{"id":210,"date":"2020-06-16T13:45:05","date_gmt":"2020-06-16T13:45:05","guid":{"rendered":"http:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=210"},"modified":"2020-06-18T15:42:34","modified_gmt":"2020-06-18T15:42:34","slug":"vertretbar-und-gebotene-gebuehren-in-corona-zeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=210","title":{"rendered":"&#8222;Vertretbar und geboten&#8220; ? Geb\u00fchren in Corona Zeiten"},"content":{"rendered":"\n<p>\u00dcber die schlimmen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise f\u00fcr die M\u00fcnchner Gastronomie hat der Stadtrat <a href=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=176\">schon mehrfach beraten<\/a>. Bereits im Mai war daher folgender Auftrag an die Verwaltung ergangen:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Das Kreisverwaltungsreferat unterbreitet im n\u00e4chsten Kreisverwaltungsausschuss einen Vorschlag, dass die Gastronomie <strong>so gering wie rechtlich zul\u00e4ssig<\/strong> mit Freischankfl\u00e4chengeb\u00fchren belastet wird<\/em>.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>Was das nun konkret bedeutet, ist gar nicht so einfach und gab heute Anlass zu einer heftigen Diskussion zwischen dem Leiter des Kreisverwaltungsreferats (KVR) und den Stadtr\u00e4ten im Kreisverwaltungsausschuss. Es geht darum, ob die Stadt (zeitlich begrenzt) auf die Geb\u00fchren f\u00fcr Freischankfl\u00e4chen komplett verzichten kann, oder ob dem die geltende Gesetzeslage entgegensteht, insbesondere  Art. 62 der Bayrischen Gemeindeordnung. <\/p>\n\n\n\n<p>Dort findet sich folgende Regelung:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;<em>Sie <\/em>[die Gemeinde] <em>hat die zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen  <strong>soweit vertretbar und geboten<\/strong> aus besonderen Entgelten<\/em> [ = Geb\u00fchren]<em> f\u00fcr die von ihr erbrachten Leistungen [\u2026.] zu beschaffen<\/em>.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>In der strittigen <a href=\"https:\/\/www.ris-muenchen.de\/RII\/RII\/DOK\/SITZUNGSVORLAGE\/6059135.pdf\">Vorlage des KVR<\/a> werden die Begriffe &#8222;<em>vertretbar und geboten<\/em>&#8220; umfangreich er\u00f6rtert. Danach ist ein vollst\u00e4ndiger Verzicht auf die Geb\u00fchrenerhebung f\u00fcr die Nutzung einer \u00f6ffentlichen Fl\u00e4che unzul\u00e4ssig, wenn diese Nutzung nur einem Einzelnen dient (dem Gastwirt). Aufgrund der geltenden Einschr\u00e4nkungen wegen der Corona Pandemie wird abgesch\u00e4tzt, dass der Umsatz der Gastwirte erheblich reduziert ist und daher ein erm\u00e4\u00dfigter Geb\u00fchrensatz von 25 % vorgeschlagen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun bin ich kein Experte auf dem Gebiet des Kommunalrechts, aber die Begr\u00fcndung f\u00fcr eine angebliche Pflicht zur Geb\u00fchrenerhebung in der KVR-Vorlage erscheint mir aus mehreren Gr\u00fcnden nicht \u00fcberzeugend:<\/p>\n\n\n\n<p>In der Vorlage wird nicht einmal der Versuch gemacht, Art. 62 GO direkt auszulegen. Es wird lediglich auf analoge \u00dcberlegungen zu einem anderen Artikel der Gemeindeordnung verwiesen, der aber auch keine klare Aussage dazu enth\u00e4lt, was &#8222;<em>vertretbar und geboten<\/em>&#8220; bei der Geb\u00fchrenerhebung bedeutet. <\/p>\n\n\n\n<p>Auch das Bayrische Stra\u00dfen- und Wegegesetz, das in Art. 18 den konkreten Anspruch einer Gemeinde auf Geb\u00fchren bei einer Sondernutzung des Stra\u00dfenraumes definiert, formuliert nur eine M\u00f6glichkeit &#8211; keine Pflicht &#8211; daf\u00fcr Geb\u00fchren zu erheben. Darauf wurde in der Sitzung von der CSU Fraktion zu Recht hingewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der aus meiner Sicht entscheidende Gedanke ist jedoch, dass eine solche Sondersituation wie die gegenw\u00e4rtige Corona Pandemie ihre eigenen Ma\u00dfst\u00e4be setzt, was &#8222;<em>vertretbar und geboten<\/em> &#8220; ist. \u00dcberlegungen, die den Normalfall der Geb\u00fchrenerhebung betreffen, sind zur Einordnung sicher hilfreich aber k\u00f6nnen gegenw\u00e4rtig nicht allein herangezogen werden. Im Gegenteil, es erscheint durchaus &#8222;<em>vertretbar und geboten<\/em>&#8220; in dieser v\u00f6lligen Ausnahmesituation, wo viele Wirte auch bei ge\u00f6ffnetem Lokal bislang keinen Gewinn machen, auf eine Geb\u00fchrenerhebung vollst\u00e4ndig zu verzichten. Denn eine lebendige Gastronomie in M\u00fcnchen ist eben nicht nur f\u00fcr die Wirte sondern auch f\u00fcr die st\u00e4dtische Bev\u00f6lkerung insgesamt von Interesse.<\/p>\n\n\n\n<p>Das haben die Stadtr\u00e4te im Kreisverwaltungsausschuss im Ergebnis auch so gesehen. Daher wird es in der Vollversammlung morgen voraussichtlich eine neue Vorlage geben, mit der die Geb\u00fchren f\u00fcr die Freischankfl\u00e4chen auf Null gesetzt werden. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber die schlimmen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise f\u00fcr die M\u00fcnchner Gastronomie hat der Stadtrat schon mehrfach beraten. 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