Corona und die Folgen (III)

Der Umgang mit der Pandemie bleibt auf der Tagesordnung des Münchner Stadtrates. In der Vergangenheit ging es bereits um die wirtschaftlichen Folgen für Münchner Unternehmen und die Finanzen der Stadt sowie die Anstrengungen der Verwaltung, den schwer getroffenen Künstlern über den Sommer eine Perspektive zu bieten. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfe war das zentrale Thema die Analyse der Auswirkungen des Lockdowns auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Vorlagen münden üblicherweise in eine Vorgabe für ein konkretes Handeln der Verwaltung. Im Gegensatz dazu wurde heute ein Papier beraten, in dem die Vertreter der öffentlichen und freien Jugendhilfe gemeinsam mit dem Sozialreferat auf 24 Seiten darlegen, welch schlimme Folgen der Lockdown für diejenigen Kinder und Jugendliche in dieser Stadt gehabt hat, die ohnehin in schwierigen sozialen Umständen leben und besondere Unterstützung benötigen.

Beispielhaft seien hier nur die abgerissenen Verbindungen zu den sozialpädagogischen Betreuern genannt, sodass über Wochen der Kontakt der Kinder auf die – zumeist hochproblematischen – Kernfamilien beschränkt war. Ein anderes Beispiel waren die fehlenden Möglichkeiten der Kinder aus beengten Wohnungen, ihren natürlichen Bewegungsdrang im Freien auf den geschlossenen Spielplätzen und Sportanlagen der Stadt auszuleben. Die Vorlage zeigt in einer Vielzahl von Aspekten, dass der Schutz von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen bei der Bekämpfung der Pandemie zunächst völlig unter die Räder gekommen ist.

Eine streitige Debatte dazu gab es im Ausschuss nicht. Im Gegenteil, sämtliche Mitglieder des Ausschusses haben die Situation rückblickend genauso gesehen und die Vorlage am Ende einstimmig verabschiedet. Nur, was ergibt sich daraus für die Zukunft? Gibt es ab jetzt klare Vorgaben des Stadtrates für die Stadtverwaltung, wie bei künftigen Corona-Maßnahmen der Stadt das Wohl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen angemessen zu berücksichtigen ist ?

Die kurze Antwort dazu ist nein, denn mehr als eine freundliche – in der Sitzung sprachlich noch etwas präzisierte – Bitte an den Oberbürgermeister, in Zukunft das Wohl der Kinder und Jugendlichen bei allen Corona-Entscheidungen zu berücksichtigen, ist nicht herausgekommen.

Um zu erklären, warum das so ist, muss man etwas länger ausholen. Am Anfang der Pandemie hat der Bundestag – wohl unter dem Eindruck der damals exponentiell ansteigenden Infektionszahlen – ein weitreichendes Infektionsschutzgesetz (IfSG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz, genauer mit § 32 IfSG, werden die Landesregierungen ermächtigt, durch einfache Rechtsverordnungen „Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen“. Damit wird die Entscheidung über Corona-Maßnahmen vollständig in die Hände der Exekutive übertragen und die parlamentarische Kontrolle darüber aufgegeben, jedenfalls solange bis der Bundestag die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ wieder aufhebt.

Auf der Grundlage dieser Ermächtigung hat die Bayrische Landesregierung ihrerseits in ähnlicher Weise die Entscheidung darüber, wie vor Ort bei einer erhöhten Inzidenz zu reagieren ist, auf die Kreisverwaltungsbehörden (= die Stadtverwaltung in München) übertragen, vgl. § 25 der geltenden 7. Bayrischen Infektionsschutzverordnung. Der Stadtrat kommt darin nicht vor. Und deshalb ist mehr als eine freundliche Bitte an den Oberbürgermeister und seinen Krisenstab, das Wohl schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher bei zukünftigen Corona-Maßnahmen der Stadt München zu berücksichtigen, nicht drin.

Etwas unwohl ist mir bei soviel ungebremster Machtfülle für die Exekutive in diesem Land schon. Vielleicht ist das eine oder andere Mitglied des bayrischen Landtages und des Münchner Stadtrates im Stillen ganz froh darüber, in der Vergangenheit und auch in Zukunft nicht entscheiden zu müssen, wie Gesundheitsschutz für die ältere Generation gegen das Kindeswohl und wirtschaftliche Kollateralschäden abzuwägen ist. Allerdings wird damit auch die notwendige Debatte darüber, welche Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind, aus den Parlamenten und Stadtratssitzungen an andere Stellen verlagert. Das findet dann im besten Fall in Talkshows und im schlechtesten Fall in irgendwelchen Internetforen oder mit dem Megafon bei Demonstrationen statt.

Am Anfang der Pandemie war es sicher richtig, auf längere parlamentarische Debatten zu verzichten, um schnell wirksame Maßnahmen umsetzen zu können. Nur, je länger die Pandemie dauert, desto schwächer wird dieses Argument. Der Blick auf jedes Schaubild des Robert-Koch-Instituts zeigt, dass inzwischen die Prozesse, auch bei den gerade steigenden Infektionszahlen, längst nicht mehr mit derselben Dynamik ablaufen wie Anfang März. Es wäre daher an der Zeit, die Verantwortung an die gewählten Vertreter in Bund, Land und Kommune zurückzugeben.

Der Münchner Stadtrat selbst kann das nicht erreichen. Aber streitige Debatten über das Für und Wider bestehender und zukünftiger Maßnahmen der Stadtverwaltung sollte er nicht unterlassen und dabei auch nicht vor der schwierigen Abwägung zwischen den verschiedenen Zielsetzungen bei der Pandemiebekämpfung zurückschrecken.