{"id":3349,"date":"2023-02-03T13:09:25","date_gmt":"2023-02-03T13:09:25","guid":{"rendered":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=3349"},"modified":"2023-02-08T15:51:39","modified_gmt":"2023-02-08T15:51:39","slug":"erfolgreich-aber-wirkungslos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=3349","title":{"rendered":"Erfolgreich aber wirkungslos"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vor einigen Monaten habe ich <a href=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=2831\">schon einmal<\/a> dar\u00fcber berichtet, wie B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger versuchen k\u00f6nnen, direkt auf die M\u00fcnchner Kommunalpolitik Einfluss zu nehmen. Die Behandlung des aktuellen B\u00fcrgerbegehrens &#8222;Gr\u00fcnfl\u00e4chen erhalten&#8220; in der Vollversammlung des Stadtrats am vergangenen Mittwoch zeigt, dass dabei Erwartungen entstehen k\u00f6nnen, die sp\u00e4ter vielleicht bitter entt\u00e4uscht werden.<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-large is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/2023-02-02-1024x472.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-3351\" width=\"512\" height=\"236\" srcset=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/2023-02-02-1024x472.png 1024w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/2023-02-02-300x138.png 300w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/2023-02-02-768x354.png 768w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/2023-02-02-1536x708.png 1536w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/2023-02-02-2048x944.png 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 512px) 100vw, 512px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\"><a href=\"http:\/\/www.gruenflaechen-erhalten.de\">Website<\/a> des B\u00fcrgerbegehrens &#8222;Gr\u00fcnfl\u00e4chen erhalten&#8220;<\/figcaption><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am Mittwoch hat der Stadtrat mit einer Mehrheit aus Gr\u00fcnen und CSU beschlossen, die Forderungen des B\u00fcrgerbegehrens zu \u00fcbernehmen, sodass es nicht zu einer Abstimmung der B\u00fcrgerschaft kommt. Dennoch wird diese Entscheidung kaum Auswirkungen auf die zuk\u00fcnftige Stadtplanung und Baupolitik in M\u00fcnchen haben.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Will man verstehen, warum das so ist, muss man sich mit den juristischen Voraussetzungen f\u00fcr B\u00fcrgerbegehren besch\u00e4ftigen. In der <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/7564791\">Vorlage<\/a> der Stadtverwaltung steht dazu Folgendes:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">&#8222;<em>Das B\u00fcrgerbegehren zielt auf eine Grundsatzentscheidung ab. Es sollte \u201ealles unternommen werden\u201c, damit die Allgemeinen Gr\u00fcnfl\u00e4chen erhalten bleiben und nicht weiter versiegelt werden.  [&#8230;.] <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Nach der Rechtsprechung m\u00fcssen der Gemeinde bei einem B\u00fcrgerbegehren im Bereich der Planung <\/em><strong><em>ein Planungsspielraum von substanziellem Gewicht und gen\u00fcgend Alternativen zur Abw\u00e4gung<\/em> <em>der konkreten Belange verbleiben<\/em><\/strong><em> (vgl. BayVGH, 11.08.2005, 4 CE 05.1580). <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Das B\u00fcrgerbegehren [&#8230;] ist [&#8230;.] zwingend so auszulegen, dass der vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung geforderte Abw\u00e4gungsspielraum in Bauleitplanverfahren f\u00fcr den Stadtrat verbleibt. <\/em>[&#8230;]<em>. Das bedeutet, <\/em><strong><em>dass es m\u00f6glich bliebe, dass der Stadtrat im Einzelfall einen anderen<\/em> <em>Belang vorrangig gewichten und eine Allgemeine Gr\u00fcnfl\u00e4che umplanen k\u00f6nnte<\/em><\/strong><em>. Denn ein B\u00fcrgerbegehren darf nach der Rechtsprechung keine verbindliche Vorgabe f\u00fcr die Bauleitplanung geben (etwa, dass gar keine Allgemeinen Gr\u00fcnfl\u00e4chen umgeplant werden d\u00fcrfen).<\/em>&#8220;   <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(Hervorhebung hinzugef\u00fcgt)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit anderen Worten kann nach der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung ein zul\u00e4ssiges B\u00fcrgerbegehen keine generelle Entscheidung dar\u00fcber treffen, ob und in wieweit M\u00fcnchner Gr\u00fcnfl\u00e4chen bebaut werden k\u00f6nnen. Die Bedeutung des B\u00fcrgerbegehrens reduziert sich damit auf die Definition einer allgemeinen politischen Zielvorgabe ohne jede Bindungswirkung. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ob die Initiatoren des B\u00fcrgerbegehrens damit zufrieden sind, darf durchaus bezweifelt werden. In ihrer <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/7568947\">Stellungnahme<\/a> zur Vorlage liest man:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>&#8222;Alle Allgemeinen Gr\u00fcnfl\u00e4chen und die Gr\u00fcnanlagen, die in der Gr\u00fcnanlagensatzung gelistet sind, bleiben bestehen und sind weder Spekulations- noch Verhandlungsmasse f\u00fcr Bauvorhaben.<\/em>&#8220; <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Da ist kein Raum f\u00fcr Abw\u00e4gungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allerdings halte ich es durchaus f\u00fcr denkbar, dass die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung zu eng ist. Ein &#8222;<em>Planungsspielraum von substantiellen Gewicht<\/em>&#8220; verbliebe auch dann, wenn die Stadtplanung in Zukunft die Rahmenbedingung beachtete, dass keine weiteren Gr\u00fcnfl\u00e4chen in M\u00fcnchen bebaut werden. Neue Bebauung k\u00f6nnte in diesem Fall weiterhin auf anderen Fl\u00e4chen erfolgen, beispielsweise fr\u00fcheren Industriefl\u00e4chen wie am Nockherberg, Parkpl\u00e4tzen wie am Dantebad oder als Ersatz f\u00fcr \u00e4ltere Geb\u00e4ude. Auch dann g\u00e4be es in der Stadtplanung noch viele Alternativen, die gegeneinander abzuw\u00e4gen w\u00e4ren, beispielsweise wie hoch oder dicht die Bebauung auf diesen &#8211; anderen &#8211; Fl\u00e4chen sein soll. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In einer j\u00fcngeren <a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-257\">Entscheidung<\/a> hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof in 2019 die M\u00f6glichkeiten eines B\u00fcrgerbegehrens so formuliert:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">&#8222;<em>Geht es [&#8230;] um Rahmenfestlegungen, die [&#8230;.] gen\u00fcgend Alternativen zur Abw\u00e4gung der konkreten Belange offen halten, so ist es [&#8230;] eine Frage des Einzelfalls, ob durch einen derartigen \u201eEckpunkt f\u00fcr die gemeindliche Abw\u00e4gung\u201c [&#8230;.] schon eine solche Selbstbindung eingetreten ist, dass eine Abw\u00e4gung in keinem Fall mehr in sachgerechter Weise vorgenommen werden kann<\/em>.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Rahmenfestlegungen in einem B\u00fcrgerbegehren sind danach &#8211; entgegen der oben zitierten Rechtsauffassung der Stadtverwaltung  &#8211; nicht in jedem Fall unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Stadtr\u00e4te haben die Einsch\u00e4tzung der Verwaltung allerdings nicht in Zweifel gezogen. Im Gegenteil, Vertreter von CSU und Gr\u00fcnen und Linken haben in der Debatte mit gro\u00dfer Freude festgestellt, dass selbst bei \u00dcbernahme der Forderungen des B\u00fcrgerbegehrens Abw\u00e4gungsentscheidungen zur Stadtplanung, die zu einem Verlust an Gr\u00fcnfl\u00e4che f\u00fchren, weiterhin m\u00f6glich sind. Vor diesem Hintergrund k\u00f6nne man sich dem B\u00fcrgerbegehren anschlie\u00dfen, da man dessen grunds\u00e4tzliche \u00dcberlegungen und Ziele nat\u00fcrlich teile.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Ergebnis werden damit die Initiatoren hinters Licht gef\u00fchrt. Einerseits wird der Eindruck erweckt, man werde ihren weitreichenden Forderungen nachkommen. Andererseits \u00e4ndert sich im Ergebnis nichts. Denn nat\u00fcrlich ist auch schon in der Vergangenheit der Erhalt von Gr\u00fcnfl\u00e4chen ein wichtiges Ziel der Stadtplanung gewesen, aber eben nur eines von mehreren. Oberb\u00fcrgermeister Reiter hat zu Recht darauf hingewiesen, dass mit der \u201cpopulistischen\u201d \u00dcbernahme des B\u00fcrgerbegehrens im Ergebnis ein <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Potemkinsches_Dorf\">&#8222;Potemkinsches Dorf&#8220;<\/a> aufgebaut werde, d.h. ein Erfolg vorgespiegelt wird, der tats\u00e4chlich gar nicht erreicht worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Geradlinig erscheint mir der Standpunkt der SPD-Fraktion. In einem engagierten Redebeitrag hat der Fraktionsvorsitzende Christian M\u00fcller zum Ausdruck gebracht, dass ein absoluter Schutz jeder Gr\u00fcnfl\u00e4che in M\u00fcnchen, den das B\u00fcrgerbegehren im Kern anstrebe, mit der SPD nicht zu machen sei.  Denn sowohl der dringend notwendige Wohnungs- und Schulhausbau als auch die Entwicklungsm\u00f6glichkeiten der M\u00fcnchner Unternehmen w\u00fcrden erheblich behindert, wenn es in Zukunft bei Gr\u00fcnfl\u00e4chen keine Abw\u00e4gungsm\u00f6glichkeiten mehr g\u00e4be.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Stadtratsmehrheit aus CSU und Gr\u00fcnen hat sich davon nicht beindrucken lassen und am Ende der Debatte einen <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/7574176\">Beschluss<\/a> gefasst, mit dem formal die Forderungen des B\u00fcrgerbegehrens \u00fcbernommen werden. Auf die Spitze getrieben wird die Irref\u00fchrung der Initiatoren des B\u00fcrgerbegehrens durch den letzten Satz aus Abschnitt 4 des Beschlusses. Danach sind &#8222;alle bereits begonnenen Bauleitplanungen&#8220; ausgenommen. Das f\u00fchrt im Ergebnis dazu, dass das B\u00fcrgerbegehren auf die allermeisten Bauprojekte der n\u00e4chsten Jahre gar keinen Einfluss haben wird, nicht einmal als politische Zielvorgabe. Ob diese Einschr\u00e4nkung zul\u00e4ssig ist, erschien dem Oberb\u00fcrgermeister so zweifelhaft, dass er vor seiner Unterschrift unter den Beschluss des Stadtrates zun\u00e4chst die Auskunft der Regierung von Oberbayern einholen wird. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde soll pr\u00fcfen, ob der Beschluss mit dieser weitgehenden Ausnahmeregelung insgesamt noch als \u00dcbernahme der Forderungen des B\u00fcrgerbegehrens gelten kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aber auch unabh\u00e4ngig davon wird diese Entscheidung des Stadtrates noch zu gro\u00dfen Entt\u00e4uschungen bei den 60.000 M\u00fcnchnerinnen und M\u00fcnchnern f\u00fchren, die das B\u00fcrgerbegehren mit ihren Unterschriften unterst\u00fctzt haben. Denn entgegen dem aktuellen Stadtratsbeschluss sieht es nicht danach aus, dass in Zukunft keine Gr\u00fcnfl\u00e4che in M\u00fcnchen mehr \u00fcberbaut werden darf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor einigen Monaten habe ich schon einmal dar\u00fcber berichtet, wie B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger versuchen k\u00f6nnen, direkt auf die M\u00fcnchner Kommunalpolitik Einfluss zu nehmen. Die Behandlung des aktuellen B\u00fcrgerbegehrens &#8222;Gr\u00fcnfl\u00e4chen erhalten&#8220; in der Vollversammlung des Stadtrats am vergangenen Mittwoch zeigt, dass dabei Erwartungen entstehen k\u00f6nnen, die sp\u00e4ter vielleicht bitter entt\u00e4uscht werden. 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