Erbbaurecht: Der Schlüssel zu günstigen Mieten ?

Baugrund ist in München ein extrem knappes Gut. Pro Einwohner weist München nur etwa halb so viel Fläche wie Hamburg auf und auch deutlich weniger als Berlin oder Frankfurt. Zusammen mit einer ständig steigenden Nachfrage hat dies zu enormen Bodenpreisen geführt, was direkt auf die Mieten von Neubauten durchschlägt. Um preisdämpfend auf den Wohnungsmarkt Einfluss zu nehmen, hat der Stadtrat mit der grün-roten Mehrheit im Mai 2020 beschlossen, städtische Grundstücke an Investoren nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch im Erbbaurecht zu vergeben (falls nicht bereits die eigenen Wohnungsbaugesellschaften zum Zuge kommen).

In der gestrigen Sitzung des Kommunalausschusses wurden verschiedene Aspekte zukünftiger Erbbaurechtsverträge diskutiert – ein Anlass für mich, einen Blick auf dieses Werkzeug der Stadtentwicklung zu werfen, um zu verstehen, was damit für den Wohnungsmarkt erreicht werden kann.

Bei der Vergabe eines Erbbaurechts verbleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt. Der Erbbauberechtigte erhält für einen vereinbarten Zeitraum, beispielsweise 60 Jahre, nur das Recht, darauf ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Dafür zahlt er den sogenannten Erbbauzins. Nach Ablauf des Zeitraums kann das Erbbaurecht verlängert werden. Andernfalls geht das Eigentum am Gebäude automatisch auf die Stadt über, die dem Erbbauberechtigten dafür eine angemessene Vergütung bezahlen muss. Während oder am Ende der Laufzeit kann die Stadt das Grundstück unabhängig vom Gebäude doch verkaufen, sei es an den Erbbauberechtigten oder einen anderen Käufer.

Bei der Auswahl eines Erbbauberechtigen kann die Stadt darauf achten, dass auf dem Grundstück günstige Mietwohnungen entstehen. Und genau hier liegt der Vorteil gegenüber einem Verkauf. Dort sind solche Verpflichtungen zwar auch möglich, aber nach der Rechtsprechung immer zeitlich begrenzt. Im Ergebnis fallen bei einem Verkauf eines Grundstücks alle dort gebauten Wohnungen früher oder später aus der Sozialbindung mit der Folge eines starken Anstiegs der Mieten. Nur durch ständigen Neubau kann die Stadt den Bestand an Sozialwohnungen konstant halten oder steigern – was in München aufgrund der begrenzten Flächen der Stadt längerfristig unmöglich wird. Mit dem Erbbaurecht wird das verhindert. Denn bei einer Verlängerung oder Neuvergabe kann die Stadt erneut Einfluss auf die weitere sozialverträgliche Nutzung des Grundstücks nehmen.

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat die Leiterin des Kommunalreferats in der gestrigen Sitzung eine Vorlage präsentiert, in der der Einsatz des Erbbaurechts in anderen deutschen Großstädten erläutert wird, um daraus Erkenntnisse für München zu gewinnen. Ohne zu sehr in juristische Details einzutauchen, lässt sich dabei Folgendes festhalten:

  • Auch Hamburg, Berlin, Frankfurt und Ulm haben das bereits 1919 „erfundene“ Erbbaurecht neu für sich entdeckt und versuchen, damit langfristig günstigen Wohnraum bereitzustellen.
  • Die Höhe des Erbbauzinses kann sich sowohl nach der Laufzeit (je kürzer desto niedriger) als auch nach der Nutzung (höher für gewerbliche Erbbauberechtigte, niedriger für den Bau von Sozialwohnungen) richten.
  • Es sind eine Vielzahl von Verlängerungsoptionen des Erbbaurechts denkbar, zum Teil mit automatischer Fortsetzung der Sozialbindung der gebauten Wohnungen.
  • Handelt es sich beim Erbbauberechtigten um eine juristische Person, ist in manchen Verträgen die Zustimmung der Stadt für eine Veränderung der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung des Erbbauberechtigten erforderlich (sogenannte „Change-of Control-Klausel“ ). Wenn ich es richtig verstehe, soll damit verhindert werden, dass beispielsweise eine gemeinnützige Baugenossenschaft sich in ein kommerzielles Unternehmen verwandelt und damit möglicherweise wesentliche Gründe für die Vergabe des Erbbaurechts wegfallen.

Ein weiteres Ziel des SPD-Antrags war es, einen einfachen Standardvertrag für das Erbbaurecht in München zu entwickeln, der kleineren Investoren, insbesondere den bereits genannten Baugenossenschaften, die Investition in Neubauten erleichtert. Das wird nicht gelingen. Wie die Leiterin des Kommunalreferats bereits in einer vorangegangenen Sitzung erläutert hat, sind Erbbauverträge an sich schon sehr kompliziert (> 100 Seiten). Je mehr sozialpolitische Vorstellungen die Stadt in einem Projekt durchsetzen möchte, desto komplexer wird es. In der Diskussion im Ausschuss wurde darüber hinaus versucht, eine juristische Konstruktion zu finden, die erbbauberechtige Baugenossenschaften vertraglich absichert, wenn die Stadt aus finanziellen Gründen doch einmal gezwungen sein sollte, das entsprechende Grundstück während oder am Ende der Laufzeit zu verkaufen. Dadurch soll das Erbbaurecht insbesondere für diese Investoren attraktiver gemacht werden. Kein leichtes Unterfangen, wie der Text des am Ende der Sitzung ergangenen Beschlusses zeigt.

Aktuell laufen mehrere Ausschreibungen für Bebauungen im Erbbaurecht auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne. Da wird sich herausstellen, welche Klauseln am Ende der Verhandlungen Eingang in die Verträge mit den Investoren finden – wenn sie denn öffentlich einsehbar werden.

Ist das Erbbaurecht nun die Lösung aller Probleme auf dem Münchner Wohnungsmarkt? Kurzfristig wird damit der Bau von günstigen Wohnungen nicht beschleunigt. Aber langfristig kann diese Form der Grundstücksvergabe durchaus zum Erhalt und Ausbau von Sozialwohnungen beitragen. Die Zeiträume sind dabei etwa wie beim Umbau unserer Wälder im Kampf gegen den Klimawandel – das Ergebnis sieht man nicht in ein paar Jahren, sondern erst nach mehreren Generationen.

Corona und die Folgen (VI): Kinder und Jugendliche brauchen mehr als nur Mitgefühl

Die Gefahren des Virus für die Gesundheit der Bevölkerung stehen seit einem Jahr uneingeschränkt im Mittelpunkt der Politik. Die wirtschaftlichen Schäden der getroffenen Maßnahmen haben demgegenüber weniger Gewicht. Beispielsweise zwingt der monatelange Lockdown den Einzelhandel in einen brutalen und weitgehend unumkehrbaren Strukturwandel, bei dem auch in München viele Läden und ihre Beschäftigen auf der Strecke bleiben – trotz aller staatlichen Unterstützungsmaßnahmen.

Die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche spielen bei der Entscheidung über Infektionsschutzmaßnahmen eine noch weit geringere Rolle, jedenfalls dann, wenn es um mehr geht als um die Sicherstellung der fortlaufenden Wissensvermittlung mit Homeschooling oder Wechselunterricht. Welche Belastungen und psychische Schäden über Monate andauernde Kontaktbeschränkungen in einem Alter verursachen, in dem Gleichaltrige für die Ausbildung der eigenen Persönlichkeit wichtiger sind als die eigenen Eltern, lässt sich nur vermuten.

Um für München etwas Licht ins Dunkel zu bringen, hat das Sozialreferat einen umfangreichen Bericht erstellt, der in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfe diskutiert worden ist. Wichtige Inhalte daraus werden im Folgenden zusammengefasst und kommentiert:

1. Die aktuelle Lage

Der Bericht zeigt, wie schwierig es ist, harte Daten zur Situation der Kinder und Jugendlichen in München zusammenzustellen. Psychische Belastungen und Entwicklungsstörungen lassen sich – anders als Inzidenzzahlen – nicht einfach zählen. Nur dann, wenn die Situation völlig eskaliert und es in einer Familie zu häuslicher Gewalt gekommen ist, findet das einen Niederschlag in der Polizeistatistik. Und da ist für den ersten Lockdown im vergangenen April mit seinen strengen Ausgangsbeschränkungen ein deutlicher Anstieg zu erkennen:

Von der Polizei erfasste Fälle häuslicher Gewalt in Familien mit Kindern. Ausgehend von einem Mittelwert von ca. 85 Fällen pro Monat ist die Anzahl im April 2020 um etwa 40% auf fast 120 Fälle angestiegen. Für den zweiten Lockdown ab November ist dies (noch) nicht erkennbar. (Quelle: S. 37 des Berichts des Sozialreferats)

Damit werden aber die tatsächlichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen nicht vollständig erfasst, wie sich aus einem anderen Datensatz des Berichts ableiten lässt: In normalen Zeiten gibt es in München etwa 80 Inobhutnahmen pro Monat, wenn Kinder in ihren Familien akut gefährdet sind und daher in Pflegefamilien untergebracht werden müssen. Im April /Mai 2020 ist diese Zahl – genau entgegen dem Verlauf der häuslichen Gewalt – auf etwa 50 Fälle gesunken. Wie im Bericht vermutet, liegt dies sicher nicht an einer Verbesserung der Situation in den Familien, sondern daran, dass in dieser Zeit übliche „Warnmelder“ von misshandelten Kindern wie Kitas und Schulen geschlossen waren. Gefährdete Kinder sind damit einfach aus dem Blickfeld verschwunden.

