in München verringert werden kann. Die stadtweite Verwendung von Heizstrahlern passt dazu wie die Faust aufs Auge.

In diesem Dilemma gab es durchaus unterschiedliche Standpunkte der Fraktionen in der heutigen Sitzung:

Am einfachsten die Meinung der FDP: Danach müssen die Freischankflächen ohnehin weg, damit die fehlenden Parkplätze umgehend den Autofahrern wieder zur Verfügung gestellt werden. Klimaschutz und Überlebenskampf der Gastronomie sind demgegenüber nachrangig – die Folgen für die zukünftigen Gewerbesteuereinnahmen der Stadt (siehe oben) sind es dann wohl auch.

Deutlich schwieriger hat sich die Rathauskoalition aus Grünen und SPD mit dem Thema getan. Als Kompromisslösung soll die Nutzung von Heizstrahlern nur dann gestattet sein, wenn der Wirt dafür Ökostrom bezieht. Das wiederum betrachtete der Vertreter der ÖDP als Scheinlösung, denn der Aufpreis für den Ökostrom sei nicht anderes als ein Feigenblatt für den tatsächlich von den Stadtwerken gelieferten Strom, der nahezu vollständig aus fossiler Erzeugung stamme. Die CSU hingegen wollte die Verpflichtung der Wirte zum Bezug von Ökostrom nicht mittragen, wohl mit der Überlegung, dass dann auch der sonstige Stromverbrauch der Gastronomen teurer werde, jedenfalls dann, wenn es nicht möglich ist, den Strom für die Heizstrahler getrennt abzurechnen. Stattdessen wurde eine Klimakompensationszahlung für jeden Heizstrahler ohne Ökostrom vorgeschlagen.

Will man in solch einer Situation zwischen Infektionsschutz und Klimaschutz abwägen, muss man erst einmal verstehen, was eigentlich auf der Waagschale liegt. Allerdings wurde weder in der Verwaltungsvorlage noch in den Anträgen der Parteien auch nur grob abgeschätzt, wieviel zusätzlichen CO2-Ausstoß der stadtweite Einsatz der Heizstrahler in den Freischankflächen über das Winterhalbjahr verursacht. Das soll im Folgenden nachgeholt werden, ungefähr überschlagen, so gut es eben ohne eine exakte Kenntnis der genauen Zahlen geht.

Nimmt man an, dass ein durchschnittlicher Heizstrahler etwa 3kW benötigt, 8 Stunden am Tag läuft und im Durchschnitt vielleicht 8 solche Heizstrahler zum Einsatz kommen, fallen pro Freischankfläche am Tag ca. 200 kWh Stromverbrauch an. Geht man ferner von etwa 1000 Freischankflächen aus (vgl. die Anzahl der genehmigten Anträge oben), ergibt das pro Tag einen zusätzlichen Stromverbrauch in München von ca. 200.000 kWh. Multipliziert man das mit einer Anzahl von 150 Tagen – das entspricht in etwa sechs offenen Tagen jeder Bar / jedes Restaurants pro Woche im Winterhalbjahr- ergibt sich ein gesamter zusätzlicher Stromverbrauch von ca. 30.000.000 kWh. Legt man die aktuellen Zahlen des Umweltbundesamtes für den CO2-Ausstoß von etwa 400 Gramm pro Kilowattstunde zugrunde, führt das zu einem zusätzlichen Ausstoß von ungefähr 12.000 Tonnen CO2 durch die Stadt München.

Wie bereits erwähnt, ist das nicht mehr als eine grobe Abschätzung, die auch um einen Faktor 2 oder 3 neben der Wahrheit liegen kann. In jedem Fall ist es aber eine ganze Menge Co2. Jedoch verursacht jeder Bewohner Münchens im Jahr ohnehin etwa 11 Tonnen CO2 und damit alle 1,5 Mio Münchner zusammen etwa 16.500.000 Tonnen. Der durch die Heizstrahler im ganzen Winterhalbjahr verursachte zusätzliche CO2-Ausstoß liegt damit nicht einmal im Promillebereich des jährlichen Gesamtausstoßes. Wenn auch nur ein Teil der reiselustigen Münchner diesen Winter wegen der diversen Warnungen auf eine Flugreise verzichtet und das gesparte Geld in die Münchner Gastronomie investiert, ist die Klimabilanz insgesamt sicher positiv.

Im Ergebnis halte ich daher den Einsatz der Heizstrahler in dieser Ausnahmesituation für akzeptabel. Der vom Stadtrat mit den Stimmen der Grünen, der SPD und im Grundsatz auch von der CSU verabschiedete Antrag trifft daher die richtige Abwägung.

Der Ostbahnhof – vernachlässigt und ohne klare Perspektive

Zu einem attraktiven öffentlichen Nahverkehr gehören neben kurzen Taktzeiten und modernen Fahrzeugen auch gepflegte Bahnhöfe. Gerade dort, wo man täglich von der S-Bahn oder dem Regionalzug in die U-Bahn oder den Bus umsteigt, sollte man sich gerne aufhalten. Eine großzügige Anlage mit hinreichend Platz für die umsteigenden Pendlerströme ist dafür ebenso erforderlich wie hochwertige Einkaufsmöglichkeiten und Cafés, in denen man sich wohlfühlt, vielleicht auch dann, wenn mal eine S-Bahn Verspätung hat oder ein Zug ausfällt.

