Raus aus der Kohle – rein ins Erdgas

Am 5. November 2017 wurde per Bürgerentscheid beschlossen, den mit Kohle befeuerten Block 2 des Heizkraftwerkes München Nord 2022 stillzulegen. Damit sollte der CO2-Ausstoß durch die Stadtwerke erheblich verringert werden. Die heutige Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft hat gezeigt, wie schwierig es ist, diesen Beschluss umzusetzen. Wie ein Stadtrat der Grünen ausgeführt hat, wäre es besser gewesen, man hätte damals die Bürger nicht nur nach dem Abschalten des Kohlekraftwerks gefragt, sondern auch, wie dessen Leistung zeitnah ersetzt werden soll.

Der Vollzug des schnellen Kohleausstiegs wird durch zwei Umstände erschwert:

– In 2019 hat die Bundesnetzagentur festgelegt, dass das Kraftwerk vor 2025 nicht vom Netz gehen kann, da es als Reservekraftwerk für eine sichere Stromversorgung in München benötigt wird. Diese Anforderung wird laut der heutigen Vorlage der Verwaltung voraussichtlich solange bestehen bleiben, bis in 2028 große Stromleitungen aus Norddeutschland zur Verfügung stehen.

– Gleichzeitig würde der Wegfall des Kraftwerkes zu einer deutlichen Verringerung der verfügbaren Heizleistung im Münchner Fernwärmenetz führen. Damit fehlt eine Fernwärmereserve von ca. 300 MW, die benötigt würde, wenn im Winter einmal ein anderes großes Heizkraftwerk Münchens ausfällt. Insgesamt werden in München etwa 2000 MW Heizleistung für die Fernwärme benötigt, von denen gegenwärtig nur ca. 100 MW durch klimafreundliche Geothermie abgedeckt werden.

Diese beiden Anforderungen – Stromreserve und Fernwärmereserve – sind gleichzeitig kaum zu erfüllen. In einem vom Stadtrat beauftragten Gutachten des TÜV wird zu einem zukünftigen Betrieb des Kohlenmeilers als Strom-Reservekraftwerk Folgendes ausgeführt:

Allerdings dürfte SWM [ die Stadtwerke] das Kraftwerk dann nicht mehr als Reserve für die Fernwärmeversorgung einsetzen, […]. “

Als Zwischenlösung hat der Stadtrat im November 2019 daher beschlossen, einem Vorschlag des TÜV zu folgen und das Kraftwerk ab sofort nicht als Reservekraftwerk zu betreiben, sondern lediglich mit verringerter Leistung, um den CO2-Ausstoß zumindest etwas zu verringern. Gleichzeitig wurden die Stadtwerke beauftragt, ein neues Konzept zu erarbeiten, wie die Heizleistung der Kraftwerks auf Dauer ersetzt werden kann.

Dieses Konzept (als Anhang der Vorlage beigefügt) war Gegenstand der streitigen Diskussion in der heutigen Ausschusssitzung. So hat der Initiator des Bürgerentscheids in 2017, die ÖDP, vehement die Auffassung vertreten, es bedürfe gar keiner Ersatzheizleistung, da die notwendigen 300 MW auch durch Modernisierungen der Leitungen und Ausbau der Geothermie bereitgestellt werden könnten. Offensichtlich sieht sich die ÖDP hier im Wort, weil man beim Bürgerentscheid explizit versprochen hat, dass die Abschaltung des Kohlekraftwerks kostengünstig zu machen sei. So war damals folgende Begründung zu lesen:

Das Steinkohlekraftwerk ist Klimakiller Nr. 1 in München, stellt ein finanzielles Risiko dar und die Abschaltung ist die günstigste CO2-Einsparmaßnahme.“

(Quelle: Kommentar zum TÜV Gutachten durch das Ökoinstitut)

Der Vertreter der Stadtwerke widersprach dieser Argumentation und führte aus, dass nur ein neues gasbefeuertes Heizkraftwerks die oben genannten Anforderungen gleichzeitig erfüllen könne, bei dem sich die Ausgangsleistung sehr flexibel zwischen Strom und Wärme verteilen ließe. Eine schnelle komplette Modernisierung des Leitungssystems sei ebenso unrealistisch wie der geforderte Ausbau der Geothermie. Letzteres, weil viele neue Standorte für die dafür notwendigen Bohrungen im Stadtgebiet von den Anwohnern nicht akzeptiert würden. Die große Mehrheit des Ausschusses hat diese Ausführungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Vollversammlung des Stadtrates wird daher das Konzept für das neue Gasheizkraftwerk aller Voraussicht nach demnächst verabschieden.

Als Nicht-Experte auf diesem Gebiet ist es schwierig, die Argumente für und wider ein neues Gasheizkraftwerk im Detail zu bewerten. Allerdings ist das Ergebnis, dass ein Ausstieg aus der Kohle notwendig zu mehr Gaskraftwerken führt, nicht überraschend, sondern bundesweit zu beobachten. Die Abkehr von der ineffizienten und klimaschädlichen Kohleverstromung hin zu regenerativen Energien führt notwendig über den verstärkten Einsatz von modernen Gaskraftwerken als Brückentechnologie. Sie sind effizient sowie flexibel genug, um Fluktuationen im Stromnetz auszugleichen und erlauben die Fortführung der Kraftwärmekopplung für die Fernwärme, die in vielen Städten Bestandteil der kommunalen Infrastruktur ist. Langfristig bieten sie die Möglichkeit einer zumindest teilweise regenerativen Wärmeversorgung durch die Beimischung von grünem Wasserstoff zum Erdgas. Nur billig wird dieser Umstieg nicht, auch nicht in München.

In diesem Zusammenhang ist besonders bitter, was sich in der heutigen Sitzung auch noch herausgestellt hat. Das jüngst vom Bundestag beschlossene Kohleausstiegsgesetz sieht für das Abschalten eines Kohlekraftwerks hohe Stilllegungsprämien vor, nach Angaben der ÖDP bis zu 84 Mio EUR. In München ist solch eine Prämie allerdings schon deshalb ausgeschlossen, da der Antrag zu Stilllegung des Heizkraftwerkes in der Folge des Bürgerentscheids bereits lange vor dem Inkrafttreten des Kohleausstiegsgesetzes gestellt worden ist, vgl. die diesbezügliche Auskunft der Verwaltung. Das war 2017 natürlich noch nicht vorhersehbar, aber schade ist es schon.

Dauerproblem Verpackungsmüll

Wer einmal in Kalabrien gewesen ist, weiß, wie es aussieht, wenn Müllentsorgung nicht funktioniert: Überall liegt Plastikmüll, ohne dass sich jemand dafür verantwortlich fühlt. Wertstoffinseln sind selten zu finden. Zudem ist unklar, ob ihr Inhalt nicht einfach wie anderer Abfall am Stadtrand verbrannt wird. Das ist in München anders. Aber auch hier gibt es – auf viel niedrigerem Niveau – ähnliche Probleme, nämlich die Beeinträchtigung des Stadtbilds durch vermüllte Wertstoffinseln und die Unsicherheit, was mit den dort gesammelten Wertstoffen passiert. Die Diskussion im Kommunalausschuss am vergangenen Donnerstag hat deutlich gezeigt, was sich ändern muss und wo bei diesem Thema die Grenzen der Kommunalpolitik liegen.

