{"id":4944,"date":"2025-02-03T23:35:01","date_gmt":"2025-02-03T23:35:01","guid":{"rendered":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=4944"},"modified":"2025-02-05T15:38:39","modified_gmt":"2025-02-05T15:38:39","slug":"spottbillig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=4944","title":{"rendered":"Spottbillig"},"content":{"rendered":"\n<p>Die aktuelle Verkehrspolitik der Stadt M\u00fcnchen kostet Parkpl\u00e4tze. Immer wenn der \u00f6ffentliche Raum zugunsten von Rad- und Fu\u00dfwegen neu verteilt wird, fallen Stellpl\u00e4tze weg, mal mehr, mal weniger. Gleichzeitig steigt die <a href=\"https:\/\/stadt.muenchen.de\/dam\/jcr:8be559ce-8285-4212-b78c-51637334b79c\/jt250703.pdf\">Anzahl der in M\u00fcnchen zugelassenen Fahrzeuge<\/a> noch an, auf inzwischen fast 900.000. Wie passt das zusammen?<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Antwort ist das <strong>Parkraummanagement<\/strong>. Damit werden Anwohner in ausgew\u00e4hlten Stra\u00dfen, in denen die Parkpl\u00e4tze besonders knapp (geworden) sind, beim Parken bevorzugt. Seit \u00fcber 20 Jahren weist die Stadtverwaltung Parkraumlizenzgebiete aus, die sich inzwischen weit \u00fcber den Innenstadtbereich hinaus erstrecken:<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignleft size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1385\" height=\"936\" src=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-02.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-4946\" srcset=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-02.png 1385w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-02-300x203.png 300w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-02-1024x692.png 1024w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-02-768x519.png 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">Parklizenzgebiete in M\u00fcnchen: Die in pink markierten Bereiche kommen in den n\u00e4chsten Jahren hinzu. In der Altstadt und um den Bahnhof herum (Blaue Zone) gelten besondere Vorschriften.<br>(Quelle: <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/8863055\">Anlagen<\/a> zur <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/8879635\">Vorlage<\/a> Parkraummanagement Sektor VI)<\/figcaption><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Am vergangenen Mittwoch hat das Mobilit\u00e4tsreferat Pl\u00e4ne vorgestellt, wie das Parkraummanagement in M\u00fcnchen in den n\u00e4chsten Jahren weiterentwickelt werden soll. Im Folgenden wird das aktuelle Regelwerk anhand eines Beispiels der neuen Lizenzgebiete kurz erl\u00e4utert, zusammen mit weiteren \u00dcberlegungen zum Parkraummanagement, insbesondere zur Geb\u00fchrenh\u00f6he. Gegenw\u00e4rtig erlaubt der Freistaat Bayern seinen St\u00e4dten, lediglich Parkgeb\u00fchren zu erheben, die um 90% niedriger sind als es das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil f\u00fcr zul\u00e4ssig erachtet.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Das Parkraummanagement der Stadt M\u00fcnchen unterscheidet grunds\u00e4tzlich drei verschiedene Arten des lizensierten Parkens: Bewohnerparken, Mischparken und Kurzzeitparken. Hier ein Beispiel aus dem Stadtbezirk 18, wo im Umfeld des Mangfallplatzes ab 2027 folgende Aufteilung geplant ist:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"686\" src=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-02-2-1024x686.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-4954\" srcset=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-02-2-1024x686.png 1024w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-02-2-300x201.png 300w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-02-2-768x515.png 768w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-02-2.png 1365w\" sizes=\"auto, (max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">Das zuk\u00fcnftige Parklizenzgebiet um den Mangfallplatz (Quelle: <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/8863055\">Anlagen<\/a> zur <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/8879635\">Vorlage<\/a> Parkraummanagement Sektor VI<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>In Stra\u00dfen mit <strong>Bewohnerparken<\/strong> (gr\u00fcn) d\u00fcrfen zwischen 9 Uhr und 23 Uhr nur Anwohner parken. Voraussetzung ist ein entsprechender Parkausweis. Nachts, an Sonn- und Feiertagen kann dort jeder sein Auto abstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>In Stra\u00dfen mit <strong>Mischparken<\/strong> kann jeder parken. F\u00fcr Bewohner ist es kostenfrei. Alle anderen m\u00fcssen entweder eine Parkscheibe verwenden (gelb) oder zahlen, sei es durch Kauf eines Tickets oder mit der HandyParken M\u00fcnchen-App (blau). Nachts, an Sonn- und Feiertagen ist auch dort das Parken frei.<\/p>\n\n\n\n<p>In Stra\u00dfen f\u00fcr <strong>Kurzzeitparken<\/strong> m\u00fcssen alle zahlen und zwar 2 \u20ac pro Stunde. Die Parkdauer ist auf zwei Stunden begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufteilung in diese drei Arten des Parkens (und Kombinationen, vgl. die Abbildung oben) hat das Mobilit\u00e4tsreferat in Abstimmung mit dem jeweiligen Bezirksausschuss vorgenommen und dabei Besonderheiten wie Behindertenparkpl\u00e4tze, Lieferzonen, Ladestationen, etc. ber\u00fccksichtigt. Die <a href=\"https:\/\/stadt.muenchen.de\/rathaus\/politik\/bezirksausschuss.html\">Mitglieder<\/a> der Bezirksaussch\u00fcsse sind daher  Ansprechpartner f\u00fcr Beschwerden oder \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge. Eine vollst\u00e4ndige Auflistung der neuen Parklizenzgebiete einschlie\u00dflich eines Verzeichnisses der betroffenen Stra\u00dfen findet sich <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/8863055\">hier<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Diskussion am vergangenen Mittwoch hat SPD-Stadtrat Nikolaus Gradl auf die 20 j\u00e4hrige Geschichte des Parkraummanagements zur\u00fcckgeblickt. Danach gab es bei Einrichtung neuer Lizenzgebiete h\u00e4ufig Widerst\u00e4nde aus der Bev\u00f6lkerung (&#8222;<em>Abzocke<\/em>&#8220; , &#8222;<em>der Parkraum wird dadurch nicht gr\u00f6\u00dfer<\/em>&#8220; ). Allerdings haben die Bedenken schnell abgenommen, wenn sich herausgestellt hat, dass man als Anwohner durch die Bewirtschaftung des knappen Parkraums leichter sein Fahrzeug abstellen kann. Deshalb haben die betroffenen Bezirksaussch\u00fcsse den neuen Parklizenzgebieten auch zugestimmt, ebenso wie alle Fraktionen des Ausschusses.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist damit alles gut ? Nicht aus Sicht des Mobilit\u00e4tsreferats. In einer <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/8721496\">zweiten Vorlage<\/a> f\u00fcr die Sitzung am vergangenen Mittwoch wird eine umfangreiche Weiterentwicklung des M\u00fcnchner Parkraummanagements vorgeschlagen. Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Punkte:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verbesserte Kontrolle <\/strong>: Die Aufteilung in die drei Arten des lizensierten Parkens bleibt ohne Wirkung, wenn deren Regeln nicht durchgesetzt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher mehr Kompetenzen f\u00fcr die kommunale Verkehrs\u00fcberwachung (KVU) der Stadt M\u00fcnchen. Die KVU soll in Zukunft nicht nur in manchen Stadtbezirken, sondern \u00fcberall kontrollieren und selber das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen veranlassen k\u00f6nnen. Bislang braucht es f\u00fcr jeden Einzelfall eine Abstimmung mit der Polizei.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird eine digitale \u00dcberwachung der Parkgebiete durch entsprechend ausger\u00fcstete Fahrzeuge vorgeschlagen, so wie sie bereits in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern zum Einsatz kommt. Das setzt allerdings eine \u00c4nderung der Gesetzeslage voraus.<\/p>\n\n\n\n<p>Ich w\u00fcrde das begr\u00fc\u00dfen. In der Sitzung am Donnerstag haben Vertreter des Seniorenbeirats eindr\u00fccklich geschildert, welche Gefahren von falsch geparkten Fahrzeugen (Autos, E-Roller, etc.) f\u00fcr \u00e4ltere und behinderte Verkehrsteilnehmer ausgehen. So ist beispielsweise die Durchsetzung des Verbots auf dem Gehweg zu parken von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung f\u00fcr eine sichere Verkehrsteilnahme dieser Personengruppe (zu der wahrscheinlich jeder irgendwann geh\u00f6ren wird) .<\/p>\n\n\n\n<p><strong>H\u00f6he der Parkgeb\u00fchren<\/strong>: In M\u00fcnchen ist die Geb\u00fchr f\u00fcr das allgemeine Parken in Parklizenzgebieten extrem niedrig. In der Altstadt betr\u00e4gt sie seit \u00fcber 20 Jahren 2,50 \u20ac pro Stunde, w\u00e4hrend im gleichen Zeitraum beispielsweise der Preis f\u00fcr einen Einzelfahrschein des \u00f6ffentlichen Nahverkehrs um 50% angestiegen ist. Auch der Vergleich mit anderen St\u00e4dten zeigt, wie billig das Parken in M\u00fcnchen ist:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1093\" height=\"601\" src=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-03.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-4959\" srcset=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-03.png 1093w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-03-300x165.png 300w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-03-1024x563.png 1024w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/2025-02-03-768x422.png 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">Vergleich der Kosten f\u00fcr eine Stunde Parken in verschiedenen St\u00e4dten Deutschlands und Europas (Quelle: <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/8721496\">Vorlage<\/a> des Mobilit\u00e4tsreferats)<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Das Mobilit\u00e4tsreferat empfiehlt daher eine h\u00f6here Bepreisung, die zudem dynamisch ausgestaltet werden soll, beispielsweise entsprechend der zeitlich schwankenden Nachfrage. Allerdings w\u00e4re auch dies nur mit einer \u00c4nderung der Gesetzeslage m\u00f6glich und kann nicht von der Stadt M\u00fcnchen alleine beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die <strong>Geb\u00fchren f\u00fcr einen Parkausweis f\u00fcr das Bewohnerparken<\/strong> sind in M\u00fcnchen ebenfalls sehr niedrig. Bislang kostet er gerade mal 30 \u20ac pro Jahr, wobei bis zu drei Fahrzeuge dort eingetragen werden k\u00f6nnen. Das sieht in vergleichbaren St\u00e4dten ganz anders aus. Laut Vorlage kostet ein solcher Jahresparkausweis in Wien 120 \u20ac, in Freiburg 200 \u20ac, in Kopenhagen 158 \u20ac, in Amsterdam 535 \u20ac und in Stockholm sogar 827 \u20ac\/Jahr. F\u00fcr Bayern gilt immer noch eine Regelung aus dem Jahre 1993, die f\u00fcr alle Bayrischen St\u00e4dte eine maximale Verwaltungsgeb\u00fchr von 30 \u20ac vorschreibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus meiner Sicht sollte es den Kommunen Bayerns selbst \u00fcberlassen werden, in welcher H\u00f6he sie Geb\u00fchren f\u00fcr einen Parkausweis erheben. Die Problematik des knappen \u00f6ffentlichen Raums ist in einer Landgemeinde im Bayrischen Wald ganz anders als in der M\u00fcnchner Innenstadt. Mit dem starren bayrischen Geb\u00fchrenrahmen wird den (Gro\u00df-)St\u00e4dten jede M\u00f6glichkeit genommen, auf das Verhalten der Bewohner einzuwirken und sich den erheblichen Vorteil verg\u00fcten zu lassen, den Anwohner durch das privilegierte Parken im knappen \u00f6ffentlichen Raum erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>In einer <a href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/de\/130623U9CN2.22.0\">Leitentscheidung<\/a> zu diesem Thema hat j\u00fcngst das Bundesverwaltungsgericht bestimmt, welcher Geb\u00fchrenrahmen f\u00fcr die private Nutzung des \u00f6ffentlichen Raums durch ein geparktes Auto nach Bundesrecht zul\u00e4ssig ist. Dort hei\u00dft es mit Bezug auf eine geplante Geb\u00fchrensatzung der Stadt Freiburg:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;<em>Kriterien f\u00fcr die Bemessung des auszugleichenden Vorteils sind nach \u00a7&nbsp;6a Abs.&nbsp;5a Satz&nbsp;3 StVG [&#8230;..] insbesondere der als Geldbetrag zu beziffernde wirtschaftliche Wert der Bewohnerparkm\u00f6glichkeiten [&#8230;..]. Dieser l\u00e4sst sich anhand derjenigen Kosten absch\u00e4tzen, die den Bewohnern entst\u00fcnden, wenn sie nicht \u00fcber die durch den Bewohnerparkausweis er\u00f6ffneten Parkm\u00f6glichkeiten verf\u00fcgten. Zu diesen Kosten geh\u00f6ren etwa die Mietkosten f\u00fcr private Dauerparkpl\u00e4tze, die Kosten f\u00fcr die Herstellung und Unterhaltung eines eigenen privaten Stellplatzes oder die Parkgeb\u00fchren f\u00fcr das Parken auf \u00f6ffentlichen Wegen und Pl\u00e4tzen, von denen die Inhaber eines Bewohnerparkausweises befreit sind<\/em>. [&#8230;..]<\/p>\n\n\n\n<p><em>Danach steht die Geb\u00fchr in H\u00f6he von 360 \u20ac zu dem Geb\u00fchrenzweck des Vorteilsausgleichs nicht in einem groben Missverh\u00e4ltnis. Nach den [&#8230;.] Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs liegen die markt\u00fcblichen Jahresmieten f\u00fcr private Stellpl\u00e4tze in den Freiburger Parkh\u00e4usern zwischen 900 \u20ac und 2 280 \u20ac und betragen damit das 2,5- bis 6,3-Fache der Jahresgeb\u00fchr nach \u00a7&nbsp;4 Abs.&nbsp;1 BewParkgebS.&nbsp;Zwar bieten Dauerstellpl\u00e4tze in einem Parkhaus im Vergleich zu Bewohnerparkpl\u00e4tzen eine Reihe von Vorz\u00fcgen wie beispielsweise eine jederzeitige Verf\u00fcgbarkeit und einen besseren Witterungsschutz. Darauf kommt es aber nicht an, wenn man den wirtschaftlichen Wert pauschalierend nach den Kosten bemisst, die einem Bewohner, der auf der Suche nach einer wohnungsnahen Parkm\u00f6glichkeit ist, durch Anmieten eines Stellplatzes entst\u00fcnden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Auch die Kosten eines eigenen Parkplatzes \u00fcbersteigen die Jahresgeb\u00fchr von 360 \u20ac um ein Vielfaches. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs liegen allein die Grundst\u00fcckskosten f\u00fcr einen oberirdischen Stellplatz in den bewirtschafteten Parkzonen der Antragsgegnerin deutlich \u00fcber 10 000 \u20ac. Sie belaufen sich also auf mehr als das 27,8-Fache der Jahresgeb\u00fchr<\/em>&#8220; <\/p>\n\n\n\n<p>(Bundesverwaltungsgericht Urteil 9 CN 2.22)<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Geb\u00fchrensatzung der Stadt Freiburg aus anderen Gr\u00fcnden aufgehoben. Eine Geb\u00fchr f\u00fcr einen Parkausweis von 360\u20ac pro Jahr wurde jedoch als zul\u00e4ssig betrachtet. Die zugrundeliegenden Tatsachen w\u00e4ren in M\u00fcnchen nicht anders als in Freiburg, da private Stellpl\u00e4tze hier mindestens so teuer sind wie dort.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus meiner Sicht sollte der Freistaat Bayern dringend seine Verordnung aus dem Jahr 1993 \u00fcberarbeiten. St\u00e4dten wie M\u00fcnchen sollte es erlaubt werden, mit einer Stadtratsentscheidung Geb\u00fchren f\u00fcr Parkausweise wie in Freiburg zu erheben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Mobilit\u00e4tsausschuss hat diese Fragen am vergangenen Mittwoch nicht weiter diskutiert, da die umfangreiche Vorlage zur \u00dcberarbeitung des Parkraummanagements in die n\u00e4chste Ausschusssitzung vertagt worden ist. <\/p>\n\n\n\n<p>Wenn m\u00f6glich, werde ich dann wieder zu diesem Thema berichten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die aktuelle Verkehrspolitik der Stadt M\u00fcnchen kostet Parkpl\u00e4tze. Immer wenn der \u00f6ffentliche Raum zugunsten von Rad- und Fu\u00dfwegen neu verteilt wird, fallen Stellpl\u00e4tze weg, mal mehr, mal weniger. Gleichzeitig steigt die Anzahl der in M\u00fcnchen zugelassenen Fahrzeuge noch an, auf inzwischen fast 900.000. Wie passt das zusammen? Eine Antwort ist das Parkraummanagement. 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