Was kostet ein neues Krankenhaus ?

Medizinische Versorgung kostet Geld. Das erkennt man mit einem Blick auf die monatlichen Krankenkassenbeiträge. Aber was bedeutet das konkret? Was kostet die medizinische Infrastruktur in Deutschland und wer bezahlt das? Einige Antworten auf diese Fragen konnte man anhand des geplanten Neubaus des Harlachinger Krankenhauses in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses im Münchner Stadtrat bekommen.

Zum Hintergrund: Die Stadt ist Gesellschafterin der München Klinik gGmbH, die insgesamt fünf Krankenhäuser betreibt, nämlich in Bogenhausen, Schwabing, Thalkirchen, Neuperlach und eben Harlaching.

Das marode Krankenhaus in Harlaching. Hier steht der Abriss bevor, aber erst, wenn der Neubau daneben fertig geworden ist.

Schon vor einigen Jahren hat der Stadtrat beschlossen, dieses Krankenhaus durch einen Neubau zu ersetzen. Die heutige Sitzung des Finanzausschusses bot die Gelegenheit, einen Blick auf die Rechnung zu werfen.

Im Dezember 2016 hat der Stadtrat für das Neubauprojekt eine Kostenobergrenze von 217 Mio EUR festgelegt. Allerdings ist der Begriff Kostenobergrenze nicht wörtlich zu verstehen. Definiert wird damit ein Maximalbetrag unter Bezugnahme auf den aktuellen Baukostenindex. Wird das Bauen in den Folgejahren teurer, steigt auch diese Kostengrenze. Die Entwicklung seit 2016 ist in der Vorlage der München Klinik für die heutige Sitzung aufgelistet:

Tabelle auf Seite 7 der Vorlage zur Kostenentwicklung des Klinik-Neubaus

Die rechte Spalte der Tabelle zeigt den Baukostenindex seit 2016. Danach ist Bauen seit 2016 um etwa 15% teurer geworden, wohl als Folge der hohen Nachfrage, wenn, wie in München zu beobachten, wirklich überall gebaut wird. Damit liegt die aktuelle Kostenobergrenze bei 249,7 Mio EUR.

Bis zur geplanten Fertigstellung des Neubaus Ende 2022 wird der Baukostenindex voraussichtlich noch weiter ansteigen. Hierzu liegen naturgemäß nur Schätzungen vor, ebenso wie für die Bauzeit. In der Vorlage wird die sogenannte Kostenobergrenze Projektende (KOG PE) mit 275 Mio EUR angegeben. Die gesamte Kostensteigerung von ca. 25% ist also nicht die Folge einer Fehlplanung, sondern liegt im Wesentlichen am ständig steigenden Baukostenindex während der Planungs- und Bauphase des neuen Krankenhauses.

Weitere Risiken für Kostensteigerungen haben nichts mit dem Baukostenindex zu tun. Insbesondere die erst zu ca. 60% fertige Detailplanung und mögliche Altlasten im Abrissmaterial der alten Klinik führen zu einem zusätzlichen Kostenrisiko, das aktuell auf weitere 13,5 Mio EUR geschätzt wird. Darauf hat die Stadtkämmerei die Mitglieder des Ausschusses in Abschnitt 3 der Vorlage deutlich hingewiesen. Bis auf eine kritische Stimme der FDP gab es dazu aber keine weitere Diskussion der Stadträte. Möglicherweise herrscht in erster Linie Erleichterung darüber, dass dieses Großprojekt bislang nicht aus dem Ruder gelaufen ist und die erfolgten Kostensteigerungen sich im Wesentlichen mit dem gestiegenen Baukostenindex erklären lassen.

Und wer bezahlt die Rechnung? Auch dazu liefert die Vorlage Erkenntnisse. Der Klinikneubau wird zum großen Teil von der Regierung von Oberbayern getragen. Zugesagt sind gegenwärtig ungefähr 160 Mio EUR, wobei auch hier Steigerungen aufgrund des gestiegenen Baukostenindex anwendbar sind. Der Restbetrag von ca. 90 Mio EUR verbleibt bei der Stadt als Gesellschafterin der München Klinik. Und damit auch das Risiko der genannten außergewöhnlichen Kostensteigerungen, die noch kommen könnten.

Wieviel Krankenhaus bekommt man nun für 250 Mio EUR ? Das war leider nur am Rande Gegenstand der Sitzung des heutigen Finanzausschusses. Eine Vertreterin des Seniorenbeirates der Stadt München, die der Ausschuss eingeladen hatte, bat nachdrücklich darum, die Stufe 3 der Notfallversorgung im neuen Harlachinger Krankenhaus sicherzustellen. Stufe 3 bedeutet gemäß einer 2018 eingeführten Klassifizierung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen eine „umfassende Notfallversorgung“ . Das ist das Maximum an medizinischen Fachabteilungen samt technischer Ausstattung, die für die stationäre Versorgung von Unfällen und schweren akuten Erkrankungen erforderlich ist.

Der Leiter der München Klinik hat die Stufe 3 in der Sitzung explizit zugesagt und darüber hinaus angekündigt, dass man auch während der jetzt beginnenden Bauphase noch Ergänzungen vornehmen könne, wenn neue Entwicklungen – z.B. Corona – dies nötig machten.

Für 250 Mio EUR bekommt man demnach ein Krankenhaus der Oberklasse, jedenfalls was die stationäre Notfallversorgung angeht. Für die Bewohner des Münchner Südens ist das eine erfreuliche Perspektive.

Digitalisierung in München – von der Wiege bis zur Bahre

Die Digitalisierung schreitet voran – auch in München. Das betrifft nicht nur interne Prozesse der Stadtverwaltung, sondern auch immer mehr Dienstleistungen („Services“) für Münchens Bürger. Wer sich eine Übersicht verschaffen möchte, findet hier eine Auflistung aller aktiven Online Services der Stadtverwaltung. Und wer einen Blick auf die visionären Pläne des IT-Referats werfen möchte, wird beispielsweise auf https://muenchen.digital/ mehr als fündig. Die Selbstvermarktung auf allen Social Media Kanälen ist dabei ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit des Referats. Ein täglich twitternder Chef gehört ebenso dazu wie ein etwas rührseliges Youtube Werbevideo.

