Nicht mehr erforderlich

Immer wieder habe ich auf diesen Seiten über den zunächst schleppenden, dann jedoch zunehmenden Ausbau der Solarenergie in München berichtet. Inzwischen sind in München etwa 200 MWp installiert und der weitere Ausbau schreitet stetig voran.

Leider hat sich im gleichen Zeitraum die Finanzlage der Stadt deutlich verschlechtert. Über alle Referate hinweg wird jetzt nach Einsparmöglichkeiten gesucht. Auch das Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude (FkG) der Landeshauptstadt wurde bereits deutlich reduziert. Die Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken, d.h. kleinen PV-Anlagen, die an der Balkonbrüstung montiert und einfach über eine vorhandene Steckdose angeschlossen werden können, gibt es allerdings weiterhin. In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am vergangenen Dienstag wurde zudem beschlossen, verstärkt dafür zu werben.

Warum ich diese städtische Subvention nicht mehr für sinnvoll halte, wird im folgenden Beitrag ebenso erläutert wie ein paar Gedanken zur Förderung der privat installierten Solarenergie in Deutschland insgesamt.

Gegenstand der Vorlage für die Sitzung am vergangenen Dienstag war ein Antrag des Bezirksausschusses Au-Haidhausen. Danach sollen die Stadtwerke zusammen mit der Stromrechnung ihre Kunden auf die Vorteile von Balkonkraftwerken hinweisen, um dadurch den weiteren Ausbau der Solarenergie in München zu unterstützen.

Die Verwaltung hat diesen Vorschlag in modifizierter Form aufgegriffen. Sie wird die Stadtwerke bitten, in ihrem digitalen Newsletter noch einmal in einem speziellen Artikel über die Einsatzmöglichkeiten von Balkonkraftwerken und deren finanzielle Förderung durch die Stadt zu informieren.

Der Ausschuss am Dienstag hat diese Vorlage ohne weitere Diskussion angenommen.

Nun sind Balkonkraftwerke durchaus eine sinnvolle Möglichkeit, sich für die Energiewende zu engagieren und gleichzeitig Geld zu sparen. Etwa 4% der in München installierten Solarleistung kommen laut Vorlage von einigen tausend Balkonkraftwerken. Allerdings ist die Rentabilität dieser Anlagen inzwischen so offensichtlich geworden, dass aus meiner Sicht keinerlei Notwendigkeit mehr besteht, deren Anschaffung weiterhin finanziell zu fördern.

Dies erkennt man aufgrund folgender Überlegungen:

Nach dem aktuell geltenden FkG werden Balkonkraftwerke mit 0,4 EUR pro Wp gefördert, begrenzt auf 800 Wp bzw. 50% der Gesamtkosten.

Was kostet ein Balkonkraftwerk mit 800 Wp? Wie im gesamten Bereich der Photovoltaik sind die Preise in den letzten drei Jahren noch einmal massiv gefallen. Kosteten solche Anlagen vor einigen Jahren (als das FkG aufgesetzt worden ist) noch 500 – 1000 EUR, findet man heute problemlos Angebote wie dieses hier:

Ein aktuelles Angebot für ein Balkonkraftwerk mit mehr als 800Wp. Die Anlage kostet weniger als 200 EUR

Für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung muss man ungefähr abschätzen, welche Erträge d.h. Ersparnisse der Stromkosten sich damit erzielen lassen. Das hängt von einer Vielzahl von Parametern ab, wie der Ausrichtung der Module und dem Tagesgang des eigenen Stromverbrauchs. Genauere Angaben dazu finden sich beispielweise hier. Eine ganz grobe Gesamtabschätzung kommt auf eine Stromkostenersparnis von etwa 100 – 150 EUR pro Jahr. Damit hat sich die oben gezeigte Anlage ohne jede Förderung bereits nach weniger als zwei Jahren amortisiert und damit noch vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit. Realistisch ist eine Lebensdauer von 10 Jahren und mehr. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Nachfrage nach diesen Anlagen stark zugenommen hat. Allein im Mai 2026 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur ebenso wie in den Vormonaten über 40.000 neue Balkonkraftwerke in Deutschland installiert.

