Auf den Brennstoff kommt es an!

In den letzten Jahren sind die Feinstaubbelastungen in München immer weiter zurückgegangen. Vor kurzem war der Presse zu entnehmen, dass die ursprünglich geplante zweite Stufe beim Verbot alter Dieselfahrzeuge innerhalb des Mittleren Rings nicht mehr in Kraft gesetzt wird, da die gesetzlichen Grenzwerte auch an vielbefahrenen Straßen kaum noch überschritten werden.

Ist damit alles gut? Ganz und gar nicht, denn die geltenden Grenzwerte liegen laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) viel zu hoch. Seit 2001 hat die WHO ihre Empfehlungen deutlich verschärft (teilweise um einen Faktor vier), ohne dass darauf von der EU oder der Bundesregierung reagiert worden ist. Die aktuellen Schadstoffbelastungen gehen jedoch nicht nur von alten Dieselfahrzeugen aus, sondern auch von Kaminöfen, die sich in Zeiten unsicherer und teurer Gasversorgung großer Beliebtheit erfreuen. In diesem Zusammenhang hat eine Bürgerversammlung des Stadtbezirks Pasing-Obermenzing im März gefordert, die Vorschriften für Holzfeuerungsanlagen in München zu verschärfen. Für die Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt am vergangenen Dienstag hat die Verwaltung daraufhin eine Vorlage erarbeitet, in der ausgeführt wird, warum keine Änderungen erforderlich seien.

Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, welche Vorschriften für Kaminöfen in München aktuell gelten und wie die verbleibenden Schadstoffbelastungen deutlich verringert werden könnten.

Eine erste Frage ist, welchen Anteil Kaminöfen an den Schadstoffen in der Luft haben. Die Vorlage liefert dazu leider keine Zahlen für München, verweist aber auf eine detaillierte Studie aus Augsburg und Auswertungen des Landesamts für Umwelt. Danach sind 20% – 24% der Belastungen mit Feinstaubpartikeln auf sogenannte private Einzelfeuerungsanlagen, d.h. Kaminöfen und Heizungsherde, zurückzuführen.

In München gibt es seit 1999 eine kommunale Verordnung, die den Betrieb solcher Anlagen regelt. Die aktuelle Fassung ist von 2014. Dieses Dokument ist nicht ganz einfach zu lesen, aber die wichtigsten Vorschriften lassen sich in etwa so zusammenfassen:

  • Neue Öfen müssen die aktuellen Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) einhalten, d.h. < 0,02 g/m³ Feinstaub im Abgasstrom. Nachgewiesen werden kann das durch entsprechende Angaben des Herstellers auf dem Typenschild.
  • Für ältere Kaminöfen gilt ein höherer Grenzwert von 0,04 g/m³. Geräte, die nicht einmal diesen Grenzwert schaffen, dürfen seit Dezember 2018 in München nicht mehr betrieben werden. Damit sind die in München geltenden Übergangsvorschriften in doppelter Hinsicht strenger als die bundesweit geltenden Regeln: Denn zum einen müssen Altanlagen danach erst Ende 2024 stillgelegt werden. Zum anderen ist ein Weiterbetrieb von alten Öfen bereits dann erlaubt, wenn nicht der Münchner Grenzwert von 0,04 g/m³, sondern nur der höhere Wert von 0,1 g/m³ eingehalten wird.

Nun könnte man meinen, dass vor diesem Hintergrund in der Tat kein Handlungsbedarf mehr besteht. So haben es auch die Mitglieder des Ausschusses gesehen und die Vorlage ohne Debatte einfach durchgewunken.

Das Problem liegt aber – ähnlich wie bei Dieselfahrzeugen – im Unterschied zwischen den theoretischen Emissionswerten eines Kaminofens und dem realen Schadstoffausstoß. Allerdings ist hier keine geheime Steuersoftware verantwortlich, sondern die Restfeuchte im Brennholz.

Die Stiftung Warentest hat auf dieses Problem bereits 2011 in einem längeren Artikel hingewiesen, aus dem die folgende Abbildung stammt:

Abhängigkeit der Feinstaubemissionen von der Restfeuchte
(Quelle: Stiftung Warentest)

Wie man aus dem Schaubild ungefähr abschätzen kann, erfüllt Ofen 1 bei der Verwendung von optimal trockenem Holz die strengen Münchner Grenzwerte für Neugeräte (etwa 20 Milligramm pro m³ = 0,02 g/m³). Aber auch dieser Ofen stößt schon bei einer Restfeuchte von 25% die zehnfache Menge an Feinstaub aus. Dabei muss man wissen, dass eine Restfeuchte von 25% gerade noch erlaubt ist, auch in München. Ist die Restfeuchte noch höher, beispielsweise wenn das Holz vor dem Verfeuern zu kurz gelagert worden ist, steigen die Feinstaubwerte weiter an.

Die Bestimmung der Restfeuchte erfordert ein spezielles Messgerät und müsste theoretisch bei jedem Holzscheit erfolgen, um eine saubere Verbrennung zu garantieren. Das passiert natürlich nicht. Im Gegenteil, in Zeiten großer Nachfrage nach Holzbrennstoffen, wie beispielsweise im letzten Winter, ist durchaus damit zu rechnen, dass auch Holz mit einer Restfeuchte von mehr als 25% verkauft und verbrannt wird.

Wie könnte man das verhindern? Aus meiner Sicht wäre die einfachste Lösung, das Verbrennen von Scheitholz in Münchner Kaminöfen zu untersagen (im ländlichen Raum ist die Feinstaubbelastung viel geringer). Denn es gibt eine einfache und überall erhältliche Alternative: Holzbriketts, die aus miteinander verpressten Sägespänen hergestellt werden.

Typische Holzbriketts für einen Kaminofen
(Quelle: BAUHAUS)

Der Herstellungsprozess ist ein industriell genormter Vorgang und führt zu einem Brennstoff mit Restfeuchten im Bereich < 10%. Damit reduzieren sich die Feinstaubwerte ganz erheblich, vgl. das obige Schaubild. Preislich gibt es nach meiner eigenen Erfahrung kaum Unterschiede zwischen Kaminholz und Holzbriketts. Der einzig wirkliche Unterschied ist das fehlende „Knacken“ beim Verbrennen. Genau dies wird aber durch die Restfeuchte im Holz verursacht, die zu den erhöhten Feinstaubemissionen führt.

Welche Brennstoffe in einem Kaminofen verbrannt werden dürfen, wird in §3 BImSchV geregelt. Ob die Stadt München mit ihrer eigenen Brennstoffverordnung weitergehende Einschränkungen vornehmen könnte, weiß ich nicht. Sinnvoll wäre es, um in Zukunft nicht nur die gesetzlichen Grenzwerte der Feinstaubbelastung, sondern auch die strengeren Anforderungen der WHO für eine saubere Luft in München zu erfüllen.

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