Weitere aussagekräftige Zahlen sind dem Bericht nicht zu entnehmen, da das Jugendamt kaum eigene Statistiken erhebt. Die Rückmeldungen der Kooperationspartner der Stadt bei der Kinder- und Jugendhilfe gehen aber alle in die gleiche Richtung, nämlich dass die Situation sich mit dem andauernden zweiten Lockdown deutlich verschlechtert hat, insbesondere in Familien, in denen die Situation der Kinder und Jugendlichen ohnehin schon schwierig ist. Worum es dabei geht, zeigt folgender Auszug aus dem Bericht:

Bestätigt wird diese Analyse für München durch die im Bericht zitierte COPSY-Studie zur bundesweiten Situation von Kindern und Jugendlichen (die allerdings auch nur auf Daten aus dem ersten, vergleichsweise kurzen Lockdown im Frühjahr 2020 beruht).

2. Maßnahmen des Sozialreferats im zweiten Lockdown

Das Sozialreferat und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben mit einer Vielzahl von Anpassungen flexibel auf den zweiten Lockdown reagiert, um so gut es geht die vielfältigen Unterstützungsangebote der Stadt München fortführen zu können. Dabei ist es unter anderem gelungen, die 164 Kinder- und Jugendtreffs der Stadt offen zu halten. Gleichzeitig wurden neue Formate wie „Walk and Talk“ oder Gespräche an der Haustür eingesetzt, um so die Betreuungsarbeit wenigstens teilweise fortführen zu können.

Als besonders schwierig wird jedoch die Kontaktaufnahme zu neuen Kindern oder Familien betrachtet, von denen noch keine Daten vorliegen und die daher nicht proaktiv angesprochen werden können. Auch ist bei online-Angeboten oder Telefonaten anders als im persönlichen Gespräch nicht immer die erforderliche Vertraulichkeit gegeben.

Insgesamt gewinnt man aus dem Bericht den Eindruck, dass die Verantwortlichen im Sozialreferat und bei den freien Trägern mit großem Engagement alle Möglichkeiten ausnützen, um die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe im zweiten Lockdown aufrecht zu erhalten.

Im Ausschuss wurde der Bericht mit großer Betroffenheit zur Kenntnis genommen. Von allen Fraktionen wurde geäußert, dass Kinder und Jugendliche nach einem Jahr Pandemie-bedingter Einschränkungen die Solidarität und Unterstützung der Erwachsenen verdient hätten. Allerdings gelte dies immer unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes, zumal auch in München die Inzidenz gerade wieder ansteige.

Genau da liegt aus meiner Sicht das Problem. Das ausgedrückte Mitgefühl ist wenig wert, wenn sich daraus für die Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen nichts ergibt. Damit werden nur Beteuerungen wiederholt, die im gleichen Ausschuss schon nach dem ersten Lockdown zu hören waren. Um die eigentliche Kernfrage drückt man sich damit herum, nämlich ob zugunsten der kommenden Generation – solidarisch – auch ein etwas höheres Gesundheitsrisiko akzeptiert werden kann oder ob das Argument des Infektionsschutzes auch in Zukunft immer sticht. Im Grunde geht es um eine schwierige Abwägung, an der niemand vorbeikommt. So wie jede Kontaktbeschränkung zu den oben erläuterten schlimmen Schäden bei Kindern und Jugendlichen beiträgt, so hat umgekehrt jedes geöffnete Jugendzentrum, jegliches Erlauben von Kontakten etc. Auswirkungen auf die Inzidenz. Man muss sich nur die aktuellen Grafiken des RKI anschauen, um zu erkennen, dass trotz aller Vorsichtsmaßnahmen seit der zaghaften Öffnung von Kitas und Schulen vor einigen Wochen die Corona-Ausbrüche dort wieder deutlich zunehmen.

Nur wie schlimm ist das noch, nachdem die Pflegeheime inzwischen durchgeimpft sind? Anders als in 2020 wird jetzt aufgrund der Impfungen der Anteil der Infizierten, die tatsächlich an COVID schwer erkranken und möglicherweise versterben, abnehmen. Hohe Inzidenzen haben vor Beginn der Impfkampagne zeitversetzt immer auch zu hohen Krankenhauseinweisungen und Todeszahlen geführt. Dieser Zusammenhang wird durch die Impfungen der älteren Generation mit jedem Tag schwächer und deshalb die Aussagekraft von Inzidenzwerten fortlaufend geringer. Damit ist es aus meiner Sicht an der Zeit, die Pandemiemaßnahmen neu zu bewerten und die Abwägung zugunsten der Kinder und Jugendlichen zu treffen. Diese Gruppe ist von schweren Corona-Verläufen bis auf wenige Einzelfälle – vgl. auch dazu die täglichen RKI-Zahlen – nicht betroffen, trägt aber eine enorme Belastung, wie der Bericht des Sozialreferats eindrucksvoll zeigt.

Impfen in München – auf die Software kommt es an

Der Weg aus der Pandemie führt weder nach China noch nach Neuseeland oder Australien, wie manche meinen, sondern nach Israel. Nur schnelles Impfen bietet eine verlässliche Perspektive, das „neue Normal“ endlich hinter uns zu lassen. Die Vollversammlung am vergangenen Mittwoch bot die Gelegenheit zu erfahren, wie die Impfkampagne in München vorankommt. Und dabei zeigt sich, dass eine Software des Freistaats, mit der die Verteilung des zunächst sehr knappen Impfstoffs optimiert worden ist, sich zunehmend als Hemmschuh erweisen könnte, wenn es jetzt um das schnelle Hochfahren der Impfungen geht.

Ausgangspunkt der Beratungen im Stadtrat war wieder einmal der Sachstandsbericht von Wolfgang Schäuble, dem Leiter des städtischen Krisenstabes. Neben den bekannten Inzidenzzahlen (aktuell 45, Tendenz wieder leicht steigend) und den Corona-Auslastungen der Krankenhäuser (aktuell weniger als 30% der Spitzenwerte in der zweiten Welle, weiter fallend) lag der Schwerpunkt seines Vortrages auf der Erläuterung der Impfkampagne der Stadt.

Zentrales Planungswerkzeug für ganz Bayern ist die Software BayIMCO. Dieses Programm errechnet aus den bei der Registrierung zur Impfung eingegebenen persönlichen Daten (Alter, Vorerkrankungen etc.) eine individuelle Rangnummer. Diese Rangnummer bestimmt innerhalb der gerade zu impfenden Priorisierungsgruppe (gegenwärtig immer noch Priogruppe 1), die genaue Impfreihenfolge. Anschaulich gesprochen wird damit sichergestellt, dass beispielsweise der 95-jährige Pflegefall vor der rüstigen 81-jährigen Rentnerin geimpft wird.

Allerdings ist der Algorithmus vollkommen intransparent, d.h. die Kriterien, nach denen die Impfreihenfolge innerhalb einer Priorisierungsgruppe festgelegt wird, sind nicht erkennbar, nicht einmal für die Mitarbeiter des Münchner Impfzentrums oder des Gesundheitsreferats. Die Erfahrung mit dem System zeigt aber, so Herr Schäuble, dass das Alter für den Algorithmus ein ganz maßgeblicher Faktor ist. Nachdem die Pflegeheime im Wesentlichen durchgeimpft sind, ist die Impfung zwei Monate nach Beginn – sozusagen von oben – bei den 81-jährigen Münchnerinnen und Münchnern angekommen.

Mir scheint, dass mit dieser Planungssoftware die extrem knappen Impfstoffe in den vergangenen zwei Monaten optimal verteilt worden sind. Denn so wie über alle Altersgruppen hinweg, steigt auch innerhalb der Gruppe der über 80-jährigen das Risiko eines schweren Verlaufs der Krankheit mit fortschreitendem Alter weiter stark an, vgl. dazu die von Prof. Drosten in seinem Podcast mehrfach zitierte Übersichtsstudie.

Zusammenhang zwischen Corona-Risiko und Alter. Die verschiedene Punkte sind die Ergebnisse von zahlreichen Einzelstudien, die rote Gerade zeigt das Gesamtergebnis. Man beachte, dass die Y-Achse mit dem Risiko logarithmisch skaliert ist und somit das von 0,001 % (< 10 Jahre) bis über 50% (>90 Jahre) exponentiell ansteigende Risiko zeigt. Quelle : Lewin et al.

Eine Verteilung des bislang sehr knappen Impfstoffs, die diese Risikoverteilung berücksichtigt, rettet Leben.

Aufgrund von bundespolitischen Entscheidungen erfolgen jetzt Veränderungen der ursprünglich von der ständigen Impfkommission (STIKO) vorgeschlagenen Prioritätsreihenfolge. Damit sollen folgende Personen ab sofort geimpft werden:

Personenkreise, die ab sofort auch geimpft werden sollen. Quelle: Vortrag von Wolfgang Schäuble

In München sind das laut Aussage der Leiterin des Gesundheitsreferats, Beatrix Zurek, immerhin über 25.000 Personen.