Grundsätzlich sind bei der Entsorgung von Wertstoffen zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden:

– Zum einen geht es darum, wie Wertstoffe eingesammelt werden. Dabei stellt sich zunächst die Frage, ob München nicht in Zukunft das System der Wertstoffinseln zugunsten einer gelben Wertstofftonne oder eines gelben Sacks für jeden Haushalt aufgeben sollte. Die im Ausschuss präsentierte Vorlage spricht sich dagegen aus. Gelbe Säcke auf der Straße verschandelten das Stadtbild und im Fall einer gelben Wertstofftonne seien die Entsorgungsunternehmen nicht bereit, diese an ihrem regulären Standplatz abzuholen, so wie es die städtische Müllabfuhr gegenwärtig für die drei anderen Münchner Abfalltonnen (Papier-, Bio- und Restmüll) übernimmt. Vor diesem Hintergrund fand der Antrag der FDP Fraktion, lokal begrenzt einen Pilotversuch mit einer gelben Wertstofftonne zu starten, keine Mehrheit im Stadtrat.

Aus meiner Sicht sind die Vor- und Nachteile der Verwendung von Wertstofftonnen / gelben Säcken bzw. Wertstoffinseln schwer gegeneinander abzuwägen: Neben dem Einfluss auf das Stadtbild ist auch die erreichte Recyclingquote zu berücksichtigen. So ist in anderen Städten mit gelber Wertstofftonne /gelbem Sack zwar der Anteil der Wertstoffe am gesamten Müllaufkommen höher als in München, aber die Sortenreinheit und damit die Recyclingmöglichkeiten sind in München besser, wo die Wertstoffe an den Inseln getrennt gesammelt werden.

Laut Stadtratsbeschluss am Ende der Sitzung bleibt es bis auf weiteres beim bisherigen System. Erst in 2023 stehen neue Verhandlungen mit den Entsorgungsunternehmen an, die zu einem Wechsel führen könnten.

Ändern soll sich allerdings ab sofort die Häufigkeit, mit der die Container für Kunststoffe geleert werden. So berichtet die Vorlage über neue vertragliche Regelungen mit den Entsorgern, sodass „nach Bedarf, ca. 2/3 der Behälter mindestens dreimal wöchentlich und ca. 1/3 der Behälter mindestens einmal wöchentlich“ geleert werden. Wenn das tatsächlich so umgesetzt wird, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings kommt es auch bei Glascontainern immer wieder zu Überfüllungen vgl. das nachfolgende Bild:

Überfüllte Glascontainer einer Wertstoffinsel in Obergiesing. Hier sieht es häufig so aus.

Die Schließung der Gaststätten wegen Corona wird dieses Problem in den nächsten Wochen noch verschärfen. Es bleibt abzuwarten, ob die von der Kommunalreferentin angekündigte nachdrückliche Ermahnung der Entsorgungsunternehmen solche Zustände verhindern kann.

Die bauliche Gestaltung der Wertstoffinseln soll ebenfalls verbessert werden. Dazu wird das Kommunalreferat den Kontakt mit den Bezirksbeiräten aufnehmen, um individuelle Lösungen für die einzelnen Standorte zu erarbeiten. Kaum Hoffnung gibt es dabei für die Verwendung von Unterflurcontainern, die das Stadtbild weniger beeinträchtigen als die gegenwärtigen Sammelbehälter, vgl. das obige Bild. Leider verhindert die geltende Gesetzeslage, dass die Stadt München entsprechende Anforderungen an die Entsorgungsunternehmen stellen kann. Dies gilt sowohl für die Installation als auch für den Betrieb von unauffälligeren Sammelanlagen unter der Erde.

– Zum anderen stellt sich die Frage, was mit den eingesammelten Wertstoffen passiert, insbesondere, wie eine hohe Recyclingquote für Kunststoffe sichergestellt werden kann. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hier begrenzt, da die maßgeblichen Regelungen in Verpackungsgesetz und einer Europäischen Richtlinie festgelegt sind. Zudem sind die Vertragspartner der Stadt zwei überregional tätige Entsorgungsunternehmen, die sich von den Vorstellungen einer einzelnen Kommune kaum beeindrucken lassen. Dennoch zeigt eine Vielzahl von Anträgen, dass der Münchner Stadtrat auch darauf Einfluss nehmen möchte, zumindest um transparent nachzuvollziehen, inwieweit das Recycling der Wertstoffe überhaupt funktioniert. Das gilt insbesondere für Verbundverpackungen aus mehreren Plastikmaterialien.

Zwar schreibt §16 des Verpackungsgesetz zu 65% eine stoffliche Verwertung der Kunststoffe vor. Die Vorlage des Kommunalreferats stellt jedoch ernüchternd fest, dass gegenwärtig allenfalls 20% der Kunststoffe aus den Wertstofftonnen stofflich wiederverwendet werden. Der Rest wandert zwar in der Regel nicht ins Meer, wie einige Stadträtinnen in der Sitzung vermuteten (was von einer Zeitung gleich als Schlagzeile aufgegriffen wurde), sondern wird im Inland und im EU-Ausland verwertet:

Die Kunststoffe aus der Landeshauptstadt München wurden, wie im gesamten Bundesdurchschnitt, weit überwiegend in Deutschland verwertet. Kleinere Mengen wurden in die Niederlande, nach Österreich, Italien und Frankreich in zertifizierte Verwertungsanlagen geliefert.“ (Auskunft der zuständigen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), in der Vorlage zitiert)

Verwertung bedeutet laut Vorlage primär das Verbrennen in einer Zementfabrik. Warum die Mindestgrenze einer stofflichen Verwendung von 65% nicht eingehalten wird, war leider weder der Vorlage noch der Diskussion im Ausschuss zu entnehmen. Aber auch jetzt schon ist es ohne Zweifel besser, Kunststoffe in den Wertstofftonnen zu sammeln und nicht in den Restmüll zu werfen, der sofort ohne jede stoffliche Verwertung verbrannt wird.

Das Thema Müll wird die Münchner Kommunalpolitik noch lange beschäftigen. Durchgreifende Änderungen, die zu einer spürbaren Verringerung der Menge an Plastikverpackungen und zu einem schöneren Stadtbild führen, sind erst dann zu erwarten, wenn sich die gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene grundlegend verändern.

Keine Pop-up Radwege in der zweiten Welle

Die Corona Infektionszahlen steigen unvermindert weiter und der Höhepunkt der zweiten Welle ist nicht in Sicht. In seinem vielbeachteten Podcast hat Prof. Drosten gerade gestern auf die gestiegene Notwendigkeit der Kontaktvermeidung hingewiesen und deutlich angeraten, statt überfüllter U-Bahnen, Trambahnen und Busse auch im Herbst und Winter das Fahrrad zu benutzen.

Da erscheint es seltsam, wenn mit der heutigen Entscheidung im Mobilitätsausschuss die fünf Pop-up Radwege, die am Ende der ersten Welle eingerichtet worden waren, wieder beseitigt werden. Noch überraschender ist die Mehrheit, die sich dafür zusammengefunden hat, nämlich die Stimmen der „alten“ Rathauskoalition aus CSU und SPD.

Bei einer sachlichen Abwägung der Argumente für und gegen die Aufhebung dieser provisorischen Radwege sind formale und inhaltliche Aspekte zu trennen. Zunächst muss man sich den Beschluss von Ende Mai 2020 vergegenwärtigen, der hier berichtet und kommentiert worden ist. Der für die heutige Sitzung wesentliche Punkt 4 lautete:

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, nach einer Evaluation dem Stadtrat im Oktober 2020 eine Beschlussvorlage mit einer Einschätzung der Auswirkungen der temporär eingerichteten Radverkehrsanlagen und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen an den einzelnen Streckenabschnitten vorzulegen. “ (Hervorhebung hinzugefügt)

Das Verständnis dieses Passus ist durchaus unterschiedlich:

– Das Stadtplanungsreferat ist offensichtlich davon ausgegangen, dass das Wort „temporär“ impliziert, dass alle Pop-up Radwege nach dem 31. Oktober in jedem Fall zunächst zu beseitigen sind. Nach einer anschließenden gründlichen Evaluation und einer umfangreichen Bürgerbeteiligung sollten dann gegebenenfalls dauerhafte Radwege gebaut werden. So ist es jedenfalls in der Vorlage für die heutige Sitzung formuliert und dieses Verständnis wurde auch vom Oberbürgermeister so im Ausschuss explizit vorgetragen.

– Grüne und Linke lesen den oben zitierten Absatz so, dass das weitere Schicksal der „temporären Radverkehrsanlagen“ im damaligen Beschluss offengelassen worden ist und erst im Rahmen einer neuen Entscheidung des Stadtrates festzulegen ist, ob die temporären Maßnahmen bestehen bleiben, abgebaut oder umgebaut werden.

So richtig überzeugend erscheint mir die Auslegung der Verwaltung und des Oberbürgermeisters nicht. Dem klaren Wortlaut nach sollte die Evaluation im Oktober 2020 bereits dem Stadtrat vorliegen, damit dann über das „weitere Vorgehen an den einzelnen Streckenabschnitten“ entschieden wird. Das schließt die Möglichkeit ein, die temporären Maßnahmen auch einfach zu verlängern, beispielsweise dann, wenn der dringende Grund für ihre Einführung fortbesteht.

Inhaltlich sind die Argumente wie folgt:

Gegen die Fortführung der Provisorien sprechen zum einen technische Gründe, wie von der SPD-Fraktion vorgetragen. Die aufgeklebten gelben Linien gehen schnell kaputt und sind im Dunkeln schlecht zu sehen. An Kreuzungen kann dies zu Gefährdungen führen, wenn Autofahrern und Radfahrern unklar ist, wie ein Radweg wirklich verläuft. Darüber hinaus wurden im Detail Probleme mit fehlenden Abbiegespuren erläutert, die in der Rosenheimerstraße zu langen Rückstaus und damit auch zu einer Beeinträchtigung der Buslinien führen.

Von Seiten der CSU und der FDP wurde auf die kalte Jahreszeit verwiesen, in der ohnehin der Radverkehr zurückgehe. Dies führe zu einem Anstieg des Kfz-Verkehrs und daher würden die temporär weggefallenen Fahrspuren besser wieder umgewidmet. Zudem sei die von der Verwaltung vorgelegte Evaluation völlig ungenügend und man könne auf dieser Grundlage keine Entscheidung über die dauerhafte Beibehaltung der Radwege treffen. In der Tat enthält die Evaluierung in der Vorlage der Verwaltung nur wenige Daten aus zwei Verkehrszählungen und keine vollständige Analyse der durch die neuen Radwege geänderten Verkehrsströme im jeweiligen Stadtteil.

Grüne und Linke haben argumentiert, dass bei allen Schwächen die Verkehrssituation gegenwärtig jedenfalls sicherer und damit besser sei als vorher und dass die Planung zukünftiger Lösungen auch während des Fortbestands der provisorischen Radwege möglich sei. Auch könne die unzureichende Evaluation des geänderten Verkehrsverhaltens nur dann vervollständigt werden, wenn die Radwege jetzt nicht abgebaut würden.

Mit diesen Argumenten der Parteien werden die provisorischen Radwege letztlich so wie bei einem üblichen Pilotversuch in der Verkehrspolitik behandelt, der irgendwann zu Ende ist und als Grundlage für ein zukünftiges Planungsverfahren dient. Der besondere Grund, warum diese Radspuren eingeführt worden sind, war nur am Rande Gegenstand der Diskussion, jedenfalls auf Seiten der Verwaltung und der neuen alten Rathausmehrheit aus CSU und SPD, die am Ende der Sitzung die Pop-up Lanes abgeschafft hat.

Das verkennt aber, worum es eigentlich geht. Zur Erinnerung: Pop-up Radwege sind in vielen europäischen Metropolen nicht wegen der schon lange geforderten Verkehrswende hin zum Fahrrad eingeführt worden, sondern zur Bekämpfung der ersten Welle der Pandemie. Dicht gepackte U-Bahnen und Busse sind bei hohen Infektionszahlen in der Bevölkerung schlicht gefährlich, selbst wenn jeder dort eine Maske trägt. Für diese Erkenntnis muss man nicht Virologieprofessor sein.

Wenn in solch einer Ausnahmesituation die Fahrgäste den ÖPNV nicht mehr nutzen können oder wollen, stellt sich die Frage, auf welches Verkehrsmittel sie umsteigen sollen. Wenn ein substantieller Anteil davon auf das Auto umsteigt, steht München im Stau, unabhängig davon, ob es in der Stadt fünf zusätzliche Radwegespuren gibt. Entlastung, auch für die, die Auto fahren müssen, kann hier nur der vielfache Umstieg vom ÖPNV auf das Fahrrad bringen. Da kann es doch keine zielführende Maßnahme sein, den Radverkehr, den man im Mai bei bereits rückläufigen Infektionszahlen der ersten Welle durch mehr Radwege gefördert hat, bei jetzt viel höheren, exponentiell ansteigenden Infektionszahlen der zweiten Welle wieder auszubremsen. Die Befristung der Pop-up Radwege bis zum 31. Oktober war offensichtlich der damaligen Erwartungshaltung geschuldet, dass die ganze Corona Krise im Sommer vorbei ist – eine Annahme, die leider nicht zutrifft.

Im Ergebnis glaube ich, dass die heutige Entscheidung des Mobilitätsausschusses ein klarer Fehler ist. Es bleibt abzuwarten, ob nicht der weitere Verlauf der Pandemie hier noch zu einer Korrektur führen wird.

