Jährlich 50 Millionen für die Stadtkasse – einfach futsch

Städtereisen sind voll im Trend. Zusammen mit Hamburg liegt München aktuell auf Platz zwei der in Deutschland besuchten Städte. Das bringt viel Geld in die Stadt, allerdings nicht in die Stadtkasse, jedenfalls nicht direkt. Das ist in vielen anderen Städten anders. So erheben beispielsweise Berlin, Hamburg, Frankfurt und Köln jeweils eine „Bettensteuer“ , die typischerweise einige Euro pro Übernachtung beträgt. Nichts anderes gilt in Rom, Paris oder Barcelona. Begründet wird das mit der Nutzung der städtischen Infrastruktur durch die Gäste und den Kultureinrichtungen, die alle aus den städtischen Haushalten (mit-) finanziert werden.

Da liegt es nahe, dass auch die Stadt München diese Finanzquelle erschließt. Mit einer Vorlage wollte die Stadtkämmerei im Finanzausschuss am vergangenen Dienstag einen entsprechenden Grundsatzbeschluss des Stadtrates herbeiführen. Warum daraus nichts wird und die Stadt bis auf weiteres keine direkten Einnahmen aus dem boomenden Städtetourismus erhält, wird im Folgenden erläutert und kommentiert.

Auslöser für die Initiative der Stadtkämmerei ist ein aktueller Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022, mit dem die Übernachtungssteuern mehrerer deutscher Städte (Hamburg, Freiburg, etc.) für zulässig erklärt worden sind. Für die Erhebung dieser Steuer braucht es allerdings Landesgesetze, die den Städten den Erlass entsprechender Satzungen ermöglichen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Hotels diese Steuer nicht selber zahlen müssen, sondern lediglich von den Gästen vereinnahmen, um sie dann an die Stadt abzuführen. Das Verfahren entspricht dem Bezahlen einer Kurtaxe, wie man es aus vielen Urlaubsorten kennt.

Nun könnte man meinen, dass jede Stadt selbst entscheiden sollte, ob sie solch eine Steuer erheben möchte. Die Rahmenbedingungen sind nämlich durchaus unterschiedlich: Während eine Kleinstadt im bayrischen Wald bei Erhebung einer Bettensteuer vielleicht befürchten muss, dass Touristen im günstigeren Nachbarort absteigen, erscheint es eher unwahrscheinlich, dass ein amerikanischer Tourist in München sich von ein paar Euro Zusatzkosten abschrecken lässt und lieber nach Recklinghausen fährt.

Das sieht die bayrische Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern allerdings ganz anders. Unmittelbar vor der Sitzung des Münchner Finanzausschusses am Dienstag wurde bekannt, dass Bayern per Landesgesetz die Erhebung einer Übernachtungssteuer grundsätzlich verbieten will. Der Finanzausschuss hat daher die Diskussion der Vorlage in den Januar verschoben, um abzuwarten, was auf Landesebene passiert.

Käme es tatsächlich zu einem bayernweiten Verbot der Übernachtungssteuer, hielte ich das für einen großen Fehler. Flüchtlingskrise, Pflegenotstand, Investitionen in die Verkehrswende sind nur einige der Gründe, warum die Finanzen vieler Städte in Bayern extrem angespannt sind. In der aktuellen Vorlage führt die Stadtkämmerei aus, dass die Übernachtungszahlen in München nach Corona wieder auf Rekordniveau angestiegen sind. Mit einer Übernachtungssteuer von beispielsweise 5% würden sich danach jedes Jahr Einnahmen in Höhe von ca. 50 Mio Euro generieren lassen. Das ist eine Menge Geld.

Lobbyverbände wie der Hotel- und Gaststättenverband argumentieren, dass solche eine Übernachtungssteuer im Ergebnis dazu führen würden, dass bei ihnen weniger hängen bleibt. Aber ist das wirklich so? Bis zur Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen von 19% auf 7% (warum eigentlich?) im Jahr 2010 war die Belastung der Gäste noch deutlich höher. Wer eine Übernachtungssteuer kategorisch ablehnt, muss auch erklären, wer stattdessen die ständig steigenden Kosten für den umfangreichen Kulturbetrieb Münchens bezahlen soll, der die Stadt für Touristen so attraktiv macht.

Vielleicht überzeugt die Staatsregierung ja folgende Überlegung. Etwa 40% der Übernachtungsgäste des Städtetourismus kommen aus dem Ausland. Ich vermute, dass auch die 60% innerdeutsche Touristen, die in München übernachten, zum großen Teil nicht in Bayern wohnen. Umgekehrt müssen Bewohner des Freistaats bei Reisen ins In- und Ausland immer öfter solche Steuern bezahlen. Das kann nicht richtig sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert