Die Stadt München stellt ab 2027 einen Teil der Müllentsorgung um. Während für leichten Verpackungsmüll bislang nur Sammelcontainer (wie für Altglas) zur Verfügung stehen, wird ab 2027 jeder Haushalt mit einer gelben Tonne zum Recycling der darin enthaltenen Wertstoffe ausgestattet. Die neue Tonne wird alle zwei Wochen geleert. Informationen über das geänderte Entsorgungssystem finden sich beispielsweise hier. In Zukunft verfügt damit jeder Haushalt über vier Tonnen zur Abfallentsorgung, die braune Biotonne für organische Abfälle, die blaue Papiertonne, die neue gelbe Wertstofftonne und die schwarze Restmülltonne.
Bislang berechnen sich die Müllgebühren ausschließlich nach der Größe und der Häufigkeit der Leerung der Restmülltonne. So kostet beispielsweise die wöchentliche Abholung einer 120l Tonne aktuell 439,92 EUR pro Jahr.
Von der Einführung der neuen Wertstofftonne verspricht sich die Stadt eine deutliche Reduzierung des Restmüllaufkommens und eine höhere Recyclingquote. Allerdings führt das zu Finanzproblemen der Abfallentsorgung in München. Denn wenn weniger Restmüll anfällt, sinkt auch das Gebührenaufkommen. Das Kommunalreferat hat daher am vergangenen Donnerstag im Kommunalausschuss eine neue Gebührenstruktur vorgestellt, die im Folgenden kurz erläutert wird.
In der Vorlage des Kommunalreferats finden sich interessante Zahlen zum Müllaufkommen in München und zur erwarteten Entwicklung: Aktuell fallen in München etwa 200 kg Restmüll pro Person und Jahr an. Diese Menge soll bis 2025 um 35% auf 127 kg sinken.
Die Kosten der Müllbeseitigung und des Recyclings nehmen allerdings nicht proportional mit dem Restmüllaufkommen ab. Denn der Aufwand für die Sammlung und Verarbeitung von Papier, Biomüll, etc. sowie der Betrieb der Wertstoffhöfe der Stadt bleibt bei weniger Restmüllaufkommen in etwa gleich. Zwar werden mit dem recycelten Material auch Einnahmen erwirtschaftet. Deren Höhe wird aber im Wesentlichen durch Marktschwankungen bestimmt.
Wenn das Restmüllaufkommen tatsächlich sinkt, müsste die Stadt München nach dem bisherigen Gebührenmodell die Müllgebühren pro Restmülltonne anheben, um weiterhin dieselben Einnahmen zu generieren. Nach Art. 8 Abs. 4 des Bayrischen Kommunalabgabengesetzes sollen die Gebühren die Ausgaben decken. Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt sind ebenso unzulässig wie zu hohe Gebühren, die anderweitig verwendet werden. Insbesondere durch die Einführung der gelben Tonne 2027 vermutet das Abfallwirtschaftsamt eine deutliche Abnahme des Restmüllaufkommens.
So ganz überzeugend erscheint mir die Vermutung nicht zu sein. Untersuchungen zeigen, dass der Münchner Restmüll bislang noch erhebliche Anteile an recyclingfähigen Materialien enthält:

Der größte Teil des „falsch“ entsorgten Restmülls sind jedoch nicht die etwa 10% Kunststoffe, die in Zukunft hoffentlich in die gelbe Tonne wandern, sondern der große Anteil an Organik, der bereits jetzt in der braunen Biotonne entsorgt werden könnte. Weder in der Vorlage noch in der Diskussion im Ausschuss wurde erkennbar, warum die Münchnerinnen und Münchner in dieser Hinsicht ihr Verhalten plötzlich ändern sollten.
Das neue Gebührenmodell ist bislang noch nicht im Detail ausformuliert. Klar ist allerdings gemäß Vorlage, dass in Zukunft für jeden Haushalt eine Grundgebühr für die Müllentsorgung erhoben wird, die unabhängig von der zu entsorgenden Restmüllmenge ist. Daneben gibt es einen sogenannten Leistungspreis, der linear mit dem Volumen und der Häufigkeit der Leerung der Restmülltonne steigt. Für die bislang kostenlosen Papier- und Biotonnen wird ebenfalls eine – niedrige – Grundgebühr erhoben. Damit soll in Zukunft sichergestellt werden, dass nur Papier- und Biotonnen bestellt werden, die auch tatsächlich regelmäßig genutzt werden.
Der entscheidende Parameter bei der neuen Gebührenordnung ist die Verteilung der Kosten auf die Grundgebühren und den Leistungspreis. Vorgesehen ist eine Aufteilung 40% zu 60%, d.h. 40% der Gesamtkosten der Müllentsorgung und des Recyclings in München werden in Zukunft über die neuen Grundgebühren finanziert.
Das bringt der städtischen Abfallwirtschaft mehr finanzielle Stabilität als das bisherige Modell. Gebührenanpassungen, die immer unbeliebt sind, werden seltener erforderlich.
Im Ausschuss war genau diese Aufteilung der umstrittene Punkt. Die ÖDP hätte lieber eine niedrigere Grundgebühr gesehen, die nur 20% der Kosten abdeckt, um damit einen größeren Anreiz zu erhalten, Restmüll zu sparen. Alle anderen Parteien von Linke bis AfD sind jedoch dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt.
Abschließend hat der AfD-Vertreter vehement gegen die aus seiner Sicht sinnlosen Klimaschutzmaßnahmen bei der Müllbeseitigung gewettert und gefordert, deren Anteil an den Kosten der Müllentsorgung für die Bürgerinnen und Bürger offenzulegen.
Das kann man leicht aus den Angaben in der Vorlage abschätzen. Klimaschutz spielt im Wesentlichen bei der Müllverbrennung eine Rolle. Hier muss auch die Münchner Abfallwirtschaft seit 2024 für den Ausstoß von CO2 zahlen. Pro Tonne Restmüll, der verbrannt wird fällt in etwa 1 Tonne CO2 an. Die CO2-Preise liegen aktuell bei etwa 60 EUR pro Tonne. Da der Restmüll im Wesentlichen verbrannt wird, fallen bei jährlich 200 kg Restmüll ca. 12 EUR CO2-Kosten pro Person und Jahr an.
Wem das zu viel ist, der kann einfach mehr recyclen. Damit werden – nach dem neuen Gebührenmodell – die 60% des Leistungspreises für den Restmüll kleiner und auch die darin enthaltenen CO2-Kosten.