Teure Fahrradstellplätze am neuen Hauptbahnhof

Im Jahr 2015 hat der Stadtrat die Planung für den neuen Hauptbahnhof verabschiedet. Der Abriss des alten Bahnhofsgebäudes ist bereits erfolgt und die Bauarbeiten für die Anbindung des zukünftigen Neubaus an die zweite Stammstrecke sind in vollem Gang. Die Computeranimation in der damaligen Stadtratsvorlage zeigt anschaulich, wie das neue Gebäude und der Platz vor dem neuen Hauptbahnhof einmal aussehen sollen:

Der zukünftige Bahnhofsvorplatz. Die wenigen Fahrradstellplätze sind rot umrandet. (Quelle: Anlagen zur Stadtratsvorlage aus 2015, rote Markierung hinzugefügt)

Nur beim sehr genauen Hinschauen erkennt man an der Nordseite (im „Wimmelbild“ oben rechts) des neuen Gebäudes ein paar Fahrradständer, an denen wohlgeordnet ein paar Räder abgestellt sind. Das sieht schön aus, hat aber mit der zukünftigen Realität möglicherweise nichts zu tun. Bereits am alten Hauptbahnhof gab es jede Menge wild geparkte Räder und keine Abstellanlagen, denen man ein teures Fahrrad länger anvertrauen würde. Der Stadtrat war sich bereits 2015 dieses Problems bewusst und hat daher den Auftrag vergeben, mindestens 3000 Fahrradstellplätze im Bahnhofsbereich einzuplanen. Diese Zahl geht zurück auf eine Bedarfsanalyse aus 2015.

Den erforderlichen Platz dafür in unmittelbarer Bahnhofsnähe zu finden, ist allerdings gar nicht so einfach. In der Vorlage für die Vollversammlung am vergangenen Mittwoch hat das Stadtplanungsreferat verschiedene Standorte aufgelistet:

Mögliche Standorte für Fahrradabstellanlagen über und unter der Erde im Bahnhofsbereich (Quelle: Vorlage des Stadtplanungsreferats)

Bei vielen dieser Standorte ist die Nutzbarkeit noch weitgehend ungeklärt. In der Vollversammlung ging es in erster Linie um den Bereich [1] im nördlichen Untergeschoss des Neubaus des Bahnhofsgebäudes. Die Bauherrin, die DB AG, hat diese Fläche Anfang des Jahres kurzfristig der Stadt angeboten. Das Angebot ist im Stadtrat auf ein geteiltes Echo gestoßen, denn es hat große Nachteile:

– Der Zugang soll nur über zwei Lifte für jeweils vier Radfahrer möglich sein. Da kann man, wie von der FDP Fraktion vorgerechnet, durchaus Zweifel haben, ob damit zu Stoßzeiten ein zügiges Be- und Entladen der 700 Räder in der geplanten Abstellanlage überhaupt möglich wird.

– Noch schwerer wiegen die Kosten. Je nach Schätzung wird der Bau der Anlage zwischen 12 und 20 Mio EUR benötigen, die von der Stadt zu übernehmen sind. Darüber hinaus verlangt die DB AG eine jährliche Miete von ca. 200.000 EUR. Rechnet man das auf den einzelnen Stellplatz um, sind das 17.000 EUR Investitionskosten pro Stellplatz zzgl. 300 EUR jährliche Miete. Das ist sehr viel Geld.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass die DB AG, in Kenntnis der Schwierigkeiten des Stadtrats mindestens 3000 Abstellplätze im Bahnhofsbereich vorzusehen, sich ein ansonsten vielleicht gar nicht so attraktives Kellergeschoss vergolden lassen will. Ungünstig ist zudem der enorme Zeitdruck, da laut Vorlage eine Entscheidung innerhalb weniger Tage erforderlich ist, um Planungsverzögerungen beim Gesamtprojekt zu vermeiden.

Von der ÖDP wurde daher – wie ich finde zu Recht – angemerkt, dass man bereits viel früher mit der DB AG die Frage der Bereitstellung von ausreichend Fahrradstellplätzen im Untergeschoss des Neubaus hätte verhandeln müssen und zwar zu einem Zeitpunkt, als die Stadt vor der Bewilligung des Bebauungsplans in den Verhandlungen noch hätte Druck aufbauen können.

Zum jetzigen Zeitpunkt nützen diese Überlegungen leider nichts mehr. Der Vollversammlung blieb nur die Frage zu beantworten, wie wichtig es ist, an so einem attraktiven Standort nah an den Gleisen eine Fahrradabstellanlage errichten zu können. Im Ergebnis hat sich eine große Mehrheit des Stadtrats dazu durchgerungen, das Geld für die ersten 700 der 3000 Stellplätze auszugeben.

Das kann aber nur ein erster Schritt sein, um am neuen Hauptbahnhof die erforderliche Bike & Ride Infrastruktur bereitzustellen. Bei täglich über 400.000 Reisenden führen bereits geringe Zunahmen des Anteils derjenigen, die innerhalb der Stadt das Rad nehmen, zu einem weitaus höheren Bedarf als die in 2015 geschätzten 3000 Stellplätze. Notlösungen wie das schwimmende Parkplatzschiff am Bahnhof Amsterdam sind in München leider nicht machbar:

Fahrradparkplatz auf Schiff Amsterdam
Das schwimmende Fahrradparkhaus neben dem Bahnhof Amsterdam – leider keine Lösung für München

Es sind daher erhebliche zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um den Radlern genügend Stellplätze anzubieten und gleichzeitig die eingangs gezeigte attraktive Gestaltung des neuen Bahnhofsgeländes nicht zu beeinträchtigen.

Corona in München – die aktuelle Lage der Stadt

Wer sich über die Corona-Lage in München informieren will, findet auf muenchen.de gut aufbereitete Informationen. Der Verlauf der Infektionszahlen in der ersten und zweiten Welle lässt sich dort tagesgenau verfolgen, ebenso die lokale 7-Tage Inzidenz sowie die Altersverteilung der Infizierten und die Anzahl der an der Pandemie verstorbenen Mitbürger.

Wenn man jedoch genauer wissen möchte, wie sich die Situation in den Kindergärten, den Schulen und den Krankenhäusern der Stadt entwickelt, kommt man nicht weiter. Daher hat das Kreisverwaltungsreferat in der gestrigen Vollversammlung dem Stadtrat einen detaillierten Lagebericht präsentiert, dessen wichtigste Erkenntnisse und Schaubilder im Folgenden zusammengefasst und kommentiert werden:

Für den internen Gebrauch hat die Stadtverwaltung inzwischen ein sogenanntes Dashboard entwickelt, das den Stadträten exemplarisch mit den Werten des 20. Oktobers gezeigt worden ist:

Das interne Dashboard der Stadtverwaltung zur Corona Lage zum 20. Oktober

Die Mitarbeiter des Kreisverwaltungsreferats erhalten damit tagesgenau einen Überblick über die aktuellen Fallzahlen (aktuell ca. 100 – 200 Neuinfektionen), die Anzahl der Tests (gegenwärtig etwa 1000 – 2000 pro Tag), die Entwicklung des R-Wertes (zur Zeit deutlich über 1) und Detailinformationen zur Belegung von Krankenhausbetten und der Infektionslage in KITAs und Schulen.

