{"id":1050,"date":"2021-03-12T11:05:43","date_gmt":"2021-03-12T11:05:43","guid":{"rendered":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=1050"},"modified":"2021-03-12T11:05:43","modified_gmt":"2021-03-12T11:05:43","slug":"erbbaurecht-der-schluessel-zu-guenstigen-mieten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=1050","title":{"rendered":"Erbbaurecht: Der Schl\u00fcssel zu g\u00fcnstigen Mieten ?"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Baugrund ist in M\u00fcnchen ein extrem knappes Gut. Pro Einwohner weist M\u00fcnchen nur etwa halb so viel Fl\u00e4che wie Hamburg auf und auch deutlich weniger als Berlin oder Frankfurt. Zusammen mit einer st\u00e4ndig steigenden Nachfrage hat dies zu enormen Bodenpreisen gef\u00fchrt, was direkt auf die Mieten von Neubauten durchschl\u00e4gt. Um preisd\u00e4mpfend auf den Wohnungsmarkt Einfluss zu nehmen, hat der <a href=\"https:\/\/stadtratsberichte.de\/?p=159\">Stadtrat mit der gr\u00fcn-roten Mehrheit im Mai 2020 beschlossen<\/a>, st\u00e4dtische Grundst\u00fccke an Investoren nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch im Erbbaurecht zu vergeben (falls nicht bereits die eigenen Wohnungsbaugesellschaften zum Zuge kommen). <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der gestrigen Sitzung des Kommunalausschusses wurden verschiedene Aspekte zuk\u00fcnftiger Erbbaurechtsvertr\u00e4ge diskutiert &#8211; ein Anlass f\u00fcr mich, einen Blick auf dieses Werkzeug der Stadtentwicklung zu werfen, um zu verstehen, was damit f\u00fcr den Wohnungsmarkt erreicht werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Vergabe eines Erbbaurechts verbleibt das Grundst\u00fcck im Eigentum der Stadt. Der Erbbauberechtigte erh\u00e4lt f\u00fcr einen vereinbarten Zeitraum, beispielsweise 60 Jahre, nur das Recht, darauf ein Geb\u00e4ude zu errichten und zu nutzen. Daf\u00fcr zahlt er den sogenannten Erbbauzins. Nach Ablauf des Zeitraums kann das Erbbaurecht verl\u00e4ngert werden. Andernfalls geht das Eigentum am Geb\u00e4ude automatisch auf die Stadt \u00fcber, die dem Erbbauberechtigten daf\u00fcr eine angemessene Verg\u00fctung bezahlen muss. W\u00e4hrend oder am Ende der Laufzeit kann die Stadt das Grundst\u00fcck unabh\u00e4ngig vom Geb\u00e4ude doch verkaufen, sei es an den Erbbauberechtigten oder einen anderen K\u00e4ufer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Auswahl eines Erbbauberechtigen kann die Stadt darauf achten, dass auf dem Grundst\u00fcck g\u00fcnstige Mietwohnungen entstehen. Und genau hier liegt der Vorteil gegen\u00fcber einem Verkauf. Dort sind solche Verpflichtungen zwar auch m\u00f6glich, aber nach <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=93153&amp;pos=0&amp;anz=1\">der Rechtsprechung immer zeitlich begrenzt<\/a>. Im Ergebnis fallen bei einem Verkauf eines Grundst\u00fccks alle dort gebauten Wohnungen fr\u00fcher oder sp\u00e4ter aus der Sozialbindung mit der Folge eines starken Anstiegs der Mieten. Nur durch st\u00e4ndigen Neubau kann die Stadt den Bestand an Sozialwohnungen konstant halten oder steigern &#8211; was in M\u00fcnchen aufgrund der begrenzten Fl\u00e4chen der Stadt l\u00e4ngerfristig unm\u00f6glich wird. Mit dem Erbbaurecht wird das verhindert. Denn bei einer Verl\u00e4ngerung oder Neuvergabe kann die Stadt erneut Einfluss auf die weitere sozialvertr\u00e4gliche Nutzung des Grundst\u00fccks nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf Antrag der SPD-Fraktion hat die Leiterin des Kommunalreferats in der gestrigen Sitzung eine <a href=\"https:\/\/www.ris-muenchen.de\/RII\/RII\/DOK\/SITZUNGSVORLAGE\/6425397.pdf\">Vorlage<\/a> pr\u00e4sentiert, in der der Einsatz des Erbbaurechts in anderen deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten erl\u00e4utert wird, um daraus Erkenntnisse f\u00fcr M\u00fcnchen zu gewinnen. Ohne zu sehr in juristische Details einzutauchen, l\u00e4sst sich dabei Folgendes festhalten:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Auch Hamburg, Berlin, Frankfurt und Ulm haben das bereits 1919 &#8222;erfundene&#8220; Erbbaurecht neu f\u00fcr sich entdeckt und versuchen, damit langfristig g\u00fcnstigen Wohnraum bereitzustellen.