Der Ostbahnhof erfüllt keine dieser Anforderungen. Viel zu eng und schmuddelig ist die ganze Anlage, wie in einer anderen Welt verglichen mit dem schönen Haidhausen auf der anderen Seite des Orléansplatzes. Zwei enge dunkle Unterführungen führen zu den Gleisen, eine davon nimmt zusätzlich Fußgänger zum benachbarten Werksviertel auf. Wer hier ist, will weg und zwar so schnell wie möglich.

Die Planungen zur zweiten Stammstrecke sowie die weitere Aufwertung des Werksviertels durch den neuen Konzertsaal sollten Anlass genug sein für eine umfassende Neugestaltung des gesamten Areals, um, wie von der FDP-Fraktion und dem Bezirksausschuss Haidhausen beantragt

eine attraktive, breite, neue, unterirdische Verbindung zwischen Haidhausen und dem Werksviertel inklusive der Erschließung der geplanten Station der 2. Stammstrecke zu schaffen.“

Allerdings lässt der Sachstandsbericht der Verwaltung in der heutigen Sitzung des Mobilitätsausschusses keine klare Perspektive für die weitere Entwicklung dieses zentralen Verkehrsknotenpunktes im Münchner Osten erkennen. Ausgangspunkt ist eine Änderung der Pläne der DB AG für den östlichen Teil der zweiten Stammstrecke, wie im nachfolgenden Bild schematisch dargestellt:

Neue (rot) versus alte (blau) Trassenführung in der Planung für die zweite Stammstrecke.
Quelle: Anlagen zur heutigen Vorlage der Verwaltung

Wie man erkennen kann, war bisher geplant, die Haltestelle der zweiten Stammstrecke am Ostbahnhof unter den Orléansplatz zu legen. Die neue Variante sieht vor, die Haltestelle auf die Südostseite des Bahnhofs an die Friedensstraße zu verlegen. Damit wird aber ein Ausbau der Unterführungen vom Orléansplatz zur Friedensstraße erforderlich. Und genau hier kommt es darauf an, was dabei rauskommt. In der Vorlage des Planungsreferats heißt es dazu:

Gemäß den von der Bahn AG vorgelegten ersten Entwürfen soll diese neue Unterquerung als attraktive, barrierefreie Erschließung der U- und S-Bahn am Ostbahnhof dienen und eine möglichst direkte Anbindung an das geplante Konzerthaus herstellen. Die Breite der Verbindung soll sich an dem zu erwartenden Fahrgastaufkommen orientieren. Einer eventuellen Einzelhandelsnutzung oder ggf. vorgesehener Aufenthaltsbereiche steht aus Sicht der Landeshauptstadt München nichts entgegen. Dieser wäre mit einer entsprechenden Aufweitung Rechnung zu tragen.

Für mich klingt das nach einer kostenoptimierten Minimallösung ohne jeglichen städtebaulichen Anspruch. Die Bauträgerin, die DB AG, wird schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr in den Bau der ganzen Anlage investieren, als für die Abwicklung der geplanten Pendlerströme planungsrechtlich erforderlich ist. Spätestens wenn entgegen der bisherigen Planungen irgendwann doch ein durchgehender 10 min Takt aller S-Bahnen erreicht ist, wird es in der neuen Unterführung wieder eng werden und die Aufenthaltsattraktivität sich kaum vom Istzustand unterscheiden.

Welchen baulichen Anspruch die DB AG selber für den Ostbahnhof und seine Unterführungen hat, lässt sich aus ihrer Stellungnahme erkennen (in der Vorlage in den folgenden Auszügen wiedergegeben):

„Im letzten Jahr haben wir seitens der DB Station und Service AG am Zugang zu der Personenunterführung Friedenstraße und der Personenunterführung selbst Instandsetzungs- und Malerarbeiten durchgeführt. Ziel war die Gestaltung einer attraktiveren Zugangssituation. Mit u.a. der Erneuerung der Leuchtmittel haben wir ein helleres und freundlicheres Entrée realisiert. … Bessere Helligkeit und somit eine Erhöhung des Sicherheitsgefühls haben die Unterführung u.a. durch die Erneuerung der Leuchtmittel erhalten. …. Neben Instandsetzungsarbeiten und dem Streichen der beiden Unterführungen wurden diese „ruhiger“ und durchgängiger gestaltet, indem die vorhandenen Schließfächer nur auf einer Seite angeordnet und das Werbungskonzept überarbeitet und die Menge reduziert wurde. Weiterhin wurden die Vitrinen und die Abfalleimer erneuert. …. Eine Einhausung der Kabeltrasse war und ist nicht vorgesehen.“

In der Realität sieht das dann so aus:

Mit ein bisschen Streichen sowie ein paar neuen Lampen und Mülleimern wird man sicher keinen neuen Pendler und schon gar kein Konzertpublikum dafür gewinnen, statt dem eigenen Auto die (S-) Bahn zu benutzen. Es bleibt daher die Aufgabe des Stadtrates, hier am Ball zu bleiben und auf einen größeren Wurf hinzuwirken – selbst wenn das eigene Investitionen der Stadt verlangt. Ein Vorbild könnte die gelungene Renovierung der Stachus-Unterführung sein oder auch die neuen Bahnhöfe in Salzburg oder Wien. Andernfalls bleibt der Ostbahnhof weiter der schmuddelige Hinterhof des Münchner Ostens.

Sparen ist schwierig

Mit dem Sparen ist es wie mit einer Diät. Man hat gute Vorsätze und ein klares Ziel – um im Einzelfall doch immer wieder schwach zu werden und der Versuchung zu erliegen.

Ein Schulbeispiel dazu war die heutige Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft. Thema war die weitere Finanzierung des Europe Direct Informationszentrum, kurz EDIC. Dabei handelt es sich um ein in der Stadtbibliothek am Gasteig eingerichtetes Informationsbüro zu allen Fragen der Europäischen Union. Wie man dem Webauftritt entnehmen kann, findet man dort Auskünfte zu Förderprogrammen der EU, Austauschprogrammen wie Erasmus, aber auch Unterstützung für Lehrer bei der Darstellung der Europäischen Union im Unterricht. Finanziert wird das EDIC zu einem größeren Teil durch die Stadt München und zu einem kleineren Teil durch ein Förderprogramm der EU.

Allerdings läuft die bisherige EU-Förderung des EDIC im April 2021 aus. Es stellte sich daher die Frage, ob die Stadt die befristeten Personalstellen über dieses Datum hinaus finanziert, gegebenenfalls weiterhin unterstützt von der EU, wenn rechtzeitig im Oktober ein neuer Antrag gestellt wird.

Dazu hat das Referat für Arbeit und Wirtschaft eine etwas seltsame Vorlage eingebracht. Darin wird zunächst die gute Arbeit und die große Bedeutung des EDIC ausführlich gewürdigt sowie die gestiegene Nachfrage nach Informationen dargestellt – zuletzt immerhin 80 Anfragen pro Monat. Am Ende der Vorlage wird jedoch völlig überraschend der Antrag gestellt, die Finanzierung einzustellen und auch keinen Folgeantrag auf Förderung des Informationszentrums bei der EU zu stellen. Begründet wird das mit dem Sparbeschluss des Stadtrates vom 22. Juli, wonach im kommenden Haushalt 240 Mio EUR einzusparen sind. Eine Gegenfinanzierung durch Umschichtungen im eigenen Referat sei unmöglich.

Eine Begründung für diese Aussage sucht man in der Vorlage allerdings vergebens. Sie wäre vielleicht auch nicht ganz einfach gewesen, denn schaut man in die Vorlage zum Eckdatenbeschluss vom 22. Juli 2020 zum Haushalt 2021, sieht man auf Seite 25, dass dort Beträge von > 15 Mio EUR für Personalkosten und > 40 Mio EUR für Sach- und Dienstleistungen für das Referat für Arbeit und Wirtschaft angesetzt sind. Dass da nirgends Luft für gerade mal 100.000 EUR ist (das entspricht etwa 2 Promille), um die es bei der Weiterfinanzierung des EDIC geht, erscheint mir zumindest erklärungsbedürftig.

Die Stadträte haben danach nicht gefragt – jedenfalls nicht in der heutigen Ausschusssitzung. Stattdessen war man sich in mehreren Redebeiträgen der Europapolitischen Verantwortung Münchens bewusst und hat einstimmig mit einem Änderungsantrag beschlossen, das EDIC weiter zu finanzieren und – entgegen dem Sparziel vom Juli – zusätzliche Mittel freigegeben.

Vielleicht war genau das der listige Plan des Referenten, der auf diese Weise problemlos das zusätzliche Geld für sein Referat bekommen hat. Jedenfalls hat er freudig versichert, den Änderungsantrag so umzusetzen. Als Sahnehäubchen gab es dann – gegen die Stimmen der FDP – gleich noch 1,5 zusätzliche Personalstellen für die konzeptionelle Weiterentwicklung des EDIC.

So ist das eben bei einer Diät: Hat man sich erst einmal zum Küchenschrank aufgemacht, bleibt es häufig nicht bei einer Tafel Schokolade.

Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) in Feldmoching

Kaum ein kommunalpolitisches Thema ist in den letzten Wochen so intensiv diskutiert worden wie die nunmehr beschlossene Voruntersuchung zu einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) für ein neues Wohngebiet im Münchner Norden. Vorausgegangen sind heftige Diskussionen im Stadtplanungsausschuss am 8. Juli und eine eher sachliche Gegenüberstellung der Argumente in der Vollversammlung vom 22. Juli. Im folgenden Bericht wird versucht, den schwierigen Sachverhalt darzustellen und die Argumente der Gegner und der Befürworter der SEM aus meiner Sicht zu bewerten.

Dabei sind zwei grundlegende Teilfragen zu unterscheiden, deren ständige Vermischung in der Debatte nicht gerade zur Klarheit beiträgt:

I. Braucht München diesen neuen Stadtteil überhaupt ?

Eine sehr große Mehrheit im Stadtrat ist davon überzeugt. Außerhalb des Stadtrates wird dies jedoch teilweise ganz anders gesehen. Engagierte Gegner finden sich wie immer in der unmittelbaren Umgebung des zu bebauenden Gebiets. Mindestens zwei Bürgerinitiativen haben sich bereits gebildet.