Ob diese altersunabhängige Änderung sinnvoll ist, erscheint mir sehr fraglich. Denn das von Corona ausgehende Risiko ist für eine 30-jährige Erzieherin in etwa um den Faktor 100 (!) geringer als für eine 70-jährige Rentnerin, vgl. das obige Schaubild. Natürlich hat die Erzieherin bei wieder geöffneten Kitas deutlich mehr Kontakte als die Rentnerin, aber das kann diesen riesigen Unterschied wohl kaum ausgleichen. Und 25.000 Personen, die jetzt sofort geimpft werden, verzögern eben für 25.000 Ältere eine zügige Impfung.

Starten kann die Sonderimpfung für Erzieher und Lehrer, etc. allerdings erst, wenn die oben erläuterte Software vom Freistaat entsprechend angepasst worden ist. Bislang darf nämlich nur nach der darin festgelegten Reihenfolge geimpft werden. Wie lange die Anpassung dauern wird, war in der Vollversammlung am Mittwoch nicht zu erfahren. Eine weitere Änderung der Software wird erforderlich aufgrund der heute verkündeten Empfehlung der STIKO, den Impfstoff von AstraZeneca auch für Personen über 65 zu verwenden. Auch diese Änderung muss erst in der Software implementiert werden, bevor dieser Impfstoff entsprechend eingesetzt werden kann.

Zum richtigen Hemmschuh könnte die Software werden, wenn die Impfung auch von Hausärzten durchgeführt werden soll, was bereits für Ende März / Anfang April geplant ist. Denn auch hier ist bislang der Betrieb von BayIMCO Voraussetzung, was in jeder einzelnen Praxis umfangreichen Aufwand zur Anpassung und Installation der Software sowie zur Schulung der Mitarbeiter mit sich bringt. Um in München vorab erste Erfahrungen damit zu sammeln, wird das Gesundheitsreferat demnächst einen Pilotversuch mit drei Münchner Arztpraxen starten.

Mir kommen erhebliche Zweifel, ob die zentralistische Steuerung der ganzen Impfkampagne in Bayern mit BayIMCO auf Dauer der richtige Ansatz ist, insbesondere wenn in den nächsten Wochen immer mehr Impfstoff geliefert wird. Möglicherweise wäre es ab einem bestimmten Zeitpunkt besser, weil viel schneller, die Hausärzte eigenverantwortlich handeln zu lassen und nur noch grobe Richtlinien (z.B. „ab jetzt alle zwischen 60 und 70″) zentral vorzugeben. Zwar kann BayIMCO die exakte Einhaltung der vom Freistaat festgelegten Impfreihenfolge sicherstellen. Der Preis ist aber möglicherweise eine wochenlange Verzögerung beim Hochfahren der Impfungen. Und genau da liegt der entscheidende Unterschied zur Situation in den ersten zwei Monaten der Impfkampagne. Während es bei den bislang sehr geringen Impfstoffmengen enorm wichtig war, zuerst die „Richtigen“ zu impfen, sinkt die Bedeutung dieses Aspekts, wenn fortlaufend immer mehr Impfstoff zur Verfügung steht. Die exakte Einhaltung einer richtigen Reihenfolge wird dann zweitrangig. Dafür steigt der bürokratische Aufwand.

Bilder wie in Israel, wo es die Impfung in einer Bar zusammen mit einem Freibier gab, wird man in Bayern jedenfalls so schnell nicht sehen, vielleicht auch dann noch nicht, wenn beides, Impfstoff und Bier hinreichend verfügbar ist.

Grundsteuerentlastung für alle in Coronazeiten – ein sinnvoller Vorschlag?

Die schwierige wirtschaftliche Lage vieler Münchnerinnen und Münchner in der laufenden Pandemie ist den Mitgliedern des Stadtrates durchaus bewusst. So wurde beispielsweise im letzten Sommer mit einem groß angelegten städtischen Veranstaltungsprogramm die Kultur in München unterstützt. Für in Not geratene Bürgerinnen und Bürger wurde die Schuldnerberatung der Stadt verstärkt. In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses lag nun ein weiterer Vorschlag auf dem Tisch, nämlich die von der FDP-Fraktion beantragte Absenkung der Grundsteuer. Worum geht es dabei und ist dieser Vorschlag beim genaueren Hinsehen sinnvoll?

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer eine der wenigen Gemeindesteuern, die direkt in den Haushalt der Stadt fließen. Zur Berechnung wird der Einheitswert eines Grundstückes mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Während der Einheitswert durch die Länder festgelegt wird und nach einem Urteil des Verfassungsgerichts gegenwärtig neu geregelt werden muss, kann jede Gemeinde ihren Hebesatz selbst bestimmen. In München liegt der Hebesatz bei 535% und damit oberhalb des bayrischen Durchschnitts von etwa 400%, aber unterhalb von Hebesätzen in anderen Großstädten wie Hamburg (540%) oder Berlin (810%), vgl. hier. Gemäß der Vorlage des Finanzreferats zum FDP-Antrag betragen die Einnahmen für München aus der Grundsteuer 334 Millionen EUR und damit etwa 5% des städtischen Haushalts. Bezahlt wird die Grundsteuer nicht nur von Eigentümern, sondern auch von Mietern, versteckt in den Nebenkosten. Sie trifft auch alle Gewerbetreibenden, die, sei es als Eigentümer oder Mieter einer Gewerbefläche, diese Steuer ebenfalls bezahlen müssen.

Um wieviel Geld geht es dabei? Für eine 75 m² große Wohnung in Sendling liegt die jährliche Grundsteuer z.B. aktuell bei 263 EUR/Jahr. Für einen Gewerbetreibenden in Schwabing mit einer Fläche von 1000 m² liegt der Betrag bei ca. 3400 EUR/Jahr. Der Antrag der FDP-Fraktion zielt darauf ab, den Hebesatz in München von 535% auf 460% abzusenken. Damit würde die Stadtkämmerei knapp 50 Mio EUR/Jahr verlieren und umgekehrt die Grundsteuer für den Beispielsfall einer Wohnung in Sendling um 37 EUR/Jahr sinken. Der Gewerbetrieb in Schwabing würde sich knapp 500 EUR/Jahr ersparen.

Wie soll man das bewerten? Die Meinungen im Stadtrat gingen weit auseinander. Vertreter von Grünen und SPD wollten unter Verweis auf die klamme Finanzlage der Stadt auf die 50 Mio EUR/ Jahr nicht verzichten und betrachteten die vorgeschlagene Entlastung der Bürgerinnen und Bürger demgegenüber als vernachlässigbar gering („reicht gerade für einen Biergartenbesuch, wenn die wieder öffnen“ ). FDP- und CSU-Fraktion sahen das anders und stellten insbesondere auf die Entlastung des durch Corona schwer getroffenen Einzelhandels ab.

Aus meiner Sicht kann man sowohl die negativen Folgen für den städtischen Haushalt als auch die gewünschte Entlastung als „geringfügig“ betrachten. 50 Mio EUR sind bei einem Haushalt von 7 Mrd. EUR in etwa genauso gering wie 36 EUR bei einer Jahresmiete von voraussichtlich mehr als 10.000 EUR für die beispielhafte Wohnung in Sendling. Eine ähnliche Überlegung gilt für das Beispiel des Gewerbetreibenden in Schwabing.

Maßgeblich ist daher für mich ein anderes Argument aus der Vorlage des Stadtkämmerers, das in der hitzigen Debatte der Stadträte leider keine Beachtung gefunden hat: Die Folgen der Pandemie sind höchst ungleich verteilt. Während die Stimmung nach vielen Monaten Lockdown jetzt fast überall schlecht ist, sind die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen ganz unterschiedlich, je nachdem, ob man einen sicheren Arbeitsplatz hat oder in einer der hart getroffenen Branchen tätig war. Gleiches gilt für Gewerbetreibende. Ein Handwerksbetrieb oder ein Fahrradladen hat sicher weniger oder vielleicht gar keine Umsatzeinbußen, während Gastronomen, Schuh- oder Bekleidungsgeschäfte vielfach vor dem Ruin stehen.

In solch einer Situation 50 Mio EUR pro Jahr mit der Gießkanne gleichmäßig an alle zu verteilen, kann nicht richtig sein. Im Gegenteil, es ist die Aufgabe einer sinnvollen Kommunalpolitik, durch Corona in Not geratene Privatpersonen und Unternehmen weiterhin zielgerichtet zu unterstützen. Die Ablehnung des FDP-Antrags durch die Rathausmehrheit aus Grünen und SPD halte ich daher im Ergebnis für richtig.

Digitalisierung in München: In Zukunft zielgruppenorientiert und interaktiv

Wer die Verantwortung für den Internetauftritt eines Unternehmens hat, kennt das Problem: Im Laufe der Zeit drängen immer mehr Inhalte auf die Website. Jeder Bereich will dort präsent sein, am besten gleich auf der Startseite. Das Ergebnis ist eine unübersichtliche Ansammlung von Bildern und Links, ohne Konzentration auf das Wesentliche. Verschärft wird das Problem durch die Verwendung von mobilen Endgeräten mit ihren kleinen Bildschirmen.

Ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte, zeigt gegenwärtig die Portalseite der Stadt unter muenchen.de. Hier findet man neben einem Hinweis auf die aktuellen Coronazahlen auch Glückwünsche an den FC Bayern und einen Link auf das Wetter in München.

Der Webauftritt der Stadt München. In Design und Übersichtlichkeit viele Jahre hinter dem aktuellen Standard

Wer Onlinedienste der Stadtverwaltung sucht, muss jedoch ganz genau hinschauen, damit er den kleinen grauen Schriftzug „Bürgerservice“ nicht übersieht. Denn nur damit bekommt man einen direkten Zugang zu all den Dienstleistungen der Stadt, die inzwischen online genutzt werden können.

Diese Angebote kennen auch die Stadtratsfraktionen von SPD und Grünen. Dennoch haben sie bereits im Juli 2020 einen Antrag gestellt, um „ein speziell auf Familien zugeschnittenes Angebot“ in einer „Münchner Kindl App“ bereitzustellen. Das IT-Referat hat daraufhin im IT-Ausschuss am vergangenen Mittwoch eine Vorlage mit einem selbstkritischen Blick auf den Webauftritt der Stadt präsentiert und unter anderem eine komplette Überarbeitung von muenchen.de in zwei Stufen angekündigt:

Stufe 1: Relaunch von muenchen.de

Bereits im 2. Quartal 2021 wird die Portalseite der Stadt neu aufgesetzt und die Präsentation der Inhalte primär für die Verwendung mit Smartphones und Tablets optimiert (und nicht mehr wie jetzt aus der Desktop Version abgeleitet). Vorhandene familienrelevante Informationen sollen gebündelt und leicht zugänglich gemacht werden. Eine spezielle Familien-App ist in dieser ersten Stufe noch nicht vorgesehen.

Aus meiner Sicht wird damit zwar die überfällige Modernisierung der Portalseite für mobile Endgeräte angestoßen. Allerdings erscheint es fraglich, ob es gelingen kann, dort spezielle Informationen für Familien so vorzuhalten, dass sie leicht aufzufinden sind. Denn die grundsätzliche Aufgabe von muenchen. de besteht darin

das Standortmarketing (Tourismus, Wirtschaft) für München zu fördern sowie eine Versorgung der Münchner*innen mit Inhalten rund um das Leben in München zu gewährleisten„. (Quelle: Vorlage des IT-Referats)

Auf Dauer wird man an einer gründlichen „Entschlackung“ des Webauftritts der Stadt nicht vorbeikommen. Meiner Meinung nach sollten unter „muenchen.de“ die Dienstleistungen der Stadtverwaltung und der immer wichtiger werdende interaktive Austausch von Daten mit den Bürgerinnen und Bürgern im Vordergrund stehen. Marketingmaßnahmen oder die Darstellung des kulturellen Lebens in der Stadt, ganz zu schweigen von der lokalen Wettervorhersage, könnten demgegenüber zurücktreten oder unter anderen Domains abrufbar werden. Das „all-in one“ Prinzip einer Portalseite, die versucht, alles abzudecken, hat sich überlebt.

2. Stufe Workshop zu online Angeboten für Familien

Das IT-Referat plant in einer zweiten Stufe einen Workshop, um herauszufinden, welche Informationen und online Dienstleistungen der Stadt von jungen Familien besonders nachgefragt werden. Dabei könnte es beispielsweise um Folgendes gehen:

• Übersicht Schularten und Betreuungsmöglichkeiten
• Suche nach freien Kindergartenplätzen
• Übersicht Geburtshilfe in München
• Hebammenvermittlung
• Übersicht Kinderärzt*innen und Kinderkliniken
• Impfkalender und Überblick Vorsorgeuntersuchungen
• Terminbuchung für die Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung
• Information und Anmeldung zu städtischen Kursen und Ferienangeboten
• Stadtteilkarten mit Übersicht über Schulwege, Spielplätze, Jugendzentren und
öffentliche Sportanlagen
• Elternbriefe in digitaler Form

Vieles davon existiert bereits (vgl. Anlage 2 zur Vorlage), allerdings auf weit im Netz verstreuten Seiten. Damit sich das ändert, haben die Ausschussmitglieder antragsgemäß entschieden, dass spätestens die weiterentwickelten Familienangebote in eine spezielle Familien-App integriert werden.

Mir scheint das der richtige Weg zu sein. Die Website der Stadt müsste dann nur noch hinreichend deutlich auf die neue App (und andere Apps für weitere Zielgruppen, z.B. Senioren) hinweisen. Damit werden die zahlreichen Dienste und Hilfestellungen der Stadt in einem Format bereitgestellt, das nicht nur passiv lesbare Informationen liefert, sondern auch zielgenau in zuverlässiger Weise einen sicheren Datenaustausch ermöglicht. Genau das ist die Zukunft der Digitalisierung.

Ein Nadelöhr wird beseitigt

Der Radweg entlang des Ostufers der Isar zählt zu den schönsten Strecken durch München. Fernab vom Autoverkehr geht der weite Blick über das renaturierte Isarufer auf markante Bauwerke der Stadt. Die Route ist daher eine der am meisten befahrenen Radverbindungen Münchens. Zur täglichen Rushhour oder auch am Wochenende reiht sich ein Rad an das andere.

Der Radweg am Ostufer der Isar. Gut geräumt auch im Winter zu benutzen.

Von Süden kommend ist die Freude am Fahren allerdings jäh zu Ende, wenn der Weg ab der Reichenbachbrücke in engen Schlangenlinien durch eine Grünanlage führt und dabei immer wieder den Fußgängerweg quert. Richtig gefährlich wird es wenige hundert Meter weiter, wo beide Fahrtrichtungen entlang der Zeppelinstraße geführt werden. Hier passieren sich entgegenkommende Radfahrer mit einem Abstand von wenigen Zentimetern bei Relativgeschwindigkeiten von bis zu 50 km/h .

Engstelle des östlichen Isarradweges in der Zeppelinstraße – selten so leer wie hier bei – 8° Außentemperatur

Einige Meter weiter Richtung Ludwigsbrücke werden die beiden Radspuren zwar wieder getrennt, aber jetzt ist der Konflikt mit den Fußgängern unausweichlich:

Abschnitt des Isarradwegs entlang der Zeppelinstraße. Die schmale Spur Richtung Süden ist nur jetzt, im Hochwinter, breit genug. Im Frühling und Sommer kommt es hier regelmäßig zu Konflikten zwischen Radlern und Fußgängern.

Anlässlich der Restaurierung der Ludwigsbrücke hat das Stadtplanungsreferat am vergangenen Mittwoch kurzfristig eine Vorlage zur Neugestaltung dieses Abschnitts in die Sitzung des Mobilitätsausschusses eingebracht. Damit hatten die Stadträte die Wahl zwischen drei Umbauvarianten:

Variante 1 für die Neuplanung des Isarradweges in der Zeppelinstraße (Quelle: Anlage 2 zur Vorlage)

Variante 1 führt den oben gezeigten Istzustand eines schmalen Zweirichtung-Radweges über den gesamten Neubauabschnitt zwischen Kreuzplätzchen und Ludwigsbrücke fort. Wie die Vorlage ausführt, entspricht solch ein Zweirichtungsradweg mit lediglich 2,75m Breite jedoch nicht den aktuellen Richtlinien. Schon gar nicht wird solch eine Ausführung dem enormen Aufkommen auf dieser Radmagistrale gerecht. Aus Fußgänger- und Autofahrersicht ist diese Lösung allerdings vorteilhaft, denn das ungestörte Flanieren entlang der Isar wird auch in diesem Bereich wieder möglich, ebenso wie der Verbleib der Parkplätze am östlichen und am westlichen Rand der Zeppelinstraße.

Variante 2 für die Neuplanung des Isarradweges in der Zeppelinstraße (Quelle: Anlage 2 zur Vorlage)

Hier wird der zur Verfügung stehende Straßenraum neu aufgeteilt und zwar in etwa zu gleichen Teilen für Fußgänger, Radfahrer und Autos. Der Zweirichtungsradweg weist eine hinreichende Breite von 5m auf. Konflikte mit Fußgängern sind nicht zu erwarten. Jedoch fallen über die gesamte Länge des Neubaus etwa 80 Parkplätze am westlichen Rand der Zeppelinstraße weg. Die Variante 3 (ohne Bild) unterscheidet sich davon nur in Details, nämlich einem etwas schmaleren Radweg mit einem größeren Sicherheitsabstand zur Fahrbahn der Autos und einem etwas breiteren Bürgersteig entlang der Häuserfront der Zeppelinstraße.

Begeisterungsstürme der Anwohner, jedenfalls derjenigen mit eigenem Auto, sind über die Varianten 2 und 3 nicht zu erwarten, auch wenn als Ausgleich in den angrenzenden Straßen eine Parkraumregelung zu ihren Gunsten eingeführt werden soll. Die verschiedenen Varianten zeigen exemplarisch den unlösbaren Konflikt um den begrenzten Straßenraum im Zentrum Münchens. Eine Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs – ein, wie ich finde, richtiges Ziel der aktuellen Verkehrspolitik – ist häufig nur auf Kosten des Autoverkehrs möglich.

Die Mitglieder des Mobiltätsausschusses haben das auch so gesehen und das Mobilitätsreferat gebeten, die Varianten 2 und 3 weiter zu verfolgen und mit der Öffentlichkeit zu diskutieren, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird. Dieses Nadelöhr des Isarradweges an der Zeppelinstraße wird damit hoffentlich bald beseitigt.

