{"id":1201,"date":"2021-03-26T20:07:33","date_gmt":"2021-03-26T20:07:33","guid":{"rendered":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=1201"},"modified":"2021-03-26T20:12:40","modified_gmt":"2021-03-26T20:12:40","slug":"die-neue-bayrische-grundsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=1201","title":{"rendered":"Die neue bayrische Grundsteuer"},"content":{"rendered":"\n<p>Wie bereits in einem <a href=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=981\">Bericht vor einigen Tagen<\/a> am Rande erl\u00e4utert, muss die Grundsteuer von allen M\u00fcnchnerinnen und M\u00fcnchnern bezahlt werden, entweder direkt als Eigent\u00fcmer einer Immobilie oder als Mieter, auf den die Grundsteuer \u00fcber die Nebenkosten umgelegt wird. Ein trockenes und schwieriges Thema, das aber alle angeht. Am vergangenen Dienstag wurde die geplante Neuregelung der Grundsteuer in Bayern im Finanzausschuss des Stadtrats vorgestellt und &#8211; durchaus streitig &#8211; diskutiert. <\/p>\n\n\n\n<p>Zum Hintergrund: Bislang wurde die Grundsteuer in ganz Deutschland nach folgender Formel bestimmt:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grundsteuer = Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der <strong>Einheitswert<\/strong> sollte nach der bisherigen Rechtslage den Wert des jeweiligen Grundst\u00fccks bzw. der Wohnung oder des Hauses widerspiegeln. Die <strong>Grundsteuermesszahl<\/strong> erm\u00f6glicht, Grundst\u00fccke mit unterschiedlicher Bebauung (Gewerbe, Wohnungen oder Einfamilienhaus, etc.) unterschiedlich zu besteuern. Durch den vom Stadtrat festzulegenden <strong>Hebesatz<\/strong> kann jede Stadt f\u00fcr sich die H\u00f6he der Grundsteuer bestimmen. Sie bekommt auch die Einnahmen aus der Grundsteuer &#8211; in M\u00fcnchen immerhin \u00fcber 300 Mio EUR pro Jahr.<\/p>\n\n\n\n<p>Problematisch war in der Vergangenheit die Festlegung der Einheitswerte. Hier wurde in Westdeutschland auf veraltete Datenbest\u00e4nde von 1964 zur\u00fcckgegriffen und in den neuen Bundesl\u00e4ndern sogar auf Daten von 1935. Mit dem <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2018\/04\/ls20180410_1bvl001114.html\">Urteil vom 10. April 2018<\/a> hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Vorgehensweise nur noch bis Ende 2024 zul\u00e4ssig ist.  Zum 1. Januar 2020 wurde daher die Grundsteuer in einem Bundesgesetz neu geregelt. Allerdings k\u00f6nnen die L\u00e4nder davon abweichen und selber entscheiden, wie im jeweiligen Land die Grundsteuer bestimmt wird. Von dieser \u00d6ffnungsklausel hat der Freistaat Gebrauch gemacht und im vergangenen Dezember einen eigenen Entwurf f\u00fcr die neue bayrische Grundsteuer vorgelegt. Die wichtigsten Inhalte des Entwurfs hat der Stadtk\u00e4mmerer am vergangenen Dienstag in einer <a href=\"https:\/\/www.ris-muenchen.de\/RII\/RII\/DOK\/SITZUNGSVORLAGE\/6509231.pdf\">Vorlage<\/a> f\u00fcr den Ausschuss zusammengefasst.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein ganz zentraler Aspekt betrifft die Frage, was \u00fcberhaupt besteuert wird. Bislang war es der <strong>Wert<\/strong> eines Grundst\u00fccks und des gegebenenfalls darauf befindlichen Geb\u00e4udes. Die gesetzliche Regelung des Bundes h\u00e4lt daran fest. In Zukunft sollen die Einheitswerte unter Ber\u00fccksichtigung mehrerer Parameter neu berechnet werden. Ma\u00dfgeblich sind dann unter anderem das Alter des Geb\u00e4udes, aber auch m\u00f6gliche Ertr\u00e4ge wie Nettokaltmieten. Die Erfassung all dieser Parameter ist nicht einfach und bringt gegebenenfalls einen gro\u00dfen Verwaltungsaufwand mit sich.