II. Ist eine SEM das richtige Werkzeug, um den neuen Stadtteil zu planen ?

Hier ist der Stadtrat gespalten. Eine Mehrheit aus Grünen, SPD und Linke hat die Voruntersuchung für eine SEM gegen den Widerstand der CSU und der FDP auf den Weg gebracht. Um sich dazu eine Meinung zu bilden, muss man zumindest grob verstehen, was eine SEM eigentlich ist und wie sie funktioniert.

Zur Frage I – der neue Stadtteil

Konkret geht es um ein ca. 900 ha großes Gelände um den Ortskern von Feldmoching herum:

Das Planungsgebiet um den bisherigen Stadtteil Feldmoching herum
(Quellen: Links: Anlage zur Vorlage der Verwaltung; Rechts: Google Maps)

Wie man erkennen kann, liegen im Planungsgebiet zahlreiche landwirtschaftlich genutzte Flächen und der Feldmochinger See.

Eine konkrete Planung der Bebauung des neuen Stadtteils liegt noch nicht vor. Damit bleibt insbesondere offen, wie viele der 900 ha tatsächlich bebaut werden und wieviel Freifläche weiterhin für Landwirtschaft, Sport- und Grünanlagen, etc. verbleibt. Dennoch wird sich der Charakter des Stadtbezirkes grundlegend ändern. Anstelle des eher ländlichen Erscheinungsbildes entsteht ein neuer Stadtteil mit einer – zumindest stellenweise – dichten, mehrstöckigen Wohnbebauung. Als Anwohner, beispielweise am Rand von Feldmoching, muss man darüber nicht begeistert sein. Offensichtliche Nachteile wie mehr Verkehr, Lärm, etc. werden nicht für jedermann durch die Vorteile einer besseren Infrastruktur mit neuen Einkaufmöglichkeiten, Schulen, etc. ausgeglichen.

Für die Entscheidungsträger im Stadtrat kann das meiner Meinung nach jedoch kein Maßstab sein. Hier geht es darum, dem immer weiter steigenden Druck auf den Münchner Wohnungsmarkt Rechnung zu tragen. Aus meiner Sicht ist der anhaltende Zuzug nach München – anders als es viele Gegner eines weiteren Wachstums der Stadt meinen – eine kaum zu verändernde Tatsache, die insbesondere von der Stadtverwaltung nur wenig oder gar nicht beeinflusst werden kann. Wenn man nicht möchte, dass München für Polizisten, Grundschullehrer, Pflegepersonal und andere „systemrelevante“ Berufe zu teuer wird, müssen fortlaufend viele neue Wohnungen gebaut werden.

Allein der Freistaat hätte die Möglichkeit, dem „Dauermagnet“ München stärker entgegenzuwirken und damit den Flächenverbrauch im Norden der Stadt zu bremsen. Zwei kurze Anregungen dazu:

  • Die ÖPNV Anbindung von München an das Umland ist seit Jahren so unzuverlässig und schlecht, dass es für viele Berufstätige keine Alternative ist, weiter draußen zu wohnen und trotzdem in München zu arbeiten. Homeoffice macht manches einfacher, aber eine überfüllte, ständig ausfallende S-/ Regionalbahn bleibt das stärkste Argument, nicht aus der Stadt herauszuziehen, denn der Stau auf der Straße ist auch keine Alternative. Die Verantwortung dafür trägt ausschließlich die bayrische Staatsregierung, ohne dass die Stadt München daran etwas ändern kann.
  • Und wie wäre es mit einer großangelegten Kampagne zur Förderung des ländlichen Raums in Bayern? Nicht nur Strukturhilfen sind dazu nötig, sondern auch aktive Werbung. An jeder Bushaltestelle in München müsste man immer wieder darauf hinweisen, dass es sich auch in anderen Teilen Bayerns angenehm leben und arbeiten lässt – bei einem Bruchteil der Kosten für Wohnung oder Haus.

Gegenwärtig ist es mit dem Zuzug nach München wie mit dem Klimawandel. Er ist, jedenfalls mittelfristig, unveränderbar. Es bleibt daher die Daueraufgabe einer verantwortungsvollen Kommunalpolitik damit vernünftig umzugehen. Dann führt aber an der Notwendigkeit, auch um Feldmoching herum neue Wohnungen bereits jetzt zu planen und in einigen Jahren zu bauen, kein Weg vorbei. Die erste der beiden obigen Fragen ist damit für mich beantwortet.

Zur Frage II – Was ist eine SEM und geht es nicht auch ohne ?

Die für den neuen Stadtteil benötigten Flächen gehören über 180 verschiedenen Eigentümern (vgl. Beschlussvorlage, Seite 3). Damit die Stadtverwaltung den neuen Stadtteil sinnvoll planen kann, müssen (fast) alle Grundeigentümer sich bereit erklären, mit der Stadt zu kooperieren oder ihren Grund an die Stadt verkaufen. Und damit sind wir beim Kernproblem, dem Preis für den Quadratmeter Boden. Ein Eigentümer, der erwarten kann, dass sein Grund zu Bauland wird, ist quasi auf Öl gestoßen, denn der Wert seines Grundstückes hat sich durch die Planungsabsichten der Stadt vervielfacht. Würde die Stadt auch nur Teile der Gesamtfläche zu diesen Preisen erwerben, wären das untragbare Kosten.

Diese Situation ist keine Münchner Besonderheit. Das bundesweit gültige Baugesetzbuch (BauGB) hat daher Gemeinden die Möglichkeit gegeben, eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Die maßgebliche Regelung findet sich im § 165 BauGB. Hier ein paar Auszüge daraus:

(3) Die Gemeinde kann einen Bereich, in dem eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als städtebaulichen Entwicklungsbereich festlegen, wenn […..]

2. das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordert, insbesondere zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohnund Arbeitsstätten, …[…]

Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

(Hervorhebungen hinzugefügt)

Die Festlegung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme hat zur Folge, dass die Stadt die entsprechenden Grundstücke zum „entwicklungsunbeeinflussten Wert“ erwerben kann, d.h. dem Wert, den das Grundstück hätte, wenn die Stadt dort keinen neuen Stadtteil errichten würde. Letztlich kann eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme dazu führen, dass die bisherigen Grundeigentümer gegen Zahlung des entwicklungsunbeeinflussten Wert enteignet werden, vgl. dazu auch die für einen juristischen Laien gut verständlichen Erläuterungen auf muenchen.de. Nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahme kann die Stadt die erworbenen Grundstücke zum gestiegenen Wert verkaufen und damit die Entwicklungskosten decken, die für die Erschließung des Gebiets, den notwendigen Schulbau, etc. angefallen sind. Etwaige Überschüsse müssen jedoch an die ursprünglichen Eigentümer ausgeschüttet werden.

Es liegt auf der Hand, dass sich hier für Juristen ein weites Feld auftut, beispielsweise zu der von § 165 BauGB geforderten „gerechten Abwägung“ privater und öffentlicher Belange. Vor den Gerichten lässt sich intensiv über die Städtebauliche Maßnahme insgesamt und jeden einzelnen Schritt streiten. Die Planung und Errichtung des neuen Stadtteils wird dadurch sicher nicht beschleunigt.

Ist es daher ein Fehler des Münchner Stadtrates, solch eine Städtebauliche Maßnahme durch den jetzt gefassten Beschluss vorzubereiten, wie die Stadträte von CSU und FDP meinen ? Wird dadurch das ganze Verfahren verzögert, weil die Grundstückseigentümer bereits durch die Androhung der möglichen Enteignung dauerhaft verprellt werden und damit ein jahrelanger Prozessmarathon droht ?

Ich glaube nicht, dass diese Einschätzung zutrifft. Vielmehr erscheint mir der Beschluss des Stadtrates notwendig, um in den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern in den nächsten Jahren – so lange wird es ohnehin dauern – zunächst einmal eine Ausgangsposition aufzubauen. Welchen Anlass sollte andernfalls ein Grundstückseigentümer haben, der Stadt bei den Grundstückspreisen deutlich entgegenzukommen ? Hier geht es um große Vermögenswerte, auf die niemand ohne weiteres verzichtet, bei aller gesellschaftlicher Verantwortung, die vielleicht der eine oder andere Grundstückseigentümer verspürt.

Wie bei Tarifverhandlungen, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestens darin geübt sind, wechselseitige Drohkulissen aufzubauen, um sich dann doch innerhalb einiger Monate zu einigen, muss auch die Stadt den Eigentümern erst einmal klar signalisieren, dass hohe Grundstückspreise nicht gezahlt werden können. In Anbetracht der aktuellen Finanzlage Münchens sollte das auch das Ziel der Stadträte der CSU und der FDP sein, jedenfalls dann, wenn sie sich nicht als Vertreter von Partikularinteressen verstehen.

So wie die Dinge jetzt liegen, gibt es für beide Seiten, die Stadt und die Eigentümer, gute Gründe sich vertraglich zu einigen. Die Stadt muss in der Tat fürchten, dass die eigentliche Durchführung der SEM zu jahrelangen Prozessen führt und die Planung des neuen Stadtteils erheblich verzögert. Umgekehrt müssen die Eigentümer damit rechnen, dass die Stadt sich am Ende durchsetzt und sie nur einen niedrigen entwicklungsunbeeinflussten Wert für ihre Grundstücke bekommen. Was liegt da näher, als durch Verhandlungen einen angemessenen Mittelweg zu finden?

Damit ist auch die zweite Frage beantwortet und die Stadtratsberichte verabschieden sich in die Sommerpause. Mitte September nimmt die Kommunalpolitik und damit auch dieses Tagebuch wieder Fahrt auf.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf München

Die Kommunalpolitik der Stadt München befasst sich ständig mit dem Klimawandel. Zumeist geht es darum, die CO2-Emissionen der Stadt zu senken, sei es beim Wohnen, im Verkehr oder durch den Konsum der Münchner. Die Sitzung des Umweltausschusses am letzten Dienstag betraf die andere Seite der Medaille, nämlich wie sich der Klimawandel konkret auf München auswirkt.

Die Stadtverwaltung hat 2012 eine Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) begonnen, der mit einer Vielzahl von Messstationen die Entwicklung der Temperatur und anderer Parameter in der Stadt und im Umland verfolgt. Die wichtigsten Ergebnisse der vorgelegten Studie (im Folgenden “DWD Studie”) werden hier dargestellt.