Zwei Digitalisierungsprojekte standen gestern auf der Tagesordnung des IT-Ausschusses des Stadtrats. Zum einen ging es um eine digitale Plattform, mit der freie Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen („KITA-Träger“) Fördermittel bei der Stadt beantragen können, zum anderen um eine neue Software für die Friedhofsverwaltung. Die Digitalisierung Münchens erfasst eben alles, von der Wiege bis zur Bahre. Die nachfolgende Betrachtung des ersten Projekts zeigt exemplarisch, welch enormes Potential in einer effizienten Datenverarbeitung steckt.

Bisher gestaltet sich die (analoge) Antragsstellung für freie KITA-Träger in etwa so:

Flussdiagramm der Beantragung von Fördermitteln für freie KITA Träger (Quelle: Vorlage des IT-Referats)

Das muss man nicht auf den ersten Blick verstehen. Die Komplexität ist Folge einer Vielzahl von Förderprogrammen. Beispielsweise übernimmt die Stadt nach der Münchner Förderformel (MFF) mit der sogenannten Faktorenförderung zusätzliche Personalkosten eines KITA-Trägers, wenn damit eine besondere Betreuungsqualität erreicht wird. Ferner gibt es eine Ausgleichszahlung dafür, dass der Stadtrat in 2019 die Entgelte der Eltern für die Betreuung pauschal abgesenkt hat. Schließlich werden mit der Differenzförderung die freien KITA-Träger entlastet, wenn Eltern mit niedrigem Einkommen und / oder Geschwisterkindern Anspruch auf eine zusätzliche Gebührenreduzierung haben. Das alternative Fördermodell EKI und seine Ergänzung EKI Plus seit 2019 sind kaum weniger komplex. Es liegt auf der Hand, dass eine manuelle Antragsstellung nach obigem Schema per Excel-Sheet und Email sehr arbeitsintensiv ist, sowohl bei den gegenwärtig 532 freien KITA-Trägern als auch bei der Prüfung der Anträge in der Stadtverwaltung.

Das IT-Referat hat daher mit höchster Priorität den Auftrag bekommen, eine digitale Lösung bereitzustellen. Die in der gestrigen Vorlage präsentierte Planung dafür sieht so aus:

Datenfluss in der geplanten digitalen Lösung zur KITA-Förderung (Quelle: Vorlage des IT-Referats)

Das sieht nun nicht einfacher aus als das Schaubild oben. Aber diese Komplexität verbleibt im Innern der Software, ohne dass sich die Anwender damit im Detail befassen müssen. Den Kern bildet ein sogenanntes Trägerportal, an dem sich die freien KITA-Träger online anmelden können. Dort werden die Förderdaten zentral verwaltet und die gesamte Antragstellung kann digital abgewickelt werden. Dazu werden Informationen aus der bereits bestehenden digitalen Verwaltung der KITA-Plätze im Kitafinder übernommen, Eingaben automatisch auf Plausibilität geprüft und berechnete Fördermittel unmittelbar an die Buchhaltungssoftware der Stadtkasse ausgegeben.

Für mich sieht das sehr überzeugend aus, auch wenn man den in der Vorlage ausgearbeiteten Kostenvergleich betrachtet. Zwar müssen zunächst mehr als 2 Mio EUR in die Umsetzung investiert werden. Wenn jedoch das neue System ab Ende 2025 läuft, sollen die Effizienzgewinne bei der Stadtverwaltung jährlich bei mehr als sechs Vollzeitstellen liegen (ca. 330.000 EUR). Dazu kommt die Zeitersparnis für die Mitarbeiter der KITA-Träger, denen mit der neuen Lösung die Antragstellung und die Planung ihrer Budgets erheblich erleichtert wird.

Fraglich ist nur, – wie bei jedem Softwareprojekt – ob die Anwender sowohl auf Seiten der Stadtverwaltung als auch auf Seiten der freien KITA-Träger bei der Entwicklung der Software frühzeitig ausreichend eingebunden werden. Die Vorlage enthält dazu keine Informationen. Es wäre schade, wenn hier eine technische Lösung entsteht, die am Ende von den Anwendern nicht leicht verstanden und vielleicht sogar abgelehnt wird. In der gestrigen Ausschusssitzung ist die Abstimmung der Vorlage ohne Behandlung in die nächste Sitzung vertagt worden. Es bleibt abzuwarten, ob der Ausschuss diesen und weitere Gesichtspunkte in seiner Diskussion noch aufgreift.

Wie man einen Gordischen Knoten knüpft

Viele Münchner Stadtbezirke haben ein Kulturbürgerhaus. Dort können Vereine und Parteien Sitzungen abhalten, Künstler auftreten, Unterrichtskurse und viele andere Veranstaltungen stattfinden, die das Leben in dieser Stadt kulturell bereichern. Für die über 100.000 Einwohner in den Bezirken Sendling-Westpark und Laim fehlt jedoch bislang solch ein Kulturzentrum. Seit nunmehr 35 (!) Jahren wird versucht, dies zu ändern, bislang jedoch ohne Erfolg. Das nunmehr angestrebte Datum für eine Eröffnung liegt frühestens in 2025.

Warum ist das so? Wer das genau wissen möchte, kann die entsprechende Vorlage zur heutigen Sitzung des Kommunalausschusses studieren. Die Kurzfassung ist, dass ein fertiges Nutzungsprofil des geplanten Baus bis heute nicht vorliegt und in naher Zukunft auch nicht vorliegen wird. Zwar haben eine Bürgerversammlung und die zwei zuständigen Bezirksausschüsse mit klaren Worten („nicht hinnehmbar“ ) eine schnelle Realisierung gefordert. Erfolg hatten sie in der heutigen Sitzung jedoch kaum, da der angestrebte Termin einer Fertigstellung von „nicht vor 2027“ gerade mal auf „bis 2025“ vorgezogen worden ist – verbunden mit der Androhung deutlicher Mehrkosten für die beschleunigte Planung durch das Kommunalreferat.

Der Grundsatzbeschluss des Stadtrates für die Errichtung eines Stadtteilkulturzentrums an der Westendstraße / Ludwigshafenerstraße ist bereits in 2013 ergangen, allerdings in Kombination mit einem zusätzlichen Standort für die Münchner Stadtverwaltung. Rückblickend war das möglicherweise der entscheidende Geburtsfehler.

Das Grundstück für das neue Kulturbürgerhaus (Quelle: Google Maps)

Zunächst war geplant, dass Teile des Kreisverwaltungsreferats dort einziehen. Inzwischen ist allerdings die Idee aufgekommen, das neue Mobilitätsreferat in dem Gebäude anzusiedeln, in einer Art „Rathaus der Mobilität“ , allerdings gegen den heftigen Widerstand des Kreisverwaltungsreferats, das an seinen ursprünglichen Nutzungsplänen festhalten möchte, vgl. die Stellungnahme zur Vorlage.

Nun gibt es das neue Mobilitätsreferat noch gar nicht. Voraussichtlich wird es erst Anfang 2021 in anderen Räumen der Stadtverwaltung seine Arbeit aufnehmen. Erst danach sollen die Erfordernisse für den gemeinsamen Bau mit dem Stadtteilkulturzentrum definiert werden. Die vorerst letzte Schlaufe dieses Gordischen Knotens wird durch Corona geknüpft, da die erzwungene Digitalisierung zu ganz grundsätzlichen Zweifeln am Raumbedarf der Stadtverwaltung geführt hat. So hat es jedenfalls die Leiterin des Kommunalreferats in der heutigen Sitzung angedeutet.

Man kann den Sendlingern und Laimern nur wünschen, dass ein neuer Alexander vorbeikommt, der dieses Anforderungsgewirr durchschlägt und ihr Kulturbürgerhaus von dem vielleicht irgendwann und irgendwie benötigten Verwaltungsbau der Stadt trennt. Andernfalls gibt es auch weiterhin kaum eine Chance auf einen schnellen Baubeginn.

Corona und die Folgen (III)

Der Umgang mit der Pandemie bleibt auf der Tagesordnung des Münchner Stadtrates. In der Vergangenheit ging es bereits um die wirtschaftlichen Folgen für Münchner Unternehmen und die Finanzen der Stadt sowie die Anstrengungen der Verwaltung, den schwer getroffenen Künstlern über den Sommer eine Perspektive zu bieten. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfe war das zentrale Thema die Analyse der Auswirkungen des Lockdowns auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Vorlagen münden üblicherweise in eine Vorgabe für ein konkretes Handeln der Verwaltung. Im Gegensatz dazu wurde heute ein Papier beraten, in dem die Vertreter der öffentlichen und freien Jugendhilfe gemeinsam mit dem Sozialreferat auf 24 Seiten darlegen, welch schlimme Folgen der Lockdown für diejenigen Kinder und Jugendliche in dieser Stadt gehabt hat, die ohnehin in schwierigen sozialen Umständen leben und besondere Unterstützung benötigen.

Beispielhaft seien hier nur die abgerissenen Verbindungen zu den sozialpädagogischen Betreuern genannt, sodass über Wochen der Kontakt der Kinder auf die – zumeist hochproblematischen – Kernfamilien beschränkt war. Ein anderes Beispiel waren die fehlenden Möglichkeiten der Kinder aus beengten Wohnungen, ihren natürlichen Bewegungsdrang im Freien auf den geschlossenen Spielplätzen und Sportanlagen der Stadt auszuleben. Die Vorlage zeigt in einer Vielzahl von Aspekten, dass der Schutz von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen bei der Bekämpfung der Pandemie zunächst völlig unter die Räder gekommen ist.

Eine streitige Debatte dazu gab es im Ausschuss nicht. Im Gegenteil, sämtliche Mitglieder des Ausschusses haben die Situation rückblickend genauso gesehen und die Vorlage am Ende einstimmig verabschiedet. Nur, was ergibt sich daraus für die Zukunft? Gibt es ab jetzt klare Vorgaben des Stadtrates für die Stadtverwaltung, wie bei künftigen Corona-Maßnahmen der Stadt das Wohl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen angemessen zu berücksichtigen ist ?

Die kurze Antwort dazu ist nein, denn mehr als eine freundliche – in der Sitzung sprachlich noch etwas präzisierte – Bitte an den Oberbürgermeister, in Zukunft das Wohl der Kinder und Jugendlichen bei allen Corona-Entscheidungen zu berücksichtigen, ist nicht herausgekommen.

Um zu erklären, warum das so ist, muss man etwas länger ausholen. Am Anfang der Pandemie hat der Bundestag – wohl unter dem Eindruck der damals exponentiell ansteigenden Infektionszahlen – ein weitreichendes Infektionsschutzgesetz (IfSG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz, genauer mit § 32 IfSG, werden die Landesregierungen ermächtigt, durch einfache Rechtsverordnungen „Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen“. Damit wird die Entscheidung über Corona-Maßnahmen vollständig in die Hände der Exekutive übertragen und die parlamentarische Kontrolle darüber aufgegeben, jedenfalls solange bis der Bundestag die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ wieder aufhebt.

Auf der Grundlage dieser Ermächtigung hat die Bayrische Landesregierung ihrerseits in ähnlicher Weise die Entscheidung darüber, wie vor Ort bei einer erhöhten Inzidenz zu reagieren ist, auf die Kreisverwaltungsbehörden (= die Stadtverwaltung in München) übertragen, vgl. § 25 der geltenden 7. Bayrischen Infektionsschutzverordnung. Der Stadtrat kommt darin nicht vor. Und deshalb ist mehr als eine freundliche Bitte an den Oberbürgermeister und seinen Krisenstab, das Wohl schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher bei zukünftigen Corona-Maßnahmen der Stadt München zu berücksichtigen, nicht drin.

Etwas unwohl ist mir bei soviel ungebremster Machtfülle für die Exekutive in diesem Land schon. Vielleicht ist das eine oder andere Mitglied des bayrischen Landtages und des Münchner Stadtrates im Stillen ganz froh darüber, in der Vergangenheit und auch in Zukunft nicht entscheiden zu müssen, wie Gesundheitsschutz für die ältere Generation gegen das Kindeswohl und wirtschaftliche Kollateralschäden abzuwägen ist. Allerdings wird damit auch die notwendige Debatte darüber, welche Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind, aus den Parlamenten und Stadtratssitzungen an andere Stellen verlagert. Das findet dann im besten Fall in Talkshows und im schlechtesten Fall in irgendwelchen Internetforen oder mit dem Megafon bei Demonstrationen statt.