Die Situation in Münchens Kliniken zeigt folgendes Schaubild:

Belegung der Münchner Krankenhäuser mit COVID Patienten zum 31. Juli (blau) und 20. Oktober (rot)

Danach liegen gegenwärtig 97 COVID-Patienten in normalen Krankenhausbetten und 17 Patienten in Intensivbetten der Münchner Krankenhäuser, davon 14 mit Beatmung (jeweils einschließlich Verdachtsfälle). Um diese Werte in das richtige Verhältnis zu setzen, ist die Aussage des Kreisverwaltungsreferats zu berücksichtigen, wonach die Münchner Kliniken insgesamt über 498 Intensivbetten mit Beatmung verfügen. Damit gibt die Lage in den Krankenhäusern Münchens zur Zeit „nicht einmal im Ansatz Anlass zur Besorgnis“ (O-Ton des Referenten).

Eine der weiteren Kernfragen betrifft die Lage an den Schulen:

Das aktuelle Infektionsgeschehen in Münchens KITAs, Schulen, Pflegeheimen, Krankenhäuser, etc. Bei Schulen und KITAs wird in dieser Darstellung jeweils die Anzahl der betroffenen Klassenverbände bzw. Gruppen angegeben und nicht der gesamten Einrichtungen.

Auch hier ist die veränderte Lage durch die zweite Welle klar zu erkennen. Gab es kurz vor den großen Ferien nur eine Schulklasse bzw. sieben KITA-Gruppen mit Corona-Fällen, ist die Zahl inzwischen auf 74 Klassen bzw. 18 Gruppen angestiegen. Allerdings wird das Gesamtbild nur dann deutlich, wenn man die Werte ins Verhältnis zur Gesamtzahl von ca. 5000 Schulklassen und ca. 3000 KITA-Gruppen in München setzt. Damit sind etwa 1,5% der Schulklassen und 0.6% der KITA-Gruppen betroffen. Die Ankündigung der Stadt, in den Grundschulen bis auf Weiteres auf eine Maskenpflicht für die Kinder zu verzichten, wurde im Stadtrat mit allgemeiner Zustimmung aufgenommen.

Deutlich problematischer erscheint mir die Beobachtung, dass inzwischen wieder in sieben stationären Pflegeeinrichtungen und in zwei Einrichtungen des betreuten Wohnens Infektionen aufgetreten sind. Wenn man die exponentielle Altersabhängigkeit des mit der Krankheit verbundenen Risikos betrachtet, vgl. die dazu von Prof. Drosten empfohlene Metastudie, sind genau hier weitere Opfer zu erwarten.

Was ergibt sich jetzt aus den obigen Zahlen ? Ohne Zweifel ist die aktuelle Lage in München trotz hoher Infektionszahlen sehr entspannt, deutlich entspannter als bei gleichen Infektionszahlen in der ersten Welle. Das liegt, wie inzwischen allgemein bekannt, im Wesentlichen an zwei Gründen:

– es wird mehr getestet und damit stehen hohen Infektionszahlen im Verhältnis weniger tatsächlich Erkrankte gegenüber.

– die Altersstruktur der Infizierten ist – noch – günstiger als in der ersten Welle, da bislang weniger ältere Personen erkrankt sind.

Allerdings ist es eine der Lehren aus den vergangenen Monaten, dass sich die Situation sehr schnell ändern kann. Schaut man sich beispielsweise den Anstieg der Inzidenz in München an und vergleicht das mit der Auslastung der Intensivstationen, kann man eine grobe Abschätzung für den weiteren Verlauf bei unveränderter Infektionsentwicklung vornehmen:

Die 7-Tage Inzidenz hat sich in München innerhalb der letzten 15 Tage verdoppelt. Nimmt man an, dass sich die Belegung der Intensivstationen ausgehend von dem gegenwärtig sehr niedrigen Niveau (14 beatmete Patienten) in gleichen Zeiträumen verdoppelt, dauert es nur etwa 75 Tage, bis 450 beatmete Patienten auf den Intensivstationen der Münchner Kliniken liegen und die Kapazität damit quasi ausgeschöpft ist. Das ist in etwa der Zeitraum bis Weihnachten. Keine schönen Aussichten.

Ob das wirklich so eintritt, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere den Verhaltensänderungen der Münchner, sei es durch Einsicht oder durch Zwang. Auch davon wurde in der Vollversammlung berichtet. 1,4 Mio EUR Bußgelder hat das Kreisverwaltungsreferat in den letzten Monaten verhängt. Ob das wirkt, bleibt abzuwarten.

Nicht abwarten sollte die Stadtverwaltung bei der zügigen Weiterentwicklung ihrer Teststrategie. Zwar wird das Personal zur Nachverfolgung der Infektionen bereits ebenso erhöht wie die Testkapazitäten. Die oben genannten Zahlen von 1000 – 2000 Tests pro Tag zeigen aber, dass eine regelmäßige Testung der etwa 6000 Mitarbeiter aller 70 Pflegeheime der Stadt in weiter Ferne liegt. Würde jeder Mitarbeiter zweimal die Woche getestet, wären das 12000 Test pro Woche, d.h. quasi die gesamte aktuelle Testkapazität in der Stadt. Die neuen Schnelltests, deren baldigen Einsatz das Gesundheitsreferat in der Vollversammlung angekündigt hat, können hier vielleicht Entlastung bringen und dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko für Hochrisikopatienten in Pflegeheimen aber auch bei der häuslichen Pflege zu verringern.

Das wird entscheidend sein. Denn anders als es viele Äußerungen aus der Bundes- und Landespolitik glauben machen wollen, kann die Ausbreitung des Virus in der Gesamtbevölkerung mit all den getroffenen Maßnahmen wohl nicht mehr verhindert, sondern nur verlangsamt werden, vgl. dieses von Prof. Drosten empfohlene Interview. Auch ein Lockdown würde daran nur zeitweise etwas ändern – bei maximalem Schaden für Kindererziehung und Wirtschaft, um nur die wichtigsten Aspekte zu nennen. Das von der Pandemie verursachte Leid und die Belastung des Gesundheitssystems muss deshalb auch in München dadurch verringert werden, dass der Virus durch ständige und umfangreiche Tests von den besonders gefährdeten Münchnerinnen und Münchnern ferngehalten wird – jedenfalls solange, bis ein wirksamer Impfstoff verfügbar ist.

Was kostet ein neues Krankenhaus ?

Medizinische Versorgung kostet Geld. Das erkennt man mit einem Blick auf die monatlichen Krankenkassenbeiträge. Aber was bedeutet das konkret? Was kostet die medizinische Infrastruktur in Deutschland und wer bezahlt das? Einige Antworten auf diese Fragen konnte man anhand des geplanten Neubaus des Harlachinger Krankenhauses in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses im Münchner Stadtrat bekommen.

Zum Hintergrund: Die Stadt ist Gesellschafterin der München Klinik gGmbH, die insgesamt fünf Krankenhäuser betreibt, nämlich in Bogenhausen, Schwabing, Thalkirchen, Neuperlach und eben Harlaching.

Das marode Krankenhaus in Harlaching. Hier steht der Abriss bevor, aber erst, wenn der Neubau daneben fertig geworden ist.