Die Kurzfassung lautet, dass auch in München die zunehmende Erwärmung eindeutig messbar ist. Allerdings haben wir glücklicherweise mit dem lokalen Klimaphänomen des “Alpinen Pumpens” eine Art Klimajoker, der die Temperatur in der Stadt immer dann etwas dämpft, wenn es aufgrund der Wetterlage am meisten gebraucht wird. Im Einzelnen:

Der allgemeine Temperaturanstieg in München lässt sich an den Messdaten klar ablesen. Ein vielleicht von manchen Münchnern als angenehm empfundener Aspekt des Klimawandels ist die geringere Anzahl an Tagen mit Frost und der sogenannten Eistage, d.h. Tage, an denen die Temperatur überhaupt nicht über den Gefrierpunkt steigt:

Abnehmende Anzahl der Tage mit Frost (Quelle: DWD-Studie)

Abnehmende Anzahl der Eistage (Quelle: DWD-Studie)

Umgekehrt steigt die Zahl der Sommertage mit einer maximalen Temperatur über 25 Grad und der heißen Tage mit mehr als 30 Grad:

Zunehmende Anzahl der Tage mit einer maximalen Temperatur von >25 Grad (Quelle: DWD Studie)

Während mehr Sommertage vielleicht noch als positiv empfunden werden, hört die Freude bei mehr heißen Tagen in einer Großstadt definitiv auf:

Anzahl der heißen Tage in der Münchner Innenstadt mit Temperaturen > 30 Grad (Quelle: DWD Studie)

Vergleicht man diese Diagramme, scheint es so, als ob die Temperaturzunahme im Sommer stärker ausfällt als im Winter. Dies kann aber auch an den speziell gewählten Grenzen von 25 bzw. 30 Grad liegen.

Die Niederschlagsmenge bleibt bislang in etwa gleich, aber mit großen Schwankungen:

Die gemessenen Niederschläge in der Münchner Innenstadt (Quelle: DWD Studie)

Offen bleibt allerdings, wie gleichmäßig die Niederschläge über das Jahr verteilt sind. Subjektiv erscheint es mir so, als ob lange Trockenphasen und Starkregen zugenommen haben. Die Studie enthält dazu leider keine Angaben.

Im Vergleich mit dem Umland ist München wie jede Großstadt eine Wärmeinsel. Tagsüber heizt sich das Stadtgebiet stärker auf und nachts kühlt es weniger ab. Das folgende Diagramm zeigt diesen Effekt im Tagesgang für die Monate Mai bis August:

Temperaturdifferenzen zwischen einer Messstation am Münchner Flughafen und in der Innenstadt (Quelle: DWD Studie)

Wie man sieht, ist tagsüber die Temperaturdifferenz eher gering. In den Morgen- und den Abendstunden beträgt der Unterschied aber ein bis zwei Grad, stellenweise sogar noch mehr. Es liegt auf der Hand, dass in diesen Zeiträumen eine Luftströmung vom Umland Richtung Stadtzentrum eine kühlende Wirkung hat. Genau dies leistet für München das “Alpine Pumpen”.

Wer schon einmal am Nordende des Gardasees gewesen ist, kennt das Phänomen. Morgens bläst der “ Vento”, der Wind von Norden, um gegen Mittag einzuschlafen. Am frühen Nachmittag beginnt pünktlich die “Ora”, der Südwind, der bis Sonnenuntergang anhält. Verursacht werden diese regelmäßigen Luftströmungen durch die unterschiedlich schnelle Erwärmung bzw. Abkühlung der Luft über Land und über Wasser.

Das Alpine Pumpen entsteht auf ganz ähnliche Weise: Wenn im Voralpenland (das bei dieser Betrachtung bis zur Donau reicht) kaum sonstige Luftströmungen herrschen, z.B. wenn ein großes Hochdruckgebiet ortsfest über Deutschland liegt, erwärmt sich tagsüber die Luft über den Alpen stärker als über dem Voralpenland. Die wärmere Luft steigt auf und aus dem Voralpenland strömt zum Druckausgleich Luft Richtung Süden. Abends und nachts dreht sich der Effekt um, da die Luft in den Bergen schneller abkühlt. Jetzt ist die ausgleichende Luftströmung nach Norden gerichtet. Hier eine schematische Darstellung aus der DWD Studie:

Schematische Darstellung des Alpinen Pumpens: Oben die Situation am Tag, unten in der Nacht (Quelle: DWD Studie)

Messbar ist dieses Phänomen an über 40 Tagen im Jahr, von denen die meisten im Sommer liegen, d.h. genau dann, wenn zur Abkühlung der Luftaustausch mit dem Umland besonders wichtig ist. Die dabei auftretenden Windgeschwindigkeiten sind allerdings nicht sehr stark, eher ein laues Lüftchen von einigen Metern / Sekunde. Dennoch geht die DWD-Studie davon aus, dass das Alpine Pumpen dazu beiträgt, die Temperaturen in München zu senken.

Was ergibt sich aus alledem für die Kommunalpolitik der Stadt München? Zwei Schlussfolgerungen drängen sich mir auf:

Zum einen muss der globale Klimawandel noch stärker als bisher bekämpft werden. Die Messungen des DWD lassen keine Zweifel aufkommen, wohin trotz des Alpinen Pumpens die Reise geht. Alle Anstrengungen sind erforderlich, wenn wir nicht in absehbarer Zukunft sehr viele Hitzetage mit mehr als 30 Grad in der Stadt haben möchten .

Zum anderen muss die Stadtplanung versuchen, alles zu vermeiden, was eine Abkühlung durch Luftströmungen aus dem Umland behindert und was zur zusätzlichen Aufheizung beiträgt.

Wie letzteres gehen kann, habe ich gerade mit eigenen Augen in Freiburg gesehen, einer Stadt, die aufgrund ihrer Lage im Oberrheingraben schon heute deutlich wärmer als München ist und damit einen Blick in unsere “Temperaturzukunft” ermöglicht. In dem in einem anderen Bericht bereits erwähnten Neubaugebiet Quartier Vauban ist seit den neunziger Jahren sozial geförderter, dichter Wohnraum geschaffen worden, der gleichzeitig geradezu extrem begrünt worden ist. Hier der Blick von oben:

Das maximal begrünte Quartier Vauban in Freiburg. Der grüne Streifen in der Mitte ist die Straßenbahn. Selbst die Pfosten der Oberleitung sind dort mit Efeu bewachsen (Quelle: Google Maps)

Zwischen den Häusern ist nahezu ausschließlich Grün. Große versiegelte Flächen, wie in manchen Münchner Neubaugebieten gibt es kaum. Freie Sichtachsen auf herausragende Architektur findet man allerdings auch nicht, da der Blick zumeist nur bis zum nächsten Baum reicht. Und anders als die kleinen Anpflanzungen, die man typischerweise auf Münchner Tiefgaragen findet, sind das wirklich große Bäume, die ihre Umgebung spürbar abkühlen. Ich denke, nur mit solch einer Vegetation können die Auswirkungen des Klimawandels auf München abgefedert werden, damit auch in den heißen Sommern der Zukunft das Leben in der Stadt halbwegs angenehm bleibt.

Die Tücken des Mobilfunkausbaus

Die Bedeutung der Digitalisierung für eine Stadt wie München ist unumstritten. Zu welchen Zielkonflikten jedoch der weitere Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur führt, wurde gestern im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft deutlich. Die Konfliktlinien verlaufen dabei nicht nur im Stadtrat, sondern auch zwischen verschiedenen Referaten der Verwaltung und zwischen den Netzbetreibern und den Stadtwerken, die hier gerade ein neues Geschäftsfeld entdecken. Keine leichte Materie, da auch aktuelle technische Entwicklungen für das geplante 5G Netzwerk relevant sind.

Die Ausgangslage:

Grundsätzlich ist die Netzabdeckung nach dem 4G (LTE) Standard fast in ganz München gegeben. Hier als Beispiel die Daten der Telekom dazu:

Aktuelle 4G (LTE) Netzabdeckung der Telekom. Nur an den hellen Stellen ist 4G nicht verfügbar.

Wie man sieht, wird bis auf ein paar kleine Funklöcher das ganze Stadtgebiet abgedeckt. Das Gleiche gilt mehr oder weniger für andere Anbieter.

Allerdings ist die Netzabdeckung nur die halbe Wahrheit, denn selbst wenn grundsätzlich ein 4G Mobilfunknetz zur Verfügung steht, kann wegen Überlastung die tatsächlich zur Verfügung stehende Datenrate so gering sein, dass das Youtube Video ruckelt. Dabei kommt die ungeheure Dynamik bei der mobilen Datennutzung ins Spiel. In den letzten Jahren ist das Datenvolumen in Deutschland jedes Jahr um ca. 40% (!) gestiegen:

Die jährliche Steigerung der mobilen Datennutzung in Deutschland (Quelle auf S. 7 der Verwaltungsvorlage)

Dieses exponentielle Wachstum verlangt einen ständigen Ausbau der Netzinfrastruktur, völlig unabhängig davon, ob mit 5G ein neuer Mobilfunkstandard eingeführt wird. Daher braucht es nach Aussage des Vertreters der Telekom in der Sitzung etwa 10 – 14 % zusätzliche Funkmasten in München pro Jahr. Konkret sind das ungefähr weitere 200 Anlagen.

Damit liegt das Problem auf der Hand: Wo soll die ständig wachsende Anzahl an Funkmasten aufgestellt werden, ohne das Stadtbild zu beeinträchtigen? Zudem ist auf weitere Anforderungen Rücksicht zu nehmen (z.B. keine Mobilfunkanlagen auf Schulen – unabhängig von der gesetzlich vorgeschriebenen Einhaltung aller Grenzwerte). Weiter verschärft wird die Lage durch die geplante Einführung des 5G Netzwerkes. Auch dafür werden zusätzliche Funkmasten gebraucht werden, selbst wenn zum Teil bestehende Anlagen mitgenutzt werden können.

Bei der Genehmigung neuer Masten durch die Stadt hat sich inzwischen ein erheblicher Rückstau mit zum Teil mehrjährigen Genehmigungsverfahren eingestellt. Offensichtlich kommt es innerhalb der Verwaltung immer wieder zum Streit darüber, ob im Zweifelsfall dem Ausbau des Mobilfunks Vorrang eingeräumt werden soll oder dem Schutz des Stadtbildes oder anderer Interessen.

Die Vorlage

Mit der Vorlage „Mobilfunkausbau fördern hat das Referat für Arbeit und Wirtschaft versucht, den Stadtrat zu einer generellen politischen Festlegung nach dem Motto „Im Zweifel für den Mobilfunkausbau“ zu bewegen. Schulen sollen allerdings weiterhin nicht als Standorte in Betracht kommen.

Unter Punkt 1 findet sich darin ein Antragstext, der nahezu wörtlich auf einen Formulierungsvorschlag der Telekom zurückgeht (vgl. die erste Anlage zur Vorlage):

„Der Stadtrat spricht sich nachdrücklich für eine aktive Unterstützung des Ausbaus des Mobilfunknetzes sowohl in der bewährten LTE-Technologie als auch im neuen 5G Standard in München als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche digitale Transformation und für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung Münchens aus. Dies beinhaltet, dass bestehende Gestaltungsspielräume innerhalb des Verwaltungshandelns in Bezug auf den Mobilfunknetzausbau so genutzt werden, dass im Regelfall eine konkrete Ausbaumaßnahme umgesetzt werden kann.

Die Begründung der Vorlage ist über weite Strecken wenig überzeugend formuliert. So wird die Notwendigkeit eines schnellen 5G Ausbaus mit drei Anwendungsfällen begründet, die entweder nichts mit Mobilfunk oder jedenfalls nichts mit den besonderen Vorteilen des neuen Mobilfunkstandards zu tun haben. Das klingt leider nach wenig Sachverstand im Referat.

Sauer aufgestoßen ist den Stadträten der Grünen und der SPD allerdings in erster Linie, dass die klar ablehnende Haltung des Stadtplanungsreferats überhaupt keinen Niederschlag in der Vorlage gefunden hat. Ein Kompromissvorschlag, beispielsweise mit konkreten Leitlinien, an denen sich ein Sachbearbeiter der Stadt bei der Genehmigung oder der Ablehnung eines neuen Funkmastes orientieren könnte, fehlt.

Warum ist das Stadtplanungsreferat gegen die Vorlage? Anhand von mehreren Skizzen wird in der Stellungnahme verdeutlicht, wie Funkmasten für ein zukünftiges 5G Netzwerk aussehen könnten:

Die Größenverhältnisse von Antennen für Makrozellen eines neuen 5G Netzwerkes
(Quelle: Stellungnahme des Stadtplanungsreferats in den Anlagen zur Vorlage)

Der Zielkonflikt mit dem Erhalt des gewachsenen Münchner Stadtbilds, insbesondere in der Altstadt, ist offensichtlich. Allerdings weist die Stellungnahme des Stadtplanungsreferats auch gleich in die richtige Richtung, wie das Problem vielleicht gelöst werden könnte.

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Netzarchitektur von 5G

Bei der Auslegung des 5G Netzes haben die Netzbetreiber nämlich die Möglichkeit, das Netz aus vielen kleinen Zellen (Mikrozellen) aufzubauen, was möglicherweise teurer ist, aber weniger große Funkmasten erfordert. Die Antennen der Mikrozellen sind viel kleiner. Ein Vertreter von M-Net, einem Tochterunternehmen der Stadtwerke, verwies in der Sitzung auf einen aktuellen 5G Netzaufbau in einem historischen Ort in der Nähe von Boston. Dort seien sogenannte „One Foot“- Antennen verwendet worden, um das Stadtbild nicht zu beinträchtigen.

München wäre nach Aussage von M-Net bestens für den Aufbau eines solchen dezentralen 5G Netzes geeignet, da inzwischen ein flächendeckendes Glasfasernetz im Boden vorhanden ist, was den Anschluss der vielen kleinen Antennen erleichtert. Offensichtlich will M-Net hier als Dienstleister auftreten, der den Netzbetreibern aus einer Hand Glasfaseranschluss, Stromanschluss und auf den Liegenschaften der Stadtwerke vielleicht auch gleich geeignete Antennenstandorte anbieten kann. Allerdings wird das nicht umsonst sein.

Wie ein sachkundiger SPD-Stadtrat in der Diskussion zu Recht angemerkt hat, bringt solch ein Netzaufbau auch weitere Vorteile mit sich. Aufgrund der geringeren Sendeleistung der Smartphones in einer Mikrozelle ist auch die Strahlenbelastung für die Anwender geringer, die in erster Linie nicht durch das Netz, sondern durch die Benutzung des eigenen Geräts verursacht wird.

Vor diesem Hintergrund hat die grün-rote Stadtratsmehrheit die Vorlage des Referates für Arbeit und Wirtschaft weder in ihrer zunächst vorgelegten Fassung noch gemäß einer geänderten Tischvorlage angenommen. Stattdessen werden jetzt erst einmal Pilotprojekte mit den beschriebenen Mikrozellen begonnen, um daraus für den weiteren Aufbau des 5G Netzes zu lernen.

Mir scheint das die richtige Entscheidung zu sein. Möglicherweise verzögert sich dadurch die Fertigstellung des Münchner 5G Netzes noch etwas, wie der Referatsleiter und die Stadträte der CSU und der FDP/ Freien Wähler kritisiert haben. Jedoch ist die einzige Anwendung, die eine breite Verfügbarkeit der neuen 5G Technik wirklich benötigt, das autonome Fahren von Kraftfahrzeugen, das ohnehin noch weit von einer Realisierung im dichten Stadtverkehr entfernt ist. Daher sollte nach dem Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ genügend Zeit verbleiben, die notwendige 5G Infrastruktur so zu installieren, dass die Auswirkungen auf das Münchner Stadtbild minimiert werden.