Keine leichte Aufgabe

Über die schwierige Finanzlage der Stadt München habe ich schon mehrfach berichtet, beispielsweise hier. Die Vollversammlung am vergangenen Mittwoch hat sich einmal mehr mit diesem Thema beschäftigt. Im sogenannten Eckdatenbeschluss geht es um die Planung des Haushalts 2027. Einzahlungen und Auszahlungen von jeweils über 9 Mrd. Euro bestimmen, was im kommenden Jahr in München finanziert werden kann. Die Vorlage des Stadtkämmerers und die Diskussion im Stadtrat lassen schon jetzt erkennen, dass noch erhebliche Ausgabenkürzungen und/oder Einnahmeverbesserungen erforderlich sind, um bis Jahresende einen ordnungsgemäßen Haushalt zu verabschieden. Aber was ist eigentlich ein „ordnungsgemäßer“ Haushalt ? Im folgenden Beitrag wird die Systematik des städtischen Haushaltes kurz dargestellt und dann auf die aktuellen Entwicklungen und die Diskussion in der Vollversammlung eingegangen.

Die Finanzen von Städten, Ländern und dem Bund werden durch jährliche Haushalte gesteuert. Das macht das Verständnis zunächst einfach, denn man muss nur die zu erwartenden Einnahmen mit den geplanten Ausgaben vergleichen. Auf kommunaler Ebene ist die Situation allerdings komplizierter, da die städtische Finanzplanung zwei Haushalte benötigt, den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt.

  • Der Verwaltungshaushalt stellt die laufenden Einnahmen aus Steuern, Finanzzuweisungen von Bund und Land und weiteren Einzahlungen den laufenden Ausgaben der Stadt gegenüber. Fortlaufende Ausgaben fallen insbesondere für das städtische Personal, Auszahlungen an Dritte, aber auch für Zinsen und Tilgungen an (siehe unten). Im Verwaltungshaushalt darf die Stadt keine (!) Schulden machen, vgl. Art. 64 (3) der Bayrischen Gemeindeordnung. Gelingt es nicht, einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt aufzustellen, verliert die Stadt ihre kommunale Selbstständigkeit und wird von der Regierung von Oberbayern verwaltet.
  • Der Vermögenshaushalt (auch Investitionshaushalt genannt) legt fest, für welche Investitionen die Stadt Geld ausgibt, beispielsweise Schulbauten, Straßen, etc. Hier kann die Stadt Schulden machen, um größere Projekte zu finanzieren. Allerdings begrenzt die Bayrische Gemeindeordnung den Umfang dieser Schulden auf die „dauernde Leistungsfähigkeit“ der Stadt, vgl. Art. 61 der Bayrischen Gemeindeordnung. Mit anderen Worten muss die Stadt München in einem ordnungsgemäßen Verwaltungshaushalt so große Überschüsse erzielen, dass sie damit dauerhaft die Zinsen und die Tilgung ihrer geplanten Schulden finanzieren kann. Sämtliche politischen Gestaltungswünsche des Stadtrates müssen, wenn alles zusammengerechnet wird, diese Bedingung erfüllen. Das ist geltendes Bayrisches Kommunalrecht, an dem man nicht vorbeikommt.

Die Planung der beiden Haushalte für das kommende Jahr geschieht in mehreren Schritten:

Anfang des Jahres wird eine erste Finanzplanung aufgestellt, angelehnt an den Haushalt des laufenden Jahres. In der Jahresmitte erfolgt mit dem Eckdatenbeschluss die sogenannte Entwurfsplanung. Im Dezember findet der Schlussabgleich statt, mit dem letzte Änderungen, beispielweise beim Steueraufkommen, berücksichtigt werden.

In der Sitzung am Mittwoch ging es um den zweiten Schritt, d.h. den Eckdatenbeschluss. Die nachfolgende Grafik aus der Anlage 1 der Stadtkämmerei zeigt jeweils in der linken Spalte die Einnahmen bzw. Ausgaben im Verwaltungshaushalt des laufenden Jahres („HPL 2026“ ), in der mittleren Spalte die Pläne für den Haushalt 2027 vom Anfang diesen Jahres („FIPL 2027 mit HSK“ ) und in der rechten Spalten („EDB 2027“ ) die aktuellen Zahlen des am Mittwoch verabschiedeten Eckdatenbeschluss.

