{"id":4769,"date":"2024-10-29T15:19:25","date_gmt":"2024-10-29T15:19:25","guid":{"rendered":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=4769"},"modified":"2024-10-29T15:22:36","modified_gmt":"2024-10-29T15:22:36","slug":"die-neue-grundsteuer-kommt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=4769","title":{"rendered":"Die neue Grundsteuer kommt!"},"content":{"rendered":"\n<p>Vor einigen Tagen ist in der S\u00fcddeutschen Zeitung ein <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/wirtschaft\/grundsteuer-immobilien-eigentum-miete-lux.UDN5wxSLizqA9BHSaaddAN?reduced=true\">Artikel<\/a> erschienen, der gro\u00dfe Unsicherheiten zur neuen Grundsteuer beklagt. Unklar sei, wie hoch die Steuer ausfalle und wann sie erhoben werde. Jedenfalls f\u00fcr M\u00fcnchen gibt es seit Mittwoch letzter Woche Klarheit. Denn da hat die Vollversammlung des Stadtrates den Hebesatz f\u00fcr die neue Grundsteuer beschlossen. Damit steht f\u00fcr jedes Grundst\u00fcck in M\u00fcnchen fest, wie hoch die zu zahlenden Betr\u00e4ge sind. Und in der zugrundeliegenden Vorlage der Stadtk\u00e4mmerei kann man lesen, wann die entsprechenden Zahlungsaufforderungen verschickt werden.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Wie bereits in einem <a href=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=1201\">fr\u00fcheren Beitrag<\/a> erl\u00e4utert, hat sich Bayern bei der Neufassung der Grundsteuer f\u00fcr eine Berechnungsmethode entschieden, bei der es nur auf die Fl\u00e4chen (Grundfl\u00e4che und Nutzfl\u00e4che) ankommt. Die neue Grundsteuer wird nach folgender Formel bestimmt:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grundsteuer = [Fl\u00e4che x \u00c4quivalenzbetrag] x Grundsteuermesszahl x Hebesatz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Da es f\u00fcr Grundfl\u00e4chen (GF) und Nutzfl\u00e4chen (NF) unterschiedliche \u00c4quivalenzbetr\u00e4ge (0,04 EUR\/qm bzw. 0,5 EUR\/qm) und unterschiedliche Grundsteuermesszahlen gibt, sieht die komplette Berechnungsformel so aus:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grundsteuer = <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-vivid-red-color\">[GF x 0,04EUR x Grundsteuermesszahl<sub>Grund<\/sub> + NF x 0,5 EUR x Grundsteuermesszahl<sub>Nutz<\/sub>]<\/mark> x Hebesatz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der rot markierte Teil ist der sogenannte <strong>Grundsteuermessbetrag<\/strong>. Er wurde in den vergangenen Monaten von den staatlichen Finanz\u00e4mtern (nicht der Stadt M\u00fcnchen) berechnet und per Bescheid an alle Eigent\u00fcmer verschickt. <\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1377\" height=\"608\" src=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/image-1.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-4777\" srcset=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/image-1.png 1377w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/image-1-300x132.png 300w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/image-1-1024x452.png 1024w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/image-1-768x339.png 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">Auszug aus einem Bescheid mit Festsetzung des Grundsteuermessbetrages<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Das sollte man genauer anschauen. Denn laut <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/8693264\">Vorlage<\/a> der K\u00e4mmerei ist ein erheblicher Teil der Messbescheide fehlerhaft, beispielsweise wenn Eigent\u00fcmer in der zugrundeliegenden Steuererkl\u00e4rung (unabsichtlich) falsche Angaben zu Grundst\u00fccksgr\u00f6\u00dfen und Nutzfl\u00e4chen gemacht haben. <\/p>\n\n\n\n<p>Im <strong>April 2025<\/strong> wird die Stadtk\u00e4mmerei auf der Grundlage der festgesetzten Messbetr\u00e4ge die Grundsteuer berechnen und die entsprechenden Bescheide verschicken. Dazu wird der Messbetrag mit dem <strong>Hebesatz<\/strong> multipliziert, den der Stadtrat in der Sitzung am vergangenen Mittwoch auf <strong>824%<\/strong> festgelegt hat. Im obigen Beispiel f\u00e4llt damit eine j\u00e4hrliche Grundsteuer von 59,36 EUR x 824% = 489,13 EUR an. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Somit kann sich schon jetzt jeder Eigent\u00fcmer in M\u00fcnchen genau ausrechnen, was im April zu zahlen ist.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wie kommt die K\u00e4mmerei auf einen Hebesatz von 824%? Ausgangspunkt war die \u00dcberlegung, dass die Grundsteuerreform f\u00fcr die Stadtkasse &#8222;aufkommensneutral&#8220; sein soll. Mit anderen Worten m\u00f6chte der K\u00e4mmerer Christoph Frey mit der neuen Grundsteuer genauso viele Einnahmen erzielen wie mit der alten Grundsteuer, n\u00e4mlich etwa 350 Mio EUR. Das sind fast 5% des st\u00e4dtischen Haushaltes. Dass der Hebesatz von bislang 535% nun auf 824% steigt, dient nicht einer Erh\u00f6hung des Grundsteueraufkommens. Es liegt ausschlie\u00dflich daran, dass die nach der neuen Berechnungsmethode bestimmten Grundsteuermessbetr\u00e4ge im Mittel niedriger ausfallen als nach der alten Berechnungsmethode.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings verteilt sich die Steuerlast jetzt anders als vor der Reform. Die K\u00e4mmerei hat dazu eine <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/8693258\">\u00dcbersicht mit Beispielf\u00e4llen<\/a> vorgelegt. Daraus kann man erkennen, dass die Grundsteuer zwar f\u00fcr die meisten Eigent\u00fcmer in etwa gleich bleibt, es aber auch zu erheblichen Abweichungen kommen kann, wenn z.B. die neue Grundsteuer bei nur noch einem Drittel oder &#8211; umgekehrt &#8211; dem Zweieinhalbfachen der alten Betr\u00e4ge liegt. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr solche Einzelf\u00e4lle konnte der K\u00e4mmerer auch in der Vollversammlung nur vermuten. Neben der Einf\u00fchrung der Fl\u00e4che als Berechnungsgrundlage liegt es wohl an den veralteten Einheitswerten der fr\u00fcheren Grundsteuer, die zum Teil in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts festgelegt worden sind und die aktuellen Werte der Grundst\u00fccke nicht mehr widergespiegelt haben. Die dadurch verursachten Ungerechtigkeiten haben das Verfassungsgericht in 2018 veranlasst, die <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2018\/04\/ls20180410_1bvl001114.html\">Neuregelung der Steuer zu verlangen<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings weist die Vorlage &#8211; aus meiner Sicht v\u00f6llig zu Recht &#8211; auf einen grunds\u00e4tzlichen Misstand der neuen bayrischen Grundsteuer hin:<\/p>\n\n\n\n<p><em>&#8222;Unbebaute Grundst\u00fccke werden durchwegs entlastet. Der Bundesgesetzgeber hat aus diesem Grund den Kommunen die M\u00f6glichkeit der Einf\u00fchrung einer Grundsteuer C gegeben. Das Bayerische Grundsteuergesetz erkl\u00e4rt diese Regelung in Art. 5 Abs. 2 BayGrStG allerdings f\u00fcr nicht anwendbar. Eine derartige Grundsteuer C h\u00e4tte ggf. einen Anreiz setzen k\u00f6nnen, dass Grundst\u00fccke in M\u00fcnchen, die als Spekulationsobjekte gehalten werden zeitnah dem Wohnungsbau zugef\u00fchrt worden w\u00e4ren. Dies h\u00e4tte durch einen besonders hohen Hebesatz, wie beispielsweise in Hamburg (8000%) verst\u00e4rkt werden k\u00f6nnen<\/em>.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn daher immer wieder beklagt wird, dass der Wohnungsbau in M\u00fcnchen anders als in Hamburg nicht ausreichend vorankommt, liegt eine Ursache beim Freistaat und der spekulationsfreundlichen Umsetzung der Grundsteuerreform.