Schon vor einigen Jahren hat der Stadtrat beschlossen, dieses Krankenhaus durch einen Neubau zu ersetzen. Die heutige Sitzung des Finanzausschusses bot die Gelegenheit, einen Blick auf die Rechnung zu werfen.

Im Dezember 2016 hat der Stadtrat für das Neubauprojekt eine Kostenobergrenze von 217 Mio EUR festgelegt. Allerdings ist der Begriff Kostenobergrenze nicht wörtlich zu verstehen. Definiert wird damit ein Maximalbetrag unter Bezugnahme auf den aktuellen Baukostenindex. Wird das Bauen in den Folgejahren teurer, steigt auch diese Kostengrenze. Die Entwicklung seit 2016 ist in der Vorlage der München Klinik für die heutige Sitzung aufgelistet:

Tabelle auf Seite 7 der Vorlage zur Kostenentwicklung des Klinik-Neubaus

Die rechte Spalte der Tabelle zeigt den Baukostenindex seit 2016. Danach ist Bauen seit 2016 um etwa 15% teurer geworden, wohl als Folge der hohen Nachfrage, wenn, wie in München zu beobachten, wirklich überall gebaut wird. Damit liegt die aktuelle Kostenobergrenze bei 249,7 Mio EUR.

Bis zur geplanten Fertigstellung des Neubaus Ende 2022 wird der Baukostenindex voraussichtlich noch weiter ansteigen. Hierzu liegen naturgemäß nur Schätzungen vor, ebenso wie für die Bauzeit. In der Vorlage wird die sogenannte Kostenobergrenze Projektende (KOG PE) mit 275 Mio EUR angegeben. Die gesamte Kostensteigerung von ca. 25% ist also nicht die Folge einer Fehlplanung, sondern liegt im Wesentlichen am ständig steigenden Baukostenindex während der Planungs- und Bauphase des neuen Krankenhauses.

Weitere Risiken für Kostensteigerungen haben nichts mit dem Baukostenindex zu tun. Insbesondere die erst zu ca. 60% fertige Detailplanung und mögliche Altlasten im Abrissmaterial der alten Klinik führen zu einem zusätzlichen Kostenrisiko, das aktuell auf weitere 13,5 Mio EUR geschätzt wird. Darauf hat die Stadtkämmerei die Mitglieder des Ausschusses in Abschnitt 3 der Vorlage deutlich hingewiesen. Bis auf eine kritische Stimme der FDP gab es dazu aber keine weitere Diskussion der Stadträte. Möglicherweise herrscht in erster Linie Erleichterung darüber, dass dieses Großprojekt bislang nicht aus dem Ruder gelaufen ist und die erfolgten Kostensteigerungen sich im Wesentlichen mit dem gestiegenen Baukostenindex erklären lassen.

Und wer bezahlt die Rechnung? Auch dazu liefert die Vorlage Erkenntnisse. Der Klinikneubau wird zum großen Teil von der Regierung von Oberbayern getragen. Zugesagt sind gegenwärtig ungefähr 160 Mio EUR, wobei auch hier Steigerungen aufgrund des gestiegenen Baukostenindex anwendbar sind. Der Restbetrag von ca. 90 Mio EUR verbleibt bei der Stadt als Gesellschafterin der München Klinik. Und damit auch das Risiko der genannten außergewöhnlichen Kostensteigerungen, die noch kommen könnten.

Wieviel Krankenhaus bekommt man nun für 250 Mio EUR ? Das war leider nur am Rande Gegenstand der Sitzung des heutigen Finanzausschusses. Eine Vertreterin des Seniorenbeirates der Stadt München, die der Ausschuss eingeladen hatte, bat nachdrücklich darum, die Stufe 3 der Notfallversorgung im neuen Harlachinger Krankenhaus sicherzustellen. Stufe 3 bedeutet gemäß einer 2018 eingeführten Klassifizierung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen eine „umfassende Notfallversorgung“ . Das ist das Maximum an medizinischen Fachabteilungen samt technischer Ausstattung, die für die stationäre Versorgung von Unfällen und schweren akuten Erkrankungen erforderlich ist.

Der Leiter der München Klinik hat die Stufe 3 in der Sitzung explizit zugesagt und darüber hinaus angekündigt, dass man auch während der jetzt beginnenden Bauphase noch Ergänzungen vornehmen könne, wenn neue Entwicklungen – z.B. Corona – dies nötig machten.

Für 250 Mio EUR bekommt man demnach ein Krankenhaus der Oberklasse, jedenfalls was die stationäre Notfallversorgung angeht. Für die Bewohner des Münchner Südens ist das eine erfreuliche Perspektive.

Digitalisierung in München – von der Wiege bis zur Bahre

Die Digitalisierung schreitet voran – auch in München. Das betrifft nicht nur interne Prozesse der Stadtverwaltung, sondern auch immer mehr Dienstleistungen („Services“) für Münchens Bürger. Wer sich eine Übersicht verschaffen möchte, findet hier eine Auflistung aller aktiven Online Services der Stadtverwaltung. Und wer einen Blick auf die visionären Pläne des IT-Referats werfen möchte, wird beispielsweise auf https://muenchen.digital/ mehr als fündig. Die Selbstvermarktung auf allen Social Media Kanälen ist dabei ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit des Referats. Ein täglich twitternder Chef gehört ebenso dazu wie ein etwas rührseliges Youtube Werbevideo.

Zwei Digitalisierungsprojekte standen gestern auf der Tagesordnung des IT-Ausschusses des Stadtrats. Zum einen ging es um eine digitale Plattform, mit der freie Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen („KITA-Träger“) Fördermittel bei der Stadt beantragen können, zum anderen um eine neue Software für die Friedhofsverwaltung. Die Digitalisierung Münchens erfasst eben alles, von der Wiege bis zur Bahre. Die nachfolgende Betrachtung des ersten Projekts zeigt exemplarisch, welch enormes Potential in einer effizienten Datenverarbeitung steckt.

Bisher gestaltet sich die (analoge) Antragsstellung für freie KITA-Träger in etwa so:

Flussdiagramm der Beantragung von Fördermitteln für freie KITA Träger (Quelle: Vorlage des IT-Referats)

Das muss man nicht auf den ersten Blick verstehen. Die Komplexität ist Folge einer Vielzahl von Förderprogrammen. Beispielsweise übernimmt die Stadt nach der Münchner Förderformel (MFF) mit der sogenannten Faktorenförderung zusätzliche Personalkosten eines KITA-Trägers, wenn damit eine besondere Betreuungsqualität erreicht wird. Ferner gibt es eine Ausgleichszahlung dafür, dass der Stadtrat in 2019 die Entgelte der Eltern für die Betreuung pauschal abgesenkt hat. Schließlich werden mit der Differenzförderung die freien KITA-Träger entlastet, wenn Eltern mit niedrigem Einkommen und / oder Geschwisterkindern Anspruch auf eine zusätzliche Gebührenreduzierung haben. Das alternative Fördermodell EKI und seine Ergänzung EKI Plus seit 2019 sind kaum weniger komplex. Es liegt auf der Hand, dass eine manuelle Antragsstellung nach obigem Schema per Excel-Sheet und Email sehr arbeitsintensiv ist, sowohl bei den gegenwärtig 532 freien KITA-Trägern als auch bei der Prüfung der Anträge in der Stadtverwaltung.