Ein ehrgeiziger Plan für den Nahverkehr mit ungewisser Zukunft

Ein wichtiges Ergebnis der Kommunalwahl 2020 war die Gründung eines neuen Referats in der Münchner Stadtverwaltung. Das im Wahlkampf von Oberbürgermeister Dieter Reiter vorgeschlagene „Mobilitätsreferat“ übernimmt ab sofort alle Planungen, die den Bereich Verkehr betreffen und bislang auf verschiedene Referate verteilt waren. Inhaltlich hat sich das neue Referat folgendes Programm gegeben:

„Das Mobilitätsreferat wird die Verkehrswende in München als wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz voran bringen. Priorität haben dabei, neben vielen anderen Themen, die Umsetzung des Radentscheids, der Umbau des Zentrums in eine autoarme Altstadt, der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs und die Entwicklung von Lösungen für Pendlerverkehre gemeinsam mit den Partnern in der Region.“

(Quelle: muenchen.de):

Auf Seiten des Stadtrats entspricht der neue Mobilitätsausschuss dem neuen Referat. Hier werden ab jetzt alle Anträge und Vorlagen zur Verkehrspolitik diskutiert und entschieden – wie bei jedem Ausschuss vorbehaltlich einer späteren Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrats.

Inhaltlicher Startschuss war die gestrige Sitzung mit der Vorstellung eines Zwischenberichts zum Nahverkehrsplan. Und der hat es in sich. Verteilt auf drei Kategorien unterschiedlicher Priorität (A, B, C) werden im Betrachtungszeitraum bis über 2040 hinaus eine zweistellige Anzahl neuer Tramlinien geplant, eine Handvoll neuer U-Bahnlinien sowie der dafür notwendige Fahrzeugpark und die erforderliche Infrastruktur.

Den aktuellen Nahverkehrsplan im Detail zu erläutern, würde den Umfang dieses Berichts sprengen. Im Folgenden soll daher nur ein kurzer Überblick gegeben werden, zusammen mit einer Darstellung der Positionierung der Stadtratsfraktionen und gefolgt von ein paar eigenen Gedanken zur Umsetzung der Pläne in den nächsten Jahrzehnten.

Eine Übersicht der Planungen zeigt die folgende Karte:

Zentraler Ausschnitt aus dem sogenannten „Zielnetz“ für die Tram und die U-Bahn. Die komplette Karte mit allen Erläuterungen findet sich hier.

Mit grünen bzw. oliv gefärbten Linien sind zahlreiche neue Tramlinien gekennzeichnet. Hier liegt der Schwerpunkt der Ausbauplanung. Während das bestehende U-Bahnnetz der Stadt sternförmig aufgebaut ist, sollen die meisten neuen Tramlinien tangentiale Verbindungen schaffen, so wie die bereits beschlossene Westtangente und die Nordtangente durch den Englischen Garten (blaue Linien). Bei den U-Bahnlinien sind Verlängerungen geplant, insbesondere die U5 nach Pasing und weiter zum neuen Stadtteil Freiham und eine neue Nord-Süd Verbindung durch die Stadt hindurch, die U9.

Die unterschiedlichen Zeithorizonte für die neuen Tram- und U-Bahnstrecken erkennt man aus folgender Darstellung:

Zeitliche Priorisierung der geplanten Tram- und U-Bahnlinien(Quelle: Anlage 1 zur Vorlage des Mobilitätsreferats)

Insgesamt erscheinen mir die Planungen sehr ehrgeizig, insbesondere, wenn man sich überlegt, welche finanziellen Investitionen damit verbunden sind. Ein paar Abschätzungen dazu:

Die Baukosten pro Kilometer U-Bahn liegen bei > 100 Mio EUR (vgl. beispielsweise hier). Damit fallen alleine für den Ausbau der U5 nach Pasing und weiter nach Freiham Kosten in der Größenordnung von > 1 Mrd EUR an. Der Bau der geplanten U9 unter dem dicht bebauten Münchner Stadtzentrum dürfte noch deutlich teurer werden. Straßenbahnen sind nach einer bekannten Faustformel in etwa halb so leistungsfähig wie eine U-Bahn, aber um einen Faktor 10 billiger. Kilometerpreise für den Bau liegen damit bei 10 – 20 Mio EUR. Die geplanten Trambahnlinien der Kategorie A umfassen etwas mehr als 35 km Strecke, was zu Baukosten von > 500 Mio EUR führen dürfte. Insgesamt ergeben sich damit – sehr zurückhaltend geschätzt – Baukosten von 2 – 3 Mrd EUR alleine für die Projekte der Kategorie A. In den Zeiten vor Corona mit sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen vielleicht kein Problem, aber jetzt?

Nun unterstützt der Bund über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Städte beim Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Allerdings beträgt die Gesamtsumme, die für alle Städte Deutschlands pro Jahr zur Verfügung steht, zur Zeit gerade mal 1 Mrd EUR. Um daraus eine nennenswerte Unterstützung für die obigen Planungen zu bekommen, müsste es der Stadt München gelingen, über viele Jahre hinweg einen überproportionalen Anteil dieser Fördermittel auf ihre Konten zu lenken – bei der wirtschaftlichen Situation Münchens im Vergleich mit anderen (Groß-) Städten erscheint mir das nicht gerade wahrscheinlich.

Die Frage der Kosten hat bei den Stadtratsfraktionen erkennbar unterschiedliches Gewicht. Während Grüne und SPD den beschleunigten Ausbau der günstigeren Trambahnlinien befürworten, liegt der verkehrspolitische Schwerpunkt der CSU auf dem U-Bahnbau. Beispielsweise sollte nach dem gestrigen Vortrag des Fraktionsvorsitzenden anstelle der geplanten Tram-Südtangente die U1 vom Mangfallplatz aus weiter nach Westen unter der Isar hindurch nach Thalkirchen geführt werden. Die Baukosten dafür würden einmal mehr im Milliardenbereich liegen, insbesondere da auf dieser Strecke das steile Hochufer auf der Ostseite der Isar überwunden werden muss. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass mit solchen Vorschlägen zum U-Bahnbau, die bereits im Kommunalwahlkampf von der CSU vorgetragen worden sind, erst einmal der Ausbau der entsprechenden Tramlinien verhindert werden soll, jedenfalls dann, wenn der dafür notwendige Platz im Straßenraum zu Lasten des Autoverkehrs geht.

Vielleicht kommt es aber nach den Erfahrungen des pandemiebedingten Homeoffice ohnehin ganz anders. Wenn ein großer Teil der 400.000 Ein- und fast 200.000 Auspendler ihre Fahrten zur Arbeit auf zwei bis dreimal pro Woche reduzieren – so wie im gegenwärtigen Lockdown – bleibt dies nicht ohne Auswirkungen. Und auch der beruflich bedingte Binnenverkehr innerhalb der Stadtgrenzen könnte durch die Digitalisierung der Arbeitswelt verringert werden. Anders als bei der Lage auf dem Wohnungsmarkt, die sich allenfalls langsam ändert, kann beim Verkehr die Anpassung an die neuen Gegebenheiten der Digitalisierung ganz schnell erfolgen, wenn viele Arbeitgeber in diesen Tagen erkennen, dass die tägliche Präsenz am Arbeitsplatz nicht immer erforderlich ist. Die Notwendigkeit mancher Bauprojekte des viele Milliarden teuren Ausbauprogramms für den Nahverkehr müsste dann neu bewertet werden.

Wohnen in München: Ohne konsequenten Neubau wird es nicht besser

Corona verändert vieles, vielleicht auch den Münchner Wohnungsmarkt. Wird das Homeoffice dauerhafter Bestandteil der Arbeitswelt, steigt die Nachfrage nach größeren Wohnungen. Gleichzeitig sinkt die Bedeutung der Entfernung zum Arbeitsplatz, wenn die physische Anwesenheit vielleicht nur noch zweimal pro Woche erforderlich ist. Da könnte eine größere Wohnung im weiteren Münchner Umland deutlich attraktiver sein als eine kleine Stadtwohnung für das gleiche Geld.

Allerdings sind solche Veränderungen nicht kurzfristig zu erwarten. Die Mieten in München werden auch bei einem längeren Lockdown nicht sofort dramatisch fallen. Und so lohnt es sich, einen tieferen Blick auf den Bericht zur Wohnungssituation für die Jahre 2018/2019 zu werfen, der am vergangenen Mittwoch im Stadtplanungsausschuss vorgestellt worden ist. Und die Debatte über zwei aktuelle Bauprojekte in derselben Ausschusssitzung zeigt beispielhaft, welche Flächen noch verfügbar sind und wie schwierig es ist, beim Wohnungsbau tatsächlich voranzukommen.

Zunächst ein paar Zahlen: Die mittlere Nettokaltmiete in München pro Quadratmeter beträgt gegenwärtig 11,69 EUR. Das klingt zunächst nicht besonders hoch, aber dieser Wert wird durch viele Altverträge bestimmt. Bei einer Neuvermietung im Bestand – also kein Neubau – liegt der Durchschnittswert bei 18,67 EUR. Wer jetzt seine Wohnung verliert, beispielsweise durch Eigenbedarfskündigung, und eine neue Wohnung sucht, muss im Schnitt 60% mehr Miete für die gleiche Wohnfläche bezahlen. Das bringt viele Münchner in große Schwierigkeiten. Noch deutlicher wird das Problem, wenn man die Situation einer jungen Familie bedenkt, die eine neue Wohnung mit 50% mehr Wohnfläche benötigt. Da steigen die Mietkosten – im statistischen Mittel – fast auf das zweieinhalbfache.