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Entwurf des Freistaates geht einen ganz anderen Weg. Hier wird nicht der Wert besteuert, sondern die <strong>Fl\u00e4che<\/strong>, die viel einfacher zu erfassen ist. Zur Rechtfertigung hat man das sogenannte &#8222;\u00c4quivalenzprinzip&#8220; erfunden, das in der Vorlage so zusammengefasst ist:<\/p>\n\n\n\n<p><em>&#8222;Es wird davon ausgegangen, dass dem einzelnen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer in der Regel umso mehr Aufwand f\u00fcr bestimmte lokale \u00f6ffentliche Leistungen seiner Gemeinde zuordenbar sei, je gr\u00f6\u00dfer das Grundst\u00fcck ist. Ausgangspunkt sind die physikalischen Fl\u00e4chengr\u00f6\u00dfen von Grundst\u00fcck und Geb\u00e4ude. [&#8230;] Beispiele f\u00fcr lokale \u00f6ffentlichen Leistungen im Sinne des Gesetzes sind der Schutz des Privateigentums durch Brandschutz oder R\u00e4umungsdienste, Infrastrukturausgaben, Ausgaben f\u00fcr Kinderbetreuung und Spielpl\u00e4tze, Ausgaben f\u00fcr kulturelle Einrichtungen und Ausgaben zugunsten der Wirtschaftsf\u00f6rderung<\/em>.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem \u00c4quivalenzprinzip f\u00e4llt f\u00fcr die Villa in Altbogenhausen der gleiche Betrag an wie f\u00fcr ein Anwesen gleicher Gr\u00f6\u00dfe in Milbertshofen. Bei einem Ansatz, der auf den Wert abstellt, w\u00e4re das ganz anders.<\/p>\n\n\n\n<p>In Bayern tritt damit in Zukunft an die Stelle des Einheitswertes der sogenannte &#8222;Grundsteuerausgangswert&#8220;, der sich sehr einfach berechnet: Dazu multipliziert man die Grundst\u00fcckfl\u00e4che mit einem \u00c4quivalenzbetrag von <strong>0,04EUR\/qm<\/strong> und die Nutzfl\u00e4che eines gegebenenfalls darauf befindlichen Geb\u00e4udes mit einem \u00c4quivalenzbetrag von <strong>0,50EUR\/qm<\/strong>. Wie unter dem alten Recht gibt es auch im Entwurf eine Grundsteuermesszahl, die den Geb\u00e4udetyp ber\u00fccksichtigt und beispielsweise f\u00fcr sozialen Wohnungsbau eine Reduzierung um 25% vorsieht. Auch die M\u00f6glichkeit der Gemeinde, das Grundsteueraufkommen in seiner H\u00f6he durch den Hebesatz selbst zu bestimmen, bleibt nach dem Entwurf erhalten. Die neue Formel sieht damit so aus:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grundsteuer = [Fl\u00e4che x \u00c4quivalenzbetrag] x Grundsteuermesszahl x Hebesatz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings werden nach Aussage des Stadtk\u00e4mmerers die bayrischen St\u00e4dte bei den geplanten \u00c4quivalenzbetr\u00e4gen von 0,04EUR bzw. 0,50EUR die Hebes\u00e4tze verdoppeln m\u00fcssen, um insgesamt das gleiche Steueraufkommen wie bisher zu erreichen. Die Ausschussmitglieder waren sich darin einig, dass dies keine popul\u00e4re Entscheidung des Stadtrats sein wird, vor allem, wenn die \u00d6ffentlichkeit irrt\u00fcmlich glaubt, damit w\u00fcrde die Grundsteuer gegen\u00fcber dem Istzustand verdoppelt. <\/p>\n\n\n\n<p>Unter der Annahme einer Verdopplung des Hebesatzes sind die Ver\u00e4nderungen der zu zahlenden Grundsteuer gegen\u00fcber den bisher gezahlten Betr\u00e4gen eher gering, wie man den folgenden Modellrechnungen f\u00fcr beispielhafte M\u00fcnchner Immobilien entnehmen kann:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"701\" height=\"861\" src=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/2021-03-26-2.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-1213\" srcset=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/2021-03-26-2.png 701w, https:\/\/stadtratsberichte.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/2021-03-26-2-244x300.png 244w\" sizes=\"auto, (max-width: 701px) 100vw, 701px\" \/><figcaption>Modellrechnungen zur neuen bayrischen Grundsteuer in M\u00fcnchen. Die Verschiebungen sind eher gering, aber beg\u00fcnstigen in erste Linie Gewerbetreibende und verteuern Wohnraum. (Quelle: <a href=\"https:\/\/www.ris-muenchen.de\/RII\/RII\/DOK\/SITZUNGSVORLAGE\/6509231.pdf\">Vorlage<\/a> der Stadtk\u00e4mmerei)<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Worum ging dann der Streit im Ausschuss ? Im Wesentlichen um Aspekte, die im Entwurf des Freistaats nicht geregelt sind:<\/p>\n\n\n\n<p>SPD und Gr\u00fcne haben deutlich die <strong>fehlende Streichung der Umlagef\u00e4higkeit<\/strong> kritisiert. Damit kann auch in Zukunft der Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter umlegen. Erwartungsgem\u00e4\u00df sahen die Stadtr\u00e4te von FDP und CDU das ganz anders. Ihr Argument ist, dass ohne