{"id":416,"date":"2020-09-30T23:08:00","date_gmt":"2020-09-30T23:08:00","guid":{"rendered":"http:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=416"},"modified":"2020-09-30T23:09:44","modified_gmt":"2020-09-30T23:09:44","slug":"kommunales-wahlrecht-fuer-alle-ein-sinnvoller-antrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=416","title":{"rendered":"&#8222;Kommunales Wahlrecht f\u00fcr alle&#8220; &#8211; ein sinnvoller Antrag ?"},"content":{"rendered":"\n<p>Es kommt immer wieder vor, dass im Stadtrat Antr\u00e4ge gestellt werden, die von der Verwaltung nicht umgesetzt werden k\u00f6nnen, weil die Stadt f\u00fcr den entsprechenden Sachverhalt nicht zust\u00e4ndig ist. Zum Beispiel w\u00e4re ein Antrag, das neue Mobilit\u00e4tsreferat solle endlich sicherstellen, dass die S-Bahn p\u00fcnktlich f\u00e4hrt, an den falschen Adressaten gerichtet. F\u00fcr die S-Bahn ist ausschlie\u00dflich der Freistaat Bayern verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Erfahrene Stadtr\u00e4te wissen das und formulieren solche Antr\u00e4ge so, dass der Oberb\u00fcrgermeister sich bei der zust\u00e4ndigen Stelle f\u00fcr das Antragsbegehren einsetzen soll. Im Ergebnis ist so ein Antrag keine Vorgabe f\u00fcr ein praktisches Verwaltungshandeln, sondern eher ein politisches Statement mit dem langfristige Ver\u00e4nderungen in der Landes- oder Bundespolitik angesto\u00dfen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>So ist auch der Antrag der SPD-Fraktion in der gestrigen Kreisverwaltungsausschusssitzung zu lesen, womit<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;<em>der Oberb\u00fcrgermeister beauftragt <\/em>[wird]<em>, sich beim Bayerischen St\u00e4dtetag daf\u00fcr einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr ein kommunales Wahlrecht f\u00fcr Nicht-Unionsb\u00fcrger*innen, die seit mindestens f\u00fcnf Jahren in Deutschland leben, geschaffen werden<\/em>&#8220; .<\/p>\n\n\n\n<p>Das Kreisverwaltungsreferat hat in seiner <a href=\"https:\/\/www.ris-muenchen.de\/RII\/RII\/DOK\/SITZUNGSVORLAGE\/6205556.pdf\">Vorlage<\/a> die geltende Rechtslage mit einem kommunalen Wahlrecht nur f\u00fcr deutsche Staatsb\u00fcrger und EU-Ausl\u00e4nder erl\u00e4utert und die hohen rechtlichen H\u00fcrden f\u00fcr eine \u00c4nderung dargelegt. Am Ende wird der Antrag zwar bef\u00fcrwortet, aber ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung und eher mit dem Tenor, dass auf absehbare Zeit ohnehin nichts daraus wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Ganz anders die kurze, aber intensive Diskussion im gestrigen Kreisverwaltungsausschuss. Neben dem eher polemischen Vorwurf, es handele sich um einen reinen &#8222;Schaufensterantrag&#8220;, da die Stadt nicht zust\u00e4ndig sei &#8211; was sich allerdings im Antragstext bereits widerspiegelt &#8211; wurden von Stadtr\u00e4ten der  CSU und der FDP auch inhaltliche Einw\u00e4nde vorgetragen. Danach stehe bereits jetzt der Weg zum kommunalen Wahlrecht jedem Ausl\u00e4nder durch einen Antrag auf Einb\u00fcrgerung offen. Die Regelungen zur doppelten Staatsb\u00fcrgerschaft erm\u00f6glichten dies auch ohne einen Verzicht auf die bisherige Staatsb\u00fcrgerschaft. Mehr brauche es nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Argumentationslinie ist jedenfalls von der CSU etwas seltsam, wenn man bedenkt, wie massiv sie den &#8222;Doppelpass&#8220; jahrelang kritisiert hat. Ganze Wahlk\u00e4mpfe wurden damit bestritten. Auch der Verweis auf die Einb\u00fcrgerung an sich greift zu kurz, wie aus der SPD-Fraktion zu Recht erwidert wurde. Eine Einb\u00fcrgerung ist im Regelfall erst nach acht Jahren m\u00f6glich &#8211; ein Zeitraum, in dem in M\u00fcnchen mindestens zwei Kommunalwahlen stattfinden, ohne die M\u00f6glichkeit, vorher an politischen Entscheidungen mitzuwirken.<\/p>\n\n\n\n<p>Welche Bedeutung das Thema f\u00fcr eine Stadt wie M\u00fcnchen hat, ergibt sich bereits daraus, dass hier \u00fcber 200.000 Ausl\u00e4nder leben, die nicht aus EU-Staaten kommen (vgl. S. 38 des <a href=\"https:\/\/www.muenchen.info\/soz\/pub\/pdf\/602_Integrationsbericht_2017.pdf\">M\u00fcnchner Integrationsberichts<\/a> von 2017) und daher bislang nicht w\u00e4hlen d\u00fcrfen. Es stellt sich daher in der Tat die Frage, ob nicht f\u00fcr einen so gro\u00dfen Anteil der Bev\u00f6lkerung bereits fr\u00fcher &#8211; im Antrag steht nach f\u00fcnf Jahren &#8211; ein kommunales Wahlrecht m\u00f6glich sein sollte.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings halte ich ein reines &#8222;Ersitzen&#8220; eines kommunalen Wahlrechts nicht f\u00fcr sinnvoll. Ebenso wie bei der Einb\u00fcrgerung nach acht Jahren deutsche Sprachkenntnisse, ein Bekenntnis zum Grundgesetz und Kenntnisse unserer Gesellschaftsordnung verlangt werden, m\u00fcsste auch ein kommunales Wahlrecht \u00e4hnliche Voraussetzungen haben. Es erscheint schwer vorstellbar, dass sich ein ausl\u00e4ndischer Mitb\u00fcrger ohne deutsche Sprachkenntnisse \u00fcber kommunalpolitische Themen und Personen so informieren kann, dass er eine qualifizierte Wahlentscheidung treffen kann. Die Qualit\u00e4t einer Demokratie macht sich nicht nur an der Zahl der W\u00e4hler fest, sondern auch daran, ob und wie es ihnen m\u00f6glich ist, zu einer fundierten Wahlentscheidung zu kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Antrag der SPD-Fraktion ist in der gestrigen Ausschusssitzung und in der heutigen Vollversammlung gegen die Stimmen der CSU, der AFD und von Frau Neff von der FDP angenommen worden. Wenn er aber keine politische Eintagsfliege sein soll, m\u00fcsste er mit einem Konzept erg\u00e4nzt werden, das vern\u00fcnftige Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung eines kommunalen Wahlrechtes definiert. Damit k\u00f6nnte es vielleicht auch gelingen, die bestehenden Widerst\u00e4nde in Land und Bund zu \u00fcberwinden.<\/p>\n\n\n\n<p> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es kommt immer wieder vor, dass im Stadtrat Antr\u00e4ge gestellt werden, die von der Verwaltung nicht umgesetzt werden k\u00f6nnen, weil die Stadt f\u00fcr den entsprechenden Sachverhalt nicht zust\u00e4ndig ist. Zum Beispiel w\u00e4re ein Antrag, das neue Mobilit\u00e4tsreferat solle endlich sicherstellen, dass die S-Bahn p\u00fcnktlich f\u00e4hrt, an den falschen Adressaten gerichtet. 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