Warum ist das so ? Die Kurzantwort lautet, dass der Zuzug nach München den Wohnungsneubau seit Jahren übersteigt. Dadurch entsteht ein Nachfragedruck, der die Preise ständig steigen lässt und der mit den begrenzten Möglichkeiten der Kommunalpolitik nur in Teilbereichen des Wohnungsmarktes beeinflusst werden kann.

Über 100.000 Personen ziehen seit 2009 jedes Jahr nach München und schließen zu den aktuellen Mietpreisen neue Verträge ab. München hat eine vergleichsweise junge Bevölkerung mit einem Durchschnittsalter von 41 Jahren. Zwar ziehen auch Münchner weg, aber es bleibt ein Nettowachstum der Bevölkerung von etwa 20.000 – 30.000 Personen pro Jahr. Der Umzug nach München erfolgt häufig im Alter von 25 – 40 Jahren und spiegelt die guten Beschäftigungsmöglichkeiten der Stadt wieder. Bevorzugte Stadtteile von Neumünchnern liegen im Zentrum. Später allerdings – möglicherweise als Folge eine Familiengründung – erfolgt der Umzug an den Stadtrand oder ins Umland.

Durchschnittlicher Wohndauer in den 24 Münchner Stadtbezirken; (Quelle: Bericht zur Wohnungssituation 2018 – 2019)

Die Neubürger verfügen in aller Regel über eine höhere Kaufkraft und führen damit zu einem Verdrängungswettwerb im Wohnungsmarkt zu Lasten einkommenschwächerer Bevölkerungsgruppen, die schon länger in München wohnen.

Welche Möglichkeiten hat die Kommunalpolitik, auf die Wohnungssituation Einfluss zu nehmen? Da gibt es zum einen regulatorische Maßnahmen. Neben der bundesweit geltenden Mietpreisbremse können kommunale Erhaltungssatzungen räumlich begrenzt den Mietanstieg dämpfen, wie bereits hier ausführlich erläutert. Davon macht die Stadt umfangreich Gebrauch, wie man an der nachfolgenden Grafik sehen kann:

Gebiete mit einer Erhaltungssatzung (blau umrandet), zumeist innerhalb des mittleren Rings (gelb) gelegen und damit in dem Bereich, in dem der größte Verdrängungswettbewerb auf dem Mietmarkt herrscht. (Quelle: Bericht zur Wohnungssituation 2018 – 2019)

Darüber hinaus kann die Stadtverwaltung über ihre eigenen Wohnungsbaugesellschaften o.ä. günstige Mietpreise für etwa 85.000 Wohnungen bereitstellen. Das sind allerdings nur knapp 11% der 800.000 Wohnungen in München.

Wohnungen städtischer Baugesellschaften (braun) und private Sozialwohnungen (gelb für den Bestand und hellgelb für geplante Neubauten) im zeitlichen Verlauf seit 2010. (Quelle: Bericht zur Wohnungssituation 2018 – 2019)

Neben städtischen Wohnungen spielen insbesondere Sozialwohnungen eine wichtige Rolle, die ein Bauträger errichten muss, um für ein neues Projekt eine Baugenehmigung von der Stadt zu bekommen. Allerdings muss die Sozialbindung – aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs – nach einigen Jahren wegfallen. Ohne ständigen Neubau nimmt daher der Bestand an Sozialwohnungen in München kontinuierlich ab, vgl. die abnehmende Größe der gelben Balken in der Grafik oben.

Und damit kommt man zum wichtigsten Instrument der Wohnungspolitik. Solange der Nachfragedruck auf München so hoch ist, kann Entspannung nur durch konsequenten Neubau von Wohnungen erreicht werden. Allerdings sind die dafür noch zur Verfügung stehenden Flächen auf Münchner Stadtgebiet sehr begrenzt:

Verteilung der bebauten Flächen und aktuelle Wohnungsbauprojekte auf Münchner Stadtgebiet. Man erkennt, wie wenig Freiraum noch vorhanden ist und wie klein die laufenden Bauprojekte im Vergleich zu einem Wohnungsbestand von 800.000 Wohnungen sind. (Quelle: Bericht zur Wohnungssituation 2018 – 2019)

Die Notwendigkeit eines aktiven Wohnungsbaus ist daher Konsens bei allen Fraktionen im Stadtrat. Trotzdem fällt bei der konkreten Entscheidung eine Abwägung zugunsten des Wohnungsbaus manchen Stadträten überraschend schwer. So jedenfalls mein Fazit aus der Debatte am vergangenen Mittwoch im Stadtplanungsausschuss.

Weitgehende Übereinstimmung bestand im Stadtrat für das Projekt der sogenannten „Orleanshöfe“ auf dem Gebiet des alten Güterbahnhofs nordöstlich des alten Ostbahnhofs. Auf den ersten Blick erscheint die Fläche für eine (Wohn-) Bebauung ziemlich ungeeignet. Eingeklemmt zwischen der vielbefahrenen Orleansstraße und den Gleisen liegt ein langes schmales Rechteck, das sich vom Ostbahnhof bis zum Haidenauplatz erstreckt.

Das Grundstück der geplanten „Orleanshöfe“ auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs am Ostbahnhof. (Quelle: Anlage 2 zur Vorlage des Planungsreferats)

Die enorme Nachfrage in München hat jedoch den Grundstückseigentümer bewogen, das Gelände zu entwickeln und dazu einen städtebaulichen Wettbewerb zu veranstalten, dessen Ergebnis in der Ausschusssitzung am Mittwoch vorgestellt wurde. Zum Glück, wie ich finde, hat sich das Preisgericht nicht für einen der extremen Entwürfe entschieden, beispielsweise dieses Monstrum aus Ziegelsteinen,

Einer der Entwürfe für die Bebauung des alten Güterbahnhofs am Ostbahnhof – Blickrichtung vom Haidenauplatz. (Quelle: Anlage 3 zur Vorlage des Planungsreferats)

sondern für eine etwas luftigere Gebäudestruktur aus drei getrennten Blöcken mit immerhin fast 500 neuen Wohnungen:

Der 1. Preis des Wettbewerbs für die Orléanshöfe. Der Turm wird zu einem Hotel gehören, während sich die Wohnungen im mittleren Bereich dahinter Richtung Ostbahnhof erstrecken. (Quelle: Anlage 3 zur Vorlage des Planungsreferats)

Fast alle Fraktionen im Stadtrat fanden das Konzept überzeugend und haben den entsprechenden Planungen zugestimmt, sodass hier in den nächsten Jahren Wohnbebauung auf einer bislang ungenutzten Bahnbrachfläche entstehen kann.

Ganz anders bei einem sehr viel kleineren, aber bereits seit vielen Jahren heftig umstrittenen Projekt am Münchner Stadtrand in Waldperlach. Hier möchte ein Investor in ökologischer Holzbauweise 80 Wohnungen auf einem seit Jahren ungenutzten und verrottenden Sportgelände errichten:

Vergleich zwischen Istzustand mit der verfallenen Sportanlage und der Bebauungsplanung für 80 Wohnungen. (Quellen: Google Maps und Vorlage des Planungsreferats)

Man könnte denken, dass vor dem oben geschilderten Hintergrund die geplante maßvolle Bebauung – mit dreistöckigen Häusern niedriger als der umgebende Baumbestand und in der Summe ohne neue Flächenversiegelung – ebenso wie die oben erläuterten Orleanshöfe auf allgemeine Zustimmung stoßen müsste. Dem war jedoch nicht so.

Wie bei vielen anderen Neubauprojekten hat sich eine Bürgerinitiative in der Nachbarschaft gegründet, die inzwischen jeden nur denkbaren Einwand gegen den Bau der 80 Wohnungen vorgebracht hat. Die Vorlage des Planungsreferats setzt sich daher auf über 150 Seiten mit jedem einzelnen Argument gegen die neuen Wohnungen auseinander, einschließlich einer detaillierten Umweltprüfung (…..“Die Fläche wird von Fledermäusen der Region nur sehr sporadisch als Jagd- bzw. Nahrungshabitat genutzt“ …..). Im Ergebnis ist durch den Neubau im Vergleich mit dem Istzustand keine dauerhafte Beeinträchtigung der Umwelt zu erwarten, auch wenn das Projekt in einem Landschaftsschutzgebiet liegt.

Die Stadträte der GRÜNEN hat das nicht überzeugt. Hier sind offensichtlich noch so kleine ökologische Bedenken wichtiger als der dringend benötigte Neubau von Wohnungen. Mit diesem Ansatz kann es aus meiner Sicht nicht gelingen, die Wohnungsprobleme Münchens erfolgreich anzugehen und den weiteren Anstieg der Mieten zumindest zu bremsen.

Glücklicherweise – und für mich durchaus überraschend – hat die CSU bei diesem Projekt der Versuchung widerstanden, sich vor den Karren der Bürgerinitiative der Anwohner spannen zu lassen und der Vorlage zugestimmt. Damit konnte die SPD-Fraktion auch ohne die Stimme ihres Koalitionspartners im Ausschuss dafür sorgen, dass die Planungen für die neuen Wohnungen fortgesetzt werden können. Es bleibt zu hoffen, dass sich auch für weitere Projekte zum Wohnungsbau auf die eine oder andere Weise Mehrheiten im Münchner Stadtrat finden, um zumindest etwas den Druck aus dem Münchner Wohnungsmarkt zu nehmen.