<\/li><li>Die H\u00f6he des Erbbauzinses kann sich sowohl nach der Laufzeit (je k\u00fcrzer desto niedriger) als auch nach der Nutzung (h\u00f6her f\u00fcr gewerbliche Erbbauberechtigte, niedriger f\u00fcr den Bau von Sozialwohnungen) richten.<\/li><li>Es sind eine Vielzahl von Verl\u00e4ngerungsoptionen des Erbbaurechts denkbar, zum Teil mit automatischer Fortsetzung der Sozialbindung der gebauten Wohnungen.<\/li><li>Handelt es sich beim Erbbauberechtigten um eine juristische Person, ist in manchen Vertr\u00e4gen die Zustimmung der Stadt f\u00fcr eine Ver\u00e4nderung der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung des Erbbauberechtigten erforderlich (sogenannte \u201eChange-of Control-Klausel\u201c ). Wenn ich es richtig verstehe, soll damit verhindert werden, dass beispielsweise eine gemeinn\u00fctzige Baugenossenschaft sich in ein kommerzielles Unternehmen verwandelt und damit m\u00f6glicherweise wesentliche Gr\u00fcnde f\u00fcr die Vergabe des Erbbaurechts wegfallen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein weiteres Ziel des SPD-Antrags war es, einen einfachen Standardvertrag f\u00fcr das Erbbaurecht in M\u00fcnchen zu entwickeln, der kleineren Investoren, insbesondere den bereits genannten Baugenossenschaften, die Investition in Neubauten erleichtert. Das wird nicht gelingen. Wie die Leiterin des Kommunalreferats bereits in einer vorangegangenen Sitzung erl\u00e4utert hat, sind Erbbauvertr\u00e4ge an sich schon sehr kompliziert (&gt; 100 Seiten). Je mehr sozialpolitische Vorstellungen die Stadt in einem Projekt durchsetzen m\u00f6chte, desto komplexer wird es. In der Diskussion im Ausschuss wurde dar\u00fcber hinaus versucht, eine juristische Konstruktion zu finden, die erbbauberechtige Baugenossenschaften vertraglich absichert, wenn die Stadt aus finanziellen Gr\u00fcnden doch einmal gezwungen sein sollte, das entsprechende Grundst\u00fcck w\u00e4hrend oder am Ende der Laufzeit zu verkaufen. Dadurch soll das Erbbaurecht insbesondere f\u00fcr diese Investoren attraktiver gemacht werden. Kein leichtes Unterfangen, wie der Text des am Ende der Sitzung ergangenen <a href=\"https:\/\/www.ris-muenchen.de\/RII\/RII\/DOK\/TOP\/6516260.pdf\">Beschlusses<\/a> zeigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aktuell laufen <a href=\"https:\/\/www.muenchen.de\/rathaus\/Stadtverwaltung\/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung\/Wohnungsbau\/Ausschreibung-Flaechen-mit-gefoerertem-Wohnungsbau.html\">mehrere Ausschreibungen<\/a> f\u00fcr Bebauungen im Erbbaurecht auf dem Gel\u00e4nde der ehemaligen Bayernkaserne. Da wird sich herausstellen, welche Klauseln am Ende der Verhandlungen Eingang in die Vertr\u00e4ge mit den Investoren finden &#8211; wenn sie denn \u00f6ffentlich einsehbar werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ist das Erbbaurecht nun die L\u00f6sung aller Probleme auf dem M\u00fcnchner Wohnungsmarkt? Kurzfristig wird damit der Bau von g\u00fcnstigen Wohnungen nicht beschleunigt. Aber langfristig kann diese Form der Grundst\u00fccksvergabe durchaus zum Erhalt und Ausbau von Sozialwohnungen beitragen. Die Zeitr\u00e4ume sind dabei etwa wie beim Umbau unserer W\u00e4lder im Kampf gegen den Klimawandel &#8211; das Ergebnis sieht man nicht in ein paar Jahren, sondern erst nach mehreren Generationen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Baugrund ist in M\u00fcnchen ein extrem knappes Gut. 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