Am Anfang der Pandemie war es sicher richtig, auf längere parlamentarische Debatten zu verzichten, um schnell wirksame Maßnahmen umsetzen zu können. Nur, je länger die Pandemie dauert, desto schwächer wird dieses Argument. Der Blick auf jedes Schaubild des Robert-Koch-Instituts zeigt, dass inzwischen die Prozesse, auch bei den gerade steigenden Infektionszahlen, längst nicht mehr mit derselben Dynamik ablaufen wie Anfang März. Es wäre daher an der Zeit, die Verantwortung an die gewählten Vertreter in Bund, Land und Kommune zurückzugeben.

Der Münchner Stadtrat selbst kann das nicht erreichen. Aber streitige Debatten über das Für und Wider bestehender und zukünftiger Maßnahmen der Stadtverwaltung sollte er nicht unterlassen und dabei auch nicht vor der schwierigen Abwägung zwischen den verschiedenen Zielsetzungen bei der Pandemiebekämpfung zurückschrecken.

Auf zum Nachtspaziergang!

Objektive Sicherheit und subjektives Sicherheitsgefühl sind nicht dasselbe. Selbst wenn München mit großem Abstand die sicherste Großstadt Deutschlands ist, gibt es auch hier Kriminalität. Und es gibt Gegenden, in denen Frauen sich nachts unwohl fühlen, weil ein Weg schlecht beleuchtet ist oder Bäume und Büsche einen Platz im Dunkeln unübersichtlich machen.

Der Münchner Kreisjugendring hat daher schon in 2018 ein Projekt gestartet, um problematische Bereiche zu identifizieren. Die anschaulich aufbereiteten Ergebnisse für jeden Stadtteil finden sich hier. Nun ist diese Aktion drei Jahre her, aber das Problem scheint nicht wesentlich geringer geworden zu sein. Jedenfalls hat der Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe sich in seiner heutigen Sitzung erneut damit befasst. In der entsprechenden Vorlage der Verwaltung äußert sich das angesprochene Baureferat etwas verhalten:

„Wir haben die im Partizipationsprojekt dokumentierten Anliegen geprüft. Zu einem Großteil dieser Anliegen hat das Baureferat …[…]…bereits Stellung genommen. Die Sachverhalte wurden erläutert und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der angesprochenen Beleuchtungssituation durchgeführt.“

So richtig überzeugt scheint man im Baureferat nicht zu sein, dass das Thema damit erledigt ist, denn es wird weiter ausgeführt:

„Um den Bedürfnissen von Mädchen* und jungen Frauen* im Hinblick auf die Beleuchtung im öffentlichen Raum noch besser gerecht zu werden, bietet das Baureferat den Münchner Bezirksausschüssen ortsbezogene Begehungen in Form von Nachtspaziergängen an. Direkt vor Ort können dabei unbürokratisch konkrete Verbesserungsmöglichkeiten an den bestehenden Beleuchtungsanlagen diskutiert und das weitere Vorgehen vereinbart werden.

Diese innovative Idee des Referats ist von allen Fraktionen begrüßt worden. Der Ball ist damit bei den Bezirksausschüssen. Sie kennen die Lage in den einzelnen Stadtteilen am besten und sollen im anstehenden Winterhalbjahr weitere konkrete Maßnahmen erarbeiten, die der Stadtrat dann 2021 in Auftrag geben kann, um das Sicherheitsgefühl und die tatsächliche Sicherheit in München weiter zu verbessern.

Wer sich selbst daran beteiligen möchte, findet hier die Übersicht der Bezirksausschüsse und ihrer Mitglieder (mit email-Adressen).

Endlich geht’s voran

Folgt man der verkehrspolitischen Debatte in München, war „lauter Stillstand“ lange eine zutreffende Bezeichnung. Wie bereits berichtet, konnten die vielen Diskussionen über den Ausbau des ÖPNV und der Radwege Münchens nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich im Vergleich mit Wien, Amsterdam oder Kopenhagen über Jahrzehnte wenig getan hat, insbesondere für den Radverkehr.

Es ist das Verdienst der Initiatoren des Radlbegehrens, diesen Stillstand durch die enorme Mobilisierung von über 160.000 Unterschriften überwunden zu haben. Daraufhin hat sich der Stadtrat mit dem Beschluss der Vollversammlung vom 24. Juli 2019 die Forderungen des Radlbegehrens zu eigen gemacht. Die wenige Monate später drohende Kommunal- und OB-Wahl hat da vielleicht ein bisschen geholfen.

Das Hauptziel des Radlbegehrens ist eine völlige Selbstverständlichkeit, nämlich dass in allen Straßen Münchens, in denen schneller als Tempo 30 gefahren wird, ausreichend breite Radwege (> 2,3m) vorhanden sind. Um für eine zügige Umsetzung zu sorgen, müssen vom Stadtrat jedes Quartal 10 konkrete Maßnahmen beschlossen werden. In der gestrigen Vollversammlung ging es um die Vorlage der Verwaltung für die Maßnahmen des 3. und 4. Quartals 2020 und damit um weitere 20 Straßenabschnitte, in denen die Situation für den Radverkehr umgehend verbessert werden soll. Die Vorlage identifiziert nur die betroffenen Straßenabschnitte und legt vorläufige Skizzen einer Planung vor (sogenannte „Steckbriefe“ ). Da ist noch viel Detailarbeit erforderlich, bis der Bagger kommt.

Das Überraschende an der gestrigen Diskussion im Stadtrat war der neue Ansatz der CSU. Zwar hatte auch die CSU den oben genannten Beschluss zur Annahme des Radlbegehrens mitgetragen, sich aber bis zur Kommunalwahl und darüber hinaus vehement gegen konkrete Maßnahmen ausgesprochen, wenn sie mit substantiellen Einschränkungen für den Autoverkehr verbunden sind.