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Debatte gab es partei\u00fcbergreifend Zustimmung f\u00fcr die vorgeschlagene Festsetzung des M\u00fcnchner Hebesatzes, der einstimmig beschlossen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Streitig war allerdings die Bewertung der Landesgesetzgebung zur Grundsteuer. Dabei ging es nicht nur um die bereits erw\u00e4hnte Grundsteuer C, sondern ganz grunds\u00e4tzlich um den Umstieg von einer wertbasierten Berechnung in der Vergangenheit auf eine rein fl\u00e4chenbasierte Berechnung. W\u00e4hrend die CSU-Fraktion diesen Ansatz verteidigt hat und gro\u00dfe Vorteile in der einfachen Berechnung sieht, haben mehrere Redebeitr\u00e4ge von SPD, Gr\u00fcnen und Linken daran Kritik ge\u00fcbt.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Tat wird die Grundsteuer mit der neuen Berechnung zu einer Art Nutzungsgeb\u00fchr f\u00fcr st\u00e4dtische Infrastruktur umfunktioniert. Eine wertbasierte Grundsteuer ist etwas ganz Anderes. Gro\u00dfe Werte (z. B. das Haus in Bogenhausen) w\u00fcrden dabei wie in der Vergangenheit mehr zum Steueraufkommen beitragen als kleine Werte (das gleichgro\u00dfe Haus im Hasenbergl). Auch Wertzuw\u00e4chse, die ohne Zutun des Eigent\u00fcmers entstehen, beispielsweise wenn die Stadt durch neue Infrastruktur (Glasfaseranschluss, U-Bahnbau, Fernw\u00e4rme, etc.) den Wert eines Grundst\u00fccks oder Hauses vermehrt, w\u00fcrden bei einer wertbasierten Grundsteuer ber\u00fccksichtigt werden. Die jetzt in Bayern geltende Berechnung ausschlie\u00dflich aufgrund der Grund- und Nutzfl\u00e4chen bietet daf\u00fcr keine M\u00f6glichkeit. Letztlich wird damit die ohnehin schon ausgepr\u00e4gte Verm\u00f6gensungleichheit in der Gesellschaft weiter verst\u00e4rkt. Das halte ich weder f\u00fcr gerecht noch f\u00fcr sinnvoll.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Kritikpunkt an der geltenden Rechtslage ist die M\u00f6glichkeit, die Grundsteuer auf Mieter umzulegen. Betrachtet man die Grundsteuer als reine Nutzungsgeb\u00fchr f\u00fcr st\u00e4dtische Infrastruktur, ist es nur folgerichtig, dass die Mieter, die diese Infrastruktur nutzen, daf\u00fcr bezahlen m\u00fcssen. Bei einem wertbasierten Ansatz, der letztlich das in Immobilien und Grundst\u00fccken begr\u00fcndete Verm\u00f6gen besteuert, w\u00e4re dies anders. Denn dann gibt es keinen Grund, die Mieter damit zu belasten. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor einigen Tagen ist in der S\u00fcddeutschen Zeitung ein Artikel erschienen, der gro\u00dfe Unsicherheiten zur neuen Grundsteuer beklagt. Unklar sei, wie hoch die Steuer ausfalle und wann sie erhoben werde. Jedenfalls f\u00fcr M\u00fcnchen gibt es seit Mittwoch letzter Woche Klarheit. Denn da hat die Vollversammlung des Stadtrates den Hebesatz f\u00fcr die neue Grundsteuer beschlossen. Damit &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=4769\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eDie neue Grundsteuer kommt!\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[],"class_list":["post-4769","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-vollversamlung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4769","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4769"}],"version-history":[{"count":19,"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4769\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4791,"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4769\/revisions\/4791"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4769"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4769"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4769"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}