die Umlagef\u00e4higkeit die Grundsteuer einfach in einer entsprechend erh\u00f6hten Kaltmiete versteckt w\u00fcrde, so dass sich auch dann f\u00fcr die Mieter nichts \u00e4ndern w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus meiner Sicht ist das Gegenargument von FDP und CDU nicht stichhaltig. Denn au\u00dferhalb der bayrischen Gro\u00dfst\u00e4dte ist solch ein Mietanstieg am Markt vielleicht gar nicht durchsetzbar. In Ballungszentren wie M\u00fcnchen kann und wird der Mietpreisanstieg durch verschiedene Vorschriften mehr und mehr eingeschr\u00e4nkt (Mietpreisbremse etc.). Im Ergebnis w\u00e4re daher eine Streichung der Umlagef\u00e4higkeit der Grundsteuer f\u00fcr die Mieter durchaus von Vorteil.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Kritikpunkt von SPD und Gr\u00fcnen betrifft die <strong>fehlende Baulandsteuer<\/strong> (auch &#8222;Grundsteuer C&#8220; genannt). Nach dem vorliegenden Entwurf gibt es keine M\u00f6glichkeit zur Erh\u00f6hung der Grundsteuer f\u00fcr erschlossene, aber unbebaute Fl\u00e4chen einer Gemeinde. Das sieht auch der Bayrische St\u00e4dtetag kritisch, der sich unter der F\u00fchrung des Augsburger B\u00fcrgermeisters Gribl (CSU) bereits in einer <a href=\"https:\/\/www.bay-staedtetag.de\/fileadmin\/Downloads\/Pressemitteilungen\/2019\/PM_Grundsteuer_11112019.pdf\">Presseerkl\u00e4rung<\/a> ge\u00e4u\u00dfert hat:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Die Grundsteuer C ist ein unverzichtbares Instrument zur Fl\u00e4chenmobilisierung f\u00fcr den Wohnungsbau. Damit k\u00f6nnen baureife Grundst\u00fccke, solange sie nicht bebaut sind, mit einer Steuer belegt werden. Der Bayerische St\u00e4dtetag erwartet, dass der Freistaat diese bundesrechtlich vorgesehene M\u00f6glichkeit in Bayern in einem Landesgrundsteuergesetz umsetzt.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>In der Tat erscheint es  unverst\u00e4ndlich, warum nicht einmal den gro\u00dfen St\u00e4dten Bayerns, die alle mit steigenden Mieten k\u00e4mpfen, diese Steuerungsm\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet wird, die ja auch der Bund in seinem Entwurf vorgesehen hat. Denn mit einer h\u00f6heren Grundsteuer auf Fl\u00e4chen, auf denen Wohnungen entstehen k\u00f6nnten, die aber &#8211; aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, vielleicht auch zur Spekulation auf steigende Bodenpreise &#8211; nicht bebaut sind, steigt der Handlungsdruck f\u00fcr deren Eigent\u00fcmer.<\/p>\n\n\n\n<p>Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Staatsregierung von dieser Kritik &#8211; auch aus den eigenen Reihen &#8211; noch beindrucken l\u00e4sst und wie die neue Grundsteuer in Bayern endg\u00fcltig aussehen wird. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie bereits in einem Bericht vor einigen Tagen am Rande erl\u00e4utert, muss die Grundsteuer von allen M\u00fcnchnerinnen und M\u00fcnchnern bezahlt werden, entweder direkt als Eigent\u00fcmer einer Immobilie oder als Mieter, auf den die Grundsteuer \u00fcber die Nebenkosten umgelegt wird. Ein trockenes und schwieriges Thema, das aber alle angeht. Am vergangenen Dienstag wurde die geplante Neuregelung &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=1201\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eDie neue bayrische Grundsteuer\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[8],"tags":[],"class_list":["post-1201","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-finanzausschuss"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1201","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1201"}],"version-history":[{"count":23,"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1201\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1225,"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1201\/revisions\/1225"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1201"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1201"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1201"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}