Unter den aktuell geltenden Förderbedingungen würde die obige Anlage mit 100 EUR gefördert. Da kann man sich schon fragen, ob die Stadt München in Zeiten knapper Kassen dieses Förderprogramm nicht umgehend einstellen sollte. Die insgesamt pro Jahr ausbezahlten Beträge mögen für den Haushalt der Stadt München (etwa 9 Mrd EUR) von untergeordneter Bedeutung sein. Einen Grund, eine Förderung fortzuführen, die offensichtlich nicht mehr benötigt wird, kann ich dennoch nicht erkennen.

Ähnliche Überlegungen gelten aus meiner Sicht für die bundesweit garantierte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Dieses Bundesgesetz ist im April 2000 in Kraft getreten und eine beeindruckende Erfolgsgeschichte. Die feste Vergütung für ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom hat über zweieinhalb Jahrzehnte hinweg in Deutschland und weltweit zu einer stetig wachsenden Nachfrage nach Solaranlagen geführt, mit der die Fertigung von enorm günstigen und hocheffizienten Solarmodulen erst wirtschaftlich möglich geworden ist. Dass die industrielle Herstellung von Solarmodulen aktuell fast nur noch in China erfolgt, steht auf einem anderen Blatt.

Allerdings ist es jetzt an der Zeit, die staatliche Einspeisevergütung zu beenden. Ebenso wie die Münchner Förderung nach dem FkG braucht es diese Subvention nicht mehr, damit sich eine Solaranlage auf dem eigenen Dach lohnt. Auch diese Aussage lässt sich anhand einiger Zahlen leicht nachvollziehen:

Eine typische Solaranlage auf einem Einfamilienhaus mit 10 kWp und einem 10 kWh Speicher kostet heute weniger als 13.000. EUR. Damit lassen sich je nach Standort etwa 8000 – 11.000 kWh Strom pro Jahr erzeugen. Effizient wird das Ganze, wenn der erzeugte Strom direkt vor Ort, ohne Belastung der Netze, direkt verbraucht wird. In Frage kommt dafür neben dem Hausstrom für Kochen, Licht etc., insbesondere eine Wärmepumpe und eines oder mehrere Elektroautos.

Mit dem „Solarisator“ der Hochschule Berlin kann man mit wenigen Klicks ausrechnen lassen, dass die Eigenverbrauchsquote des Solarstroms damit im Bereich von 50 % liegt. Das bedeutet, dass die Solaranlage ohne jede staatliche Subvention bereits zu jährlichen Kostenersparnissen von mehr als 1500 EUR führt und sich damit innerhalb von 9 Jahren amortisiert. Die typische Lebensdauer einer PV-Dachanlage liegt bei 20 Jahren und wird zumindest für die PV-Module üblicherweise von einer Garantie des Herstellers abgedeckt.

Im Ergebnis rechnet sich eine solche Anlage selbst dann, wenn auf den überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird, keine staatlich garantierte Einspeisevergütung (von aktuell 7ct) mehr bezahlt wird.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Solarenergie ihren Weg machen wird. Wer das nicht glaubt, kann sich das rasante Wachstum der installierten Solarleistung in Deutschland auf den Seiten der Bundesnetzagentur anschauen:

Wachstum der Solarenergie in Deutschland (Quelle: Bundesnetzagentur)

oder weltweit die Schaubilder im Ember Global Energy Report.

Exponentielles globales Wachstum der Solarenergie (Quelle: Global Electricity Review 2026 | Ember)

In Zeiten knapper Kassen sowohl in München als auch im Bundeshaushalt sollten daher Förderbeträge, die einstmals höchst sinnvoll waren, um den Ausbau der Solarenergie in Gang zu setzen, ab jetzt eingespart werden.

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