Das hat sich geändert. In der gestrigen Diskussion hat der Fraktionsvorsitzende Manuel Pretzl konstruktive Verbesserungsvorschläge zu den geplanten Maßnahmen vorgetragen, beispielsweise für den breiteren Radweg in der Erhardtstraße entlang der Isar. Mit guten Argumenten hält er einen Wegfall von Parkplätzen für die bessere Lösung als den von der Verwaltung vorgeschlagenen Verzicht auf Fahrspuren.

Dies möchte ich zum Anlass nehmen, die aktuelle Positionierung der drei großen Stadtratsfraktionen zum Thema Verkehrswende zu beleuchten. Dabei ergibt sich folgendes Bild:

– Für die Grünen ist die Verkehrswende ein Kernthema. Den Ausgang der Kommunalwahl versteht die Fraktion als klare Bestätigung für ihr langjähriges Eintreten für eine neue Verkehrspolitik. Hier ist aber auch der größte Erfolgsdruck, denn wenn in fünf Jahren vieles immer noch im Planungsstadium steckt, wird die Enttäuschung der grünen Wähler erheblich sein.

– Die SPD hat in den letzten Monaten vor der Kommunalwahl endlich zu einem neuen Standpunkt gefunden, der eine Verkehrswende befürwortet. Eine Folge davon war der Wechsel ihres früheren Fraktionsvorsitzenden zur CSU. Mit Andreas Schuster und anderen ist die SPD-Fraktion bei diesem Thema nunmehr personell neu aufgestellt und verfügt damit über eine ähnliche Kompetenz und Schubkraft wie die Grünen mit ihrem Experten Paul Bickelbacher.

– Und die CSU ? Vielleicht hat das enttäuschende Abschneiden bei der OB-Wahl beim Fraktionsvorsitzenden und anderen ein Umdenken in Gang gesetzt. Sollte sich der konstruktive Ansatz aus der heutigen Vollversammlung in zukünftigen Beratungen im Mobilitätsausschuss fortsetzen, sind auch von der CSU-Fraktion sinnvolle Anregungen und Beiträge auf der Suche nach den besten Lösungen für die notwendige Neuverteilung des Straßenraums in München zu erwarten.

Insgesamt bin ich daher zuversichtlich, dass die einstige „Radlhauptstadt“ München allmählich wieder den Anschluss an moderne Verkehrskonzepte findet und damit die Jahre des Stillstands endgültig hinter uns liegen.

„Kommunales Wahlrecht für alle“ – ein sinnvoller Antrag ?

Es kommt immer wieder vor, dass im Stadtrat Anträge gestellt werden, die von der Verwaltung nicht umgesetzt werden können, weil die Stadt für den entsprechenden Sachverhalt nicht zuständig ist. Zum Beispiel wäre ein Antrag, das neue Mobilitätsreferat solle endlich sicherstellen, dass die S-Bahn pünktlich fährt, an den falschen Adressaten gerichtet. Für die S-Bahn ist ausschließlich der Freistaat Bayern verantwortlich.

Erfahrene Stadträte wissen das und formulieren solche Anträge so, dass der Oberbürgermeister sich bei der zuständigen Stelle für das Antragsbegehren einsetzen soll. Im Ergebnis ist so ein Antrag keine Vorgabe für ein praktisches Verwaltungshandeln, sondern eher ein politisches Statement mit dem langfristige Veränderungen in der Landes- oder Bundespolitik angestoßen werden.

So ist auch der Antrag der SPD-Fraktion in der gestrigen Kreisverwaltungsausschusssitzung zu lesen, womit

„der Oberbürgermeister beauftragt [wird], sich beim Bayerischen Städtetag dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-Unionsbürger*innen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, geschaffen werden“ .

Das Kreisverwaltungsreferat hat in seiner Vorlage die geltende Rechtslage mit einem kommunalen Wahlrecht nur für deutsche Staatsbürger und EU-Ausländer erläutert und die hohen rechtlichen Hürden für eine Änderung dargelegt. Am Ende wird der Antrag zwar befürwortet, aber ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung und eher mit dem Tenor, dass auf absehbare Zeit ohnehin nichts daraus wird.

Ganz anders die kurze, aber intensive Diskussion im gestrigen Kreisverwaltungsausschuss. Neben dem eher polemischen Vorwurf, es handele sich um einen reinen „Schaufensterantrag“, da die Stadt nicht zuständig sei – was sich allerdings im Antragstext bereits widerspiegelt – wurden von Stadträten der CSU und der FDP auch inhaltliche Einwände vorgetragen. Danach stehe bereits jetzt der Weg zum kommunalen Wahlrecht jedem Ausländer durch einen Antrag auf Einbürgerung offen. Die Regelungen zur doppelten Staatsbürgerschaft ermöglichten dies auch ohne einen Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft. Mehr brauche es nicht.

Diese Argumentationslinie ist jedenfalls von der CSU etwas seltsam, wenn man bedenkt, wie massiv sie den „Doppelpass“ jahrelang kritisiert hat. Ganze Wahlkämpfe wurden damit bestritten. Auch der Verweis auf die Einbürgerung an sich greift zu kurz, wie aus der SPD-Fraktion zu Recht erwidert wurde. Eine Einbürgerung ist im Regelfall erst nach acht Jahren möglich – ein Zeitraum, in dem in München mindestens zwei Kommunalwahlen stattfinden, ohne die Möglichkeit, vorher an politischen Entscheidungen mitzuwirken.

Welche Bedeutung das Thema für eine Stadt wie München hat, ergibt sich bereits daraus, dass hier über 200.000 Ausländer leben, die nicht aus EU-Staaten kommen (vgl. S. 38 des Münchner Integrationsberichts von 2017) und daher bislang nicht wählen dürfen. Es stellt sich daher in der Tat die Frage, ob nicht für einen so großen Anteil der Bevölkerung bereits früher – im Antrag steht nach fünf Jahren – ein kommunales Wahlrecht möglich sein sollte.

