{"id":3503,"date":"2023-03-16T12:19:35","date_gmt":"2023-03-16T12:19:35","guid":{"rendered":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=3503"},"modified":"2023-03-18T12:53:11","modified_gmt":"2023-03-18T12:53:11","slug":"meinungsfreiheit-ein-sperriges-grundrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=3503","title":{"rendered":"Meinungsfreiheit, ein sperriges Grundrecht"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag mit einer \u00fcberw\u00e4ltigenden Mehrheit aus CDU\/CSU, SPD, FDP und Gr\u00fcnen die <a href=\"http:\/\/bds-kampagne.de\/\">BDS-Bewegung<\/a> als antisemitisch <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/19\/101\/1910191.pdf\">verurteilt<\/a>. Begr\u00fcndet wird das wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">&#8222;<em>Seit Jahren ruft die \u201eBoycott, Divestment and Sanctions\u201c-Bewegung (abgek\u00fcrzt BDS) auch in Deutschland zum Boykott gegen Israel, gegen israelische Waren und Dienstleistungen, israelische K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sportlerinnen und Sportler auf. Der allumfassende Boykottaufruf f\u00fchrt in seiner Radikalit\u00e4t zur Brandmarkung israelischer Staatsb\u00fcrgerinnen und Staatsb\u00fcrger j\u00fcdischen Glaubens als Ganzes. Dies ist inakzeptabel und scharf zu verurteilen. <strong>Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch.<\/strong> Die Aufrufe der Kampagne zum Boykott israelischer K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler sowie Aufkleber auf israelischen Handelsg\u00fctern, die vom Kauf abhalten sollen, erinnern zudem an die schrecklichste Phase der deutschen Geschichte. \u201eDon\u2019t Buy\u201c -Aufkleber der BDS-Bewegung auf israelischen Produkten wecken unweigerlich Assoziationen zu der NS-Parole \u201eKauft nicht bei Juden!\u201c<\/em> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(Hervorhebung hinzugef\u00fcgt)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Zusammenhang mit der damaligen Debatte hat der M\u00fcnchner Stadtrat bereits 2017 beschlossen:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>&#8222;F\u00fcr Raumvergaben bzw. Vermietung  [&#8230;] wird Folgendes festgelegt:<br>[..] Organisationen und Personen, die Veranstaltungen in st\u00e4dtischen Einrichtungen durchf\u00fchren wollen, welche sich mit Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterst\u00fctzen, diese verfolgen oder f\u00fcr diese werben, <strong>werden von der Raum\u00fcberlassung bzw. Vermietung von R\u00e4umlichkeiten ausgeschlossen.<\/strong>&#8220; <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der gestrigen Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Verwaltung und Personal wurde der Beschluss von 2017 wieder aufgehoben. \u00dcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr diese 180\u00b0-Kehrtwende wird in diesem Beitrag berichtet.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bereits 2018 hat ein M\u00fcnchner B\u00fcrger Klage gegen die Stadt erhoben, weil ihm die Stadtverwaltung unter Bezugnahme auf den Stadtratsbeschluss die Anmietung eines st\u00e4dtischen Versammlungsraums versagt hatte. Das folgende Gerichtsverfahren vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Stadt M\u00fcnchen ebenso verloren wie die anschlie\u00dfende Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. In einer <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/7638390\">Vorlage<\/a> der Stadtverwaltung f\u00fcr die  Ausschusssitzung sind die Entscheidungen der beiden Gerichte erl\u00e4utert. Die wesentlichen Gr\u00fcnde sind wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der VGH betrachtet die Ablehnung des Kl\u00e4gers als einen unzul\u00e4ssigen Eingriff in seine vom Grundgesetz gesch\u00fctzte Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit. Die Beschr\u00e4nkung im Stadtratsbeschluss sei <strong>nicht meinungsneutral.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>\u201eSie zielt weder auf einen nach \u00e4u\u00dferlichen Kriterien bestimmbaren Veranstaltungstyp (Vortrag, Diskussion, Filmvorf\u00fchrung etc.) noch auf den generellen Ausschluss eines abstrakt umrissenen Themenkreises [&#8230;]  Damit beruht der Beschluss des Stadtrats <\/em>[&#8230;]<em> auf einer (negativen) inhaltlichen Bewertung der BDS-Kampagne.\u201c<\/em>  <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Feststellung trifft zu, denn genau darum ging es ja dem Stadtrat. F\u00fcr solch einen Eingriff bedarf es jedoch einer Rechtfertigung. Das Grundgesetz legt selbst fest, wodurch die Meinungsfreiheit beschr\u00e4nkt werden kann. Mit den Worten des VGH:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201e<em>Die Meinungsfreiheit findet nach Art. 5 Abs.2 GG ihre Grenzen in den Vorschriften der <strong>allgemeinen Gesetze<\/strong>. Als allgemeine Gesetze im Sinne dieses Schrankenvorbehalts k\u00f6nnen nur Vorschriften gelten, die kein Sonderrecht gegen eine bestimmte Meinung schaffen und sich nicht gegen die \u00c4u\u00dferung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne R\u00fccksicht auf eine bestimmte Meinung zu sch\u00fctzenden Rechtsguts dienen\u201c <\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(Hervorhebung hinzugef\u00fcgt)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">An dieser Voraussetzung scheitert der Stadtratsbeschluss gleich doppelt. Zum einen, weil der M\u00fcnchner Stadtrat anders als der Bayrische Landtag oder der Bundestag keine Gesetzgebungskompetenz hat. Ein Beschluss des Stadtrats kann daher schon formal kein &#8222;<em>allgemeines Gesetz<\/em>&#8220; sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zum anderen ist ein &#8211; nur &#8211; gegen eine Meinung gerichteter Stadtratsbeschluss auch inhaltlich grundgesetzwidrig:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201e<em>Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die B\u00fcrger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen; es erzwingt diese Werteloyalit\u00e4t aber nicht. Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst demzufolge auch extremistische, rassistische oder antisemitische \u00c4u\u00dferungen.<\/em>\u201c <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In gleicher Weise argumentiert das Bundesverwaltungsgericht:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Art. 5 Abs. 1 und 2 GG gew\u00e4hrleistet die Freiheit der Meinung als Geistesfreiheit unabh\u00e4ngig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit oder Gef\u00e4hrlichkeit. Er erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern erm\u00e4chtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungs\u00e4u\u00dferungen die rein geistige Sph\u00e4re des F\u00fcr-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gef\u00e4hrdungslagen umschlagen. Dies ist der Fall, wenn sie den \u00f6ffentlichen Frieden als Friedlichkeit der \u00f6ffentlichen Auseinandersetzung gef\u00e4hrden und so den \u00dcbergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der weite Rahmen der Meinungsfreiheit \u00fcberrascht vielleicht. Allerdings gibt es durchaus allgemeine Gesetze, die nicht nur Handlungen, sondern auch schon \u00c4u\u00dferungen unter Strafe stellen. Das Bundesverwaltungsgericht verweist dazu auf das Verbot von Beleidigungen (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__185.html\">\u00a7 185 StGB<\/a>) und Volksverhetzung (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__130.html\">\u00a7 130 StGB<\/a>). Dabei kommt beispielsweise die strafbare Verharmlosung des Holocaust in Betracht, die h\u00e4ufig mit \u00fcberzogener Kritik am Umgang von Israel mit den Pal\u00e4stinensern verbunden ist. Da es jedoch im vorliegenden Fall keinerlei Hinweise gab, dass solche Rechtsverst\u00f6\u00dfe vom Kl\u00e4ger zu erwarten gewesen w\u00e4ren, wurde seiner Klage vollumf\u00e4nglich stattgegeben. Das w\u00e4re jedoch anders zu bewerten, wenn ein Antragsteller in der Vergangenheit bereits durch Verst\u00f6\u00dfe gegen die genannten Paragraphen des Strafgesetzbuches aufgefallen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Stadtratsbeschluss aus 2017 war vor dem Hintergrund der Gerichtsentscheidungen nicht haltbar und wurde in der gestrigen Ausschusssitzung aufgehoben. In der Debatte hat der Fraktionsvorsitzende der Gr\u00fcnen, Dominik Krause, ausf\u00fchrlich begr\u00fcndet, warum er jetzt den Freistaat in der Verantwortung sieht. Wenn es der Stadt M\u00fcnchen unm\u00f6glich sei, durch Stadtratsbeschluss BDS-Versammlungen in st\u00e4dtischen Versammlungsr\u00e4umen zu verbieten, m\u00fcsse der bayrische Landtag ein &#8222;allgemeines Gesetz&#8220; erlassen, mit dem &#8222;gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit&#8220; und insbesondere der Antisemitismus an sich in einer Weise verboten werde, dass die Stadt in Zukunft die Nutzung ihrer R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr Veranstalter mit solchen Zielen wieder untersagen k\u00f6nne. Dem haben sich Redner von CSU und SPD angeschlossen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aus meiner Sicht bleibt abzuwarten, ob die Staatsregierung den Ball aufgreifen wird. Denn es wird nicht einfach sein, ein grundgesetzkonformes Gesetz zu formulieren, das gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit &#8222;an sich&#8220; untersagt und damit der Meinungsfreiheit engere Grenzen setzt als die bereits bestehenden Verbote im \u00a7 130 StGB (Volksverhetzung). Dieser Paragraph ist in den letzten Jahrzehnten immer wieder erg\u00e4nzt worden. Neben der Strafandrohung f\u00fcr die Leugnung und Relativierung des Holocaust findet sich dort auch das grunds\u00e4tzliche Verbot, gegen eine nationale, rassische, religi\u00f6se oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zum Hass aufzustacheln oder zu Gewalt- oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen aufzufordern. Daher sollte die Stadtverwaltung (und die Justiz) in Zukunft sehr genau hinschauen, ob es bei Veranstaltungen der BDS-Bewegung zu Verst\u00f6\u00dfen gegen diese Vorschriften kommt. Wenn das der Fall ist, muss unmittelbar eingeschritten werden und die Veranstaltung beendet werden, unabh\u00e4ngig davon, ob sie in R\u00e4umen der Stadt oder anderswo stattfindet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag mit einer \u00fcberw\u00e4ltigenden Mehrheit aus CDU\/CSU, SPD, FDP und Gr\u00fcnen die BDS-Bewegung als antisemitisch verurteilt. 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