Die aktuelle Corona-Lage der Stadt: Fehlender Impfstoff und fehlende Flexibilität staatlichen Handelns

Wieder einmal sind die Beratungen zum Thema Corona des Stadtrats ein Anlass für mich, Informationen und Gedanken zur aktuellen Situation in München zusammenzustellen. Um es kurz vorab zu sagen: Nach einem Jahr der Pandemie liegt das Maximum der zweiten Welle hoffentlich hinter uns, denn viele Kennzahlen sinken. Hingegen könnte die Lernkurve, wie man Risiken durch Corona wirksam verringern kann, noch ansteigen, nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern auch bei der Verwaltung der Stadt München.

Die nachfolgende Darstellung orientiert sich am Vortrag des Leiters der Branddirektion Wolfgang Schäuble und der nachfolgenden Diskussion im Stadtrat in der Vollversammlung am vergangenen Mittwoch.

1. Die Inzidenz

Der Verlauf der Inzidenz in München zeigt dieses Bild:

Verlauf der 7-Tage Inzidenz in München seit Beginn der Pandemie. Die Schlösser zeigen die verschiedenen Stufen des Lockdowns in der zweiten Welle (Quelle: Präsentation von Wolfgang Schäuble)

Die aktuelle Inzidenz (<70) ist inzwischen niedriger als in der Spitze der ersten Welle (~100). Ihr Rückgang um zwei Drittel innerhalb eines Monats ist in etwa genauso stark wie im April.

2. Die Situation in den Kliniken Münchens

Auch hier zeigt sich eine positive Entwicklung, vgl. das Diagramm, das Herr Schäuble in seinem Vortrag gezeigt hat.

Belegung der Normalstationen (gelb) und Intensivstationen (rot) Münchner Krankenhäuser mit Corona-Patienten. Die tagesaktuellen Werte findet man hier. (Quelle: Präsentation von Wolfgang Schäuble)

Auf den Normalstationen ist die Belegung mit Corona-Patienten seit Weihnachten um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Auf den Intensivstationen sinken die Zahlen etwas langsamer, von in der Spitze ca. 180 auf jetzt unter 100. Das liegt immer noch weit über den Zahlen aus der ersten Welle.

3. Todesfälle

Keine klaren Daten gibt es zum zeitlichen Verlauf der am Coronavirus verstorbenen Münchner. Zwar werden seit einigen Tagen hier Zahlen veröffentlicht. Auf Nachfrage in der Vollversammlung hat die Leiterin des Gesundheitsreferats, Beatrix Zurek, aber auf große Unsicherheiten und Verzögerungen bei diesen Angaben verwiesen. Ein Rückgang der Mortalität ist jedenfalls (noch) nicht zu erkennen.

Die Altersverteilung der bislang etwa 800 Todesfälle war nicht Gegenstand der Präsentation im Stadtrat. Allerdings findet man diese Information auf muenchen.de. Hier die aktuelle Grafik:

Die Altersverteilung der an Corona verstorbenen Münchner und Münchnerinnen zeigt die extreme Altersabhängigkeit des Corona-Risikos: 60% aller Opfer sind über 80 und nur etwa 5% unter 60.

Diese Daten erscheinen mir wichtig – insbesondere zur Einordnung der weiteren Diskussion in der Vollversammlung (siehe unten unter 6.)

4. Kontaktnachverfolgung

Inzwischen hat die Stadtverwaltung ein Team aus mehr als 400 Personen zur Kontaktnachverfolgung aufgebaut, darunter 148 Soldaten der Bundeswehr. Wie Herr Schäuble ausgeführt hat, ist damit der angestrebte Schlüssel von 5 Mitarbeitern pro 20.000 Einwohner erreicht und das Team voll einsatzfähig.

Leider gab es keine Aussage darüber, ob mit diesem Team vielleicht jetzt schon, bei einer Inzidenz von etwa 70, die Nachverfolgung gelingt. Auch vom Stadtrat wurde diese Frage nicht gestellt. Eine 7-Tage Inzidenz von 70 führt in München zu etwa 150 Neuinfektionen pro Tag. Das bedeutet, dass 2-3 Mitarbeiter einen Tag lang Zeit haben, um alle Kontakte eines Coronafalls zu erreichen und gegebenenfalls unter Quarantäne zu stellen. Das sollte zu schaffen sein, vorausgesetzt, der/die Infizierte kann (und will) sich an alle Kontakte erinnern. Diese Voraussetzung hängt allerdings nicht von der Inzidenz ab.

5. Impfungen

Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums definiert drei Gruppen erhöhter Priorität für das Impfen:

Priorisierung beim Impfen (vereinfachte Darstellung auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums). Zur Gruppe 1 gehören auch die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste.

Diese Priorisierung geht auf die Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) zurück. Ihre Begründung dafür ist ein lesenswertes Dokument mit einer Gesamtdarstellung aller aktuellen Erkenntnisse über COVID 19, einschließlich der zugelassenen Impfstoffe. Anders als viele Corona-Maßnahmen berücksichtigen die Empfehlungen der STIKO die extreme Altersabhängigkeit des Risikos (vgl. die Abbildung oben). Zusätzlich hat das bayrische Gesundheitsministerium festgelegt, dass innerhalb der Gruppe 1 Impfungen vorrangig in Pflegeheimen stattfinden sollen.

Laut Herrn Schäuble fallen in die Prioritätsgruppe 1 in München bereits 120.000 Personen, von denen bislang nur etwa 10% geimpft werden konnten. Warum ist das so? Größtes Problem ist natürlich der fehlende Impfstoff. Gegenwärtig können aufgrund der Liefersituation nur etwa 1000 Personen pro Tag geimpft werden. Die bereits vorhandenen Impfzentren Münchens sind auf 40.000 Impfungen pro Tag ausgelegt und auch diese Zahl könnte – wenn genug Impfstoff vorhanden wäre – noch gesteigert werden.

Aber auch die Logistik der Impfstoffverteilung durch den Freistaat ist problematisch. So wird beispielsweise der Moderna-Impfstoff in einem Zustand vom Freistaat geliefert, der – zur Vermeidung von Erschütterungen – innerhalb der Stadt keinen weiteren Transport zulässt, was die Versorgung der Altenheime mit diesem Impfstoff quasi unmöglich macht. Die Verteilung der Impfdosen in Bayern ist nach Aussage von Herrn Schäuble bislang auf den ländlichen Raum ausgerichtet und muss für München (und andere Großstädte) noch angepasst werden. Entsprechende Gespräche mit dem bayrischen Gesundheitsministerium sind im Gange.

Leider war nicht zu erfahren, ab wann mit einer Durchimpfung der Altenheime der Stadt zu rechnen ist. Für die weitere Strategie, insbesondere beim Testen, wäre das eine wesentliche Information (siehe nächster Abschnitt).

6. Münchens Teststrategie

Nach der geltenden 11. Bayrischen Infektionsschutzverordnung muss das Personal von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sich „mindestens an drei verschiedenen Tagen pro Woche“ einem Test unterziehen. Im Dezember hat die Münchner CSU-Fraktion beantragt, diese Testpflicht in München auf ein tägliches Testen auszudehnen. In der Vollversammlung wurde der Antrag vom stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Prof. Theiss in einer engagierten Rede mit dem großen Infektions- und Sterberisiko der hochbetagten Heimbewohner begründet. Ziel aller Maßnahmen müsse es sein, die Mortalität von Corona in München so schnell wie möglich zu senken. Die Stadt übertreffe auch in vielen anderen Bereichen der sozialen Fürsorge die Vorgaben des Freistaates und man könne sich nicht auf die Mindestanforderungen der geltenden Infektionsschutzverordnung zurückziehen.

Prof. Theiss – als Mediziner vom Fach – hat dazu bereits Anfang Dezember einen lauten „Wutausbruch“ in den sozialen Medien an seinen Parteifreund Markus Söder gerichtet:

Ich habe bisher aus parteiinterner Loyalität geschwiegen, aber was zu viel ist, ist zu viel. Bei allem Respekt vor Amt und Person – im Kampf gegen Corona brauchen wir weniger Herrenchiemsee und mehr Ehrlichkeit bzw. politische Treffsicherheit. [……] Hier [in den Heimen] gibt es bis jetzt keine schlüssigen Sicherheits- und Testkonzepte. Ab heute zweimal Mitarbeitertesten pro Woche kann doch nicht unser Ernst und nicht alles sein.“

Leider ist er damit nicht durchgedrungen, denn die geforderten schlüssigen Sicherheitskonzepte gibt es in Bayern weiterhin nicht. Zwar muss inzwischen dreimal pro Woche getestet werden, aber die Vorschrift verlangt nicht einmal, dass diese Tests gleichmäßig über die Woche verteilt werden. Die Folge sind nach einem Jahr Pandemie fast 4000 verstorbene Heimbewohner, etwa die Hälfte aller Coronatoten im Freistaat.