Der geplante Verwaltungshaushalt 2027 gemäß Anlage 1 zum Eckdatenbeschluss 2027

Aus dieser komplizierten Grafik kann man eine Menge lernen:

  • Die Einnahmen der Stadt werden zum größten Teil durch die Gewerbesteuer bestimmt. Hier wurde Anfang des Jahres noch ein Aufkommen von 3,9 Mrd EUR erwartet. Inzwischen ist dieser Betrag um 90 Mio EUR auf 3,81 Mrd EUR gesunken. Dies spiegelt die schlechtere Lage der Münchner Unternehmen wieder. Käme es darüber hinaus zu größeren Ausfällen der Gewerbesteuer, hätte das fatale Folgen für den gesamten Haushalt.
  • Auf der Ausgabenseite betrifft der größte Posten sogenannte Transferauszahlungen. Das sind Zahlungen der Stadt an Dritte (Personen, Firmen, Vereine). Darunter fallen sowohl durch Landes- und Bundesgesetze festgelegte Beträge wie die Sozialhilfe, als auch freiwillige Leistungen der Stadt, beispielweise die Unterstützung von privaten Kindergärten oder Kulturträgern. Leider zeigt die Grafik keine Aufteilung in gesetzlich festgelegte und freiwillige Transferauszahlungen.

Direkt beeinflussen kann der Stadtrat den zweitgrößten Posten auf der Ausgabenseite, die Personalauszahlungen. Hier erkennt man einen Anstieg von 2,585 Mrd. EUR auf 2,628 Mrd. EUR. Das entspricht einer Zunahme von knapp 1,7 %. In der Vorlage verweist der Kämmerer auf die bereits vom Stadtrat verabschiedete „Personalstrategie 2030“, nach der die Personalkosten der Stadt sich nur noch „seitwärts“ und nicht mehr nach oben bewegen sollen. So ganz gelungen ist das noch nicht.

Der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben liefert die Überschüsse im Verwaltungshaushalt 2027.

Veränderung der erwarteten Überschüsse im Verwaltungshaushalt, Anlage 1 zur Vorlage

War die Kämmerei zunächst von einer Steigerung des Überschusses um 18 Mio EUR im Vergleich mit dem laufenden Haushaltsjahr 2026 ausgegangen, so hat sich die Prognose inzwischen auf 167 Mio verschlechtert. Dieser Betrag reicht laut Stadtkämmerei nicht aus, um die Schulden der Stadt für ihre geplanten Investitionen zu finanzieren, auch wenn diese bereits um 350 Mio EUR reduziert worden sind. Aktuell wird im Vermögenshaushalt für 2027 von 2,265 Mrd EUR neuen Schulden ausgegangen. Der Kämmerer hat daher den Referaten und dem Stadtrat vorgegeben, im Verwaltungshaushalt bis Jahresende noch weitere 41 Mio EUR einzusparen.

In der Vorlage zum Eckdatenbeschluss hat die Kämmerei aufgezeigt, wo bereits gespart wird. Hier ein Auszug aus dieser „Streichliste“ :

Auszug aus der bereits beschlossenen Streichliste des Münchner Stadtrates

Deutlich härter sind die weiteren Einsparungen, die die Kämmerei als Optionen auflistet:

Zukünftige Sparoptionen gemäß Vorlage der Kämmerei

Die Stadträtinnen und Stadträte sind nicht zu beneiden, bis Ende des Jahres Entscheidungen zu treffen, die einerseits die notwendigen Einsparungen erzielen und andererseits den Kern der sozialen Infrastruktur Münchens nicht beschädigen. Dies wäre aus meiner Sicht der Fall, wenn Bildungsprojekte für benachteiligte Jugendliche gestrichen werden oder die Altenservicezentren in den Münchner Stadtbezirken in größerem Umfang aufgegeben würden. Das schließt allerdings ein genaue Prüfung, was wo wirklich gebraucht wird, nicht aus. Gleiches gilt für die zahlreichen Programme des Referats für Klima und Umwelt (wie beispielhaft im letzten Bericht erläutert).

Welche Möglichkeiten gibt es ansonsten, die schwierige Finanzlage der Stadt zu meistern?

In der Vollversammlung am vergangenen Mittwoch wurde insbesondere ein Vorschlag diskutiert: Die CSU-Fraktion hat angeregt, den 23 % Anteil der Stadt am Münchner Flughafen weitgehend zu verkaufen. Laut Manuel Pretzl ließen sich damit Erlöse von ca. 1 Mrd. EUR erzielen und die Schuldenaufnahme für Investitionen entsprechend verringern. Das würde die notwendigen Überschüsse im Verwaltungshaushalt jedes Jahr um über 30 Mio EUR verringern.

