{"id":4312,"date":"2024-05-01T09:11:25","date_gmt":"2024-05-01T09:11:25","guid":{"rendered":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=4312"},"modified":"2024-05-01T10:05:20","modified_gmt":"2024-05-01T10:05:20","slug":"ein-verspaeteter-vorschlag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=4312","title":{"rendered":"Ein versp\u00e4teter Vorschlag"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Jahr 2021 hat die bayrische Staatsregierung eine schlaue Entscheidung getroffen: Sie hat die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Einhaltung der Grenzwerte f\u00fcr Stickoxide und Feinstaub, die bislang beim Freistaat lag, auf die gro\u00dfen St\u00e4dte Bayerns \u00fcbertragen. Denn mit diesem Thema macht man sich keine Freunde. Den einen sind die Pl\u00e4ne nicht streng genug, weil die Schadstoffbelastungen nicht schnell genug sinken, den anderen gehen die erforderlichen Einschr\u00e4nkungen des Autoverkehrs zu weit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Stadt M\u00fcnchen hat damit ein Problem geerbt, das bereits zur Androhung von Strafzahlungen der EU gegen Deutschland gef\u00fchrt hat, da die Grenzwerte f\u00fcr Feinstaub und Stickoxide seit Jahren \u00fcberschritten werden. Zudem ist ein Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe anh\u00e4ngig, mit dem die Einhaltung der Grenzwerte durchgesetzt werden soll. Durch die \u00dcbertragung der Zust\u00e4ndigkeit ist die Stadt M\u00fcnchen anstelle des Freistaats Beklagte geworden. Ein <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/8386440\">aktuelles Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs<\/a> stellt nun fest, dass die bisherigen Ma\u00dfnahmen nicht ausreichen. Wie die Stadt auf diese Entscheidung reagieren soll, wurde in der Vollversammlung des Stadtrats am vergangenen Mittwoch diskutiert.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In einer <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/8366228\">50-seitigen Vorlage<\/a> hat das Mobilit\u00e4tsreferat die Vorgeschichte und den aktuellen Sachstand zusammengefasst. Ein wichtiger Schritt zur angestrebten Verringerung der Schadstoffbelastungen war die <a href=\"https:\/\/stadt.muenchen.de\/dam\/jcr:1fdad45b-3dd5-415b-ad46-59f9cafbb72d\/230124_8.Fortschreibung_Luftreinhalteplan-FINAL.pdf\">8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans<\/a>, der Anfang 2023 in Kraft getreten ist. Damit wurde zun\u00e4chst ein allgemeines Fahrverbot f\u00fcr Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4\/IV und schlechter f\u00fcr den Innenstadtbereich einschlie\u00dflich des Mittleren Rings beschlossen. Ausnahmen gibt es u.a. f\u00fcr Anwohner und den Lieferverkehr. Eine zweite Stufe dieses Fahrverbotes auch f\u00fcr Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euronorm 5\/V war f\u00fcr den 1. Oktober 2023 vorgesehen, sollten die gemessenen Stickstoffoxidbelastungen nicht unterhalb des Grenzwertes von 40 \u03bcg\/m\u00b3 liegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nachdem es zun\u00e4chst so aussah, als ob der Grenzwert an der Landshuter Allee &#8211; der Messstation mit den schlechtesten Werten &#8211; im Jahresmittel 2023 eingehalten w\u00fcrde, hat der Stadtrat beschlossen, die zweite Stufe des Fahrverbotes auszusetzen. Tragende \u00dcberlegung war, dass nach <a href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/de\/270220U7C3.19.0\">einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts<\/a> eine nur noch geringf\u00fcgige \u00dcberschreitung des Grenzwertes im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit ein weitergehendes Fahrverbot nicht rechtfertigen kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dazu ein paar Zahlen aus der Vorlage: W\u00e4hrend die erste Stufe f\u00fcr Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4\/IV und schlechter in M\u00fcnchen etwa 20.000 Dieselfahrzeuge betrifft, steigt diese Anzahl bei einer Ausweitung des Fahrverbots auf Fahrzeuge der Schadstoffklasse 5\/V auf <strong>\u00fcber 60.000<\/strong>, die dann in die sogenannte Umweltzone im Innenstadtbereich und auf dem Mittleren Ring nicht mehr einfahren k\u00f6nnen (Anwohnerinnen und Anwohner der Umweltzone w\u00e4ren auch hier ausgenommen). Das sind eine Menge Betroffene. Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Nutzern solcher Fahrzeuge, die nicht in M\u00fcnchen zugelassen sind, die aber ebenfalls von dem Fahrverbot betroffen w\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/8366214\">Aktuelle Messungen<\/a> haben jedoch gezeigt, dass ohne weitere Ma\u00dfnahmen der Grenzwert von 40 \u03bcg\/m\u00b3 auch in 2024 voraussichtlich nicht eingehalten wird. In 2023 lagen die Schadstoffbelastungen in der Landshuter Allee bei <strong>45 \u03bcg\/m\u00b3<\/strong>. Vor diesem Hintergrund hat der Bayrische Verwaltungsgerichthof in dem oben genannten Urteil festgestellt, dass<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>&#8222;&#8230;.. der Luftreinhalteplan anl\u00e4sslich der \u00dcberschreitung am Messpunkt Landshuter Allee L\u00dcB um eine Ma\u00dfnahme erg\u00e4nzt werden muss, die ein streckenbezogenes oder zonales Fahrverbot auch f\u00fcr Dieselkraftfahrzeuge der Schadstoffklasse 5\/V [\u2026.] vorsieht.&#8220;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der Festlegung des Gerichts auf ein Fahrverbot f\u00fcr Fahrzeuge der Euronorm 5\/V wollten sich Oberb\u00fcrgermeister Dieter Reiter und die SPD-Fraktion im Stadtrat jedoch nicht abfinden. Stattdessen wurde einige Tage vor der Sitzung eine neue Idee eingebracht, wie die Schadstoffbelastung unter den gesetzlichen Grenzwert gesenkt werden k\u00f6nnte. Danach soll in Zukunft auf der <strong>Landshuter Allee zwischen Donnersberger Br\u00fccke und Olympiapark f\u00fcr alle Fahrzeuge Tempo 30 gelten.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Vollversammlung wurde dieser Vorschlag  von der SPD-Fraktionsvorsitzende Anne H\u00fcbner so begr\u00fcndet:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>f\u00fcr die Anwohner der Landshuter Allee sei nicht nur saubere Luft, sondern auch die L\u00e4rmreduzierung ein wichtiges Anliegen, das mit einer Temporeduzierung erreicht werden k\u00f6nne.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Absenkung der Geschwindigkeit sei im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte auch erfolgversprechend. In der Leipziger Stra\u00dfe in Berlin sei damit die erforderliche Verringerung der Schadstoffbelastungen gelungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Besitzer von Fahrzeugen der Euronorm 5\/V , die vor noch nicht einmal 10 Jahren als umweltfreundlich beworben worden seien, h\u00e4tten ein Recht auf Vertrauensschutz, diese Fahrzeuge ungehindert benutzen zu k\u00f6nnen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die vom Mobilit\u00e4tsreferat vorgeschlagene Stufe 2 mit dem Fahrverbot f\u00fcr Fahrzeuge der Euronorm 5\/V und schlechter sei schwer durchsetzbar und werde deshalb in der Landshuter Allee nicht schnell wirksame Verbesserungen bringen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aus der CSU gab es dazu Zustimmung, nicht aber von den Gr\u00fcnen und der Leiterin des Referats f\u00fcr Klima und Umwelt (RKU). Dabei waren im Wesentlichen zwei Argumente zu h\u00f6ren, warum in der jetzigen Lage eine &#8211; an sich zu begr\u00fc\u00dfende &#8211; Beschr\u00e4nkung auf Tempo 30 in der Landshuter Allee nicht ausreiche:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Zum einen sei unklar, ob eine Tempobeschr\u00e4nkung \u00fcberhaupt zu einer Verringerung der Stickoxidbelastung f\u00fchren werde. In mehr als 60% der Zeit werde auf der \u00fcberlasteten Landshuter Allee ohnehin Stop-and-Go gefahren, so dass die Geschwindigkeitsbegrenzung keinen Einfluss auf die Fahrzeugemissionen haben werde.