Der CSU-interne Frieden ist dann wohl dadurch wiederhergestellt worden, dass mit dem vorliegenden Antrag nunmehr die Stadt München in die Verantwortung genommen werden soll, das tägliche Testen des Pflegepersonals in den Heimen der Stadt sicherzustellen . Der Stadtrat hat diesen Antrag jedoch abgelehnt und ist mehrheitlich den Argumenten der Leiterin des Gesundheitsreferats in der Vollversammlung gefolgt, wonach

– dreimaliges Testen pro Woche ausreichend sei;

– tägliche Tests von den Heimen nicht durchgeführt werden könnten; und

– die strikte Umsetzung von Hygienekonzepten in den Heimen ohnehin wichtiger sei, worauf in Zukunft verschärft geachtet werde.

Aus meiner Sicht ist dieses Ergebnis höchst bedauerlich. Es zeigt wie unter einem Brennglas, woran es bei der wirksamen Bekämpfung des gefährlichen Virus fehlt, nämlich der Fähigkeit der staatlichen Verwaltung, nicht nur mit allgemein gültigen Verboten, sondern auch mit eigenem Verwaltungshandeln flexibel und gezielt auf die Anforderungen der Pandemie zu reagieren. Wie schlimm Corona in Pflegeheimen wütet, ist seit der ersten Welle im Frühjahr bekannt. Auch auf diesen Seiten ist auf die fehlenden Tests immer wieder verwiesen worden (vgl. hier und hier). Sowohl der Freistaat als auch das Gesundheitsreferat der Stadt München ignorieren mit ihrer lückenhaften Teststrategie für Heime grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse und werden damit ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Heimbewohner nicht gerecht. Im Einzelnen:

Drei Schnelltests pro Woche sind nicht ausreichend. Das kann man sich anhand folgender Grafik leicht überlegen:

Empfindlichkeit von PCR und Schnelltests im Vergleich über den Zeitverlauf einer typischen Corona-Infektion. Man sieht, dass Schnelltests deutlich weniger empfindlich sind als PCR Tests. Dafür bekommt man das Ergebnis innerhalb weniger Minuten. Das Bild stammt aus einer Veröffentlichung aus dem Frühjahr, wo die Bearbeitungszeit von PCR-Tests mit mehreren Tagen teilweise noch sehr lange war (Quelle: Larremore et al.)

Wird ein infizierter Pfleger beispielweise am 3. Tag seiner Infektion mit einem Schnelltest getestet, kann die Viruslast, die die Gefahr einer Ansteckung bestimmt, noch unter der Detektionsgrenze liegen. Am nächsten Tag (4. Tag im Schaubild oben) ist diese Person jedoch bereits hochansteckend. Erfolgt jetzt kein neuer Schnelltest, wird die Infektion ins Heim getragen. Prof. Drosten hat daher in seinem bekannten Podcast immer wieder darauf hingewiesen, dass die Aussagekraft eines Schnelltest auf maximal 24h begrenzt ist.

Es führt daher kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass mit der Testung nach der geltenden bayrischen Infektionsschutzverordnung viele Infektionen unentdeckt bleiben – mit den bekannten tödlichen Folgen.

Schaffen es die Pflegeheime jeden Tag zu testen? Wohl kaum, denn das häufig unterbesetzte Personal ist schon jetzt überlastet. Insoweit trägt das zweite Argument der Leiterin des Gesundheitsreferats. Aber Schnelltests könnten, wie Prof. Theiss zu Recht ausgeführt hat, auch von anderen Personen durchgeführt werden, beispielsweise Sanitätssoldaten oder Medizinstudenten. Das geht vielleicht nicht von heute auf morgen, aber das Problem der hohen Infektionszahlen in Pflegeheimen ist seit der ersten Welle im Frühjahr bekannt. Hier fehlt es ganz offensichtlich an der bereits oben genannten Flexibilität im Verwaltungshandeln, um kurzfristig nach unkonventionellen Lösungen zu suchen. Und wenn das in der Vergangenheit versäumt worden ist, sollte wenigstens jetzt damit begonnen werden, auch auf kommunaler Ebene.

Ist die Anwendung strenger Hygienekonzepte die bessere Lösung ? Jedenfalls nicht, wenn damit die ständige Desinfektion von Oberflächen gemeint ist. Hier ist die Wissenschaft längst zur der Einsicht gelangt, dass „Schmierinfektionen“ kein relevanter Übertragungsweg für den Coronavirus sind. Wer das nicht glaubt, findet den aktuellen Forschungsstand in diesem Aufsatz in „Nature“. Maßgeblich ist die Übertragung durch Tröpfchen und Aerosole. Das lässt sich zuverlässig nur durch tägliches Testen des Pflegepersonals ausschließen. Masken, auch FFP2 Masken, reichen dazu nicht aus.

Im Ergebnis ist die Entscheidung des Stadtrates, auf ein tägliches Testen zu verzichten, ein schwerer Fehler. Gleiches gilt für die insoweit mangelhafte Infektionsschutzverordnung des Freistaats. Es bleibt nur zu hoffen, dass das Impfen aller Heimbewohner in naher Zukunft abgeschlossen wird. Dann käme es auf die richtige Teststrategie nicht mehr an.

Automatisiertes Fahren in München – auf der Suche nach der Zukunft

So wie der Impfstoff hoffentlich bald die Corona-Pandemie beendet, so glauben manche, dass sich auch die Verkehrsprobleme Münchens im Wesentlichen mit technischen Lösungen überwinden lassen. Ein großer Hoffnungsträger sind selbstfahrende Fahrzeuge, die – elektrisch angetrieben – keine Emissionen verursachen und mit künstlicher Intelligenz den begrenzten Straßenraum viel effizienter nutzen als der motorisierte Individualverkehr der Gegenwart.

Ob das so kommt, ist natürlich unsicher und kann – wie bei einem Impfstoff – nur durch Testen ermittelt werden. Eine aktuelle Vorlage des Kreisverwaltungsreferats für die Vollversammlung des Stadtrats am vergangenen Mittwoch befasst sich mit zwei Forschungsprogrammen zu diesem Thema. EASYRIDE läuft seit 2018 und untersucht den Einfluss staatlicher Regulierungen auf die Nutzung von On-Demand-Diensten mit automatisierten Fahrzeugen. Das neue Programm TEMPUS betrifft den Aufbau konkreter Feldversuche zum automatisierten Fahren im Münchner Norden ab 2021. Innerhalb von 30 Monaten sollen durch verschiedene Teilprojekte („Arbeitspakete, AP“) sechs „Milestones“ erreicht werden:

Zeitliche und inhaltliche Planung des Forschungsprojekts TEMPUS

Dazu wird die Expertise von BMW, Siemens, mehreren Universitäten und der städtischen Verwaltung zusammengebracht. Finanziert wird das Programm vom Bundesverkehrsministerium mit fünf Millionen Euro. Da hat der Stadtrat nicht lange diskutiert, sondern nach kurzer Debatte mit großer Mehrheit zugestimmt – auch weil dafür fast kein Geld der Stadt benötigt wird.

Daran gibt es nichts zu kritisieren. Denn nur durch wissenschaftlich begleitetes Ausprobieren gewinnt man neue Erkenntnisse, ob und wie das automatisierte Fahren funktioniert und welchen Beitrag es zur Lösung der vielfältigen Verkehrsprobleme Münchens beitragen kann.

Allerdings hat mich das Studium der Vorlage und der beiden Forschungsprojekte ins Nachdenken gebracht, was man realistischerweise in einem hochverdichteten städtischen Raum erwarten kann, wenn die technischen Probleme des automatischen Fahrens eines Tages gelöst sind. Dabei bin ich auf Seiten des ADAC gestoßen, die gut verständlich den Stand der Technik und die weitere Entwicklung des autonomen Fahrens erläutern. Aus verkehrspolitischer Perspektive besonders interessant ist eine Abbildung, mit der ein bekannter deutscher Fahrzeughersteller die Zukunft des innerstädtischen Verkehrs illustriert:

Zukunftsszenario auf den Seiten des ADAC zum autonomen Fahren

Was sieht man hier? Einen Straßenraum, der überall breite Fahrradwege vorsieht, genau wie vom Münchner Radlbegehren gefordert. Und wenn man die Verkehrsteilnehmer zählt, stehen vier Radfahrer und drei Busse gerade mal zwei fahrenden Fahrzeugen des motorisierten Individualverkehrs gegenüber. Eine gläserne Fahrradparkanlage an einer U-Bahn Station nimmt über 20 parkende Räder auf, während man nur wenige parkende Autos im Bild erkennen kann. Und dazwischen jede Menge Fußgänger. Wenn das die Zukunft mit autonomen Fahrzeugen ist, bin ich begeistert.

Leider habe ich den Verdacht, dass diese Vision des innerstädtischen Verkehrs, auch wenn sie von einem namhaften Automobilhersteller kommt, (noch) nicht konsensfähig ist, jedenfalls nicht im Münchner Stadtrat. Denn in der Debatte am Mittwoch haben Stadträte von CSU und FDP nachdrücklich Platz für autonom fahrende Autos eingefordert. Die Auseinandersetzung über die richtige Verteilung des Straßenraums in München wird also andauern, unabhängig davon, ob Autos durch Menschen oder Computer gesteuert werden.

Mit diesen Gedanken verabschieden sich die Stadtratsberichte nach 47 Beiträgen in 2020 in eine kombinierte Weihnachts- / Coronapause. Sobald die Münchner Kommunalpolitik in 2021 wieder Fahrt aufnimmt, geht es auch hier weiter.