Der Änderungsantrag, mit dem die CSU-Fraktion diese Idee eingebracht hat, wurde zwar abgelehnt. Allerdings war auf Seiten der SPD durchaus zu erkennen, dass man sich dieser Frage noch einmal vertieft zuwenden will. Die Argumente für bzw. gegen einen solchen Verkauf sind wie folgt:

Der Anteil der Stadt am Flughafen hat seit 2020 keine Ausschüttungen mehr erbracht. In den guten Jahren 2015 – 2019 betrugen die jährlichen Gewinnausschüttungen für die Stadt jeweils nur knapp 7 Mio EUR. Den Rekordgewinn in 2025 von 169 Mio EUR hat der Flughafen komplett reinvestiert. Daher wäre – jedenfalls aktuell – ein Verkauf für eine Milliarde EUR finanziell betrachtet ein gutes Geschäft, denn dann fielen pro Jahr die genannten 30 Mio EUR Finanzierungskosten weg.

In der Debatte hat Prof. Hofmann von der FDP eingewandt, dass die Milliarde wohl nur dann erzielt werden kann, wenn man den Kreis der Käufer nicht auf den Bund, den Freistaat oder die Lufthansa einschränkt, sondern auch andere Investoren zulässt. Letzteres hatte die CSU-Fraktion ausgeschlossen.

Mehrere Vertreter der Rathauskoalition haben angemerkt, dass man sich im Gesellschafterkreis des Flughafens in Anbetracht des Rekordgewinns in 2025 für die Zukunft für substantielle Ausschüttungen einsetzen werde. Ein Verkauf sei daher nicht sinnvoll.

Die Grünen sind aus prinzipiellen Erwägungen gegen einen Verkauf. Hier geht es wohl um die Einflussnahme auf die Geschäftsführung des Flughafens, insbesondere um den Bau einer weiteren Startbahn verhindern zu können.

Aus meiner Sicht sollte über den Verkauf vertieft nachgedacht werden. Wäre beispielsweise die Lufthansa tatsächlich bereit, so viel Geld für den Erwerb des Anteils zu bezahlen, schiene mir diese Entlastung des städtischen Haushalts durchaus überlegenswert. Zum Vergleich: Eigentümer des neuen Hauptbahnhofs, der zur Zeit gebaut wird, ist nicht die Stadt, sondern die Deutsche Bahn. Anders als Energieversorger oder Wasserwerke gehören in meinem Verständnis solche Elemente der Verkehrsinfrastruktur nicht zum Kern der Daseinsvorsorge, der immer in der Hand der Stadt verbleiben sollte.

Andere Investoren als die Lufthansa, den Bund oder den Freistaat von vorneherein komplett auszuschließen, halte ich nicht für sinnvoll. So wie die Fraport AG des Frankfurter Flughafens weltweit an 29 ausländischen Flughäfen Anteile hält, könnten auch europäische oder sogar weltweite Investoren einen Minderheitsanteil am Münchner Flughafen erwerben.

Unabhängig davon, ob man den Einmaleffekt des Anteilsverkaufs tatsächlich realisieren kann und will, verbleibt die Sanierung des Haushaltes der Stadt München eine erhebliche Herausforderung. Mittel- und langfristig kommt dabei der wirklichen Stabilisierung der städtischen Personalkosten die größte Bedeutung zu. Wäre die Entwicklung der Personalkosten tatsächlich eine „Seitwärtsbewegung“, hätte man die angestrebte Entlastung um weitere 41 Mio EUR für 2027 bereits erreicht.

Gelingen kann dies nur durch erhebliche Produktivitätsgewinne in der Verwaltung. Wer heute beispielsweise eine simple Genehmigung für das Aufstellen einiger Plakate beantragt, kann immer noch keine digitale Lösung nutzen, sondern muss ein handschriftlich unterschriebenes Formular beim Kreisverwaltungsreferat einreichen. Dann bekommt man vier Wochen später postalisch eine mehrseitige Genehmigung zusammen mit der Bitte, die dort genannte Gebühr von 30 EUR nicht sofort zu bezahlen. Man solle stattdessen noch auf einen separaten Gebührenbescheid warten, der Wochen später ebenfalls postalisch versandt wird.

Das ist nur ein Beispiel. Aber es zeigt, dass jedenfalls dieser Vorgang verwaltungsintern noch mit Papier abgewickelt wird. Die Digitalisierung lässt damit noch erhebliches Potential zur Produktivitätssteigerung der Münchner Verwaltung vermuten. Wenn das gelingt, kann in Zukunft mit weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr geleistet werden und der Verwaltungshaushalt wird nicht nur einmal, sondern dauerhaft entlastet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert