{"id":3138,"date":"2022-12-15T22:39:41","date_gmt":"2022-12-15T22:39:41","guid":{"rendered":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=3138"},"modified":"2022-12-16T10:44:18","modified_gmt":"2022-12-16T10:44:18","slug":"korruption-ein-hochaktuelles-thema","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=3138","title":{"rendered":"Korruption &#8211; ein hochaktuelles Thema"},"content":{"rendered":"\n<p>Es kommt immer wieder vor, dass die Tagesordnung des M\u00fcnchner Stadtrates perfekt zu brandhei\u00dfen Themen der &#8222;gro\u00dfen&#8220; Politik passt. So auch gestern im Verwaltungs- und Personalausschuss, wo vorbeugende Ma\u00dfnahmen zur Korruptionsbek\u00e4mpfung diskutiert wurden. Eine Vielzahl von Antr\u00e4gen aus dem Stadtrat war darauf gerichtet, Vorkommnisse wie im Bayrischen Landtag (&#8222;Maskenaff\u00e4re&#8220;) und ganz aktuell im Europaparlament zu verhindern. Die Debatte hat nicht nur in aller Deutlichkeit gezeigt, wie Interessenkonflikte f\u00fcr Stadtr\u00e4tinnen und Stadtr\u00e4te aller Fraktionen entstehen k\u00f6nnen. Zu sehen war insbesondere, welche Schwierigkeiten die M\u00fcnchner CSU-Fraktion mit diesem Thema hat. <\/p>\n\n\n\n<p>Im Folgenden wird zun\u00e4chst die &#8211; sehr unbefriedigende &#8211; Rechtslage in Bayern erl\u00e4utert. Danach werden die im Ausschuss diskutierten Ans\u00e4tze zur Korruptionsbek\u00e4mpfung berichtet und kommentiert. <\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Wenn sich Mandatstr\u00e4ger bestechen lassen, machen sie sich strafbar, vgl. \u00a7 108e StGB:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;(<em>1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der L\u00e4nder einen  ungerechtfertigten Vorteil f\u00fcr sich oder einen Dritten als Gegenleistung daf\u00fcr fordert, sich versprechen l\u00e4sst oder annimmt, dass er <strong>bei der Wahrnehmung seines Mandates<\/strong> eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren F\u00e4llen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren bestraft. <\/em>[&#8230;..]     (Hervorhebung hinzugef\u00fcgt)<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Absatz (3) gilt dies auch f\u00fcr Mitglieder des Stadtrates oder eines Bezirksausschusses. <\/p>\n\n\n\n<p>Das Problem liegt in der engen Auslegung der Worte &#8222;<em>bei der Wahrnehmung seines Mandates<\/em>&#8220; durch die Gerichte. Damit werden ausschlie\u00dflich Handlungen eines Mandatstr\u00e4gers &#8222;i<em>m Rahmen von parlamentarischen Verhandlungsgegenst\u00e4nden<\/em>&#8220; erfasst, nicht jedoch &#8222;<em>im Rahmen seiner sonstigen au\u00dferparlamentarischen Aufgaben<\/em>&#8220; vgl. das j\u00fcngste <a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-38492?hl=true\">Urteil<\/a> des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen zur Maskenaff\u00e4re. Die beiden CSU-Landtagsabgeordneten Sauter und N\u00fcsslein sind straffrei geblieben, obwohl sie in der Pandemie insgesamt 1,2 Mio. Euro f\u00fcr die Vermittlung von Liefervertr\u00e4gen an das Gesundheitsministerium kassiert haben. Denn die Entscheidung f\u00fcr den Kauf der Masken war eine Entscheidung der Exekutive und kein Gegenstand parlamentarischer Beratung. <\/p>\n\n\n\n<p>Ob diese Rechtsauffassung auch vor dem Bundesgerichtshof Bestand hat, bleibt abzuwarten. Wenn dem so ist, hat der obige Paragraf ein gro\u00dfes Loch. Denn es kann nicht sein, dass Abgeordnete sich ihre politischen Kontakte und Einflussm\u00f6glichkeiten auf Kosten der Allgemeinheit versilbern lassen. Letztlich hat niemand anders als der Steuerzahler diese unglaublichen Provisionen durch einen h\u00f6heren Maskenpreis bezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund haben mehrere Antr\u00e4ge im Ausschuss verlangt, dass sich die Stadt M\u00fcnchen strenge Regeln gibt, um die Transparenz des Handelns ihrer Mandatstr\u00e4ger zu verbessern und um festzulegen, wie mit Zuwendungen Dritter an Stadtr\u00e4tinnen und Stadtr\u00e4ten umzugehen ist. Dies ist auch eine Voraussetzung f\u00fcr eine m\u00f6gliche Mitgliedschaft M\u00fcnchens bei <a href=\"https:\/\/www.transparency.de\/\">Transparency International Deutschland<\/a>, die ebenfalls beantragt worden war.  <\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-large is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/2022-12-15-1024x632.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-3157\" width=\"512\" height=\"316\" srcset=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/2022-12-15-1024x632.png 1024w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/2022-12-15-300x185.png 300w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/2022-12-15-768x474.png 768w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/2022-12-15-1536x948.png 1536w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/2022-12-15.png 1775w\" sizes=\"auto, (max-width: 512px) 100vw, 512px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\"><a href=\"https:\/\/www.transparency.de\/\">Website<\/a> von Transparency International Deutschland<\/figcaption><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Leider hat die ausf\u00fchrliche Pr\u00fcfung der Rechtslage durch das Direktorium der Stadtverwaltung ergeben, dass die Handlungsm\u00f6glichkeiten des M\u00fcnchner Stadtrates sehr begrenzt sind. Wie in einer <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/7250824\">Vorlage<\/a> f\u00fcr die gestrige Sitzung im Detail erl\u00e4utert, gibt es in Bayern, anders als beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, keine gesetzliche Grundlage, die den Kommunen erlaubt, eigenst\u00e4ndige Transparenzregelungen zu beschlie\u00dfen. Interessenkonflikte von Mandatstr\u00e4gern werden neben der obigen Strafvorschrift nur durch <a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/BayGO-49\">Art. 49<\/a> der Bayrischen Gemeindeordnung geregelt. Darin hei\u00dft es:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;<em>Ein Mitglied <\/em>[des Stadtrats] <em> kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angeh\u00f6rigen <\/em>(&#8230;) <em> oder einer von ihm vertretenen nat\u00fcrlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.<\/em>&#8222;<\/p>\n\n\n\n<p>Ob eine solche Situation vorliegt, wird allerdings nicht von Amts wegen gepr\u00fcft. Vorstellbar sind solche Konstellationen jedoch ohne Weiteres. Ein paar Beispiele, die von den Ausschussmitgliedern in der Debatte selbst angef\u00fchrt wurden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Manche Stadtratsmitglieder sind Mieter einer Wohnung einer der beiden st\u00e4dtischen Wohnungsbaugesellschaften. Wenn der Stadtrat einen <a href=\"https:\/\/www.haufe.de\/immobilien\/wirtschaft-politik\/muenchen-mietenstopp-fuer-kommunale-wohnungsunternehmen_84342_494532.html\">f\u00fcnfj\u00e4hrigen Mietenstopp <\/a>bei den st\u00e4dtischen Wohnungsbaugesellschaften beschlie\u00dft, ergibt sich daraus zweifelsfrei ein unmittelbarer Vorteil.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Einige Stadtratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich oder sogar beruflich in Vereinen oder Organisationen, die f\u00fcr ihre &#8211; h\u00e4ufig gemeinn\u00fctzige &#8211; T\u00e4tigkeit erhebliche Unterst\u00fctzungszahlungen aus dem st\u00e4dtischen Haushalt bekommen. Auch das ist ein Interessenkonflikt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Problematisch k\u00f6nnte auch die Annahme von kleineren Zuwendungen sein, beispielsweise Freikarten von Theatern, Schaustellern o.\u00e4., die ihrerseits von Entscheidungen des Stadtrates betroffen sind, sei es \u00fcber finanzielle Unterst\u00fctzung oder auch einfach nur durch die Festlegung von \u00d6ffnungszeiten und \u00e4hnliche Ordnungsvorschriften. Anders als f\u00fcr die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, f\u00fcr die eine strikte <a href=\"https:\/\/stadt.muenchen.de\/dam\/jcr:dd3f6fd6-9594-460f-b6f7-3a02def069c7\/Antikorruptionsrichtlinie.pdf\">Antikorruptionsrichtlinie<\/a> gilt, fehlt es f\u00fcr Mandatstr\u00e4ger aktuell an jeder Compliance-Regelung.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Um mehr Transparenz zu schaffen, hat der Ausschuss am Mittwoch nach lebhafter Debatte gegen die Stimmen der CSU Folgendes <a href=\"https:\/\/risi.muenchen.de\/risi\/dokument\/v\/7496846\">beschlossen<\/a>:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;<em>Der Stadtrat der Landeshauptstadt M\u00fcnchen fordert die Einf\u00fchrung einer gesetzlichen Grundlage, die die Handlungsfreiheit der Kommunen in Bayern [&#8230;] st\u00e4rkt [&#8230;.]. Dabei soll insbesondere <strong>die m\u00f6gliche Reichweite anzeigepflichtiger T\u00e4tigkeiten zur Herstellung von Transparenz<\/strong> <\/em>[&#8230;..] <em>geregelt werden. <\/em>[&#8230;.]<\/p>\n\n\n\n<p><em>Kommunen sollten dazu befugt sein, <strong>die Annahme von bestimmten Zuwendungen durch Mandatstr\u00e4gerinnen zu untersagen<\/strong>, auch soweit die Annahme nicht die reformbed\u00fcrftig hohen Voraussetzungen des \u00a7 108e StGB \u00fcberschreiten. Die zum Vollzug solcher kommunaler Regelungen n\u00f6tigen Eingriffs- und Ahndungsbefugnisse (wie z.B. \u00f6ffentliche Beanstandung im Rat oder ggf. auch Festsetzung eines Ordnungsgelds), sowie zwingend gebotene Ausnahmen sind [&#8230;] entsprechend zu regeln.&#8220;<\/em> (Hervorhebung hinzugef\u00fcgt)<\/p>\n\n\n\n<p>Warum hat die CSU-Fraktion diesen, wie ich finde, sehr vern\u00fcnftigen Forderungen nach mehr Transparenz und Klarheit nicht zugestimmt? Frau Stadtr\u00e4tin Menges hat dazu in einer bemerkenswerten Rede ausgef\u00fchrt, der M\u00fcnchner Stadtrat treffe ohnehin keine Entscheidung im Einzelfall wie individuelle Baugenehmigungen. Beraten und beschlossen w\u00fcrden nur allgemeine politische Rahmenvorgaben. Deswegen brauche es \u00fcber die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinaus auch keine weiteren Regelungen. Den Antr\u00e4gen der anderen Fraktionen l\u00e4ge eine moralisierende Haltung zu Grunde, die von der CSU-Fraktion abgelehnt werde.<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist, um es freundlich auszudr\u00fccken, bestenfalls naiv. Auch der Bayrische Landtag hat keine Einzelfallentscheidung zum Maskenkauf getroffen. Das waren am Ende die Beamten im Gesundheitsministerium. Darauf hat Oberb\u00fcrgermeister Reiter in der Debatte zu Recht hingewiesen. Korruption beginnt in aller Regel weit im Vorfeld einer konkreten Entscheidung.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist die Auffassung von Frau Menges auch schlicht falsch. Insbesondere im Baurecht trifft der Stadtrat durchaus Einzelfallentscheidungen. Wenn beispielsweise ein Bebauungsplan beschlossen wird, liegt dem h\u00e4ufig ein ganz konkretes Bauprojekt eines Investors zugrunde. Die sp\u00e4ter von der Verwaltung erteilte Baugenehmigung ist dann nur noch Formsache. Genau in diesem Bereich finden sich auf kommunaler Ebene typische Korruptionsaff\u00e4ren, wie beispielsweise in <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Regensburger_Parteispendenaff%C3%A4re#Stadtbau_Regensburg\">Regensburg<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Korruption ist wie ein Virus, das jede Organisation befallen kann. V\u00f6llig vermeiden l\u00e4sst sich das nicht. Aber wie eine Impfung bewirken gute Transparenzregeln, dass solch ein Fall schnell erkannt und beseitigt wird, ohne dass es zu einem gr\u00f6\u00dferen Schaden kommt. Bayern kann hier sicher noch den ein oder anderen Booster vertragen. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es kommt immer wieder vor, dass die Tagesordnung des M\u00fcnchner Stadtrates perfekt zu brandhei\u00dfen Themen der &#8222;gro\u00dfen&#8220; Politik passt. So auch gestern im Verwaltungs- und Personalausschuss, wo vorbeugende Ma\u00dfnahmen zur Korruptionsbek\u00e4mpfung diskutiert wurden. 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