Allerdings halte ich ein reines „Ersitzen“ eines kommunalen Wahlrechts nicht für sinnvoll. Ebenso wie bei der Einbürgerung nach acht Jahren deutsche Sprachkenntnisse, ein Bekenntnis zum Grundgesetz und Kenntnisse unserer Gesellschaftsordnung verlangt werden, müsste auch ein kommunales Wahlrecht ähnliche Voraussetzungen haben. Es erscheint schwer vorstellbar, dass sich ein ausländischer Mitbürger ohne deutsche Sprachkenntnisse über kommunalpolitische Themen und Personen so informieren kann, dass er eine qualifizierte Wahlentscheidung treffen kann. Die Qualität einer Demokratie macht sich nicht nur an der Zahl der Wähler fest, sondern auch daran, ob und wie es ihnen möglich ist, zu einer fundierten Wahlentscheidung zu kommen.

Der Antrag der SPD-Fraktion ist in der gestrigen Ausschusssitzung und in der heutigen Vollversammlung gegen die Stimmen der CSU, der AFD und von Frau Neff von der FDP angenommen worden. Wenn er aber keine politische Eintagsfliege sein soll, müsste er mit einem Konzept ergänzt werden, das vernünftige Voraussetzungen für die Gewährung eines kommunalen Wahlrechtes definiert. Damit könnte es vielleicht auch gelingen, die bestehenden Widerstände in Land und Bund zu überwinden.

Ein klassischer Zielkonflikt

Die Schwierigkeiten der Münchner Gastronomie sind allgemein bekannt. Lockdown, Abstandsgebote, Adressenaufnahme und Maskenpflicht sind vielleicht zur Infektionsbekämpfung notwendig, aber sicher kein Förderprogramm für das Geschäft der Wirte. Wer das schwarz auf weiß nachprüfen will, muss sich nur die Zahlen zur Gewerbesteuer aus dem Bereich Gastronomie anschauen. Von über 51 Mio EUR im Juni 2019 ist das Aufkommen auf unter 18 Mio EUR im Juni 2020 zurückgegangen. Die Gastronomie ist damit die prozentual am stärksten von der Krise betroffene Branche in München.

Der Stadtrat hat schnell regiert und bereits am 13. Mai quasi wörtlich den Aufruf von Prof. Drosten umgesetzt, „das Leben nach draußen zu verlegen„. Überall in München konnten Wirte neue Freischankflächen für den Sommer beantragen, zum Teil auf Parkplätzen am Straßenrand, so wie beispielhaft auf diesem Bild zu sehen:

Beispiel einer Freischankfläche, auch „Schanigarten“ genannt, auf früheren Parkplätzen

Das Kreisverwaltungsreferat hat in einem enormen Kraftakt über tausend Anträge der Wirte bearbeitet und davon 86% in kürzester Zeit genehmigt. Dafür gab es in der heutigen Sitzung des Kreisverwaltungsausschuss fraktionsübergreifend viel Lob für den Referatsleiter und seine Mitarbeiter.

Aber wie geht es jetzt weiter? Der Herbst hat begonnen, die Temperaturen sinken, während die Infektionszahlen steigen. Nicht verändert haben sich die Kernaussagen zur Vermeidung von Ansteckungen. Im Gegenteil, die „drei Gs“ (Gruppen in geschlossenen Räume mit lauten Gesprächen) sind weiterhin die Hauptrisikofaktoren für die Ausbreitung des Virus. Das ist genau die Situation, die man im Innern eines voll besetzten Restaurants oder einer gut besuchten Bar vorfindet.

Mehrere Stadtratsfraktionen haben daher Anträge vorgelegt, wonach die Wirte die Freischankflächen weiterhin betreiben können. Zudem soll das normalerweise geltende Verbot des Einsatzes von Heizstrahlern im Außenbereich für das kommende Winterhalbjahr außer Kraft gesetzt werden. Und genau da ist er, der Zielkonflikt: Hat ausnahmsweise der Infektionsschutz in der Gastronomie Vorrang, so dass die Freischankflächen den ganzen Winter über mit stromfressenden Heizstrahlern gewärmt werden können oder gilt weiterhin der erst vor kurzem ausgerufene Klimanotstand? Danach ist die gesamte Stadtpolitik daraufhin zu prüfen, wie der CO2-Ausstoß in München verringert werden kann. Die stadtweite Verwendung von Heizstrahlern passt dazu wie die Faust aufs Auge.

In diesem Dilemma gab es durchaus unterschiedliche Standpunkte der Fraktionen in der heutigen Sitzung:

Am einfachsten die Meinung der FDP: Danach müssen die Freischankflächen ohnehin weg, damit die fehlenden Parkplätze umgehend den Autofahrern wieder zur Verfügung gestellt werden. Klimaschutz und Überlebenskampf der Gastronomie sind demgegenüber nachrangig – die Folgen für die zukünftigen Gewerbesteuereinnahmen der Stadt (siehe oben) sind es dann wohl auch.

Deutlich schwieriger hat sich die Rathauskoalition aus Grünen und SPD mit dem Thema getan. Als Kompromisslösung soll die Nutzung von Heizstrahlern nur dann gestattet sein, wenn der Wirt dafür Ökostrom bezieht. Das wiederum betrachtete der Vertreter der ÖDP als Scheinlösung, denn der Aufpreis für den Ökostrom sei nicht anderes als ein Feigenblatt für den tatsächlich von den Stadtwerken gelieferten Strom, der nahezu vollständig aus fossiler Erzeugung stamme. Die CSU hingegen wollte die Verpflichtung der Wirte zum Bezug von Ökostrom nicht mittragen, wohl mit der Überlegung, dass dann auch der sonstige Stromverbrauch der Gastronomen teurer werde, jedenfalls dann, wenn es nicht möglich ist, den Strom für die Heizstrahler getrennt abzurechnen. Stattdessen wurde eine Klimakompensationszahlung für jeden Heizstrahler ohne Ökostrom vorgeschlagen.

Will man in solch einer Situation zwischen Infektionsschutz und Klimaschutz abwägen, muss man erst einmal verstehen, was eigentlich auf der Waagschale liegt. Allerdings wurde weder in der Verwaltungsvorlage noch in den Anträgen der Parteien auch nur grob abgeschätzt, wieviel zusätzlichen CO2-Ausstoß der stadtweite Einsatz der Heizstrahler in den Freischankflächen über das Winterhalbjahr verursacht. Das soll im Folgenden nachgeholt werden, ungefähr überschlagen, so gut es eben ohne eine exakte Kenntnis der genauen Zahlen geht.