Das IT-Referat hat daher mit höchster Priorität den Auftrag bekommen, eine digitale Lösung bereitzustellen. Die in der gestrigen Vorlage präsentierte Planung dafür sieht so aus:

Datenfluss in der geplanten digitalen Lösung zur KITA-Förderung (Quelle: Vorlage des IT-Referats)

Das sieht nun nicht einfacher aus als das Schaubild oben. Aber diese Komplexität verbleibt im Innern der Software, ohne dass sich die Anwender damit im Detail befassen müssen. Den Kern bildet ein sogenanntes Trägerportal, an dem sich die freien KITA-Träger online anmelden können. Dort werden die Förderdaten zentral verwaltet und die gesamte Antragstellung kann digital abgewickelt werden. Dazu werden Informationen aus der bereits bestehenden digitalen Verwaltung der KITA-Plätze im Kitafinder übernommen, Eingaben automatisch auf Plausibilität geprüft und berechnete Fördermittel unmittelbar an die Buchhaltungssoftware der Stadtkasse ausgegeben.

Für mich sieht das sehr überzeugend aus, auch wenn man den in der Vorlage ausgearbeiteten Kostenvergleich betrachtet. Zwar müssen zunächst mehr als 2 Mio EUR in die Umsetzung investiert werden. Wenn jedoch das neue System ab Ende 2025 läuft, sollen die Effizienzgewinne bei der Stadtverwaltung jährlich bei mehr als sechs Vollzeitstellen liegen (ca. 330.000 EUR). Dazu kommt die Zeitersparnis für die Mitarbeiter der KITA-Träger, denen mit der neuen Lösung die Antragstellung und die Planung ihrer Budgets erheblich erleichtert wird.

Fraglich ist nur, – wie bei jedem Softwareprojekt – ob die Anwender sowohl auf Seiten der Stadtverwaltung als auch auf Seiten der freien KITA-Träger bei der Entwicklung der Software frühzeitig ausreichend eingebunden werden. Die Vorlage enthält dazu keine Informationen. Es wäre schade, wenn hier eine technische Lösung entsteht, die am Ende von den Anwendern nicht leicht verstanden und vielleicht sogar abgelehnt wird. In der gestrigen Ausschusssitzung ist die Abstimmung der Vorlage ohne Behandlung in die nächste Sitzung vertagt worden. Es bleibt abzuwarten, ob der Ausschuss diesen und weitere Gesichtspunkte in seiner Diskussion noch aufgreift.

Wie man einen Gordischen Knoten knüpft

Viele Münchner Stadtbezirke haben ein Kulturbürgerhaus. Dort können Vereine und Parteien Sitzungen abhalten, Künstler auftreten, Unterrichtskurse und viele andere Veranstaltungen stattfinden, die das Leben in dieser Stadt kulturell bereichern. Für die über 100.000 Einwohner in den Bezirken Sendling-Westpark und Laim fehlt jedoch bislang solch ein Kulturzentrum. Seit nunmehr 35 (!) Jahren wird versucht, dies zu ändern, bislang jedoch ohne Erfolg. Das nunmehr angestrebte Datum für eine Eröffnung liegt frühestens in 2025.

Warum ist das so? Wer das genau wissen möchte, kann die entsprechende Vorlage zur heutigen Sitzung des Kommunalausschusses studieren. Die Kurzfassung ist, dass ein fertiges Nutzungsprofil des geplanten Baus bis heute nicht vorliegt und in naher Zukunft auch nicht vorliegen wird. Zwar haben eine Bürgerversammlung und die zwei zuständigen Bezirksausschüsse mit klaren Worten („nicht hinnehmbar“ ) eine schnelle Realisierung gefordert. Erfolg hatten sie in der heutigen Sitzung jedoch kaum, da der angestrebte Termin einer Fertigstellung von „nicht vor 2027“ gerade mal auf „bis 2025“ vorgezogen worden ist – verbunden mit der Androhung deutlicher Mehrkosten für die beschleunigte Planung durch das Kommunalreferat.

Der Grundsatzbeschluss des Stadtrates für die Errichtung eines Stadtteilkulturzentrums an der Westendstraße / Ludwigshafenerstraße ist bereits in 2013 ergangen, allerdings in Kombination mit einem zusätzlichen Standort für die Münchner Stadtverwaltung. Rückblickend war das möglicherweise der entscheidende Geburtsfehler.

Das Grundstück für das neue Kulturbürgerhaus (Quelle: Google Maps)

Zunächst war geplant, dass Teile des Kreisverwaltungsreferats dort einziehen. Inzwischen ist allerdings die Idee aufgekommen, das neue Mobilitätsreferat in dem Gebäude anzusiedeln, in einer Art „Rathaus der Mobilität“ , allerdings gegen den heftigen Widerstand des Kreisverwaltungsreferats, das an seinen ursprünglichen Nutzungsplänen festhalten möchte, vgl. die Stellungnahme zur Vorlage.

Nun gibt es das neue Mobilitätsreferat noch gar nicht. Voraussichtlich wird es erst Anfang 2021 in anderen Räumen der Stadtverwaltung seine Arbeit aufnehmen. Erst danach sollen die Erfordernisse für den gemeinsamen Bau mit dem Stadtteilkulturzentrum definiert werden. Die vorerst letzte Schlaufe dieses Gordischen Knotens wird durch Corona geknüpft, da die erzwungene Digitalisierung zu ganz grundsätzlichen Zweifeln am Raumbedarf der Stadtverwaltung geführt hat. So hat es jedenfalls die Leiterin des Kommunalreferats in der heutigen Sitzung angedeutet.

Man kann den Sendlingern und Laimern nur wünschen, dass ein neuer Alexander vorbeikommt, der dieses Anforderungsgewirr durchschlägt und ihr Kulturbürgerhaus von dem vielleicht irgendwann und irgendwie benötigten Verwaltungsbau der Stadt trennt. Andernfalls gibt es auch weiterhin kaum eine Chance auf einen schnellen Baubeginn.

Corona und die Folgen (III)

Der Umgang mit der Pandemie bleibt auf der Tagesordnung des Münchner Stadtrates. In der Vergangenheit ging es bereits um die wirtschaftlichen Folgen für Münchner Unternehmen und die Finanzen der Stadt sowie die Anstrengungen der Verwaltung, den schwer getroffenen Künstlern über den Sommer eine Perspektive zu bieten. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfe war das zentrale Thema die Analyse der Auswirkungen des Lockdowns auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Vorlagen münden üblicherweise in eine Vorgabe für ein konkretes Handeln der Verwaltung. Im Gegensatz dazu wurde heute ein Papier beraten, in dem die Vertreter der öffentlichen und freien Jugendhilfe gemeinsam mit dem Sozialreferat auf 24 Seiten darlegen, welch schlimme Folgen der Lockdown für diejenigen Kinder und Jugendliche in dieser Stadt gehabt hat, die ohnehin in schwierigen sozialen Umständen leben und besondere Unterstützung benötigen.