<\/li>\n\n\n\n<li>Zum anderen sei es im Lichte des Urteils des Bayrischen Verwaltungsgerichts schlicht zu sp\u00e4t f\u00fcr experimentelle L\u00f6sungen. Das Gericht habe klar festgelegt, wie die Schadstoffbelastung zu senken sei, n\u00e4mlich mit einem Fahrverbot f\u00fcr Dieselfahrzeuge der Euronorm 5\/V.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Debatte hat Oberb\u00fcrgermeister Dieter Reiter zum zweiten Punkt klargestellt, dass er dieses Verst\u00e4ndnis des Urteils teilt. Mit anderen Worten kann die &#8222;Last-Minute-Idee&#8220; der SPD-Fraktion nur dann ber\u00fccksichtigt werden, wenn das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs nicht rechtskr\u00e4ftig wird, sondern erfolgreich vor einer weiteren Instanz angegriffen werden kann. Der Antrag der SPD-Fraktion beauftragt daher die Verwaltung zus\u00e4tzlich zur Einf\u00fchrung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee auch ein Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am Ende der Debatte ist eine Mehrheit aus SPD und CSU diesem Vorschlag gefolgt. <strong>Daher wird es kurzfristig kein Fahrverbot f\u00fcr Fahrzeuge der Euronorm 5\/V geben.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Was ist nun von alledem zu halten? Aus meiner Sicht sind zwei Aspekte zu unterscheiden, n\u00e4mlich einerseits die Aussichten mit der vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduktion tats\u00e4chlich den Grenzwert von 40 \u03bcg\/m\u00b3 zu erreichen und andererseits die Chancen, das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs erfolgreich anzugreifen. Nur wenn beides gelingt, lassen sich weitergehende Fahrverbote verhindern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Stadtratsdebatte hat Manuel Pretzl von der CSU auf eine <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/670978\/11c58eeb3377baed5971fee5a17e2b72\/WD-8-102-19-pdf-data.pdf\">Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages<\/a> hingewiesen, in der die Wirkung von Tempo 30 auf Fahrzeugemissionen erl\u00e4utert wird. Die Ergebnisse der dort zusammengetragenen Studien sind zwar nicht eindeutig, zeigen aber in ihrer Mehrzahl, dass Tempo 30 zu verringerten Emissionen f\u00fchrt, wenn der Verkehrsfluss sichergestellt ist, d.h. es durch die niedrigere Geschwindigkeit nicht zu vermehrten Beschleunigungsvorg\u00e4ngen kommt. Die Reduktionen liegen bei einigen Prozent, was in M\u00fcnchen f\u00fcr die Erreichung des Grenzwertes gerade ausreichen k\u00f6nnte. Sicher ist das allerdings nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00fcrde ich an der Landshuter Allee wohnen, w\u00e4re ich \u00fcber den Vorschlag der SPD-Fraktion begeistert. Denn <a href=\"https:\/\/www.duh.de\/tempo30\/\">Tempo 30 f\u00fchrt in etwa zu einer Halbierung des L\u00e4rms und erh\u00f6ht die Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten<\/a>, insbesondere zu Fu\u00df und mit dem Rad. Diese Vorteile erscheinen mir f\u00fcr die Lebensqualit\u00e4t der Anwohner viel greifbarer und relevanter als die Unterschiede im Gesundheitsrisiko, die sich durch eine weitere Abnahme der Stickoxidbelastung bis zum Grenzwert um einige wenige Mikrogramm ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Da der fragliche Abschnitt der Landshuter Allee gerade mal 2,5 Kilometer lang ist, f\u00fchrt eine Absenkung auf Tempo 30 zu einer Fahrzeitverl\u00e4ngerung von ganzen zwei Minuten. Das halte ich f\u00fcr einen deutlich geringeren Eingriff, als alleine in M\u00fcnchen mehr als 60.000 Fahrzeuge von der Benutzung dieser Stra\u00dfe auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allerdings fragt man sich, warum diese Idee erst jetzt aufkommt, wo ein Fahrverbot f\u00fcr Fahrzeuge der Euronorm 5\/V unmittelbar vor der T\u00fcr steht. Wahrscheinlich liegt es daran, dass man dieser Ma\u00dfnahme keine Erfolgsaussichten einger\u00e4umt hat, solange die gemessenen Werte noch weit h\u00f6her lagen. So wurden 2015 \u00fcber 80 \u03bcg\/m\u00b3 und 2020 noch \u00fcber 50 \u03bcg\/m\u00b3 Stickoxide gemessen. Diese \u00dcberschreitungen des Grenzwerts waren so hoch, dass eine Verringerung auf Tempo 30 auch bei optimistischen Annahmen nicht ausgereicht h\u00e4tte. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sp\u00e4testens seit 2023 ist die Situation aber eine andere, da nur noch wenige Mikrogramm bis zu Erreichung des Grenzwertes fehlen. Da h\u00e4tte das RKU schon von selbst auf die Idee kommen k\u00f6nnen, diese M\u00f6glichkeit noch einmal ins Auge zu fassen und gutachterlich zu pr\u00fcfen. Denn daran fehlt es jetzt. Ohne eine belastbare Prognose f\u00fcr M\u00fcnchen wird es schwierig, ein Gericht davon zu \u00fcberzeugen, dass Tempo 30 ausreicht, um auf ein Fahrverbot zu verzichten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ohnehin ist es fraglich, ob das Bundesverwaltungsgericht sich des Falles annehmen wird. Denn der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat keine Revision zugelassen. Zu einer \u00dcberpr\u00fcfung des Falls durch das Bundesverwaltungsgericht wird es daher nur kommen, wenn eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat. Dabei pr\u00fcft das Bundesverwaltungsgericht, ob der Bayrische Verwaltungsgerichtshof die Revision h\u00e4tte zulassen m\u00fcssen, beispielsweise weil h\u00f6chstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob bei einer Grenzwert\u00fcberschreitung von 5 \u00b5g\/m\u00b3 ein Fahrverbot f\u00fcr mehr als 60.000 Fahrzeuge verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Tat sagt die oben genannte Leitentscheidung des h\u00f6chsten deutschen Verwaltungsgericht bislang nur Folgendes aus:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">&#8222;<em>Bei einer [&#8230;.] \u00dcberschreitung des Grenzwertes um nur noch 1 \u00b5g\/m\u00b3 im Folgejahr nach Inkrafttreten des Luftreinhalteplanes und gleichzeitig prognostizierter (deutlicher) Unterschreitung des Grenzwertes im \u00fcbern\u00e4chsten Jahr ist die Anordnung von Verkehrsverboten regelm\u00e4\u00dfig nicht geboten.<\/em>&#8220; <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Den automatischen Umkehrschluss, dass bei jeder h\u00f6heren \u00dcberschreitung ein Fahrverbot unumg\u00e4nglich ist, lehnt das Bundesverwaltungsgericht ab und verlangt stattdessen eine Pr\u00fcfung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit im Einzelfall. Aus meiner Sicht ist es daher nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverwaltungsgericht den vorliegenden Fall aufgreifen wird, um weitere Kriterien f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit eines weitgehenden Fahrverbotes f\u00fcr Dieselfahrzeuge zu entwickeln.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Damit besteht vielleicht doch noch eine kleine Chance, dass der Vorschlag der SPD-Fraktion Realit\u00e4t werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Langfristig wird aber auf die Stadt M\u00fcnchen eine viel gr\u00f6\u00dfere Herausforderung zukommen: Wie in der Vorlage und in der Stadtratsdebatte mehrfach erw\u00e4hnt wurde, ist die <strong>Versch\u00e4rfung des Stickoxid-Grenzwertes von 40 \u00b5g\/m\u00b3 auf 20 \u00b5g\/m\u00b3 f\u00fcr 2030<\/strong> bereits zwischen EU-Parlament und dem EU-Ministerrat abgestimmt worden. Wie dieser Wert in M\u00fcnchen erreicht werden kann, ist v\u00f6llig offen. Jetzt noch in ein Verbrennerauto zu investieren, ist keine gute Idee, wenn man ab 2030 nicht von Diskussionen \u00fcber m\u00f6gliche weitere Fahrverbote in M\u00fcnchen betroffen sein m\u00f6chte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Jahr 2021 hat die bayrische Staatsregierung eine schlaue Entscheidung getroffen: Sie hat die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Einhaltung der Grenzwerte f\u00fcr Stickoxide und Feinstaub, die bislang beim Freistaat lag, auf die gro\u00dfen St\u00e4dte Bayerns \u00fcbertragen. Denn mit diesem Thema macht man sich keine Freunde. 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