Nimmt man an, dass ein durchschnittlicher Heizstrahler etwa 3kW benötigt, 8 Stunden am Tag läuft und im Durchschnitt vielleicht 8 solche Heizstrahler zum Einsatz kommen, fallen pro Freischankfläche am Tag ca. 200 kWh Stromverbrauch an. Geht man ferner von etwa 1000 Freischankflächen aus (vgl. die Anzahl der genehmigten Anträge oben), ergibt das pro Tag einen zusätzlichen Stromverbrauch in München von ca. 200.000 kWh. Multipliziert man das mit einer Anzahl von 150 Tagen – das entspricht in etwa sechs offenen Tagen jeder Bar / jedes Restaurants pro Woche im Winterhalbjahr- ergibt sich ein gesamter zusätzlicher Stromverbrauch von ca. 30.000.000 kWh. Legt man die aktuellen Zahlen des Umweltbundesamtes für den CO2-Ausstoß von etwa 400 Gramm pro Kilowattstunde zugrunde, führt das zu einem zusätzlichen Ausstoß von ungefähr 12.000 Tonnen CO2 durch die Stadt München.

Wie bereits erwähnt, ist das nicht mehr als eine grobe Abschätzung, die auch um einen Faktor 2 oder 3 neben der Wahrheit liegen kann. In jedem Fall ist es aber eine ganze Menge Co2. Jedoch verursacht jeder Bewohner Münchens im Jahr ohnehin etwa 11 Tonnen CO2 und damit alle 1,5 Mio Münchner zusammen etwa 16.500.000 Tonnen. Der durch die Heizstrahler im ganzen Winterhalbjahr verursachte zusätzliche CO2-Ausstoß liegt damit nicht einmal im Promillebereich des jährlichen Gesamtausstoßes. Wenn auch nur ein Teil der reiselustigen Münchner diesen Winter wegen der diversen Warnungen auf eine Flugreise verzichtet und das gesparte Geld in die Münchner Gastronomie investiert, ist die Klimabilanz insgesamt sicher positiv.

Im Ergebnis halte ich daher den Einsatz der Heizstrahler in dieser Ausnahmesituation für akzeptabel. Der vom Stadtrat mit den Stimmen der Grünen, der SPD und im Grundsatz auch von der CSU verabschiedete Antrag trifft daher die richtige Abwägung.

Der Ostbahnhof – vernachlässigt und ohne klare Perspektive

Zu einem attraktiven öffentlichen Nahverkehr gehören neben kurzen Taktzeiten und modernen Fahrzeugen auch gepflegte Bahnhöfe. Gerade dort, wo man täglich von der S-Bahn oder dem Regionalzug in die U-Bahn oder den Bus umsteigt, sollte man sich gerne aufhalten. Eine großzügige Anlage mit hinreichend Platz für die umsteigenden Pendlerströme ist dafür ebenso erforderlich wie hochwertige Einkaufsmöglichkeiten und Cafés, in denen man sich wohlfühlt, vielleicht auch dann, wenn mal eine S-Bahn Verspätung hat oder ein Zug ausfällt.

Der Ostbahnhof erfüllt keine dieser Anforderungen. Viel zu eng und schmuddelig ist die ganze Anlage, wie in einer anderen Welt verglichen mit dem schönen Haidhausen auf der anderen Seite des Orléansplatzes. Zwei enge dunkle Unterführungen führen zu den Gleisen, eine davon nimmt zusätzlich Fußgänger zum benachbarten Werksviertel auf. Wer hier ist, will weg und zwar so schnell wie möglich.

Die Planungen zur zweiten Stammstrecke sowie die weitere Aufwertung des Werksviertels durch den neuen Konzertsaal sollten Anlass genug sein für eine umfassende Neugestaltung des gesamten Areals, um, wie von der FDP-Fraktion und dem Bezirksausschuss Haidhausen beantragt

“ eine attraktive, breite, neue, unterirdische Verbindung zwischen Haidhausen und dem Werksviertel inklusive der Erschließung der geplanten Station der 2. Stammstrecke zu schaffen.“

Allerdings lässt der Sachstandsbericht der Verwaltung in der heutigen Sitzung des Mobilitätsausschusses keine klare Perspektive für die weitere Entwicklung dieses zentralen Verkehrsknotenpunktes im Münchner Osten erkennen. Ausgangspunkt ist eine Änderung der Pläne der DB AG für den östlichen Teil der zweiten Stammstrecke, wie im nachfolgenden Bild schematisch dargestellt:

Neue (rot) versus alte (blau) Trassenführung in der Planung für die zweite Stammstrecke.
Quelle: Anlagen zur heutigen Vorlage der Verwaltung

Wie man erkennen kann, war bisher geplant, die Haltestelle der zweiten Stammstrecke am Ostbahnhof unter den Orléansplatz zu legen. Die neue Variante sieht vor, die Haltestelle auf die Südostseite des Bahnhofs an die Friedensstraße zu verlegen. Damit wird aber ein Ausbau der Unterführungen vom Orléansplatz zur Friedensstraße erforderlich. Und genau hier kommt es darauf an, was dabei rauskommt. In der Vorlage des Planungsreferats heißt es dazu:

„Gemäß den von der Bahn AG vorgelegten ersten Entwürfen soll diese neue Unterquerung als attraktive, barrierefreie Erschließung der U- und S-Bahn am Ostbahnhof dienen und eine möglichst direkte Anbindung an das geplante Konzerthaus herstellen. Die Breite der Verbindung soll sich an dem zu erwartenden Fahrgastaufkommen orientieren. Einer eventuellen Einzelhandelsnutzung oder ggf. vorgesehener Aufenthaltsbereiche steht aus Sicht der Landeshauptstadt München nichts entgegen. Dieser wäre mit einer entsprechenden Aufweitung Rechnung zu tragen.„

Für mich klingt das nach einer kostenoptimierten Minimallösung ohne jeglichen städtebaulichen Anspruch. Die Bauträgerin, die DB AG, wird schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr in den Bau der ganzen Anlage investieren, als für die Abwicklung der geplanten Pendlerströme planungsrechtlich erforderlich ist. Spätestens wenn entgegen der bisherigen Planungen irgendwann doch ein durchgehender 10 min Takt aller S-Bahnen erreicht ist, wird es in der neuen Unterführung wieder eng werden und die Aufenthaltsattraktivität sich kaum vom Istzustand unterscheiden.

Welchen baulichen Anspruch die DB AG selber für den Ostbahnhof und seine Unterführungen hat, lässt sich aus ihrer Stellungnahme erkennen (in der Vorlage in den folgenden Auszügen wiedergegeben):

„Im letzten Jahr haben wir seitens der DB Station und Service AG am Zugang zu der Personenunterführung Friedenstraße und der Personenunterführung selbst Instandsetzungs- und Malerarbeiten durchgeführt. Ziel war die Gestaltung einer attraktiveren Zugangssituation. Mit u.a. der Erneuerung der Leuchtmittel haben wir ein helleres und freundlicheres Entrée realisiert. … Bessere Helligkeit und somit eine Erhöhung des Sicherheitsgefühls haben die Unterführung u.a. durch die Erneuerung der Leuchtmittel erhalten. …. Neben Instandsetzungsarbeiten und dem Streichen der beiden Unterführungen wurden diese „ruhiger“ und durchgängiger gestaltet, indem die vorhandenen Schließfächer nur auf einer Seite angeordnet und das Werbungskonzept überarbeitet und die Menge reduziert wurde. Weiterhin wurden die Vitrinen und die Abfalleimer erneuert. …. Eine Einhausung der Kabeltrasse war und ist nicht vorgesehen.“

In der Realität sieht das dann so aus:

Mit ein bisschen Streichen sowie ein paar neuen Lampen und Mülleimern wird man sicher keinen neuen Pendler und schon gar kein Konzertpublikum dafür gewinnen, statt dem eigenen Auto die (S-) Bahn zu benutzen. Es bleibt daher die Aufgabe des Stadtrates, hier am Ball zu bleiben und auf einen größeren Wurf hinzuwirken – selbst wenn das eigene Investitionen der Stadt verlangt. Ein Vorbild könnte die gelungene Renovierung der Stachus-Unterführung sein oder auch die neuen Bahnhöfe in Salzburg oder Wien. Andernfalls bleibt der Ostbahnhof weiter der schmuddelige Hinterhof des Münchner Ostens.

Sparen ist schwierig

Mit dem Sparen ist es wie mit einer Diät. Man hat gute Vorsätze und ein klares Ziel – um im Einzelfall doch immer wieder schwach zu werden und der Versuchung zu erliegen.

Ein Schulbeispiel dazu war die heutige Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft. Thema war die weitere Finanzierung des Europe Direct Informationszentrum, kurz EDIC. Dabei handelt es sich um ein in der Stadtbibliothek am Gasteig eingerichtetes Informationsbüro zu allen Fragen der Europäischen Union. Wie man dem Webauftritt entnehmen kann, findet man dort Auskünfte zu Förderprogrammen der EU, Austauschprogrammen wie Erasmus, aber auch Unterstützung für Lehrer bei der Darstellung der Europäischen Union im Unterricht. Finanziert wird das EDIC zu einem größeren Teil durch die Stadt München und zu einem kleineren Teil durch ein Förderprogramm der EU.

Allerdings läuft die bisherige EU-Förderung des EDIC im April 2021 aus. Es stellte sich daher die Frage, ob die Stadt die befristeten Personalstellen über dieses Datum hinaus finanziert, gegebenenfalls weiterhin unterstützt von der EU, wenn rechtzeitig im Oktober ein neuer Antrag gestellt wird.

Dazu hat das Referat für Arbeit und Wirtschaft eine etwas seltsame Vorlage eingebracht. Darin wird zunächst die gute Arbeit und die große Bedeutung des EDIC ausführlich gewürdigt sowie die gestiegene Nachfrage nach Informationen dargestellt – zuletzt immerhin 80 Anfragen pro Monat. Am Ende der Vorlage wird jedoch völlig überraschend der Antrag gestellt, die Finanzierung einzustellen und auch keinen Folgeantrag auf Förderung des Informationszentrums bei der EU zu stellen. Begründet wird das mit dem Sparbeschluss des Stadtrates vom 22. Juli, wonach im kommenden Haushalt 240 Mio EUR einzusparen sind. Eine Gegenfinanzierung durch Umschichtungen im eigenen Referat sei unmöglich.

Eine Begründung für diese Aussage sucht man in der Vorlage allerdings vergebens. Sie wäre vielleicht auch nicht ganz einfach gewesen, denn schaut man in die Vorlage zum Eckdatenbeschluss vom 22. Juli 2020 zum Haushalt 2021, sieht man auf Seite 25, dass dort Beträge von > 15 Mio EUR für Personalkosten und > 40 Mio EUR für Sach- und Dienstleistungen für das Referat für Arbeit und Wirtschaft angesetzt sind. Dass da nirgends Luft für gerade mal 100.000 EUR ist (das entspricht etwa 2 Promille), um die es bei der Weiterfinanzierung des EDIC geht, erscheint mir zumindest erklärungsbedürftig.

Die Stadträte haben danach nicht gefragt – jedenfalls nicht in der heutigen Ausschusssitzung. Stattdessen war man sich in mehreren Redebeiträgen der Europapolitischen Verantwortung Münchens bewusst und hat einstimmig mit einem Änderungsantrag beschlossen, das EDIC weiter zu finanzieren und – entgegen dem Sparziel vom Juli – zusätzliche Mittel freigegeben.

Vielleicht war genau das der listige Plan des Referenten, der auf diese Weise problemlos das zusätzliche Geld für sein Referat bekommen hat. Jedenfalls hat er freudig versichert, den Änderungsantrag so umzusetzen. Als Sahnehäubchen gab es dann – gegen die Stimmen der FDP – gleich noch 1,5 zusätzliche Personalstellen für die konzeptionelle Weiterentwicklung des EDIC.

So ist das eben bei einer Diät: Hat man sich erst einmal zum Küchenschrank aufgemacht, bleibt es häufig nicht bei einer Tafel Schokolade.