Beispielhaft seien hier nur die abgerissenen Verbindungen zu den sozialpädagogischen Betreuern genannt, sodass über Wochen der Kontakt der Kinder auf die – zumeist hochproblematischen – Kernfamilien beschränkt war. Ein anderes Beispiel waren die fehlenden Möglichkeiten der Kinder aus beengten Wohnungen, ihren natürlichen Bewegungsdrang im Freien auf den geschlossenen Spielplätzen und Sportanlagen der Stadt auszuleben. Die Vorlage zeigt in einer Vielzahl von Aspekten, dass der Schutz von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen bei der Bekämpfung der Pandemie zunächst völlig unter die Räder gekommen ist.

Eine streitige Debatte dazu gab es im Ausschuss nicht. Im Gegenteil, sämtliche Mitglieder des Ausschusses haben die Situation rückblickend genauso gesehen und die Vorlage am Ende einstimmig verabschiedet. Nur, was ergibt sich daraus für die Zukunft? Gibt es ab jetzt klare Vorgaben des Stadtrates für die Stadtverwaltung, wie bei künftigen Corona-Maßnahmen der Stadt das Wohl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen angemessen zu berücksichtigen ist ?

Die kurze Antwort dazu ist nein, denn mehr als eine freundliche – in der Sitzung sprachlich noch etwas präzisierte – Bitte an den Oberbürgermeister, in Zukunft das Wohl der Kinder und Jugendlichen bei allen Corona-Entscheidungen zu berücksichtigen, ist nicht herausgekommen.

Um zu erklären, warum das so ist, muss man etwas länger ausholen. Am Anfang der Pandemie hat der Bundestag – wohl unter dem Eindruck der damals exponentiell ansteigenden Infektionszahlen – ein weitreichendes Infektionsschutzgesetz (IfSG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz, genauer mit § 32 IfSG, werden die Landesregierungen ermächtigt, durch einfache Rechtsverordnungen „Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen“. Damit wird die Entscheidung über Corona-Maßnahmen vollständig in die Hände der Exekutive übertragen und die parlamentarische Kontrolle darüber aufgegeben, jedenfalls solange bis der Bundestag die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ wieder aufhebt.

Auf der Grundlage dieser Ermächtigung hat die Bayrische Landesregierung ihrerseits in ähnlicher Weise die Entscheidung darüber, wie vor Ort bei einer erhöhten Inzidenz zu reagieren ist, auf die Kreisverwaltungsbehörden (= die Stadtverwaltung in München) übertragen, vgl. § 25 der geltenden 7. Bayrischen Infektionsschutzverordnung. Der Stadtrat kommt darin nicht vor. Und deshalb ist mehr als eine freundliche Bitte an den Oberbürgermeister und seinen Krisenstab, das Wohl schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher bei zukünftigen Corona-Maßnahmen der Stadt München zu berücksichtigen, nicht drin.

Etwas unwohl ist mir bei soviel ungebremster Machtfülle für die Exekutive in diesem Land schon. Vielleicht ist das eine oder andere Mitglied des bayrischen Landtages und des Münchner Stadtrates im Stillen ganz froh darüber, in der Vergangenheit und auch in Zukunft nicht entscheiden zu müssen, wie Gesundheitsschutz für die ältere Generation gegen das Kindeswohl und wirtschaftliche Kollateralschäden abzuwägen ist. Allerdings wird damit auch die notwendige Debatte darüber, welche Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind, aus den Parlamenten und Stadtratssitzungen an andere Stellen verlagert. Das findet dann im besten Fall in Talkshows und im schlechtesten Fall in irgendwelchen Internetforen oder mit dem Megafon bei Demonstrationen statt.

Am Anfang der Pandemie war es sicher richtig, auf längere parlamentarische Debatten zu verzichten, um schnell wirksame Maßnahmen umsetzen zu können. Nur, je länger die Pandemie dauert, desto schwächer wird dieses Argument. Der Blick auf jedes Schaubild des Robert-Koch-Instituts zeigt, dass inzwischen die Prozesse, auch bei den gerade steigenden Infektionszahlen, längst nicht mehr mit derselben Dynamik ablaufen wie Anfang März. Es wäre daher an der Zeit, die Verantwortung an die gewählten Vertreter in Bund, Land und Kommune zurückzugeben.

Der Münchner Stadtrat selbst kann das nicht erreichen. Aber streitige Debatten über das Für und Wider bestehender und zukünftiger Maßnahmen der Stadtverwaltung sollte er nicht unterlassen und dabei auch nicht vor der schwierigen Abwägung zwischen den verschiedenen Zielsetzungen bei der Pandemiebekämpfung zurückschrecken.

Auf zum Nachtspaziergang!

Objektive Sicherheit und subjektives Sicherheitsgefühl sind nicht dasselbe. Selbst wenn München mit großem Abstand die sicherste Großstadt Deutschlands ist, gibt es auch hier Kriminalität. Und es gibt Gegenden, in denen Frauen sich nachts unwohl fühlen, weil ein Weg schlecht beleuchtet ist oder Bäume und Büsche einen Platz im Dunkeln unübersichtlich machen.

Der Münchner Kreisjugendring hat daher schon in 2018 ein Projekt gestartet, um problematische Bereiche zu identifizieren. Die anschaulich aufbereiteten Ergebnisse für jeden Stadtteil finden sich hier. Nun ist diese Aktion drei Jahre her, aber das Problem scheint nicht wesentlich geringer geworden zu sein. Jedenfalls hat der Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe sich in seiner heutigen Sitzung erneut damit befasst. In der entsprechenden Vorlage der Verwaltung äußert sich das angesprochene Baureferat etwas verhalten:

Wir haben die im Partizipationsprojekt dokumentierten Anliegen geprüft. Zu einem Großteil dieser Anliegen hat das Baureferat …[…]…bereits Stellung genommen. Die Sachverhalte wurden erläutert und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der angesprochenen Beleuchtungssituation durchgeführt.“

So richtig überzeugt scheint man im Baureferat nicht zu sein, dass das Thema damit erledigt ist, denn es wird weiter ausgeführt:

Um den Bedürfnissen von Mädchen* und jungen Frauen* im Hinblick auf die Beleuchtung im öffentlichen Raum noch besser gerecht zu werden, bietet das Baureferat den Münchner Bezirksausschüssen ortsbezogene Begehungen in Form von Nachtspaziergängen an. Direkt vor Ort können dabei unbürokratisch konkrete Verbesserungsmöglichkeiten an den bestehenden Beleuchtungsanlagen diskutiert und das weitere Vorgehen vereinbart werden.

Diese innovative Idee des Referats ist von allen Fraktionen begrüßt worden. Der Ball ist damit bei den Bezirksausschüssen. Sie kennen die Lage in den einzelnen Stadtteilen am besten und sollen im anstehenden Winterhalbjahr weitere konkrete Maßnahmen erarbeiten, die der Stadtrat dann 2021 in Auftrag geben kann, um das Sicherheitsgefühl und die tatsächliche Sicherheit in München weiter zu verbessern.

Wer sich selbst daran beteiligen möchte, findet hier die Übersicht der Bezirksausschüsse und ihrer Mitglieder (mit email-Adressen).